Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Skywalker2000

Zitat von: Hummel2805 in Heute um 18:30Was ich nicht verstehe aus Sicht des Bundes ist, durch die Verzögerungen werden die Nachzahlungen Monat für Monat immer höher, bei meiner Besoldungsgruppe sind das zur aktuellen Besoldung über 400 € Brutto mehr Unterschied, nur in der Grundbesoldung, und ich rede erst gar nicht über die Familienzuschläge.
Also der Bund muss hier wahnsinnge Nachzahlungen und Summen stemmen, die sind gerichtlich sicher.
Dann kommen noch ab 2020 sämtliche Nachzahlungen ab dem 3.Kind.
Mein Kollege hat 6 Kinder, der will sein Haus umbauen und klimafit machen - der wird sich freuen!   

Finde schon witzig selbst zu bestimmen, dass man 400 Euro mehr bekommen solle?
Was dein DH am Ende für dich übrig hat, wirst du sehen. Sei froh wenn es 120 Euro werden.

Skywalker2000

https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/kabinett-bundespolizeigesetz-2387796

Echt Klasse. Da freuen sich die PM oder POM am Ostbahnhof in München.

Man kann sich keine Wohnung mehr oder Urlaub leisten, aber macht bestimmt Spaß eine Drohne abzuschießen.

Daninjo

Zitat von: Skywalker2000 in Heute um 19:50Finde schon witzig selbst zu bestimmen, dass man 400 Euro mehr bekommen solle?
Was dein DH am Ende für dich übrig hat, wirst du sehen. Sei froh wenn es 120 Euro werden.

Kollege Hummel könnte damit auf die Tabellenwerte aus dem Frühjahresentwurf anspielen.

Skywalker2000

Zitat von: Daninjo in Heute um 20:04Kollege Hummel könnte damit auf die Tabellenwerte aus dem Frühjahresentwurf anspielen.

Die Werte aus dem April Entwurf sind genauso Geschichte, wie die Ministerin Bas.

Bundesmarokkaner

Zitat von: Rheini in Heute um 18:02Wer hat denn rechtswirksam festgestellt das Du das was Du derzeit bekommst zu 100% für die Versorgung der Familie aufwenden musst? Evtl. zahlt Dir dein DH ja gerade 130% 🤷.

Ist es nicht ein Grundsatz des Berufsbeamtentums, dass die Besoldung dafür da ist, Beamte und ihre Familien angemessen zu versorgen? Dann muss das für die gesamte Besoldung gelten und es kann m. E. nicht sein, dass Teile der Besoldung über einen längeren Zeitraum nur unter Vorbehalt gezahlt werden. Es muss m. E. grundsätzlich davon ausgegangen werden können, dass 100% der gezahlten Besoldung für den Lebensunterhalt aufgewendet werden können. Ob das auf dem Niveau der Sicherung des Existenzminimums oder darüber hinaus geschieht, ist für diese Frage m. E. nicht entscheidend.