Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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PolareuD

Zitat von: MaxBy in Heute um 21:41Nochmal ... beim A3 Beamten machen die Familienbezogenenen Bestandteile, FZ mit 2Kindern, Steuerklasse 3 und 2 mal Kindergeld jetzt schon wesentlich mehr aus, also 20% und in einem Urteil hieß es sogar explizit das der Besoldungsgesetzgeber die Familienzuschläge noch erhöhen darf und die maximale Grenze noch

Beim Kindergeld handelt es sich um keinen Zuschlag, sondern um das steuerrechtliche Existenzminimum für ein Kind, ist also ein Steuerfreibetrag.

Aktuell, also 2026, beträgt der Familien-bezogene Zuschlag bezogen auf A3/1 im 4k-Fall einen relativen Anteil von 18,3%.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Maximus

Hervorhebung durch mich:

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 18:25"Diese Entscheidung des Gesetzgebers ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, mag sie auch zur Folge haben, daß der (noch) unverheiratete und der verheiratete (noch) kinderlose Beamte sich auf diese Weise regelmäßig einen - teils deutlich - großzügigeren Lebenszuschnitt leisten können als der Beamte mit einem oder mit zwei Kindern; denn diejenigen Zuschläge, einschließlich des Kindergeldes, um die sich die Bezüge des Beamten beim ersten und zweiten Kind erhöhen, sind nicht geeignet, den zusätzlichen Bedarf, der der Beamtenfamilie beim ersten und zweiten Kind erwächst, auch nur annähernd auszugleichen."

Ich habe ein paar blöde Fragen:

Warum ist das nicht zu beanstanden? Dies wurde vom Gericht nicht großartig begründet. Insofern darf der Gesetzgeber davon ausgehen, dass nicht nur diese, sondern auch andere Regelungen "nicht zu beanstanden" sein können.

Im Übrigen stelle ich mir die blöde Frage: Warum bedarf es einer "sachgerechten" Begründung, wenn der Besoldungsgesetzgeber den Kontrollmaßstab der 4K-Familie ändern möchte? Wurde denn der 4K-Kontrollmaßstab seinerzeit "sachgerecht" begründet? Warum nicht 3K oder 5K? Letztendlich ist auch der 4K-Kontrollmaßstab "willkürlich" gewählt. Warum soll so ein Maßstab für alle Ewigkeit in Stein gemeißelt sein?


PolareuD

Zitat von: Maximus in Heute um 22:06Hervorhebung durch mich:

Ich habe ein paar blöde Fragen:

Warum ist das nicht zu beanstanden? Dies wurde vom Gericht nicht großartig begründet. Insofern darf der Gesetzgeber davon ausgehen, dass nicht nur diese, sondern auch andere Regelungen "nicht zu beanstanden" sein können.

Im Übrigen stelle ich mir die blöde Frage: Warum bedarf es einer "sachgerechten" Begründung, wenn der Besoldungsgesetzgeber den Kontrollmaßstab der 4K-Familie ändern möchte? Wurde denn der 4K-Kontrollmaßstab seinerzeit "sachgerecht" begründet? Warum nicht 3K oder 5K? Letztendlich ist auch der 4K-Kontrollmaßstab "willkürlich" gewählt. Warum soll so ein Maßstab für alle Ewigkeit in Stein gemeißelt sein?



Der Kontrollmaßstab ist vom BVerfG als sachgerecht betrachtet worden, nicht vom Besoldungsgesetzgeber. Wenn der Besoldungsgesetzgeber das ändern will, muss er den Senat davon überzeugen, dass der Maßstab nicht mehr sachgerecht ist.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Maximus

Zitat von: Besoldung1234 in Heute um 20:49Es wird dieses Jahr keinen Kabinettsbeschluss geben und nächstes Jahr kein fertiges Gesetz geben zumindest nicht Auszahlungsreif dies ist Intern bereits so eingeplant.
Also die Hoffnung das es möglichst schnell geht könnt ihr vergessen wie schon gesagt der Wille der verantwortlichen Politiker ist nicht da um es schnell für uns Umzusetzen.
Ich sehe in manchen Aussagen kein Gesetz vor 2028 und ehrlich Gesagt glaubt auch keiner mehr daran das die Regierung überhaupt solange am Leben bleibt heißt selbst 2028 ist dann eher unwahrscheinlich als wahrscheinlich.
Nur mit einen massiven Druck und einen immensen politischen Willen wäre es früher Umzusetzen und geht  im BMI BMF und sonst gegen Null.

Ich habe nur auf die Info von Hannes reagiert. Wie ich bereits mehrfach gesagt habe, gehe ich nur davon aus, dass zeitnah ein Entwurf veröffentlicht wird (vor der DBB-Jahrestagung). Nicht mehr und nicht weniger. Einen Kabinettsbeschluss wird es - wenn überhaupt - nach den Tarifverhandlungen geben. Zahlungswirksam wird das Gesetz erst in 2028. Den HH 2027 wird man jedenfalls nicht weiter belasten.

Maximus

Zitat von: PolareuD in Heute um 22:13Der Kontrollmaßstab ist vom BVerfG als sachgerecht betrachtet worden, nicht vom Besoldungsgesetzgeber. Wenn der Besoldungsgesetzgeber das ändern will, muss er den Senat davon überzeugen, dass der Maßstab nicht mehr sachgerecht ist.

Habe ich dich richtig verstanden?

1. Der Besoldungsgesetzgeber hat irgendwann in der Vergangenheit "willkürlich" bzw. ohne "sachliche" Begründung die "4K-Besoldung" in der Praxis (faktisch) festgelegt.

2. Karlsruhe hat dann entschieden, dass dieser 4K-Maßstab nicht zu beanstanden ist, ohne dies großartig zu begründen.

3. Von diesem 4K-Maßstab darf jetzt (auch nach über einen halben Jahrhundert) nur dann abgewichen werden, wenn man dies "sachgerecht" begründet.

Was heißt hier "sachgerecht", wenn die ursprüngliche Festlegung "willkürlich" erfolgt ist? Hätte vor 80 der Jahren der Besoldungsgesetzgeber eine 1K-Besoldung festgelegt, hätten wir dann heute auch noch die 1K-Besoldung? Ist das wirklich gewollt? Wenn der Kontrollmaßstab faktisch nicht abgeändert werden kann, führt das doch auch zu einer Versteinerung der Besoldung.


PolareuD

Zitat von: Maximus in Heute um 22:32Habe ich dich richtig verstanden?

1. Der Besoldungsgesetzgeber hat irgendwann in der Vergangenheit "willkürlich" bzw. ohne "sachliche" Begründung die "4K-Besoldung" in der Praxis (faktisch) festgelegt.

2. Karlsruhe hat dann entschieden, dass dieser 4K-Maßstab nicht zu beanstanden ist, ohne dies großartig zu begründen.

3. Von diesem 4K-Maßstab darf jetzt (auch nach über einen halben Jahrhundert) nur dann abgewichen werden, wenn man dies "sachgerecht" begründet.

Was heißt hier "sachgerecht", wenn die ursprüngliche Festlegung "willkürlich" erfolgt ist?



Mit dem Kontrollmaßstab hat der Besoldungsgesetzgeber, meinem Verständnis nach, nichts zu tun, der wurde im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle durch das BVerfG festgelegt und ist aus der historischen Entwicklung als sachgerecht betrachtet worden.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
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Viggen

Zitat von: Bodycount02 in Heute um 21:03... Bleibt also spannend, gehe aber wie du davon aus, dass vor meiner Pensionierung in 20 Jahren nicht mit einer Klärung zu rechnen ist ;)

Jackpot  !!!
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg

Viggen

Zitat von: MaHa1710 in Heute um 21:58Wow.. nach 2 Wochen Abstinenz habe ich mal wieder mitgelesen.

Die letzten 20-30 Seiten sind voll mit Bullshit, Off-Topics und Äußerungen zu einem Wunschgesetz wie man es gerne hätte.
Das ähnelt einer endlosen Ressortabstimmung.



Da muss wohl einfach mal kognitiv tüchtig Dampf raus - Ventil !
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg

InternetistNeuland

Die Mindestalimentation beträgt 2,3 x MÄE x 0,8. Völlig egal ob 1k oder 4k.

Insofern kann es hier, falls auf Kante genäht wird, durchaus so sein, dass 1k genauso viel erhält wie 4k in der untersten Besoldungsgruppe.

Ein A12 4k darf hingegen sehr wohl mehr verdienen als ein A12 1k.

Der A12 4k muss seine Familie ganz überwiegend aus dem Grundgehalt finanzieren können. Also dürfte der A12 4k ca. 20% mehr erhalten als der A12 1k.

Wie die Dienstherren dies nun ausgestalten wollen bleibt ihnen überlassen, die Untergrenze ist jedoch bereits bestimmt und in der kommt weder ein fiktives Partnereinkommen vor, noch die Anrechnung weiterer Einkunftsarten.

JingA

Meine persönliche Einschätzung:

Durch den kurz vor der Tür stehenden GdP Kongress, sowie der Haushaltssitzung im November, außerdem noch dem "Ultimatum" der Gewerkschaften, rechne ich mit einem neuen Entwurf in den nächsten Tagen o. Wochen.

So das im November (vermutlich gegen Ende) ein Kabinettsbeschluss vorliegt.

So wäre es möglich es noch dieses Jahr im Bundestag abzuschließen.

Die Frage bleibt jedoch auch dann... Ob der "neue" Entwurf Verfassungsgemäß sein wird, oder ob es wieder nur Rechentricks sein werden...

Ich bin gespannt.