Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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gio

Zitat von: BalBund in Heute um 19:54https://bmds.bund.de/service/gesetzgebungsverfahren/gesetzgebungsprozess

hier eine der besten Errungenschaften unseres neuen Ministeriums für alle zum gefälligen Selbststudium.


Ergo könnte er direkt ins Kabinett da die Verbände ja schon beteiligt wurden.

Verwalter

Zitat von: WchterBeamter23 in Heute um 19:27Soweit ich weiß, tagt das Kabinett immer Mittwochs

Mittwoch "in einigen Wochen"
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 18 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

PolareuD

Zitat von: gio in Heute um 20:07Ergo könnte er direkt ins Kabinett da die Verbände ja schon beteiligt wurden.

Nein, es wird eine erneute Verbändebeteilung geben. Aber wie geschrieben: Solange die Finanzierungsfrage nicht geklärt ist, ist alles ,,Schall und Rauch".
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Unknown

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 17:02Ich denke, andersherum wird ein Schuh draus, soll heißen, ich sehe zwei Entwicklungen, die in die aktuelle Situation einzubetten sind:

1. Höchstwahrscheinlich die zeitlich zweite der beiden: Das BVerfG wird - Stand heute, d.h., sofern jenes Reparaturgesetz Wirklichkeit werden sollte, das Berlin derzeit entwirft - anhand der anhängigen Verfahren über die R-Besoldung in Berlin 2016 und 2017 2 BvL 16/23 bis 2 BvL 18/23 eine Vollstreckungsanordnung erlassen, da ihm das Land ja im aktuellen Entwurf gar keine andere Wahl lässt, indem es klarstellt, dass das Reparaturgesetz aus dem Jahr 2021 nicht sachgerecht war (wäre es sachgerecht gewesen, müsste es jetzt nicht zumindest in Teilen korrigiert werden) und weil es nun diesbezüglich Nachzahlungsregelungen trifft, die mit der aktuellen Entscheidung und jener vom 4. Mai 2020 nicht in Einklang zu bringen sein werden. Die dann 2028 oder 2029 zu erwartende Vollstreckungsanordnung wird Berlin über kurz oder lang zwingen, hinsichtlich der R-Besoldung eine sachgerechte Besoldungsregelung zu vollziehen. Ansonsten muss man in Berlin damit rechnen, dass ab Fristverletzung Monat für Monat die Fachgerichte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vollstrecken werden.

2. Die in den in Karlsruhe anhängigen Verfahren betrachteten Doppelverdienermodelle sind allesamt so schlecht begründet, das sie auch mit "nachgeschobenen" Begründungen nicht zu retten sein werden (jedenfalls, wenn das von den beteiligten Klägern im Ausgangsverfahren hinreichend entkräftet werden wird). Das Bundesverfassungsgericht wird sich also in jenen Verfahren mindestens dazu veranlasst sehen, dem Maßstab des Gesetzgebers zur Besoldungsbemessung nicht zu folgen, also den überkommenen Kontrollmaßstab der vierköpfigen Alleinverdienerfamilie zur Anwendung zu bringen. Das Ergebnis wird nicht der Born größter Freude für den ersten und die weiteren entsprechend kontrollierten Dienstherrn sein. Der betreffende oder nach und nach die betreffenden Gesetzgeber ist oder sind dann nicht gehindert, in eine Normwiederholung einzutreten, dürfte/n dann aber ggf. ebenfalls nicht mehr unendlich weit von einer Vollstreckungsanordnung entfernt sein, sofern sich auch diese als nicht sachgerecht entpuppen sollte (wovon auszugehen ist).

Das ist die Aussicht, wie sie sich den Gesetzgebern heute darstellt.

Darüber hinaus werden im nächsten Jahr Entscheidungen über die drei angekündigten Rechtskreise erfolgen, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ebenfalls unter Ausweitung des Prüfungsgegenstands und des Prüfungszeitraums: Denn alles andere ließe sich nicht vor den konkretisierten Maßstäben im Rahmen des effektiven Rechtsschutzes - insbesondere also mit Blick auf das EGMR - rechtfertigen. Diese drei weiteren Entscheidungen werden unmittelbar einigen Druck auf die drei Rechtskreise ausüben und auch nicht spurlos an den 14 anderen Rechtskreisen vorübergehen. Ebenso bricht Brandenburg zurzeit aus dem vormalig konzertierten Verfassungsbruch aus, den Ulrich Battis Ende 2022 begründet ausgeführt hat. Sachsen hat sich gar nicht erst in diesen Bereich hineinbegeben (was nicht hieße, dass es hinreichend sachgerecht besoldete), weil es weiß, dass ihm die Vollstreckungsanordnung weiterhin droht, dazu hat man dort vor und nach 2015 zu viel Unsinn getrieben, den das BVerfG nicht vergessen haben wird.

Soll heißen, der Konsens wird brüchiger, das ist schon heute allenthalben zu erkennen - und ab dem nächsten Jahr wird er noch einmal erheblich brüchiger, nämlich mit den Entscheidungen über die drei Rechtskreise. Und danach hat Karlsruhe noch genug zu tun, um die weiteren anhängigen Verfahren zu erledigen.

Das, was wir zurzeit sehen, sind Zuckungen, die die Gesetzgeber solange wie irgend möglich fortsetzen wollen. Aber das wird ab dem nächsten Jahr für sie nur mit immer größeren Kollateralschäden möglich werden. Denn es ist so, wie AltStrG zurecht nicht müden auszuführen wird, schon die aktuelle Entscheidung ist so tiefgehend und legt so viele Konkretisierungen in Vorbereitung an, die also erkennbar sind, dass es sich die Besoldungsgesetzgeber dreimal überlegen werden, wenn die ersten weiteren Konkretisierungen nicht nur angelegt, sondern begonnen werden, klarer ausgeführt zu werden, was sie noch alles lesen wollen und danach zu befolgen hätten.

Die Daumenschrauben sind angelegt, sie beginnen zu wirken und sie können noch erheblich fester gezogen werden, sofern das notwendig werden sollte - und alle Besoldungsgesetzgeber heben im Moment hervor, dass das noch notwendig ist. Mal schauen, was nach den nächsten Entscheidungen von ihnen verlautbart und geregelt wird.

Das heißt nicht, dass wir nicht keinen langen Atem mehr bräuchten - aber 2027 wird den Besoldungsgesetzgebern unter der Voraussetzung plietscher Beteiligter wehtun, 2028 noch erheblich mehr und ab spätestens 2029 wird es, falls dann noch immer nötig, richtig wehtun. Karlsruhe hat ja eine ordentliche Auswahlmöglichkeit, an Ländern, die sich wehtun wollen. Ich denke, dort im Karlsruhe schaut man gerade durchaus interessiert, wer von den Besoldungsgesetzgebern derzeit besonders laut: "Hier, bitte bitte, wir zuerst!" ruft. Mir fallen da gerade zwei, drei Kandidaten ein, die sich diesbezüglich besonders hervortun. Effektivierung der Rechtsschutzes heißt für Karlsruhe, dass er für die europäische Gerichtsbarkeit hinreichend erkennbar wird - und das dürfte man in Karlsruhe nur allzu gut wissen.

Ich verstehe leider immer noch nicht, warum das BVerfG nicht deutlich festlegt, das MÄE einer vierköpfigen Familie also den Wert 2,3 hat in der niedrigsten Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe zu stehen. Da wird kein Betrag genannt, sondern dieser muss aus den Statistiken ermittelt werden. Dazu wird auch gleich festgelegt, welches MÄE gilt und das kein fiktives Partnereinkommen, in jeglicher Form zulässig ist. So mit ist doch absolute Klarheit geschaffen und kein Gesetzgeber kann sich darüber hinwegsetzen. Des Weiteren noch eine Festlegung wie hoch der Familienzuschlag prozentual maximal sein darf.
In den paar Zeilen sind doch alle bisherigen Knackpunkte auf der höchste Ebene aufgeführt. Letztendlich betteln doch die Gesetzgeber darum, dass man ihnen den Gestaltungsraum abnimmt. Ausserdem verkauft sich, das den Wähler doch viel besser, dass sie gerne anders wollen würden, aber nicht dürfen und die Beamten sind endlich nach mehr als 25 Jahren zufrieden.
Wahrscheinlich denke ich einfach zu einfach. Das BVerfG muss die Knackpunkte und potientiellen Einsparmöglichkeiten endlich glasklar beantworten und versuchen, dabei alle Schlupflöcher auszuschliessen, denn sonst klagt man weitere 25 Jahre.

BPolFrust

Zitat von: gio in Heute um 20:07Ergo könnte er direkt ins Kabinett da die Verbände ja schon beteiligt wurden.

Soweit ich es mitbekommen habe, wurden die Termine für die Verbände Anhörungen gestrichen bzw. abgesagt.

Zitat Verdi:
,,Das für den 26. Mai angesetzte Beteiligungsgespräch mit ver.di und DGB wurde abgesagt und der Gesetzentwurf zurückgezogen mit dem Hinweis, dass er erneut überarbeitet werde."

NvB

Zitat von: BPolFrust in Heute um 20:36Soweit ich es mitbekommen habe, wurden die Termine für die Verbände Anhörungen gestrichen bzw. abgesagt.

Zitat Verdi:
,,Das für den 26. Mai angesetzte Beteiligungsgespräch mit ver.di und DGB wurde abgesagt und der Gesetzentwurf zurückgezogen mit dem Hinweis, dass er erneut überarbeitet werde."

Jetzt mal ernsthaft, in gut einer Woche möchte sich die CDU wieder eine Watschn in Berlin und MV abholen. Das wird erstmal priorisiert abgearbeitet, bevor da noch irgendwas an die Verbände, ins Kabinett oder in den Bundestag kommt.

Hier wollen wohl einige nicht wahrhaben, dass die Regierung Sauerlanddödel I in ein paar Tagen Geschichte ist.

BPolFrust

#5091
Zitat von: NvB in Heute um 20:47Jetzt mal ernsthaft, in gut einer Woche möchte sich die CDU wieder eine Watschn in Berlin und MV abholen. Das wird erstmal priorisiert abgearbeitet, bevor da noch irgendwas an die Verbände, ins Kabinett oder in den Bundestag kommt.

Hier wollen wohl einige nicht wahrhaben, dass die Regierung Sauerlanddödel I in ein paar Tagen Geschichte ist.

Das vielleicht nicht, aber ich denke auch nicht, dass vor den Wahlen noch ein neuer Entwurf erscheint.

Hier noch etwas Neues
https://www.berliner-besoldung.de/das-doppelverdienermodell-im-spiegel-des-alimentationsprinzips/

https://rsw.beck.de/docs/librariesprovider176/default-document-library/aufs%C3%A4tze-online/nvwz-online-aufsatz_02_2026.pdf?sfvrsn=64aac9d2_1%3C/a%3E%3Ca%20href=

gio

Zitat von: BPolFrust in Heute um 20:36Soweit ich es mitbekommen habe, wurden die Termine für die Verbände Anhörungen gestrichen bzw. abgesagt.

Zitat Verdi:
,,Das für den 26. Mai angesetzte Beteiligungsgespräch mit ver.di und DGB wurde abgesagt und der Gesetzentwurf zurückgezogen mit dem Hinweis, dass er erneut überarbeitet werde."

Stimmt du hast recht