Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Besoldungswiderspruch

Bezugnehmend auf das fiktive Partnereinkommen darf man nicht vergesssen, dass der aktuelle Berichterstatter seine Sozialisation in der ehemaligen DDR durchlaufen hat. Es ist allgemein bekannt, dass dort beide Elternteile berufstätig waren... der Vater war als Maschinenbauingenieur und die Mutter als Sekretärin berufstätig:(https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/der-neue-bundesverfassungsrichter-holger-woeckel-im-portraet-19387779.html)

Passend dazu meint die Ökonomin Frau Färber sich erneut äußern zu müssen hinsichtlich Zuschlägen und Partnereinkommen: https://www.focus.de/finanzen/faerber-der-staat-kann-sich-130-000-neue-stellen-nicht-leisten_aec1cf7a-a609-428e-ba49-d79fc258f8de.html

Ingesamt fürchte ich, dass das fiktive Partnereinkommen durchgewunken wird, in welcher Form sei dahingestellt. Gerne würde ich falsch liegen ;D

Dass Wöckel seine Karieree als WiMi bei Harbarth begonnnen hat ist dann nochmal ein anderes Thema ::)  :-X

lotsch

Zitat von: lotsch in Gestern um 15:57Wenn ich jetzt egozentrisch wäre (konjunktiv), müsste ich froh sein, wenn möglichst wenig Beamte Widersspruch einlegen würden. Am Berliner Beispiel kann man in etwa das Verhältnis erkennen, da hier Schätzungen für das Korrekturgesetz vorliegen. Die Korrekturzahlungen für alle Beamte würden 7 Milliarden ausmachen, für jene die Widerspruch eingelegt haben nur 1,4 Milliarden. Wenn Berlin also alle Beamte entschädigen würde, müsste es 5,6 Milliarden mehr Schulden aufnehmen, und Schulden sind spätere Belastungen der Bürger in Form von Steuererhöhungen oder Inflation. Bei einer Korrekturzahlung in Höhe von 1,4 Milliarden an die Beamten, die Widerspruch eingelegt haben, bekäme ich, als fiktiver widersprucheinlegender Beamter, meine Korrekturzahlung und müsste weniger Steuerhöhungen bzw. Inflation befürchten, da der Staat weniger Schulden aufnehmen müsste.

Wenn alle Beamten in ganz Deutschland mittels Reparaturgesetz rückwirkend verfassungsgemäß besoldet werden würden, könnten so wichtige Aufgaben wie Migration, Klimaschutz und Unterstützung der Ukraine und allen möglichen NGOs zum Schutz der Demokratie und des Rechtsstaats, und natürlich der Radwege in Peru, vom Deutschen Staat nicht mehr geleistet werden. Das sehe ich als kleines Staatsdienerchen natürlich ein und verstehe, dass man nur diejenigen berücksichtigen kann, welche regelmäßig einen statthaften Rechtsbehelf eingelegt haben. Ich bin auch froh, dass meine Ansicht hierüber mit der des BVerfG voll übereinstimmt, und habe auch vollstes Verständnis dafür, dass das BVerfG es nicht schafft für die Beamten einen effektiven Rechtsschutz herzustellen. Das ist ja alles so schwer, und wenn es das alles schneller regeln würde könnten ja die o.g. Leistungen nicht mehr bezahlt werden, und welche gesellschaftliche Gruppe im Land wäre schon einsichtiger, besonnener und geduldiger als unsere Beamten.

Skywalker2000

Letztendlich ist es schon beschämend, dass man seinen eigenen Leute keine effektive 250-350 Euro Brutto mehr gönnt. Und dafür wird rumgemacht, wie wenn man einen neuen Staat gründen würde..

GeBeamter

Wuuuusaaa.

Nur weil Herr Wöckel in der ehemaligen DDR aufgewachsen ist, würde ich daraus noch lange nicht die Sorge ableiten, dass er das fiktive Partnereinkommen durchwinken wird.

Die statistische Belegbarkeit der dieser Überlegung zugrundeliegenden Lebensrealität in der Gesellschaft ist das eine.

Das andere ist, ob
1. die Fiktion zulässig ist (die "lustigen" Beispiele für Beamte mit aufgrund von Trennung eigener Alimentationspflichten haben hier einige bereits genannt).
2. Es zulässig ist, dass durch das fP (fiktive Partnereinkommen) überhaupt in vielen Besoldungsgruppen erst die Mindestbesoldung erreicht wird (Stichwort: Übertragung der Alimentationspflicht (in Teilen) auf einen Dritten).
2a. Es zulässig ist, vorauszusetzen, dass versetzte Beamte und ihre Familie das vorausgesetzte fP nach der Versetzung noch erzielen können.
3. Die unmittelbare Abhängigkeit der Lebensführung von Dritten mit dem Neutralitätsgebot des Beamten vereinbar ist.

Das alles sind Aspekte, die nichts mit der aus der ehemaligen DDR gewohnten Vollerwerbsquote zu tun haben. Deshalb bin ich mir sicher, dass Herr Wöckel und Kolleg*innen den Sachverhalt streng anhand von Art. 33 GG und den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums unter Berücksichtigung der o.g. logischen Brüche beurteilen werden.

SGLBund

Hört sich nicht so an, als ob der September noch zu halten ist.  ;D

,,Sehr geehrter Herr. M.,
darauf kann ich Ihnen - wie schon bei anderen Antworten zu diesem Thema - nur antworten, dass das BMI am 14. April 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Bundesalimentationsgesetz - BAlimentG) in die Ressortabstimmung gegeben hat und parallel die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften nach § 118 Bundesbeamtengesetz beteiligt. Die Ressortabstimmung zu dem komplexen Vorhaben dauert aktuell noch an."


https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/daniela-ludwig/fragen-antworten/koennen-sie-uns-versichern-dass-ein-modifizierter-referentenentwurf-zur-amtsangemessene-alimentation-durch-bm

GeBeamter

Zitat von: Skywalker2000 in Heute um 09:57Letztendlich ist es schon beschämend, dass man seinen eigenen Leute keine effektive 250-350 Euro Brutto mehr gönnt. Und dafür wird rumgemacht, wie wenn man einen neuen Staat gründen würde..

Das Problem ist, dass der Bund sich mit dem Rundschreiben und der jahrelangen Untätigkeit in der Folge selbst in eine Sackgasse manövriert hat.

Wenn er für alle Besoldungsgruppen zukünftig 200-300€ brutto mehr auskehren will , dann muss er das aufgrund des Rundschreibens auch für die Vergangenheit tun. Wenn dann noch die notwendigen Reparaturen an den Familienzuschlägen ab dem dritten Kind hinzu kommen, wird die Gesamtsumme schnell schwindelerregend.

Also versucht der DH jetzt, seine Verpflichtung aus Urteilen und Rundschreiben mithilfe des fP zu erfüllen, damit allen bestehenden und "fiktiven" Widersprüchen abzuhelfen und eine mögliche Verfassungswidrigkeit des fP wird dann nur für Widerspruchsführer oder Kläger gegen das neue Besoldungsgesetz zu weiteren Nachzahlungen führen. Da erhofft man sich, dass das nur wenige Beamte machen werden.
Ich bin mir Recht sicher, dass die Kalkulation nicht aufgehen wird, weil durch das Verhalten des DH sehr viele Kolleginnen und Kollegen auf das Thema aufmerksam geworden sind.
Wenn ruchbar wird, dass pro Beamten und Jahr etwa 21.000€ brutto herauszuholen sind, werden sich meiner Meinung nach doch viele die Mühe machen, einen Widerspruch an den DH zu senden.

BB2014

Wir sollten Wetten abschließen, wann der berühmte Satz ,,Das wird eine Aufgabe der Nachfolgeregierung sein" hören werden.

Skywalker2000

Zitat von: BB2014 in Heute um 10:23Wir sollten Wetten abschließen, wann der berühmte Satz ,,Das wird eine Aufgabe der Nachfolgeregierung sein" hören werden.

Wahrscheinlich in 4 Wochen wenn im Osten alles zum Chaos Kommt und Merz keinen Rückhalt mehr innehat

Skywalker2000

https://www.bild.de/politik/inland/schutz-vor-sabotage-wie-deutschland-putins-drohnen-stoppt-6a9be65cfd8102779ee49dbd


Ich finde die Maßnahmen richtig und wichtig und sollten sogar noch intensiver gestaltet werden.

Das BMI und insbesondere Herr Dobrindt sollten nicht die Kollegen vergessen, die Bediensteten ordnungsgemäß zu bezahlen.. Neue mobile ,,Spezial"-Einheiten bedeutet viel Engagement, Weiterbildung und viele Überstunden.

Und dass sollten die Gewerkschaften mal dem Minister ins Gesicht sagen

Skywalker2000

Zitat von: GeBeamter in Heute um 10:09Das Problem ist, dass der Bund sich mit dem Rundschreiben und der jahrelangen Untätigkeit in der Folge selbst in eine Sackgasse manövriert hat.

Wenn er für alle Besoldungsgruppen zukünftig 200-300€ brutto mehr auskehren will , dann muss er das aufgrund des Rundschreibens auch für die Vergangenheit tun. Wenn dann noch die notwendigen Reparaturen an den Familienzuschlägen ab dem dritten Kind hinzu kommen, wird die Gesamtsumme schnell schwindelerregend.

Also versucht der DH jetzt, seine Verpflichtung aus Urteilen und Rundschreiben mithilfe des fP zu erfüllen, damit allen bestehenden und "fiktiven" Widersprüchen abzuhelfen und eine mögliche Verfassungswidrigkeit des fP wird dann nur für Widerspruchsführer oder Kläger gegen das neue Besoldungsgesetz zu weiteren Nachzahlungen führen. Da erhofft man sich, dass das nur wenige Beamte machen werden.
Ich bin mir Recht sicher, dass die Kalkulation nicht aufgehen wird, weil durch das Verhalten des DH sehr viele Kolleginnen und Kollegen auf das Thema aufmerksam geworden sind.
Wenn ruchbar wird, dass pro Beamten und Jahr etwa 21.000€ brutto herauszuholen sind, werden sich meiner Meinung nach doch viele die Mühe machen, einen Widerspruch an den DH zu senden.

Da ist der Bund selber schuld, wenn man seit 6 Jahren etwas umsetzt, was man früher oder später umsetzen muss.

Und wenn es umgesetzt wird, dann gibt es halt kein Geld für Radwege in Peru oder Studien für genderneutrale Sprache.

Knecht

Zitat von: BB2014 in Heute um 10:23Wir sollten Wetten abschließen, wann der berühmte Satz ,,Das wird eine Aufgabe der Nachfolgeregierung sein" hören werden.

18 Uhr heute wird den Startschuss machen :)