Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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FrageFuerNenFreund

Zitat von: MOGA in Heute um 08:55Man darf als Dienstherr gerne davon ausgehen dass man sich der Loyalität seiner Beamten sicher ist, das ist der Kern und das Wesen unseres Daseins, auch wenn man als Dienstherr mal daneben greift oder nicht alles gleich auf Anhieb funktioniert.

Eine DAUERHAFTE, VORSAETZLICHE Schuld-/Pflichtverletzung im Umgang mit der Loyalität jedoch führt irgendwann dazu genau diese dann ab einem gewissen Punkt vielleicht in Frage gestellt wird und das Verhältnis kippt...

ja aber denke das der/die DH sichergehen können das nicht alle kündigen bzw. um Entlassung bitten.... weil das wäre das einzige legal mittel für Beamte/(Soldaten klammere ich mal ein, weil es sich da noch nen bissel anders verhält)

und das dies kollektiv passieren könnte ist genauso unwahrscheinlich als das morgen die aA zufriedenstellend für alle verkündet würde....
Frage nicht was der Staat, die Gesellschaft und dein Nachbar für Dich machen kann, soll, muss.... Frage was du im Umkehrschluss kannst, sollst, musst....

Camouflage62

Also mein HSGL meinte , es ist kein Widerspruch nötig... bin gespannt.

matzeso

Zitat von: Camouflage62 in Heute um 09:14Also mein HSGL meinte , es ist kein Widerspruch nötig... bin gespannt.
Sorry für die Frage. Aber was bedeutet HSGL?

FrageFuerNenFreund

Zitat von: matzeso in Heute um 09:18Sorry für die Frage. Aber was bedeutet HSGL?

hörsaalgruppenleiter
Frage nicht was der Staat, die Gesellschaft und dein Nachbar für Dich machen kann, soll, muss.... Frage was du im Umkehrschluss kannst, sollst, musst....

Malkav

Zitat von: ebse in Heute um 08:43Ich habe heute erfahren, dass durch die LfFs sehr wohl weitere Widerspruchsbescheide erlassen werden, gegen welche zur Sicherung der Ansprüche zwingend geklagt werden muss.

Das macht SH für den Komplex 2022 + 2023 auch so. Da haben Gewerkschaftsmitglieder nach Widerspruchsverfahren Ihre Besoldung für das Jahr 2022 beklagt und das Land hat die Widersprüche der Kläger gegen Ihre Besoldung 2023 trotzdem negativ beschieden.

Der dbb SH hat hier seine Mitglieder ausführlich über die Möglichkeit einer kostenfreien Erweiterung der 22er-Klage informiert und Muster zur Verfügung gestellt (vgl. Schaubild auf der letzten Seite von LT-Umdruck 20/6846 unter https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/umdrucke/06800/umdruck-20-06846.pdf).

Ich kenne 2022er-Kläger persönlich, die diesen Weg für 2023 gegangen sind. Da kam vom VG eine Eingangsbestätigung und das Verfahren ruht weiter bis Karlsruhe über den Vorlagebeschluss des VG Schleswig vom 11.11.2025 entscheidet.

Mein eigener Widerspruch für 2023 ruht hingegen unbeschieden bei der Bezügestelle ... alles schon arg willkürlich  :o

RArnold

Zitat von: Camouflage62 in Heute um 09:14Also mein HSGL meinte , es ist kein Widerspruch nötig... bin gespannt.

Wenn er kein hochdotierter Jurist ist, würde ich darauf nicht vertrauen.
Der Widerspruch dauert allerhöchstens 1 Stunde und kann mehrere tausend € bewirken.
Wenn das unser Stundenlohn wäre...

GoodBye

Zitat von: RArnold in Heute um 09:28Wenn er kein hochdotierter Jurist ist, würde ich darauf nicht vertrauen.
Der Widerspruch dauert allerhöchstens 1 Stunde und kann mehrere tausend € bewirken.
Wenn das unser Stundenlohn wäre...

Wer sich in solchen Fragen an seinen Heiligen Sachgebietsleiter wendet, dem ist nicht zu helfen.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Purwin92

Es gibt auch seit 2 Wochen wieder keine News zum Thema.

Ich glaube nicht mehr, das dieses Jahr überhaupt etwas passiert. Es wird verzögert werden bis der letzte Beamte merkt, wie machtlos er eigentlich ist. Links und Rechts werden stärker durch Untätigkeit des Staates. Man kann es auch niemanden mehr verübeln, bei dem massiven Reallohnverlust in den letzten 10 Jahren.

2014 haben mir neben dem Studium 1200€ zum leben gereicht, inklusive Miete etc. Heute reichen 2600€ gerade so, ohne größeren Luxus.

Camouflage62

Grübel halt die ganze Zeit ob ich einen Widerspruch stellen soll und wo? Was würde mich dass Kosten.

Mein Hauptsachgebietsleiter ist jmd. der sich da gerne in komplexe Sachverhalte einliest.

Klar es ging nur darum, seine Meinung zu hören. Bin mir nach wie vor nicht sicher ob ich einen Widerspruch stellen soll oder nicht.

Laut HSGL ist die Besoldung bzw. Beamtenrecht an das Grund-Gesetz gebunden und wenn da halt das Gesetz nicht eingehalten wurde, muss man keinen Widerspruch stellen und Grundrechte einklagen.

Bin mir da auch ned so sicher, da in Deutschland ( wo kein Kläger da kein Richter) gilt und somit ohne Widerspruch und Einspruch dem Dienstherrn ja freie Hand gegeben wird, um es vllt in Zukunft( man will nichts unterstellen) es öfter zu versuchen..

jeto

Das wurde doch nun wirklich seit Jahren zu Genüge durchgekaut, @Camouflage62 . Dann lass es, investiere nicht knappe 5 Euro für ein Einschreiben und beschwer dich aber am Ende auch nicht, wenn es für Dich weniger gibt als für diejenigen, die Widerspruchsführer sind.

Skywalker2000

Zitat von: Purwin92 in Heute um 09:40Es gibt auch seit 2 Wochen wieder keine News zum Thema.

Ich glaube nicht mehr, das dieses Jahr überhaupt etwas passiert. Es wird verzögert werden bis der letzte Beamte merkt, wie machtlos er eigentlich ist. Links und Rechts werden stärker durch Untätigkeit des Staates. Man kann es auch niemanden mehr verübeln, bei dem massiven Reallohnverlust in den letzten 10 Jahren.

2014 haben mir neben dem Studium 1200€ zum leben gereicht, inklusive Miete etc. Heute reichen 2600€ gerade so, ohne größeren Luxus.


Es gibt seit über 6 Monaten nichts neues.

Camouflage62

Zitat von: jeto in Heute um 10:09Das wurde doch nun wirklich seit Jahren zu Genüge durchgekaut, @Camouflage62 . Dann lass es, investiere nicht knappe 5 Euro für ein Einschreiben und beschwer dich aber am Ende auch nicht, wenn es für Dich weniger gibt als für diejenigen, die Widerspruchsführer sind.

Ne, grad viel um die Ohren, aber werde es in Angriff nehmen. Schadet ja nicht.