Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Hoffnungsloser

Zitat von: MaxBy in Heute um 14:58Das stimmt, aber 4k Alleinverdiener mit Familienzuschlägen und Lohnsteuerklasse 3.
Und eben nicht Single und 4k Beamter das gleiche Grundgehalt.
Nö, fällt nicht in sich zusammen, weil ich das nie behauptet habe.
Richtig und dieser Besoldungsmaßstab für die Mindestbesoldung ist mit Familienzuschlägen, Steuerklasse 3 und Kindergeld zu erreichen und eben nicht ausschließlich aus dem Grundgehalt, wenn man das Beispiel mit dem A5 Beamten anführt sind das im übrigen bereits knapp 50% was aus nicht familienneutralen Bestandteilen kommt.
Das streite ich doch auch gar nicht ab.

Die Steuerklasse 3 finde ich übrigens insofern interessant, als dass ja NRW damit für das fPE Steuerklasse 5 voraussetzt. Dadurch ist das fPE, was ja netto zufließt, Brutto deutlich höher, als man denkt.
Was passiert eigentlich wenn es die Steuerklasse 3 so nicht mehr gibt?  :P Ok, eigentlich Quatsch, denn die Steuerklassen sind eh unwichtig, da sie nur den Vorwegabzug regeln...das Bundesverfassungsgericht nimmt ja den Alleinverdiener an, daher passt 3 schon ganz gut, auch auf das Jahr gesehen...

Hannes009

Zitat von: Maximus in Heute um 14:16Vielleicht kannst du ja Ende Oktober (nach dem Treffen mit der GdP) nochmals berichten. Dobrindt wird gegenüber der GdP mit Sicherheit etwas zum weiteren Zeitplan sagen. Der Innenminister weiß, dass er die Verbände nicht mehr weiter hinhalten kann (Stichwort: konstatierte Aktion)

Das Bild von Dobrindt als "polizeifreundlicher" Innenminister, dem die innere Sicherheit am Herzen liegt, würde jedenfalls Schaden nehmen, wenn die Verbände Stimmung gegen ihn machen würden. Es wird deshalb etwas passieren.



Sobald ich nochmal was munkeln gehört habe, melde ich mich 😉

Hoffnungsloser

Zitat von: Libor in Heute um 15:17Auch wenn das jetzt schon wiederholt erklärt worden ist, scheint es bei einigen nicht anzukommen: Die "4K-Alleinverdienerfamilie" ist in der Rspr. des BVerfG eine Bezugsgröße, nicht mehr und nicht weniger. Aus dieser Bezugsgröße folgt insbesondere nicht, dass ein Single-Beamter so bezahlt werden müsste als hätte er tatsächlich eine Familie mit 2 Kindern.

Daher ist die zitierte Aussage von MaxBy natürlich völlig zutreffend: Es muss aus der Grundbesoldung keine 4K-Familie unterhalten werden können, auch nicht nach der Rspr. des BVerfG zur 4K-Alleinverdienerfamilie.

Du interpretierst das falsch! Da die Alimentation der ersten beiden Kinder überwiegend aus der Grundbesoldung kommen muss, ist er sehr wohl so zu alimentieren! Und Bezugsgröße heißt, dass das Gericht eine passende Größe oder Formel gesucht hat, um die absolute Mindestbesoldung festzulegen, die das kleinste Amt, umabhängig seines Familienstandes zu bekommen hat. Die Besoldung ist eben keine Transferleistung, die sich an dem tatsächlich Bedarf orientiert!

Libor

Zitat von: Hoffnungsloser in Heute um 15:28Da die Alimentation der ersten beiden Kinder überwiegend aus der Grundbesoldung kommen muss, ist er sehr wohl so zu alimentieren!

"Überwiegend aus der Grundsbesoldung" ist etwas anderes als "aus der Grundbesoldung".

Dominic231

Zitat von: Hoffnungsloser in Heute um 15:28Du interpretierst das falsch! Da die Alimentation der ersten beiden Kinder überwiegend aus der Grundbesoldung kommen muss, ist er sehr wohl so zu alimentieren! Und Bezugsgröße heißt, dass das Gericht eine passende Größe oder Formel gesucht hat, um die absolute Mindestbesoldung festzulegen, die das kleinste Amt, umabhängig seines Familienstandes zu bekommen hat. Die Besoldung ist eben keine Transferleistung, die sich an dem tatsächlich Bedarf orientiert!

Egal. Interessiert niemanden und selbst wenn... Langweilig.🥱

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: Hoffnungsloser in Heute um 15:28Du interpretierst das falsch! Da die Alimentation der ersten beiden Kinder überwiegend aus der Grundbesoldung kommen muss, ist er sehr wohl so zu alimentieren! Und Bezugsgröße heißt, dass das Gericht eine passende Größe oder Formel gesucht hat, um die absolute Mindestbesoldung festzulegen, die das kleinste Amt, umabhängig seines Familienstandes zu bekommen hat. Die Besoldung ist eben keine Transferleistung, die sich an dem tatsächlich Bedarf orientiert!

Ich meine, der Wortlaut war sogar "ganz überwiegend". Nun könnte man streiten, was das in Prozent ausmacht. 30 oder 40% sicherlich nicht.

Wenn mein Chef sagt, dass ich ganz überwiegend die Vertretung alleine stemmen muss, kann ich davon ausgehen, dass mindestens 90% an mir hängenbleiben werden.

Fürsorgepflicht404

Zitat von: Versuch in Heute um 14:44Einfache und kurze Antwort:
Oder nicht und...

Und nein, ich bin nicht links.

Weder, noch. Und.. ist mir egal.

Blablublu

GKV-Reform Beihilfe: Bund spart doppelt, Beamte zahlen drauf https://share.google/UubdDQYxTy5FqqSrg

Das scheint unkomplex zu sein. Kürzungen sind in zwei Monaten erledigt. Man kann daraus nur seine Schlussfolgerung ziehen...

Fürsorgepflicht404

Zitat von: Libor in Heute um 15:17Aus dieser Bezugsgröße folgt insbesondere nicht, dass ein Single-Beamter so bezahlt werden müsste als hätte er tatsächlich eine Familie mit 2 Kindern.

Du machst auch den selben Mathematisierungsfehler wie die Dienstherren, die die Faktorielle Zusammensetzung der 4K-Besolund hernehmen und daraus 1K ableiten wollen. So war das aber vom BVerfG eben nicht gedacht. Untergrenze zur Prüfung ist 4K. Und wenn der kleinste Single Beamte da nicht drüber springt, ist die ganze Tabelle verfassungswidrig.