Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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GoodBye

Zitat von: Quetsche in Gestern um 14:32ich hoffe das auch es kann doch nicht sein das der ergänzende Familienzuschlag für Ehepaare mit 5 Kinder und 3 davon Pflegekinder nicht gilt. Die Frau kann natürlich nicht Arbeiten die kleinen Pflegekinder brauchen viel Betreuung. Die freiwillige GKV kostet mittlerweile 600 Euro auch nie was dazu bekommen so wie bei der PKV wo sie nicht reinkommt.

Für die Pflegekinder erhält man doch die Pauschalen für den Sachbedarf sowie zusätzlich für Pauschalen für die Erziehung. Hier kann man übrigens mal sehen, wie hoch der tatsächliche Bedarf eines Kindes ist.

GoodBye

Zitat von: Dunkelbunter in Gestern um 14:35Schlussfolgerung daraus:
A14 haben den Entwurf geschrieben und der B11 hat es dann abgesegnet  ;)  ;D

Einstieg, 3 Jahre Probezeit bis zur Lebenszeitverbeamtung, ggf. noch Wartezeit. A 14 (2) ist kein Zugpferd für Einstellungen.

BWBoy

Zitat von: GoodBye in Gestern um 14:33Es gibt nur leider keine unverheirateten Neueinsteiger A14. Eingangsamt ist A13!

Und der hD ist zumindest bei uns ohnehin immer in Erfahrungsstufe 2 angefangen, weil "das Masterstudium ja Zugangsvoraussetzung ist." Dass zum Beispiel bei gD das Bachelorstudium benötigt wird, wurde derweil einfach vergessen.

BVerfGBeliever

Zitat von: GoodBye in Gestern um 14:33Es gibt nur leider keine unverheirateten Neueinsteiger A14.
Doch, gibt es, siehe § 34 BLV.

Quetsche

Zitat von: GoodBye in Gestern um 14:36Für die Pflegekinder erhält man doch die Pauschalen für den Sachbedarf sowie zusätzlich für Pauschalen für die Erziehung. Hier kann man übrigens mal sehen, wie hoch der tatsächliche Bedarf eines Kindes ist.

ja darum geht es ja nicht sondern das meine Frau nicht arbeitet da 5 Kinder und wir aber zu den fiktiven gehören.
Ich habe zwar zischen den Zeilen in einigen Erklärungen eher gelesen das einzel betrachtet Sonderfälle das doch bekommen auch wenn keine Pflegegrad, Elternzeit,  Jahr etc.. zutrifft.
Es heisst wenn die Sonderfälle den Nachweis erbringen das Einkommen nicht ausreichend war. Was ja bei Null Einkunft der Frau immer ist.

GoodBye


Blablublu

Wie ist das eigentlich bei dem Elterngeld mit den 300 Euro monatlich die bei anderen Sozialleistungen Anrechnungsfrei gestellt sind?

Knarfe1000

Zitat von: Cyberax in Gestern um 14:30Wenn man die Stufenprozente zusammenrechnet, uiuiui
Besoldungsgruppe A 14 erreicht 97,71 Prozent.
Besoldungsgruppe A 10 erzielt 71,64 Prozent.
Besoldungsgruppe A 16 weist 69,91 Prozent auf.
Besoldungsgruppe A 12 liegt bei 68,08 Prozent.
Besoldungsgruppe A 15 summiert sich auf 64,67 Prozent.
Besoldungsgruppe A 9 kommt auf 62,44 Prozent.
Besoldungsgruppe A 6 zeigt einen Wert von 59,24 Prozent.
Besoldungsgruppe A 13 erreicht 55,34 Prozent.
Besoldungsgruppe A 11 beläuft sich auf 53,46 Prozent.
Besoldungsgruppe A 7 weist eine Summe von 53,17 Prozent auf.
Besoldungsgruppe A 3 erreicht 48,01 Prozent.
Besoldungsgruppe A 5 liegt bei 46,49 Prozent.
Besoldungsgruppe A 4 beläuft sich auf 43,30 Prozent.
Besoldungsgruppe A 8 weist 39,35 Prozent auf.
Jetzt ist mir klar, wie die auf die Idee kommen können, das Ganze wäre eine aA    ;)

RRMT

Ich finde, hier wird gerade einiges durcheinandergeworfen. Verfassungsgemäße Alimentation ist Pflicht. Keine Frage.

Aber die Art, wie hier teilweise argumentiert wird, wirkt trotzdem erstaunlich wirklichkeitsfern.

Erstens fällt auf, wie schnell die Debatte bei Nachzahlungen und Widersprüchen landet. Kaum liegt ein Entwurf auf dem Tisch, wird sofort mitgedacht, für welche Jahre man noch Widerspruch einlegen kann und was sich rückwirkend vielleicht noch herausholen lässt. Rechtlich mag das nachvollziehbar sein, wenn man von verfassungswidriger Unteralimentation ausgeht. Nach außen wirkt es aber eben schnell so, als sei der erste Reflex nicht: Ist das eine tragfähige und faire Lösung? Sondern: Wie hole ich für mich das Maximum raus? Genau da kippt eine legitime Rechtsposition sehr schnell in einen Ton, der wie reines Anspruchsdenken wirkt.

Zweitens ist auch die Debatte um das Partereinkommen oft schief aufgezogen. Das starke Gegenargument gegen dieses Modell ist doch nicht, dass der Staat sich vom klassischen Alleinverdienermodell entfernt. Das starke Gegenargument wäre vielmehr, dass hier womöglich mit künstlichen oder lebensfremden Annahmen gerechnet wird, um Alimentationspflichten rechnerisch kleinzureden. Das ist ein ernstes und belastbares Argument. Aber wenn der Eindruck entsteht, schon die bloße Abkehr von der maximalen Absicherung eines bestimmten Familienmodells sei unzumutbar, dann wirkt das außerhalb der Beamtenwelt einfach aus der Zeit gefallen.

Drittens fehlt in vielen Beiträgen jede Verhältnismäßigkeit. Wer manche Kommentare hier liest, bekommt stellenweise den Eindruck, als werde einer strukturell entrechteten oder existenziell bedrohten Gruppe das Nötigste genommen. Das ist ersichtlich nicht die Lage. Der Beamtenstatus ist weiterhin ein sehr stark abgesichertes System. Das heißt nicht, dass damit jede Besoldung automatisch gerecht oder verfassungsgemäß wäre. Aber es heißt sehr wohl, dass man nicht jede Korrektur, die nicht maximal günstig ausfällt, sofort im Ton eines sozialen Ausnahmezustands diskutieren sollte.
Genau das überzeugt außerhalb der eigenen Blase eben nicht.

Man kann für verfassungsgemäße Alimentation eintreten und trotzdem im Ton komplett übers Ziel hinausschießen.
Genau das passiert hier stellenweise.

Denn wer in einem derart abgesicherten Statussystem jede Korrektur, die nicht maximal günstig ausfällt, sofort als Zumutung behandelt, darf sich über den Eindruck der Pfründesicherung wirklich nicht wundern.

Alexander79

Zitat von: RRMT in Gestern um 15:11Denn wer in einem derart abgesicherten Statussystem jede Korrektur, die nicht maximal günstig ausfällt, sofort als Zumutung behandelt, darf sich über den Eindruck der Pfründesicherung wirklich nicht wundern.
Da ja nachweislich Beamte oft weniger bekommen als Bürgergeldempfänger.

Weißt du überhaupt wie derart abgesichert das Grundsicherungssystem ist?

Du tust hier so, als ob Beamte super toll verdienen und nicht arbeitslos werden können.
Das sie nicht arbeitslos werden können mag stimmen.
Aber Grundsicherungsempfänger bekommen in bestimmten Konstellationen sogar mehr Geld und die können sogar noch den "goldenen" Löffel klauen und bekommen das Geld weiterhin ohne aufzustehen.

maxg

Zitat von: RRMT in Gestern um 15:11Ich finde, hier wird gerade einiges durcheinandergeworfen. Verfassungsgemäße Alimentation ist Pflicht. Keine Frage.

Aber die Art, wie hier teilweise argumentiert wird, wirkt trotzdem erstaunlich wirklichkeitsfern.
(...)
Man kann für verfassungsgemäße Alimentation eintreten und trotzdem im Ton komplett übers Ziel hinausschießen.
Genau das passiert hier stellenweise.

Denn wer in einem derart abgesicherten Statussystem jede Korrektur, die nicht maximal günstig ausfällt, sofort als Zumutung behandelt, darf sich über den Eindruck der Pfründesicherung wirklich nicht wundern.

Danke und vollste Zustimmung!

Die Gesetzesänderung ist m.E. wirklich deutlich besser, als man aus der aufgeregten Diskussion hier im Forum ableiten könnte. Ich bin z.B. "begeistert" über die einheitliche Strukturierung der neuen Besoldungstabelle mit einheitlichen Steigerungen für Stufenerhöhungen und Beförderungen (mein innerer Monk jubelt, auch wenn einheitliche 10% besser gewesen wären  ;) ).

Und ich finde sogar die Erhöhung bei der B11 (als A-Beamter) nachvollziehbar, war doch die Differenz zu B10 zuvor eingeebnet worden.

Ich hätte es nicht für möglich gehalten, dass so ein großer Betrag aus dem BMF freigegeben würde. Also ist es aus meiner Sicht sicher nicht perfekt, aber auch deutlich besser als schlecht, was uns hier nun präsentiert wird.

simon1979

#236
@Durgi, @BalBund oder @Swen

Eine Frage zu den Beispielrechnungen auf den letzten beiden Seiten des Entwurfs (175-176).

Dort wird Beispielhaft dargestellt, dass die Nettoalimentation in der Eingangsstufe der untersten Besoldungsgruppe
(A 3, Stufe 1; ab Mai 2026 A 3, Stufe 2) das Gebot der Mindestbesoldung einhält.

- Verheiratete ohne Kind - MÄE mit Faktor 1,5
- Verheiratete mit einem Kind - MÄE mit Faktor 1,85
- Verheiratete mit zwei Kindern - MÄE mit Faktor 2,3
- Alleinerziehende mit einem Kind - MÄE mit Faktor 1,35
- Alleinerziehende mit zwei Kindern - MÄE mit Faktor 1,8

Kann mir jemand von euch erklären, wie solche Rechnungen zustande kommen, wenn das BVerfG gesagt hat, dass immer 2,3 als Faktor gültig sein müssten.

Darüber wurde sich ja im November und Dezember hier richtig und mehrfach gestritten vor allem, da so wie ich dachte, immer die 4K Familie als Nettoalimentation die Grundlage bildet.

BVerfGBeliever

Zitat von: maxg in Gestern um 15:30Ich bin z.B. "begeistert" über die einheitliche Strukturierung der neuen Besoldungstabelle mit einheitlichen Steigerungen für Stufenerhöhungen und Beförderungen (mein innerer Monk jubelt, auch wenn einheitliche 10% besser gewesen wären  ;) ).
Yep, mit einheitlich 10% wäre man ausgehend von 3.646 € (A3/8) am oberen Ende (A16/8) nicht bei 9.798 €, sondern stattdessen bei 12.587 €. Ungeachtet dessen finde ich die einheitlich definierten Abstände (siehe hier) ebenfalls sinnvoll und hoffe, dass sie auch bei zukünftigen Erhöhungen beibehalten werden..

tunnelblick

Zitat von: RRMT in Gestern um 15:11Ich finde, hier wird gerade einiges durcheinandergeworfen. Verfassungsgemäße Alimentation ist Pflicht. Keine Frage.

Aber die Art, wie hier teilweise argumentiert wird, wirkt trotzdem erstaunlich wirklichkeitsfern.

Erstens fällt auf, wie schnell die Debatte bei Nachzahlungen und Widersprüchen landet. Kaum liegt ein Entwurf auf dem Tisch, wird sofort mitgedacht, für welche Jahre man noch Widerspruch einlegen kann und was sich rückwirkend vielleicht noch herausholen lässt. Rechtlich mag das nachvollziehbar sein, wenn man von verfassungswidriger Unteralimentation ausgeht. Nach außen wirkt es aber eben schnell so, als sei der erste Reflex nicht: Ist das eine tragfähige und faire Lösung? Sondern: Wie hole ich für mich das Maximum raus? Genau da kippt eine legitime Rechtsposition sehr schnell in einen Ton, der wie reines Anspruchsdenken wirkt.

Zweitens ist auch die Debatte um das Partereinkommen oft schief aufgezogen. Das starke Gegenargument gegen dieses Modell ist doch nicht, dass der Staat sich vom klassischen Alleinverdienermodell entfernt. Das starke Gegenargument wäre vielmehr, dass hier womöglich mit künstlichen oder lebensfremden Annahmen gerechnet wird, um Alimentationspflichten rechnerisch kleinzureden. Das ist ein ernstes und belastbares Argument. Aber wenn der Eindruck entsteht, schon die bloße Abkehr von der maximalen Absicherung eines bestimmten Familienmodells sei unzumutbar, dann wirkt das außerhalb der Beamtenwelt einfach aus der Zeit gefallen.

Drittens fehlt in vielen Beiträgen jede Verhältnismäßigkeit. Wer manche Kommentare hier liest, bekommt stellenweise den Eindruck, als werde einer strukturell entrechteten oder existenziell bedrohten Gruppe das Nötigste genommen. Das ist ersichtlich nicht die Lage. Der Beamtenstatus ist weiterhin ein sehr stark abgesichertes System. Das heißt nicht, dass damit jede Besoldung automatisch gerecht oder verfassungsgemäß wäre. Aber es heißt sehr wohl, dass man nicht jede Korrektur, die nicht maximal günstig ausfällt, sofort im Ton eines sozialen Ausnahmezustands diskutieren sollte.
Genau das überzeugt außerhalb der eigenen Blase eben nicht.

Man kann für verfassungsgemäße Alimentation eintreten und trotzdem im Ton komplett übers Ziel hinausschießen.
Genau das passiert hier stellenweise.

Denn wer in einem derart abgesicherten Statussystem jede Korrektur, die nicht maximal günstig ausfällt, sofort als Zumutung behandelt, darf sich über den Eindruck der Pfründesicherung wirklich nicht wundern.

Ich stimme zu, dass hier der Ton manchmal doch etwas merkwürdig ist. Wichtig ist, dass man sich selber von der negativen Grundhaltung nicht beeinflussen lässt.
Die Entscheidung ins Beamtentum einzutreten sollte immer wohlüberlegt sein. Wenn ich Kommentare lese wie "aber die Leute, die den Referentenentwurf erstellen sind doch auch Beamte!" haben offenbar nicht verstanden, was das Beamtentum tatsächlich bedeutet.
Mit Sicherheit sind manche enttäuscht, dass der Entwurf weniger Geld enthält als man sich vielleicht erhofft hat, wobei sich die Frage stellt, wo die Basis für diese Hoffnung war. Große prozentuale Unterschiede finde allerdings auch ich ungerecht.
Auch hat jeder das Recht seine Enttäuschung hier zu posten, und auch das ist gut so.

Gruenhorn

Zitat von: GoodBye in Gestern um 14:44Gehen wir mal vom Regelfall aus  ;D

In meiner Aufnahmegruppe wurden mehrere A14 direkt eingestellt (4 von vielleicht 20 Mann). Inklusive mir. Es mag in der Bundeswehrverwaltung nicht der Regelfall sein, aber es kommt oft genug vor.