Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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m3mn0ch

In dem Besoldungs- und Nachzahlungsrechner (Bund) ist eine Position:

3 %-Anhebung 07/2025–04/2026

die ich mir nicht erklären kann.

Hat hierzu jemand sachdienliche Hinweise?

Sputnik1978

Lieber Admin,

in Eurer Übersicht zum neuen Alimentationsgesetz ist nunmehr aufgeführt, dass es seit dem 29. April einen Kabinettsbeschluss geben soll.

Ist diese Info belastbar? Finde keine Quelle hierzu. Die BMI-Webseite bestätigt Eure Info bislang nicht. Hiernach gibt es weiterhin "nur" einen Referentenentwurf.

PolareuD

Zitat von: m3mn0ch in 05.05.2026 15:44In dem Besoldungs- und Nachzahlungsrechner (Bund) ist eine Position:

3 %-Anhebung 07/2025–04/2026

die ich mir nicht erklären kann.

Hat hierzu jemand sachdienliche Hinweise?

Ich vermute damit ist nur die 3%ige Anhebung durch die Übertragung der TV Ergebnisse zum 01.04.2025 gemeint.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

wizzard

In der Fußnote steht folgendes dazu

ZitatWer profitiert von der Tabellenreform und der 3%-Anhebung?
Ab dem 1. Mai 2026 werden die Tabellenwerte für die Bundesbesoldungsordnungen (A, B, R, W) komplett neu gefasst. Die bisherigen Laufbahnzuschläge entfallen und gehen stattdessen in merklich erhöhten Familienzuschlägen und modernisierten Gruppensätzen auf. Um die Zeit bis dahin zu umschiffen, ist bereits ab Juli 2025 bis April 2026 eine pauschale Anhebung der Bruttobezüge um 3 % vorgesehen



kleinerluis

Zitat von: bukoner in 05.05.2026 14:24Wer mitrechnen will:

https://mberelso.github.io/Besoldung2026/

Habe es mir angeschaut und durchgerechnet. Ich habe keine Nachzahlung für ein drittes Kind in der Zusammenfassung gefunden. Habe ich das Tool falsch bedient?

PolareuD

Zitat von: wizzard in 05.05.2026 18:33In der Fußnote steht folgendes dazu

Kann man das auch dem Referentenentwurf entnehmen?
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

BlauerJunge

Zitat von: Lord_Homer in 05.05.2026 14:39Mag sein, aber wie können die so stark voneinander abweichen? Damals wurde sich doch auch an den Vorgaben des Gerichts orientiert,  oder?

.... oh my sweet summer child.

ChrisD

Verdi trifft das Kernproblem:

"Maßgeblich bleibt, welcher Anteil der neuen Beträge nach Abzug der tariflichen
Fortschreibung und der Überführung des Familienzuschlags Stufe 1 in die
Grundgehaltstabelle und der bloßen Tabellenumstellung tatsächlich als zusätzliche
amts- und verantwortungsbezogene Alimentationsverbesserung verbleibt. ver.di
stellt dazu kritisch fest, dass gerade dieser bereinigte Mehrwert nach den
vorliegenden Vergleichstabellen zu gering erscheint."

ChrisD

Mit den Rechentricks wird nur versucht möglichst nur die 3% für April 2025 und die 2,8% für Mai 2026 zu zahlen.

- Kein zusätzlicher Urlaubstag ab 2027
- Wegfall der Stufe 1 - auch für die Mindestbesoldung
- Familienzuschlag ins Grundgehalt überführt und damit für die Mindestbesoldung wirksam und für jeden bisherigen FZ1-Empfänger eingespart
- Partnereinkommen, das an sich problematisch ist, da der Staat seine Besoldungsverpflichtung nicht an Dritte weitergeben darf und mit wechselnden statistischen Basiszahlen möglichst hoch gerechnet ist, um bei der Mindestbesoldung zu sparen

m3mn0ch

Zitat von: PolareuD in 05.05.2026 20:02Kann man das auch dem Referentenentwurf entnehmen?

In dem Referentenentwurf hatte ich dazu nämlich nichts gefunden.

GoodBye

Ich habe gerade noch einmal nachgedacht:

Unter der Annahme, dass man sowieso wird klagen müssen, ist das fiktive PartnerEinkommen eigentlich zugleich Geschenk.

Bei den angesetzten Beträgen wird man auf jeden Fall eine komplette Zerrüttung der Tabelle annehmen müssen, was eine Komplettreparatur  erforderlich machen wird.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

PolareuD

Zitat von: GoodBye in 06.05.2026 08:06Ich habe gerade noch einmal nachgedacht:

Unter der Annahme, dass man sowieso wird klagen müssen, ist das fiktive PartnerEinkommen eigentlich zugleich Geschenk.

Bei den angesetzten Beträgen wird man auf jeden Fall eine komplette Zerrüttung der Tabelle annehmen müssen, was eine Komplettreparatur  erforderlich machen wird.

Könnte Klagen aber auch erheblich kostspieliger machen, da sofort ersichtlich wäre, dass der Streitwert bei 20.000€ liegt.

Bei 5.000€ —> 511,50€
Bei 20.000€ —> 1215€

Jeweils ohne anwaltliche Unterstützung.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

xap

Zitat von: Sputnik1978 in 05.05.2026 16:56Lieber Admin,

in Eurer Übersicht zum neuen Alimentationsgesetz ist nunmehr aufgeführt, dass es seit dem 29. April einen Kabinettsbeschluss geben soll.

Ist diese Info belastbar? Finde keine Quelle hierzu. Die BMI-Webseite bestätigt Eure Info bislang nicht. Hiernach gibt es weiterhin "nur" einen Referentenentwurf.

Das würde mich auch interessieren.

Pumpkin76

Zitat von: GoodBye in 06.05.2026 08:06Ich habe gerade noch einmal nachgedacht:

Unter der Annahme, dass man sowieso wird klagen müssen, ist das fiktive PartnerEinkommen eigentlich zugleich Geschenk.

Bei den angesetzten Beträgen wird man auf jeden Fall eine komplette Zerrüttung der Tabelle annehmen müssen, was eine Komplettreparatur  erforderlich machen wird.

Meine Befürchtung wäre eher, dass die Entscheidung dergestalt ausfallen könnte, dass ein nachträglicher Ergänzungszuschlag mit niedrigeren Hürden eingeführt werden darf, und alle Widerspruchsträger/Kläger bekommen etwas, wenn sie diese Hürden erfüllen. Einer, dessen Frau sehr wohl über 20.000 Euro verdient hat, würde dann leer ausgehen.

PolareuD

Zitat von: Pumpkin76 in 06.05.2026 08:56Meine Befürchtung wäre eher, dass die Entscheidung dergestalt ausfallen könnte, dass ein nachträglicher Ergänzungszuschlag mit niedrigeren Hürden eingeführt werden darf, und alle Widerspruchsträger/Kläger bekommen etwas, wenn sie diese Hürden erfüllen. Einer, dessen Frau sehr wohl über 20.000 Euro verdient hat, würde dann leer ausgehen.

Halte ich für ausgeschlossen. Das Rückwirkungsverbot ist hier eindeutig. Unter Berufung auf das Rundschreiben des BMI das fiktive Partnereinkommen ab 2021 einzuführen, ist nichts weiter als der ,,erbärmliche und jämmerliche" Versuch Zeit zu schinden. Mit dem ,,lausigen" Verhalten zeigt der Dienstherr nur, dass er NULL Interesse am gegenseitigen Dienst- und Treueverhältnis hat, zumindest solange es nicht zu seinen ,,gierigen" Gunsten ausgelegt werden kann.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"