Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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SonicBoom

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 16:48Nein, ist es nicht - und nur, weil der A12er über der Mindestbesoldung liegt und deshalb nicht direkt verfassungswidrig besoldet wird, heißt das nicht, dass er auch dem Abstandsgebot genügend besoldet wird.

Die Besoldungspyramide muss mehreren Anforderungen genügen und von denen sind bei weitem noch nicht alle durch das BVerfG ausgeurteilt, da man scheinbar unterschätzt hat, wie "böswillig" hier die Dienstherren agieren. Aber keine Sorge, dass kommt noch.  ;D

Oder noch bildlicher: Die A12, auf die du dich beziehst, wird in der Fortschreibungsprüfung und dem Abstandsgebot zur A11 in der Besoldungstabelle bewertet. Heißt, A11 liegt unter der Mindestbesoldung und muss mehr Besoldung erhalten. Wenn A12 nicht mitzieht, wird dann z.B. das Abstandsgebot unterlaufen und A12 ist somit in der neuen Besoldungstabelle nicht mehr verfassungskonform.

Zum Thema Grenze von Familienzuschlägen:

- BVerfG-Sprech "4K muss ganz überwiegend aus den familienneutralen Bestandteilen der Besoldung" versorgt werden

Urteil aus 1977:

"Überwiegend" bedeutet mehr als 50 %
"Ganz überwiegend" oder "Weit überwiegend" bedeutet "mindestens 75 % bis 80 %"

So, zurück an deinen Planungstisch ;)

hör bitte einfach auf den dulli zu füttern, der sich eine Beförderung holen will.
- Ich sehe tote Partnereinkommen / - Der 1.1. ist für den Rausch da, nicht für die Besoldung / - 4K = 1K Bezugsgröße, nicht normatives Leitbild / Widerspruch zwingend jedes Jahr erforderlich / Musterklage BaWü 2024/2025 / Law and Order/ Rechts/ Gegen Pisse vor der KiTa

Rheini

Zitat von: Wissenschaftsmanager in Heute um 16:59Ja wie?! Das BVG geht doch auch Stufenweise vor. Prüft die erste Schwelle, wenn diese erreicht/überschritten ist die zweite Schwelle u.s.w. warum darf ich das nicht machen und schauen wie die Bedingungen aussehen, damit NUR die erste Schwelle erreicht/genommen wird?!

Weil alles verfassunggemäß sein muss oder liest Du im BVerfG Beschluß irgendwo in der Mitte "bis hierhin ist es verfassungskonform"?

GoodBye

,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Wissenschaftsmanager

Zitat von: Rheini in Heute um 17:02Weil alles verfassunggemäß sein muss oder liest Du im BVerfG Beschluß irgendwo in der Mitte "bis hierhin ist es verfassungskonform"?

Nein ich lese aber in RN117 und insbesondere in RN159, dass in A12 die Mindestbesoldung (M) in keinem Jahr unterschritten wurde (das inkludiert 2020). Also die erste Prüfhürde genommen wurde.

Rheini

Zitat von: Wissenschaftsmanager in Heute um 17:12Nein ich lese aber in RN117 und insbesondere in RN159, dass in A12 die Mindestbesoldung (M) in keinem Jahr unterschritten wurde (das inkludiert 2020). Also die erste Prüfhürde genommen wurde.

Ja. Schlag es so dem Alex vor, kauf Schampus für die bald erfolgende Beförderung.

Bye.

BVerfGBeliever

Zitat von: Wissenschaftsmanager in Heute um 16:09Oder ich frage anders: Wie weit darf des Grundgehalt unter MÄE*0,8*2,3 liegen, damit dieses noch verfassungskonform ist?
Deine Frage macht schon allein deshalb nur bedingt Sinn, weil das von dir genannte Grundgehalt ein Brutto-Wert ist, während die MÄE-Schwelle ein Netto-Wert ist.

Trotzdem kann man natürlich versuchen, deine Frage zu beantworten. Laut BMI-Entwurf liegt das MÄE in diesem Jahr bei 29.743 EUR, woraus sich eine (Netto-)Prekaritätsschwelle von 54.728 EUR (80% * 2,3 * MÄE) ergibt. Nimmt man Steuern von 7.368 EUR, PKV-Kosten von 7.920 EUR und ein Kindergeld von 6.216 EUR an, ergibt sich daraus eine erforderliche Mindest-Bruttobesoldung des 4K-Beamten in Höhe von 63.800 EUR.

Nimmt man weiterhin an, dass die - seitens des BVerfG bislang nicht final konkretisierte - Obergrenze des Familienzuschlags bei 30% des Grundgehalts liegt, dann ergibt sich daraus eine Untergrenze des Grundgehalts in Höhe von 49.077 EUR und eine Obergrenze des Familienzuschlags in Höhe von 14.723 EUR.

Um also zu deiner ursprünglichen Frage zurückzukommen: Das genannte (Mindest-)Grundgehalt von 49.077 EUR entspricht einem Wert von 80% * 2,0625 * MÄE.

SonicBoom

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 17:15Deine Frage macht schon allein deshalb nur bedingt Sinn, weil das von dir genannte Grundgehalt ein Brutto-Wert ist, während die MÄE-Schwelle ein Netto-Wert ist.

Trotzdem kann man natürlich versuchen, deine Frage zu beantworten. Laut BMI-Entwurf liegt das MÄE in diesem Jahr bei 29.743 EUR, woraus sich eine (Netto-)Prekaritätsschwelle von 54.728 EUR (80% * 2,3 * MÄE) ergibt. Nimmt man Steuern von 7.368 EUR, PKV-Kosten von 7.920 EUR und ein Kindergeld von 6.216 EUR an, ergibt sich daraus eine erforderliche Mindest-Bruttobesoldung des 4K-Beamten in Höhe von 63.800 EUR.

Nimmt man weiterhin an, dass die - seitens des BVerfG bislang nicht final konkretisierte - Obergrenze des Familienzuschlags bei 30% des Grundgehalts liegt, dann ergibt sich daraus eine Untergrenze des Grundgehalts in Höhe von 49.077 EUR und eine Obergrenze des Familienzuschlags in Höhe von 14.723 EUR.

Um also zu deiner ursprünglichen Frage zurückzukommen: Das genannte (Mindest-)Grundgehalt von 49.077 EUR entspricht einem Wert von 80% * 2,0625 * MÄE.

Du kannst ihm doch nicht ernsthaft so logisch und korrekt seinen dämlichen Auftrag und seine Hoffnungen zerstören.
- Ich sehe tote Partnereinkommen / - Der 1.1. ist für den Rausch da, nicht für die Besoldung / - 4K = 1K Bezugsgröße, nicht normatives Leitbild / Widerspruch zwingend jedes Jahr erforderlich / Musterklage BaWü 2024/2025 / Law and Order/ Rechts/ Gegen Pisse vor der KiTa

Skywalker2000

https://www.bdz.eu/news/2026/08/28/diskussionsveranstaltung-zum-thema-sicherheit-in-stade/

Christian Beisch fragte Ihn unter dem Hinweis auf die Wertschätzung der Arbeit der Kolleginnen und Kollegen, wann die amtsangemessene Alimentation endlich umgesetzt werde. Der Minister antwortete, dass sein Ministerium daran arbeite, aber noch einige dicke Bretter zu bohren sei.



Bedeutet übersetzt. 2026 wird nichts mehr

Wissenschaftsmanager

Also zunächst einmal: Ich (persönlich) möchte eine möglichst hohe Grundbesoldung haben. Meine Überlegungen stelle ich an, um festzustellen, was der "Worst Case" für mich wäre bzw. wie hoch dieser wäre. Der Worst Case wäre für mich (persönlich) ein möglichst niedriges Grundgehalt und möglichst hohe Familienzuschläge. Ich bin kein DH, noch gestalte ich irgendwelche Lohntabellen. Mein Interesse ist das selbige wie das Eure. Dennoch muss eine logische Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt erlaubt sein. Eine rein juristische Analyse (so zutreffend diese auch sein mag und von einigen hier auch bereits ausgeführt wurde), führt nicht zu einem quantitativen Wert. Die Gesetze und Urteile müssen aber nunmal operationalisiert werden, um zu einer Entgelttabelle zu kommen, die einer Prüfung durch das BVG genügt.

Die Alternative wäre "try and error". Das kann nicht im Interesse von irgendeinem von uns sein, da es zu Unsicherheit führt, zu zeitlichen Verzögerungen und Unmengen von Ressourcen frist.

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 17:15Deine Frage macht schon allein deshalb nur bedingt Sinn, weil das von dir genannte Grundgehalt ein Brutto-Wert ist, während die MÄE-Schwelle ein Netto-Wert ist.

Trotzdem kann man natürlich versuchen, deine Frage zu beantworten. Laut BMI-Entwurf liegt das MÄE in diesem Jahr bei 29.743 EUR, woraus sich eine (Netto-)Prekaritätsschwelle von 54.728 EUR (80% * 2,3 * MÄE) ergibt. Nimmt man Steuern von 7.368 EUR, PKV-Kosten von 7.920 EUR und ein Kindergeld von 6.216 EUR an, ergibt sich daraus eine erforderliche Mindest-Bruttobesoldung des 4K-Beamten in Höhe von 63.800 EUR.

Nimmt man weiterhin an, dass die - seitens des BVerfG bislang nicht final konkretisierte - Obergrenze des Familienzuschlags bei 30% des Grundgehalts liegt, dann ergibt sich daraus eine Untergrenze des Grundgehalts in Höhe von 49.077 EUR und eine Obergrenze des Familienzuschlags in Höhe von 14.723 EUR.

Um also zu deiner ursprünglichen Frage zurückzukommen: Das genannte (Mindest-)Grundgehalt von 49.077 EUR entspricht einem Wert von 80% * 2,0625 * MÄE.

Ich muss widersprechen. Mein genannter Wert ist ein Netto-Wert, siehe:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/be?id=beamte-berlin-2020&g=A_12&s=1&f=&z=&zv=&r=&awz=&zulage=&kk=&kkz=&zkf=&stkl=&lst4f=&pkpv=
Der dort aufgeführte Wert berücksichtigt aber nicht die PKV und die steuerliche Absetzbarkeit dieser. Dafür muss man den entsprechenden (verlinkten) Rechner verwenden. Das führt zu
Jahresbrutto: 42.461,40 Euro
Jahresnetto: 31.846,62 Euro

Die Prekaritätsschwelle welche das BVG zur ersten Prüfung heranzieht liegt bei: 40.420,97 Euro Netto (Sie RN 117) Hierüber kann man entweder auf das MÄE (Netto) zurückrechnen 40.420,97/(0,8*2,3)=21967,92 Euro

Oder aber über https://dserver.bundestag.de/btd/21/019/2101915.pdf (Tabelle A7.1): 12*1.831=21.972 Euro

Die von mir genannten Werte sind Netto und sind richtig.

Knecht

Zitat von: Skywalker2000 in Heute um 17:24https://www.bdz.eu/news/2026/08/28/diskussionsveranstaltung-zum-thema-sicherheit-in-stade/

Christian Beisch fragte Ihn unter dem Hinweis auf die Wertschätzung der Arbeit der Kolleginnen und Kollegen, wann die amtsangemessene Alimentation endlich umgesetzt werde. Der Minister antwortete, dass sein Ministerium daran arbeite, aber noch einige dicke Bretter zu bohren sei.



Bedeutet übersetzt. 2026 wird nichts mehr

Bestimmt nur noch wenige Wochen.

SonicBoom

Zitat von: Wissenschaftsmanager in Heute um 17:49Also zunächst einmal: Ich (persönlich) möchte eine möglichst hohe Grundbesoldung haben. Meine Überlegungen stelle ich an, um festzustellen, was der "Worst Case" für mich wäre bzw. wie hoch dieser wäre. Der Worst Case wäre für mich (persönlich) ein möglichst niedriges Grundgehalt und möglichst hohe Familienzuschläge. Ich bin kein DH, noch gestalte ich irgendwelche Lohntabellen. Mein Interesse ist das selbige wie das Eure. Dennoch muss eine logische Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt erlaubt sein. Eine rein juristische Analyse (so zutreffend diese auch sein mag und von einigen hier auch bereits ausgeführt wurde), führt nicht zu einem quantitativen Wert. Die Gesetze und Urteile müssen aber nunmal operationalisiert werden, um zu einer Entgelttabelle zu kommen, die einer Prüfung durch das BVG genügt.

Die Alternative wäre "try and error". Das kann nicht im Interesse von irgendeinem von uns sein, da es zu Unsicherheit führt, zu zeitlichen Verzögerungen und Unmengen von Ressourcen frist.

Ich muss widersprechen. Mein genannter Wert ist ein Netto-Wert, siehe:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/be?id=beamte-berlin-2020&g=A_12&s=1&f=&z=&zv=&r=&awz=&zulage=&kk=&kkz=&zkf=&stkl=&lst4f=&pkpv=
Der dort aufgeführte Wert berücksichtigt aber nicht die PKV und die steuerliche Absetzbarkeit dieser. Dafür muss man den entsprechenden (verlinkten) Rechner verwenden. Das führt zu
Jahresbrutto: 42.461,40 Euro
Jahresnetto: 31.846,62 Euro

Die Prekaritätsschwelle welche das BVG zur ersten Prüfung heranzieht liegt bei: 40.420,97 Euro Netto (Sie RN 117) Hierüber kann man entweder auf das MÄE (Netto) zurückrechnen 40.420,97/(0,8*2,3)=21967,92 Euro

Oder aber über https://dserver.bundestag.de/btd/21/019/2101915.pdf (Tabelle A7.1): 12*1.831=21.972 Euro

Die von mir genannten Werte sind Netto und sind richtig.


Netto richtig unter welchen Annahmen. Ich hab hier noch niemanden gesehen, der es geschafft hat die PKV daten welche im Urteil verwandt wurden zu beschaffen. BVerfGBeliever nimmt auch Schätzungen. (auch wenn diese nah dran sind). Abgesehen davon, kannst du dich daran abarbeiten. oder dir einfach mal Gedanken zu einem bestimmten meiner unteren tags machen. Ja ich weiß du willst rechnen, in der Phase war ich auch. es gibt schlicht Dinge die, wenn du fertig gerechnet hast (wie auch immer), einfach offen und unbeantwortet sind. Jetzt kannst du dich hinstellen und einen 1K worst case mit Faktor 1,0 nach MAE berechnen oder drüber nachdenken ob das nicht genau ein dämliches Einfallstor für eine Logikkette für DH sein kann, die sich gern arm rechnen auf unseren Nacken. du operationalisierst genau so wie es der DH machen würde. (aus Erfahrung hier). Deshalb auch der (nicht ausgeräumte) Vorwurf.
- Ich sehe tote Partnereinkommen / - Der 1.1. ist für den Rausch da, nicht für die Besoldung / - 4K = 1K Bezugsgröße, nicht normatives Leitbild / Widerspruch zwingend jedes Jahr erforderlich / Musterklage BaWü 2024/2025 / Law and Order/ Rechts/ Gegen Pisse vor der KiTa

Rheini

@Wissenschaftsmanager

Dann solltest Du deinen DH fragen was er bereit ist Dir zuzubilligen. Damit kannst Du dann rechnen.

Oder willst Du hier rechnen und dann zum DH gehen und es per Klage einfordern 🤣🤣🤣?