Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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PolareuD

#5985
Zitat von: Julianx1 in Gestern um 14:30Naja. Der Grund für so wenige Klagen ist aber das Widersprüche direkt ruhend gestellt werden. Und meines Wissens sind selbst die 13 Verfahren ruhend gestellt mit Hinweis auf das laufende Gesetzgebungsverfahren.

Nein, das ist definitiv nicht so. Nur ein Verfahren ruht seit 2016. Die anderen Verfahren befinden sich in einer Schleife zwischen Kläger, VG und Beklagte. Das läuft seit knapp 2 Jahren so. Das VG Köln hat teilweise die Verfahren wegen Auslastung noch gar nicht begonnen.

Alle Kläger, deren Verfahren sich in dieser Schleife befinden, versuche die aktiv zu durchbrechen, ein ruhen zu verhindern und letztendlich einen Vorlagebeschluss zu erwirken.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

emdy

Absolut richtig. Wer klagen will kann das tun!

Wenn es bei dieser lächerlichen Zahl an Klagen bleibt kommt natürlich nie etwas Substantielles... Und auch mit mehr Klagen geht noch viel Zeit ins Land. Aber so...

Hier bzw. in den unzähligen Parallelthreads wird einerseits der immer gleiche Nonsens wiederholt (z. B. dass man nicht klagen könne) und andererseits auf hohem akademischen Niveau jedes winzigste Detail durchleuchtet, während auf politischer Ebene ein unwürdiges kindisches Schauspiel aufgeführt wird, das von den nicht zu beneidenden Ministerialbürokraten in pseudorationale Gesetzestextentwürfe gegossen werden muss.

Das Thema hat akademisch durchaus was zu bieten. Ich hab aber schon ein Hobby. Mein Interesse hier ist daher finanzieller Natur.




AltStrG

Zitat von: PolareuD in Gestern um 15:02Nein, das ist definitiv nicht so. Nur ein Verfahren ruht seit 2016. Die anderen Verfahren befinden sich in einer Schleife zwischen Kläger, VG und Beklagte. Das läuft seit knapp 2 Jahren so. Das VG Köln hat teilweise die Verfahren wegen Auslastung noch gar nicht begonnen.

Alle Kläger, deren Verfahren sich in dieser Schleife befinden, versuche die aktiv zu durchbrechen, ein ruhen zu verhindern und letztendlich einen Vorlagebeschluss zu erwirken.

Und ich kann es nur immer wieder wiederholen: die schiere Anzahl von Klageführern oder Rechtsanhängigkeit oder eingehenden Klagen entscheidet politisch etwas, nicht bloße Widersprüche oder das Vertrauen auf Rundschreiben.

AltStrG

Zitat von: emdy in Gestern um 16:05Absolut richtig. Wer klagen will kann das tun!

Wenn es bei dieser lächerlichen Zahl an Klagen bleibt kommt natürlich nie etwas Substantielles... Und auch mit mehr Klagen geht noch viel Zeit ins Land.


Ich verweise auf:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127881.msg478007.html#msg478007

lotsch

Zitat von: emdy in Gestern um 12:48Hunderttausende, schön wär's... 😂
Gegen den Bund liegen 13 Klagen vor (ggf. zzgl. kleiner Dunkelziffer). Das ist ein Grund dafür, dass wir am Nasenring durch die Manege geführt werden.

Ich stimme aber insofern zu, dass diejenigen, die sich wehren eher zu den besseren als zu den schlechteren Kollegen zählen.

Das sagt die KI dazu:
Da die Gesamtzahl der Widersprüche nicht zentral erfasst wird, gibt es auch für die Anzahl der tatsächlichen Widerspruchsführer (also der einzelnen betroffenen Personen) keine bundesweit exakte behördliche Statistik.Gewerkschaftliche Hochrechnungen und der Abgleich einzelner Länderdaten zeigen jedoch ein deutliches Bild: Bundesweit haben schätzungsweise 200.000 bis über 300.000 einzelne Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger Widerspruch eingelegt.Dass diese Zahl niedriger ist als die Gesamtzahl der Widersprüche (die im mittleren sechsstelligen Bereich liegt), hat einen einfachen Grund: Das Prinzip der zeitnahen Geltendmachung. Weil Ansprüche jeweils für das laufende Haushaltsjahr geltend gemacht werden müssen, tritt ein Großteil der Beamten als wiederholte Widerspruchsführer auf – viele senden seit den wegweisenden Urteilen des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2020 (und den Folgebeschlüssen 2025) jedes Jahr im November oder Dezember ein neues Schreiben ein.Einblick in die Verhältnisse einzelner Regionen:Bayern: Hier lässt sich das Verhältnis sehr präzise beziffern. Laut Bayerischem Beamtenbund (BBB) gibt es in Bayern rund 63.000 bis 65.000 individuelle Widerspruchsführer. Da viele davon für mehrere Jahre (z. B. ab 2022 fortlaufend) Ansprüche sichern wollten, summiert sich die Zahl der dortigen Dokumente auf ein Vielfaches.Nordrhein-Westfalen (NRW): Mit über 100.000 Widersprüchen allein für ein einziges Kalenderjahr lässt sich ableiten, dass in NRW schätzungsweise 70.000 bis 80.000 einzelne Personen das Verfahren aktiv betreiben.Bund: Beim Bund ist die Zahl der aktiven Widerspruchsführer in den letzten Jahren künstlich niedrig gehalten worden. Das Bundesinnenministerium (BMI) hat den Verbänden und Gewerkschaften gegenüber zugesichert, dass Bundesbeamte keine neuen Widersprüche einlegen müssen, um ihre Ansprüche für die Folgejahre zu wahren, solange das neue Bundesalimentationsgesetz noch verhandelt wird. Dennoch haben zehntausende Bundesbeamte bereits Altwidersprüche laufen.Zusammenfassend: Während die Behörden von Bergen aus hunderttausenden Vorgängen überrollt werden, steht dahinter ein Heer von schätzungsweise einer viertel Million individuellen Klägern und Widerspruchsführern im deutschen öffentlichen Dienst, die auf eine verfassungskonforme Anpassung ihrer Gehälter warten.KI-Antworten können Fehler enthalten. Zur Beratung in rechtlichen Fragen solltest du dich an einen Experten wenden. Weitere Informationenkununu NewsNoch im September? Bund entscheidet über Beamten-Gehalt25.09.2026 — Bei rund 1,7 Millionen Beamt:innen, Betroffen sind rund 200.000 Bundesbeamte, 180.000 Soldat:innen und Hunderttausende Versorgungs...ver.di - Vereinte DienstleistungsgewerkschaftBesoldung: Was Dobrindts neue Pläne für Beamt*innen bedeuten01.09.2026 — Was hat das Bundesverfassungsgericht im November 2025 entschieden? Dass die Berliner Beamtenbesoldung von 2008 bis 2020 in rund 95...DBB NRWBesoldungswidersprüche überfluten Dienstherren - DBB NRW30.03.2026 — Nach aktuellen Zahlen sind allein für das Jahr 2025 in NRW über 100.000 Besoldungswidersprüche eingelegt worden.Alle anzeigen

emdy

Was die Lage im Bund betrifft bringen uns die aktiveren Landeskollegen nicht groß weiter. Und wie AltStrg schon schrieb ist die Wirkung von Klagen sehr viel größer als die von Widersprüchen.

AltStrG

Zitat von: emdy in Gestern um 17:58Was die Lage im Bund betrifft bringen uns die aktiveren Landeskollegen nicht groß weiter. Und wie AltStrg schon schrieb ist die Wirkung von Klagen sehr viel größer als die von Widersprüchen.

Bedeutend größer, weil es (dann) als politisches Problem identifiziert wird.


xap

Was geht weiter? Politischer Nonsens ohne Bezug zum Thema?

AltStrG

Zitat von: xap in Gestern um 18:39Was geht weiter? Politischer Nonsens ohne Bezug zum Thema?

Mit der Verschiebung der aA der Bundes- und Landesbeamten im Ringen um politische Interessen und Entscheidungen; es gibt da mutmaßlich einen Zusammenhang, insbesondere, wenn die aktive (!) Einbindung der Beamten gefordert wird, die mit rund 53-55% die größte Gruppe in der PKV darstellen.

Zur Erinnerung: https://www.morgenpost.de/politik/article413259588/dak-kassenchef-auch-bei-beamten-muss-es-einschnitte-geben.html

PolareuD

Das Interview mit BVR a.D. Di Fabio hat zwar keinen direkten Zusammenhang mit dem Thema Amtsangemessene Alimentation, liefert aber m.M.n. einen Einblick, im übertragenen Sinne, wo das Problem mit dem BAlimentG liegt. Aufgrund der Polarisierung innerhalb der Regierungsfraktionen nach den Wahlen können wir im übertragenen Sinn vermutlich noch ewig auf eine Verabschiedung im Bundestag warten. Wenn die Koalitionspartner sich nicht auf die  Art und Herangehensweise bei den Reformen einigen können, wird es vermutlich auch kein BAlimentG in diesem Jahr mehr geben.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

AltStrG

Zitat von: PolareuD in Gestern um 18:44Das Interview mit BVR a.D. Di Fabio hat zwar keinen direkten Zusammenhang mit dem Thema Amtsangemessene Alimentation, liefert aber m.M.n. einen Einblick, im übertragenen Sinne, wo das Problem mit dem BAlimentG liegt. Aufgrund der Polarisierung innerhalb der Regierungsfraktionen nach den Wahlen können wir im übertragenen Sinn vermutlich noch ewig auf eine Verabschiedung im Bundestag warten. Wenn die Koalitionspartner sich nicht auf die  Art und Herangehensweise bei den Reformen einigen können, wird es vermutlich auch kein BAlimentG in diesem Jahr mehr geben.

2026 war nie ein realistisches Ziel, wenn man ehrlich ist. M.M.n. wird es, wenn die Koalition hält, frühestens 2028 was, zumal in 26 und 27 weitere Grundsatzentscheidungen des BVerfG in Sachen aA (Partnereinkommen, 4K-Familie, etc. pp) erwartet werden.

InternetistNeuland

Habe im Flurfunk gehört, dass im nächsten Urteil vom Bundesverfassungsgericht ein Passus zur Verzinsung enthalten sein soll.

Hat noch jemand davon gehört?

Denkt ihr das Verfassungsgericht wird umschwenken, da seit letztem Urteil jeder Besoldungsgesetzgeber weiß, wie hoch die amtsangemessene Alimentation ausfallen muss?

Südwestler

Da die RichterInnen des BVerfG wegen Fehlen eines entsprechenden Gesetzes ( siehe das tolle Rundschreiben) noch nach der Besoldungstabelle 2024 entlohnt werden, kann ich mir das durchaus vorstellen

lotsch

Zitat von: InternetistNeuland in Gestern um 18:52Habe im Flurfunk gehört, dass im nächsten Urteil vom Bundesverfassungsgericht ein Passus zur Verzinsung enthalten sein soll.

Hat noch jemand davon gehört?


Da freue ich mich schon jetzt auf das Urteil. Bisher gibt es kein Urteil des BVerfG zum gesetzlichen Verzinsungsverbot in der Beamtenbesoldung. Das BVerwG sagt zwar, das gesetzliche Verzinsungsverbot der Beamtenbesoldung ist verfassungsgemäß, aber nach Europarecht ist das einfach nicht haltbar. Wenn das BVerfG keine Watschn vom EGMR und EuGH bekommen will, wird es Zeit die bisherigen Regelungen in den Besoldungsgesetzen zu kippen. In diesem Punkt hat das BVerfG, im Gegensatz zum Beamtenstreikrecht, keine Chance gegen die europäischen Gerichte. Das Eigentumsrecht wiegt einfach zu schwer und es gibt hierzu schon einige Urteile auf europäischer Ebene.
Ich könnte mir vorstellen, dass es eine Regelung geben wird, die vorsieht, dass es für den ersten Monat keine Verzinsung gibt, was aus Verwaltungsvereinfachungsgründen durchaus sinnvoll ist, und ab dem zweiten Monat Verzugszinsen fällig werden. Das hilft nebenbei auch die Besoldungsgesetzgeber auf den richtigen Weg zurück zu bekommen, denn durch so eine Regelung wird es für den Besoldungsgesetzgeber wesentlich unattarktiver verfassungswidrige Besoldungsgesetze zu erlassen.