Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Skywalker2000

Zitat von: ebse in Heute um 11:15neue Antwort.....

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/lars-castellucci/fragen-antworten/wann-setzt-die-bundesregierung-endlich-die-amtsangemessene-alimentation-um

Zitat: ,,Dabei werde ich mich dafür einsetzen, dass er zügig und zugleich sorgfältig beraten wird, auch mit Blick auf das von Ihnen angesprochene Partnereinkommen."


Also 2032 ist es soweit  ;D

Daninjo

Zitat von: Skywalker2000 in Heute um 12:12...
Also 2032 ist es soweit  ;D

Bis dahin: fiktive Mehrarbeit abfeiern!  ;D

BVerfGBeliever

Ich habe übrigens mal einen kurzen Blick in den saarländischen Gesetzentwurf geworfen, der sich hier findet. Fazit: Auch der saarländische Gesetzgeber hat sich mit einem großen Berg an Partnereinkommens-Pokerchips zu seinen anderen Länder-Kollegen an den Karlsruher Spieltisch hinzugesellt. Konkret:

1.) Mindestbesoldung
- Der saarländische Gesetzgeber möchte seinem kleinsten 4K-Beamten in diesem Jahr eine Bruttobesoldung von 42.260 EUR zukommen lassen. Zusammen mit dem angerechneten Partnereinkommen von 19.163 EUR behauptet er, damit das Gebot der Mindestbesoldung zu erfüllen. (Seite 10)
- Dabei weicht er übrigens nicht von der vierköpfigen Familie als Bezugsgröße ab: "Insgesamt zeigt sich, dass eine Familiengröße mit bis zu zwei Kindern beim Dienstherrn Saarland weiterhin die Regel darstellt, so dass eine Abkehr von dieser Bezugsgröße nicht angezeigt ist." (Seite 4)
- Allerdings schreibt er lapidar: "Verzichten der Ehegatte, die Ehegattin, die Lebenspartnerin, der Lebenspartner im Rahmen dieser Betrachtung aus eigenem Entschluss auf die Erzielung eines zweiten Einkommens, obliegt es nicht dem Besoldungsgesetzgeber, dies finanziell auszugleichen." (Seite 7)
- Ich bin sehr gespannt, ob sich diese Einschätzung mit dem Leitsatz 7 des BVerfG-Beschlusses in Einklang zeigen wird.

2.) Fortschreibungsprüfung
- Im Gegensatz zu manch anderem Gesetzgeber wird die Fortschreibungsprüfung relativ ausführlich und transparent dargestellt.
- Inklusive der explizit genannten Anwendung der Spitzausrechnung kommt der saarländische Entwurf zu dem Ergebnis, dass sich beispielsweise die A16-Besoldung zwischen 1996 und 2027 laut ursprünglicher Planung um 67,74% erhöht hätte. (Seite 13)
- Da jedoch der Nominallohnindex laut des Entwurfs zwischen 1996 und 2027 um geschätzte 82,43% gestiegen sein wird (Seite 16), erhöht der Gesetzgeber die A16-Besoldung um ein paar Prozent, damit der 2027er Besoldungsindex von ursprünglich 167,74 auf 174,47 steigt (Seite 21) und damit die Maximal-Fünf-Prozent-Rückstand-Vorgabe des BVerfG einhält.
- Das "Hauptproblem" der Fortschreibungsprüfung wird auch hier wieder deutlich: Die genannte leichte Anhebung der A16-Besoldung sorgt lediglich dafür, dass die relative Besoldung im Jahr 2027 nicht signifikant schlechter ist als im Jahr 1996. Die Tatsache, dass sie jedoch bereits im Jahr 1996 mutmaßlich deutlich zu niedrig war, fällt komplett unter den Tisch.

3.) Mehrbedarf ab dem dritten Kind
- Der Entwurf behauptet, dass der Nettomehrbedarf ab dem dritten Kind bei jeweils 0,35 * MÄE liegt. In diesem Jahr entspricht dies im Saarland gut 611 EUR. (Seite 30)
- Neben dem Kindergeld von 259 EUR muss der Dienstherr laut Entwurf also netto 352 EUR drauflegen, um den Bedarf zu decken.
- Um den zugehörigen Bruttobedarf zu ermitteln, betrachtet der Gesetzgeber den "größten" Beamten (B9) und kommt zum Ergebnis, dass dieser ab dem dritten Kind einen Zuschlag von 644 EUR bekommen muss, um damit jeweils die genannten 352 EUR netto zu erhalten. (Seite 34)

FrageFuerNenFreund

Zitat von: Skywalker2000 in Heute um 12:12Zitat: ,,Dabei werde ich mich dafür einsetzen, dass er zügig und zugleich sorgfältig beraten wird, auch mit Blick auf das von Ihnen angesprochene Partnereinkommen."


Also 2032 ist es soweit  ;D

hey.... bin ab 2031 in Pension..... viell muss ich dann doch verlängern....
Frage nicht was der Staat, die Gesellschaft und dein Nachbar für Dich machen kann, soll, muss.... Frage was du im Umkehrschluss kannst, sollst, musst....

FrageFuerNenFreund


- Um den zugehörigen Bruttobedarf zu ermitteln, betrachtet der Gesetzgeber den "größten" Beamten (B9) und kommt zum Ergebnis, dass dieser ab dem dritten Kind einen Zuschlag von 644 EUR bekommen muss, um damit jeweils die genannten 352 EUR netto zu erhalten. (Seite 34)
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Okay soviele B9 gibt es ja nicht im Vergleich zum Bund, aber das hat schon einen bitteren Beigeschmack.... Wenn ich dann an A3-A9 denke.... (und hier meine ich nicht die in HO die hälfte der Zeit verbringen können)
Frage nicht was der Staat, die Gesellschaft und dein Nachbar für Dich machen kann, soll, muss.... Frage was du im Umkehrschluss kannst, sollst, musst....

GGGläubiger

Das ergibt schon Sinn. Da geht es ja schlichtweg um die höhere Steuerlast des B9 Beamten. Netto hat der a9 Beamte mehr raus aus dem Kinderzuschlag, der Mindestwert muss allerdings netto erreicht werden. Alternativ wäre eine dynamische Zulage möglich. Damit dann aber jeder netto auf den gleichen Wert kommt, müsste man erheblichen Aufwand betreiben. Insofern ist das doch eine sinnvolle Herangehensweise.