Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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GeBeamter

Zitat von: Tipozuol in Heute um 14:21Das ist natürlich eine interessante Begründung. Spätestens bei einer Versetzung nimmt ja der Dienstherr direkt Einfluss auf die Möglichkeit eines zweiten Einkommens, insbesondere wenn auch Kinder mit dazukommen.
Im Saarland mag das ja noch gehen, aber beim Bund sind Versetzungen halt mit regelmäßig größeren Distanzen verbunden.

Die Zeiten, in denen eine gegensätzliche Rechtsauffassung noch hinreichend begründet wurde, scheinen im Saarland offenbar schon vorbei zu sein.

Wie die angeblich vollständige Nichtverpflichtung zur Alimentation des Partners mit dem Alimentatiinsprinzip zu vereinbaren ist, bleibt dann wohl Geheimnis des saarländischen Besoldungsgesetzgebers.


andreb

Zitat von: Knecht in Heute um 15:40Hauptsache das Gendern klappt. Furchtbare Partei.

Man sieht die Felle davonschwimmen, weshalb man sich wieder dem Sprech der dunkelroten annähert.

Hugo

Er oder sein Mitarbeiter haben KI gefragt und die BDZ Forderung gesehen. Da wird nichts kommen im November. Das Vertrauen ist im Eimer

Daninjo

Zitat von: Hugo in Heute um 16:38...
Da wird nichts kommen im November.
...

14.11.

Namenstag Alexander.

andreb

Man wird das Haushaltsjahr 2026 noch mitnehmen und hoffen, dass der Pöbel weiterhin auf das Rundschreiben vertraut und keine Widersprüche erheben wird.

So wird das Spiel in der Folge im 7. Jahr nach dem Rundschreiben bzw. im 8. Jahr nach dem BVerfG Beschluss fortgesetzt werden.