Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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conny111

Nein, das wird nun durch die privaten Krankenversicherungen über ELStAM abgerufen. Bei mir gab es da ein Problem. Meine PKV hat die Daten in ELStAM bereitgestellt, aber meine Besoldungsstelle hatte diese nicht berücksichtigt und mir dann direkt für die letzten Monate nachträglich noch Steuern abgezogen. Mein Nettogehalt für Mai war deshalb um ca. 500 Euro geringer. Dies wird aber jetzt mit der nächsten Besoldung erstattet.

Viggen


... kann ich bestätigen.

Die tatsächlichen berücksichtigungsfähigen Beiträge zur PKV werden seit 1.1.26 per ElStAm und via Bundeszentralamt/ FA bereitgestellt. Die entsprechenden Behörden/ Ämter können jederzeit darauf zugreifen.
Die GZD tut dies bspw. einmal monatlich (am ersten Montag des Monats, ergo heute).
Aber auch bei mir gab es seitens FA Probleme, da muss jeder selber seine Abrechnungen kontrollieren und ggf. tätig werden.
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg

flip

Zitat von: Connor2 in 04.05.2026 18:45Bisher wurde so gerechnet: Ruhegehaltfähiges Gehalt x 71,75% x 0,9901 = Ruhegehalt, - Versorgungsausgleich = Effektives Ruhegehalt, - 1,8% PVers. = Bruttoruhegehalt nach allen Abzügen.
Da der Einbaufaktor und der PVers.-Anteil wegfällt, sieht das jetzt folglich so aus:
Ruhegehaltfähiges Gehalt x 69,75% - Versorgungsausgleich =  Bruttoruhegehalt.
Der Versorgungsausgleich ist zwar als fester Betrag ausgewiesen, entwickelt sich aber analog zur Besoldung und zum Ruhegehalt.
Daher gehe ich davon aus dass auch hier der verminderte Ruhegehaltssatz Anwendung findet und das Ganze wiederum ein Nullsummenspiel ist.

Maisredir

#738
Heute Morgen lese ich: Bundesbeamte (A13) plus 8,2 % :o  Nach Jahrzehnten des Beamtendaseins denke ich sofort, nie im Leben. Also schnell nachgerechnet wie das politische Framing zu diesem Wert führt: 1. Die 2,8% von 2026, die es eh gegeben hätte, sind mit in die 8,2 % eingeflossen. Dass der Ehegattenzuschlag entfällt wurde auch "vergessen". Bei mir persönlich bleibt gemäß Rechner (hier bei ÖD-Info) eine Erhöhung von 2,45 %. Aber im Bekanntenkreis wird man wieder mit dem faulen Beamten der 8% bekommt konfrontiert. Ich kann nicht so viel essen wie ich ..... könnte.

Viggen


... der FZ1/ Ehegattenzuschlag wurde nicht vergessen, auch dieser fließt in die 8,2% mit ein, denn er geht nunmehr im Grundgehalt mit auf. Ist das nicht herrlich  ;)
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg

Organisator

Zitat von: Viggen in 05.05.2026 04:10... der FZ1/ Ehegattenzuschlag wurde nicht vergessen, auch dieser fließt in die 8,2% mit ein, denn er geht nunmehr im Grundgehalt mit auf. Ist das nicht herrlich  ;)

Wurde ja auch mal Zeit, diesen Anachronismus abzuschaffen. Als wenn sich der Alimentationsbedarf durch Hochzeit ändert.

GeBeamter

Zitat von: Organisator in 05.05.2026 07:35Wurde ja auch mal Zeit, diesen Anachronismus abzuschaffen. Als wenn sich der Alimentationsbedarf durch Hochzeit ändert.

Heutzutage nicht mehr.

Solche Regelungen kommen aber aus einer anderen Zeit. Es ist sicherlich OK, das nun anzugehen.

Problematisch ist daran aber, daraus eine Bezügeerhöhung für alle abzuleiten. Darüber hinaus entsteht durch den Entwurf der Eindruck, der DH repariert in Besoldungsbereichen, in denen es aus dem Urteilen aus 2020 und 2025 nur einen mittelbaren Reparaturauftrag gab.

Lord_Homer

Ich verstehe nur Bahnhof. Kann mir das jemand erklären? Als vor knapp 2 Jahren das ganze Thema wurde, hieß es, dass es eine ordentliche Nachzahlung gibt. ->

https://www.bild.de/politik/inland/mehr-geld-fuer-alle-beamten-laut-neuem-gesetz-bis-zu-88-000-euro-nachzahlung-670fd17eb4a54676760f3024

Von 44.000 für eine 4-köpfige Familie ist da die Rede.  Wenn ich die Parameter allerdings durch den Rechner jage, kommen für eine 4 köpfige Familie nur knapp 4.000 Nachzahlung raus.
Wie kommen die Kürzungen zustande? Das kann doch dann nicht stimmen.

PolareuD

Zitat von: Lord_Homer in 05.05.2026 14:06Ich verstehe nur Bahnhof. Kann mir das jemand erklären? Als vor knapp 2 Jahren das ganze Thema wurde, hieß es, dass es eine ordentliche Nachzahlung gibt. ->

https://www.bild.de/politik/inland/mehr-geld-fuer-alle-beamten-laut-neuem-gesetz-bis-zu-88-000-euro-nachzahlung-670fd17eb4a54676760f3024

Von 44.000 für eine 4-köpfige Familie ist da die Rede.  Wenn ich die Parameter allerdings durch den Rechner jage, kommen für eine 4 köpfige Familie nur knapp 4.000 Nachzahlung raus.
Wie kommen die Kürzungen zustande? Das kann doch dann nicht stimmen.

Das betrifft ja noch den Gesetzesentwurf der Ampelkoalition aus August 2024. Ist Schnee von gestern. Aktuell ist der Referentenentwurf vom 14.04.26.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

bukoner


Lord_Homer

Zitat von: PolareuD in 05.05.2026 14:22Das betrifft ja noch den Gesetzesentwurf der Ampelkoalition aus August 2024. Ist Schnee von gestern. Aktuell ist der Referentenentwurf vom 14.04.26.

Mag sein, aber wie können die so stark voneinander abweichen? Damals wurde sich doch auch an den Vorgaben des Gerichts orientiert,  oder? Diese Vorgaben haben sich doch nicht verändert? Es kann doch nicht sein, dass wir damals so kurz vor der Ziellinie waren und jetzt nur noch ein Bruchteil der zustehenden Gelder gezahlt werden. Damals war das Gesetz doch schon durch den Bundesrat. Wieso konnte man nicht einfach genau dieses Gesetz nehmen??? Die können den Beamten doch nicht einfach 40k wegnehmen

Verwalter

Zitat von: Lord_Homer in 05.05.2026 14:06Ich verstehe nur Bahnhof. Kann mir das jemand erklären? Als vor knapp 2 Jahren das ganze Thema wurde, hieß es, dass es eine ordentliche Nachzahlung gibt. ->

https://www.bild.de/politik/inland/mehr-geld-fuer-alle-beamten-laut-neuem-gesetz-bis-zu-88-000-euro-nachzahlung-670fd17eb4a54676760f3024

Von 44.000 für eine 4-köpfige Familie ist da die Rede.  Wenn ich die Parameter allerdings durch den Rechner jage, kommen für eine 4 köpfige Familie nur knapp 4.000 Nachzahlung raus.
Wie kommen die Kürzungen zustande? Das kann doch dann nicht stimmen.

Dank fiktiven Partnereinkommen können die Nachzahlungen beliebig klein gehalten werden.
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 17 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

PolareuD

Zitat von: Lord_Homer in 05.05.2026 14:39Mag sein, aber wie können die so stark voneinander abweichen? Damals wurde sich doch auch an den Vorgaben des Gerichts orientiert,  oder? Diese Vorgaben haben sich doch nicht verändert? Es kann doch nicht sein, dass wir damals so kurz vor der Ziellinie waren und jetzt nur noch ein Bruchteil der zustehenden Gelder gezahlt werden. Damals war das Gesetz doch schon durch den Bundesrat. Wieso konnte man nicht einfach genau dieses Gesetz nehmen??? Die können den Beamten doch nicht einfach 40k wegnehmen

Das fiktive Partnereinkommen wird rückwirkend seit 2021 eingeführt und das trotz des Rückwirkungsverbots des BVerfG. Begründet wird das mit dem Rundschreiben des BMI von 2021. Angeblich müsste damit jedem klar sein, dass das fiktive Partnereinkommen Einzug in die Besoldungsgesetzgebung findet. An Dreistigkeit kaum noch zu überbieten. Wer mehr haben will muss erstmal Klagen.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Schneewitchen

Zitat von: Verwalter in 05.05.2026 14:41Dank fiktiven Partnereinkommen können die Nachzahlungen beliebig klein gehalten werden.

Und für die Zukunft kann man über die Höhe des fiktiven Partnereinkommens auch  die Höhe der Besoldungssteigerungen prima regulieren.😉

Man stelle sich vor, Deutschland wäre ein islamisches Land und jeder Mann dürfte mehr als eine Frau heiraten. Übertragen auf das fiktive Partnereinkommen würden sich unglaubliche Möglichkeiten auftun, für die DHn wohlgemerkt...😉😁🎉

diebeckmanns

Ich hab da mal ne Frage zum ergänzenden Familienzuschlag. Meine Frau ist dauerhaft Berufsunfähig und bezieht eine Berufsunfähigkeitsrente aus einer privaten Rentenversicherung. Habe ich Anspruch auf den ergänzenden Familienzuschlag und was wird von Ihrer Rente angerechnet. Für antworten bedanke ich mich schon jetzt