Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

wieauchimmer

Zitat von: GeBeamter in 15.04.2026 16:29Wie kommen einige darauf?

Einem Single werden einfach 20k nicht vorhandenes Einkommen einer weiteren Person vom Soll-Sold abgezogen.


Ganz einfach: man schaut sich in Anlehnung des Urteils vom BVerfG an, wo der Bedarf und Ausgaben am größten sind. Die 4K-Familie und größer ist hier das Maß aller Dinge. Seltsamerweise bringt der Entwurf dieser Kohorte am wenigsten, insbesondere  A11 und A12.

TheBr4in

Zitat von: wieauchimmer in 15.04.2026 16:33Ganz einfach: man schaut sich in Anlehnung des Urteils vom BVerfG an, wo der Bedarf und Ausgaben am größten sind. Die 4K-Familie und größer ist hier das Maß aller Dinge. Seltsamerweise bringt der Entwurf dieser Kohorte am wenigsten, insbesondere  A11 und A12.

100% Zustimmung

Hanswurst

Zitat von: GeBeamter in 15.04.2026 16:29Wie kommen einige darauf?

Einem Single werden einfach 20k nicht vorhandenes Einkommen einer weiteren Person vom Soll-Sold abgezogen.

Fairerweise muss man dazu auch sagen, dass die nicht vorhandene Frau auch keine Kosten verursacht. Deutlich mehr gekniffen sind da die Verheirateten deren Partner tatsächlich nichts zum Einkommen oder weniger als die 20.000 € beisteuert, aus welchem Grund auch immer.

Seppo84

Zitat von: Alexander79 in 15.04.2026 15:59Naja. Kassiert das BVerfG das rückwirkende Partnereinkommen hat der Bund ja gleich ins Gesetzgebungsverfahren geschrieben wo hoch die Nachzahlung sein muss.

Da fällt denen schon was ein

Pumpe14

Zitat von: SeppelMeier in 15.04.2026 16:27Wozu benötigst du da einen Rechner? Das steht doch für den Beamten, Kind 1 und 2 glasklar im Entwurf: §79 b, c und d

Vereinfacht:
2021: Beamter einmalig 138€, Kind 1 und 2 je 41 EUR je Monat
2022: Kind 1 und 2 je 9 EUR je Monat
2025: Kind 1 und 2 je 52 EUR je Monat

Macht im Idealfall 2.586 EUR Nachzahlung.

79c lasse ich jetzt mal weg (Beträge A16, W1 und R2)
Ich habe 3 Kinder

SeppelMeier

Zitat von: TheBr4in in 15.04.2026 16:31A11, die am schlechtesten getroffene Besoldungsstufe, aber Du bist insgesamt zufrieden.
Dazu: ich brauch das Geld nur für Hobbys...

Nie hat sich jemand das Blockieren mehr verdient.

Kannst du das erläutern, ich A11 Stufe 5, 2 Kinder habe aktuell ohne Zulagen / Überstunden:

4999,37+176,42+150,77+150,77=5.477,33
zukünftig:
5416,73+265+265=5.946,73

Wieso schlecht getroffen???

GeBeamter

Zitat von: Hanswurst in 15.04.2026 16:37Fairerweise muss man dazu auch sagen, dass die nicht vorhandene Frau auch keine Kosten verursacht. Deutlich mehr gekniffen sind da die Verheirateten deren Partner tatsächlich nichts zum Einkommen oder weniger als die 20.000 € beisteuert, aus welchem Grund auch immer.

Ja das ist richtig, war aber schon immer so und ist auch bei anderen Beschäftigungsverhältnissen nicht anders.
Wer Kinder hat, muss sich persönlich einschränken. Um wie viel ist die Frage, aber der Entwurf legitimiert keinesfalls über den Unterschied den es eh immer schon gab hinaus, eine Besserstellung von Singles im mD.


Amtsschimmel

#67
Wie wird denn netto Elterngeld mit Brutto Ergänzungszuschlag verrechnet? 🤔

Und: Sehe ich es richtig, dass eine arbeitsunfähige Ehegattin ggf. mehr Ergänzungszulage erhält, als eine geringfügige beschäftigte Ehegattin Gehalt?!

Ich sehe keine Hinweise darauf, dass Gehälter unter 20 TEUR mit dem Ergänzungszuschlag aufgefüllt würden.

Weiterhin: Ist nun klar, ob die Erfahrungszeit in Stufe 1 verloren ist oder angerechnet wird?

Perikles

Zitat von: Amtsschimmel in 15.04.2026 16:50Weiterhin: Ist nun klar, ob die Erfahrungszeit in Stufe 1 verloren ist oder angerechnet wird?
Ziemlich sicher verloren.

Batto

@admin auf Seite 83 gibt es folgenden passus:

Erhöhungsbeträge für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Ehegatten
Der ergänzende Familienzuschlag erhöht sich, sofern für den Ehegatten keine Pflichtversi-
cherung oder Familienversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
besteht und deshalb Versicherungsbeiträge für eine freiwillige gesetzliche oder private
Kranken- und Pflegeversicherung des Ehegatten entstehen, für verheiratete Beamte, Rich-
ter und Soldaten
- ohne Kind um 285,00 Euro,
- mit einem zu berücksichtigenden Kind um 286,00 Euro,
- mit zwei zu berücksichtigenden Kindern um 287,00 Euro.


Kann man dies in den Rechner mit einbauen? Denn in unserem Fall würden wir die 287€ erhalten.

icheinfachunverbesserlich

Irgendwas stimmt in der Tabelle nicht (https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/a/2026/a/vergleich.beamte-bund-2025.j.html). Es kann doch nicht sein, dass der einfache Dienst bspw. in Stufe 8 wesentlich mehr verdient als ich A9m in Stufe 8 (brutto und netto).  :o

TheBr4in

Zitat von: SeppelMeier in 15.04.2026 16:43Kannst du das erläutern, ich A11 Stufe 5, 2 Kinder habe aktuell ohne Zulagen / Überstunden:

4999,37+176,42+150,77+150,77=5.477,33
zukünftig:
5416,73+265+265=5.946,73

Wieso schlecht getroffen???


Null Motivation Dir das zu erklären. Geh Deinen 4.000 Euro Hobbys nach und sei froh, dass Deine Frau so einen wie Dich durchfüttert.

Thomas E

Zitat von: SeppelMeier in 15.04.2026 16:27Wozu benötigst du da einen Rechner? Das steht doch für den Beamten, Kind 1 und 2 glasklar im Entwurf: §79 b, c und d

Vereinfacht:
2021: Beamter einmalig 138€, Kind 1 und 2 je 41 EUR je Monat
2022: Kind 1 und 2 je 9 EUR je Monat
2025: Kind 1 und 2 je 52 EUR je Monat

Macht im Idealfall 2.586 EUR Nachzahlung.

79c lasse ich jetzt mal weg (Beträge A16, W1 und R2)
Weiß jemand, wie sich das dritte Kind in den jeweiligen Jahren auswirkt. Und was ist mit 2023 und 2024?

BVerfGBeliever

Zumindest die perspektivische "Bundesligatabelle" sieht ja seit heute wieder einen kleinen Tick besser aus (am Beispiel der A16-Endstufen-Grundbesoldung):

- Bund: 117.575 € (ab 05/2026)
- Hessen: 116.262 € (ab 07/2026)
- Sachsen: 115.138 € (seit 04/2026)
- Bayern: 110.634 € (ab 10/2026)
- Saarland: 102.510 € (seit 04/2026)

Jetzt muss "nur" noch die Anrechnung des Partnereinkommens seitens Karlsruhe adressiert werden (und zwar möglichst streng), um hoffentlich zu einer weiteren Anhebung aller Tabellenwerte zu gelangen..

Rheini

Wie sieht es denn mit der Inflation und den nächsten Besoldungserhöhungen aus? Kann da ein Beamter entspannter in die Zukunft schauen, da der DH diese übernehmen muss (durch eine höhere Besoldung)?