Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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xap

Zitat von: AltStrG in Heute um 11:24Sehe ich komplett anders. Die Politik reagiert auf Rechtsanhängigkeit, nicht auf Widersprüche.

BMI und BVA verhindern genau das. Frag doch mal die Kläger anstatt hier rechtstheoretische Feststellungen (oder Meinungen?) zu kommunizieren.

Finanzer

Zitat von: xap in Heute um 11:44BMI und BVA verhindern genau das. Frag doch mal die Kläger anstatt hier rechtstheoretische Feststellungen (oder Meinungen?) zu kommunizieren.

Kann man das nicht durch Untätigkeitsklage forcieren?

xap

Das wird bereits versucht, bisher ohne nennenswerten Erfolg.

BPolFrust

Zitat von: Pumpe14 in Heute um 08:27Bin da bei dir Rheini, vor dem Gesetz sind wir alle gleich...

Zumal das System ja auch transparent ist wie kaum ein Anderes.

@BpolFrust, deinem Namen entnehme ich, dass wir im gleichen Verein sind. Ich kenne nur die Arbeit im Revier, der Inspektion und der Direktion- und weiß dass das schon schwer zu vergleichen ist. In jedem der genannten Bereiche habe ich Leute gesehen die brennen, und welche die auf Sparflamme laufen. Ich hab gute Leute gesehen die nicht annähernd so geschätzt werden, wie sie es verdienen, und ich hab Faule Menschen gesehen, die sich besser verkauft haben als sie es sind. Aber wo gibt's das nicht?

Im P hab ich noch nicht gearbeitet, daher maße ich mir da auch keine Bewertungen an.


Rheini zeigt mir das schon durch seine herablassende Art. Das wäre der erste Punkt. 😁
Ich sage auch nicht, dass wir vor dem Gesetz nicht gleich sind, sondern das es in den Behörden selbst Unterschiede gibt.
Fangen wir an bei den Z Stellen im GD.
Die wurden für den operativen Bereich geschaffen (DGl's) und bekommen haben sie zu 80% Kollegen aus dem Stab.
Und egal ob Stellen, Leistungsprämien oder Beförderungen, dort wird alles unter der Hand vergeben, dazu Tagdienst, Homeoffice, eigene Parkplätze usw.
Das mag für viele normal sein, allerdings sieht die Realität für viele anders aus.
3 Uhr aufstehen, weil man mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren muss!
Arbeitsbeauftragungen für Stellen die eigentlich 2 Besoldungsstufen über einem sind über Jahre hinweg, ohne das diese jemals irgendwo berücksichtigt werden, weil alles nur intern ist.
Wenn du nein sagst, hast du die B3 gepachtet bis du brichst oder kündigst.

In der Nachbarinspektion musste ein PK sDGL sein, weil sonst niemand da war.
A9 mit einer Führungsverantwortung für 80 Mitarbeiter.
Das ist die Realität die auf der Teppichetage niemand sehen will, weil so lange es läuft, läuft es ja und bedarf keiner Besserung.

Wir haben Kollegen mit ihrem kompletten Jahresresturlaub plus diesem Jahr und 300 Überstunden, die nicht genommen werden können, weil das System sonst nicht mehr läuft.

Dazu kommen noch die Verbandskräft die neben den Grenzeinsätzen noch die Flughäfen unterstützen, obwohl sie davon keine Ahnung haben und mit ees nicht umgehen können. Ist aber egal, weil auf dem Papier ja dann genügend Kräfte im Einsatz sind.
Das die dann eine Woche lang 3 Uhr Dienstbeginn machen, 3 Stunden zum Flughafen fahren und irgendwann 18 Uhr zuhause sind interessiert auch niemanden.

Sag mir also nicht wir hätten bei uns keine zwei Klassengesellschaft.
Du hast die einen die am PC hocken, ein paar Befehle schreiben und dann für ihre tollen Ideen belohnt werden und die, die sie ausführen und am Ende noch einen auf den Deckel bekommen, wenn sie unter der Belastung zusammenbrechen. 

Badener1

Es gibt auch ein neues Urteil zur Form des Widerspruchs, gegen eine Besoldungsmitteilung:
Das VG Berlin hat in einer neuen Entscheidung klargestellt, dass ein Widerspruch per einfacher E-Mail rechtlich unwirksam ist – selbst dann, wenn das Schreiben als unterschriebenes PDF-Dokument angehängt wird.
Anerkannt werden nur noch drei Formen:
1.    Schriftform: Klassischer Brief oder Fax mit eigenhändiger Unterschrift.
2.    Qualifizierte elektronische Form: Über sichere Kanäle wie das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) oder über Portale mit BundID/Nutzerkonto Bund.
3.    Zur Niederschrift: Persönlich vor Ort bei der Behörde.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (Az. VG 7 K 430/22) hat außerhalb Berlins, auf den ersten Blick, keine rechtlich bindende Wirkung.
Es kann in anderen Bundesländern und im Bund aber als Argumentationshilfe dienen.
Die Entscheidung des VG Berlin basiert auf dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Da die Verwaltungsverfahrensgesetze der anderen Bundesländer sowie des Bundes (§ 3a VwVfG Bund) in Bezug auf die elektronische Kommunikation nahezu wortgleich geregelt sind, ist die Argumentation des Gerichts auch andernorts universal anwendbar.

cookiedent

Zitat von: Finanzer in Heute um 11:51Kann man das nicht durch Untätigkeitsklage forcieren?
Das wird ins Leere laufen, alleine das zur Kenntnis nehmen ist ja schon eine Tätigkeit.

Der einzige, der davon profitiert, wird der beauftragte Anwalt sein.

Finanzer

Zitat von: cookiedent in Heute um 12:08Das wird ins Leere laufen, alleine das zur Kenntnis nehmen ist ja schon eine Tätigkeit.

Der einzige, der davon profitiert, wird der beauftragte Anwalt sein.

Interessant. Merke ich mir für meine Dienstliche Tätigkeit.

PolareuD

Zitat von: cookiedent in Heute um 12:08Das wird ins Leere laufen, alleine das zur Kenntnis nehmen ist ja schon eine Tätigkeit.

Der einzige, der davon profitiert, wird der beauftragte Anwalt sein.

Warum?

Im Rahmen der laufenden Untätigkeitsklagen soll ja keine Bescheidung der Widersprüche erfolgen, sondern das VG soll feststellen, dass das BBesG unvereinbar ist mit dem GG ist. In der Folge Aussetzung des Verfahrens und Vorlagebeschluss ans BVerfG.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Rheini

Zitat von: BPolFrust in Heute um 12:00Rheini zeigt mir das schon durch seine herablassende Art. Das wäre der erste Punkt. 😁


Ah okay. Klar, lieber verunglipfen, als diskutieren.

Aber deine Beispiele zeigen mir, in welcher Ecke ich dich verorte. Viel Erfolg mit deinem "Wir da unten, gegen die da oben .....".

BPolFrust

Zitat von: Rheini in Heute um 12:33Ah okay. Klar, lieber verunglipfen, als diskutieren.

Aber deine Beispiele zeigen mir, in welcher Ecke ich dich verorte. Viel Erfolg mit deinem "Wir da unten, gegen die da oben .....".

Bis jetzt war es keine Diskussion. Du hast immer nur gesagt es wäre nicht so, ohne irgendwelche Beispiele oder Fakten zu nennen.
Ich lasse mich auch gern vom Gegenteil überzeugen.

Rheini

Zitat von: BPolFrust in Heute um 12:41Bis jetzt war es keine Diskussion. Du hast immer nur gesagt es wäre nicht so, ohne irgendwelche Beispiele oder Fakten zu nennen.
Ich lasse mich auch gern vom Gegenteil überzeugen.


Nö lass mal. Du hast ja anscheinend deine gefestigte Meinung über die zwei Klassen Gesellschaft. Die will ich Dir nicht nehmen. Und ich bin Dir ja sowieso zu herablassend.

BPolFrust

Zitat von: Rheini in Heute um 12:42Nö lass mal. Du hast ja anscheinend deine gefestigte Meinung über die zwei Klassen Gesellschaft. Die will ich Dir nicht nehmen. Und ich bin Dir ja sowieso zu herablassend.

Dann scheint es ja keine Argumente dagegen zu geben.
Ich wollte dich auch nicht persönlich angreifen, dass Thema ist nur sehr emotional.
Ich entschuldige mich bei allen für das viele Offtopic geredet.

Rheini

Zitat von: BPolFrust in Heute um 12:54Dann scheint es ja keine Argumente dagegen zu geben.
Ich wollte dich auch nicht persönlich angreifen, dass Thema ist nur sehr emotional.
Ich entschuldige mich bei allen für das viele Offtopic geredet.


Oh eine übliche Farce etwas als Wahrheit definieren zu dürfen, weil es keine Beweise dagegen gibt. Machen viele Religionen übrigens auch.

Bye.

GoodBye

Habt ihr es jetzt endlich?

Aus dem Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes in Niedersachsen:

Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes
Das Niedersächsische Beamtengesetz vom 25. März 2009 (Nds. GVBl. S. 72), zuletzt geändert
durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Mai 2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 37), wird wie folgt geändert:

§ 80 wird wie folgt geändert:

In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe ,,22 000" durch die Angabe ,,25 000" ersetzt.

Ich gehe davon aus, dass diese Änderung im Zusammenhang mit dem fiktiven Partnereinkommen steht. Ggf. sollte man auch Beihilfeänderungen beim Bund im Blick behalten.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe