Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Maximus

Zitat von: DCSup_75 in Gestern um 15:37Auch "mein" Bundestagsabgeordneter hat heute auf das Schreiben geantwortet, das hier zur Verfügung gestellt wurde:

"Sehr geehrter Herr ###,

vielen Dank für Ihr Schreiben und die darin ausführlich dargestellten verfassungsrechtlichen Bedenken im Zusammenhang mit dem Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern zur amtsangemessenen Alimentation.

Seitens des Bundesministeriums des Innern wurde mir mitgeteilt, dass der Entwurf derzeit überarbeitet wird. Im Nachgang wird eine Ressortabstimmung sowie eine Länder- und Verbändebeteiligung stattfinden; hieraus kann sich weiterer Änderungsbedarf ergeben.

Vor diesem Hintergrund erscheint derzeit fraglich, ob beziehungsweise in welchem Umfang die von Ihnen angesprochenen Punkte Gegenstand der weiteren Gesetzesfassung sein werden.

Ein konkreter Zeitpunkt für die Vorlage eines überarbeiteten Referentenentwurfs konnte seitens des Bundesministeriums bislang ebenfalls nicht benannt werden.

Ihre Bedenken habe ich zugleich auch den zuständigen Fachpolitikern meiner Fraktion übermittelt, damit diese in die weiteren Beratungen einfließen können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. ###"

Vielen Dank für die sehr interessante Info. Hiernach solle es eine erneute Verbändebeteiligung geben. Bei den Änderungen im Entwurf wird es sich daher nicht nur um Kleinigkeiten handeln. Es geht also wieder von Vorne los.

Kann jemand sagen - vielleicht einer von unseren Insidern - warum der Entwurf überarbeitet werden soll? Dann wüssten wir, in welche Richtung es geht.

Möglichkeit 1: Der Entwurf wird wegen der Einwendungen der Verbände überarbeitet. Das wäre positiv für uns.

Möglichkeit 2: Der Entwurf ist den Ressorts zu teuer und muss "billiger" werden.

Ich tippe auf Punkt 2.

Egge2206

Zitat von: Rheini in Gestern um 16:52Vielleicht denkst nur Du, dass ich in Rätseln schreibe 🤣🤣🤣.

also bleibt meine Frage, ob das Ironie war, unbeantwortet?

BVerfGBeliever

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 16:28Wir sind uns doch einig, das das Partnereinkommen in der Form höchstwahrscheinlich ebenfalls verfassungswidrig ist oder?

Wenn wir uns in diesem Punkt einig sind.

Wie kann man als Beamter hoffen das eine Regierung ein verfassungswidriges Gesetz ins Parlament einbringt und oben drauf das Parlament ein "vermutlich" verfassungswidriges Gesetz beschließt?
Ganz einfach: Der BMI-Entwurf ist in verschiedenen Punkten eindeutig besser als das, was wir in den letzten Jahren in diversen Bundesländern, aber beispielsweise auch im Seehofer- bzw. Faeser-Entwurf lesen durften bzw. mussten (Stichworte REZ, AEZ, usw.). Er enthält jedoch in der Tat einen großen "elephant in the room", nämlich die Anrechnung von 22.648 € Partnereinkommen.

Somit hätte ich gerne beides: Zunächst die 3,5 Mrd. € des Entwurfs ("Spatz"), anschließend zusätzlich (!) die Implikationen, die ein Karlsruher Urteil zum Partnereinkommen hoffentlich nach sich ziehen wird ("Taube"). Erfolgt hingegen ein BVerfG-Urteil zum Partnereinkommen, ohne dass vorher der BMI-Entwurf Gesetzeskraft erlangt hat, dann dürfte der Spatz vermutlich aus unseren Händen entfleuchen. Und das muss ja schließlich nicht sein..

[P.S. Aber da der Entwurf ja anscheinend zurzeit möglicherweise eh überarbeitet wird, müssen wir erst mal abwarten, ob und was wirklich konkret dem Parlament vorgelegt werden wird..]

tunnelblick

Zitat von: Maximus in Gestern um 16:52Vielen Dank für die sehr interessante Info. Hiernach solle es eine erneute Verbändebeteiligung geben. Bei den Änderungen im Entwurf wird es sich daher nicht nur um Kleinigkeiten handeln. Es geht also wieder von Vorne los.

Kann jemand sagen - vielleicht einer von unseren Insidern - warum der Entwurf überarbeitet werden soll? Dann wüssten wir, in welche Richtung es geht.

Möglichkeit 1: Der Entwurf wird wegen der Einwendungen der Verbände überarbeitet. Das wäre positiv für uns.

Möglichkeit 2: Der Entwurf ist den Ressorts zu teuer und muss "billiger" werden.

Ich tippe auf Punkt 2.

Wenn ich diese Ressort-Diskusion höre, kann ich nur lachen. Das Ganze ist doch nur ein "linke Tasche, rechte Tasche"-Spiel. Am Ende zahlt es doch der Bund.

GoodBye

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 17:01Ganz einfach: Der BMI-Entwurf ist in verschiedenen Punkten eindeutig besser als das, was wir in den letzten Jahren in diversen Bundesländern, aber beispielsweise auch im Seehofer- bzw. Faeser-Entwurf lesen durften bzw. mussten (Stichworte REZ, AEZ, usw.). Er enthält jedoch in der Tat einen großen "elephant in the room", nämlich die Anrechnung von 22.648 € Partnereinkommen.

Somit hätte ich gerne beides: Zunächst die 3,5 Mrd. € des Entwurfs ("Spatz"), anschließend zusätzlich (!) die Implikationen, die ein Karlsruher Urteil zum Partnereinkommen hoffentlich nach sich ziehen wird ("Taube"). Erfolgt hingegen ein BVerfG-Urteil zum Partnereinkommen, ohne dass vorher der BMI-Entwurf Gesetzeskraft erlangt hat, dann dürfte der Spatz vermutlich aus unseren Händen entfleuchen. Und das muss ja schließlich nicht sein..

[P.S. Aber da der Entwurf ja anscheinend zurzeit möglicherweise eh überarbeitet wird, müssen wir erst mal abwarten, ob und was wirklich konkret dem Parlament vorgelegt werden wird..]

Also ich möchte das Machwerk mit den ganzen Ergänzungszuschlägen garnicht in Gesetzesform sehen.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Pumpe14

Zitat von: Maximus in Gestern um 16:52Vielen Dank für die sehr interessante Info. Hiernach solle es eine erneute Verbändebeteiligung geben. Bei den Änderungen im Entwurf wird es sich daher nicht nur um Kleinigkeiten handeln. Es geht also wieder von Vorne los.

Kann jemand sagen - vielleicht einer von unseren Insidern - warum der Entwurf überarbeitet werden soll? Dann wüssten wir, in welche Richtung es geht.

Möglichkeit 1: Der Entwurf wird wegen der Einwendungen der Verbände überarbeitet. Das wäre positiv für uns.

Möglichkeit 2: Der Entwurf ist den Ressorts zu teuer und muss "billiger" werden.

Ich tippe auf Punkt 2.
Ich auch, wäre es Punkt 1, so hätte man die Verbändeanhörung abgewartet.

Vielleicht bleiben die fiskalischen Punkte auch gleich und man baut dafür noch n Paar Schmerzen an anderer Stelle ein.
Ich bin erwartungsgemäß wieder bei Null 😎

Maximus

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 17:01Somit hätte ich gerne beides: Zunächst die 3,5 Mrd. € des Entwurfs ("Spatz"), anschließend zusätzlich (!) die Implikationen, die ein Karlsruher Urteil zum Partnereinkommen hoffentlich nach sich ziehen wird ("Taube"). Erfolgt hingegen ein BVerfG-Urteil zum Partnereinkommen, ohne dass vorher der BMI-Entwurf Gesetzeskraft erlangt hat, dann dürfte der Spatz vermutlich aus unseren Händen entfleuchen. Und das muss ja schließlich nicht sein..

Ich habe leider die Befürchtung, dass der "Spatz" noch kleiner oder sogar gänzlich gerupft wird. Nach dem neuen Entwurf wird vom "Spatzen" sehr wahrscheinlich nicht viel übrig bleiben (Modell Bayern, Abschmelzbeträge etc.).

Man muss leider vom Schlimmsten ausgehen.

ChrisD

Das BVerfG hatte schon 2020 festgestellt, dass die Besoldung verfassungswidrig gering ist. Wir bewegen uns also sowieso an der untersten Grenze - oder darunter - was noch eine verfassungsgemäße Mindestbesoldung ist.
Weniger als die Mindestbesoldung mit Abstandsgebot und Fortentwicklung kann es also nicht werden.

Der "Spatz" ist also sicher. Auf zur "Taube".

Eukalyptus

Die deutsche politische Klasse (Zitat Hans-Olaf Henkel: ,,Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht") hat keine wesentlichen Probleme damit die Verfassung zu biegen, ja sogar zu brechen, wenn es opportun erscheint. Als jüngstes Beispiel sei die de facto Beerdigung der Schuldenbremse (mit nahtlos anschließendem Verkonsumieren der neuen Schulden) genannt.

An den ,,Grundpfeilern der Demokratie zu rütteln", das machen per Definition aber immer nur die anderen.

Also: Natürlich kann der Spatz noch gerupft werden.

MaDa

Zitat von: Eukalyptus in Gestern um 19:29Die deutsche politische Klasse (Zitat Hans-Olaf Henkel: ,,Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht") hat keine wesentlichen Probleme damit die Verfassung zu biegen, ja sogar zu brechen, wenn es opportun erscheint. Als jüngstes Beispiel sei die de facto Beerdigung der Schuldenbremse (mit nahtlos anschließendem Verkonsumieren der neuen Schulden) genannt.

An den ,,Grundpfeilern der Demokratie zu rütteln", das machen per Definition aber immer nur die anderen.

Also: Natürlich kann der Spatz noch gerupft werden.

Dann ist die Klagewelle (vgl. Bayern) und ein weiteres Verfassungsgerichturteil, welches nur noch ungünstiger für den DH ist, vorprogrammiert.

Der DH würde faktisch sehendes Auges selbst über die Klippe springen.
Der Glaubwürdigkeit als auch der Motivation der Beamten wäre es auf jeden Fall sehr abträglich.

Versuch

Zitat von: MaDa in Gestern um 16:07Falscher Vergleich!

Der Vergleich ist nur richtig, wenn mit Arbeitnehmern mit gleichem Gehaltsniveau mit lückenlosen Arbeitslebensverlauf und Rente inkl. Zusatzrenten in Deutschland verglichen wird.

Alles andere ist grober Unfug. Wenn du dein Gehalt an Dritte Welt Länder spenden möchtest und am Existenzminimum leben möchtest, steht dir das frei.

Ich möchte nicht ehrenamtlich arbeiten, sondern gerecht für meine Arbeit bezahlt werden.

Und das Geld ist da! Schlagt den Subventionsbericht des Bundes auf, seht im Bundeshaushalt in die 600er Titel nach den Zuwendungen. Es ist für alles Geld da, aber nicht um die eigenen Leute anständig zu bezahlen? Und trotzdem auf das besondere Dienst- und Treueverhältnus pochen?

Wenn sie uns alle zu Tarifangestellten wandeln und der erste Generalstreik für 3 Tage am Stück des öffentlichen Dienstes in ganz Deutschland nach französischen Vorbild ausgerufen wird, dann merken sie erst, warum Beamte gar keine so schlechte Idee sind.
hä?
Erst lesen, dann schreiben... Nur als Tipp.

Ach ja ! Und denken vll davor

GeBeamter

Wenn der Bund den Entwurf jetzt wieder kassiert, weiter verzögert und weiter einkürzt, dann macht er das Problem doch nur noch größer. Das Rundschreiben gilt weiterhin. Was soll man zum vermutlich verfassungswidrigen, rückwirkenden anrechnen von Partnereinkommen denn noch ansetzen, um die sich weiter auftürmenden Nachzahlungsansprüche klein zu halten? Den Zuschuss des Dienstherren zum Kantinenessen mit fiktiver Verköstigung für Home Office Tage?

Ich denke der Entwurf ist wegen der Intervention bei B11 nun wieder in der Werkstatt. Da das ganze eine Tabellenübergreifende Binnenlogik hatte, war klar, dass nun grundlegend am Entwurf gearbeitet werden muss.

Vorstellen kann ich mir aber auch, dass die weitere "Vertagung" der Reparatur bei Beamten mit 3+ Kindern nun doch im Gesetz angepackt werden soll. Hier ist ein weiteres Warten auf eine Verordnung, deren Parameter noch gänzlich unklar sind, nicht angebracht. Hier sind Familien bis weit in den gD kaum besser gestellt als Grundsicherungsempfänger. Da muss eigentlich schnell was passieren. Nach schnell sah die Lösung mit der Verordnung jedenfalls nicht aus.

GeBeamter

Zitat von: ChrisD in Gestern um 19:11Der "Spatz" ist also sicher. Auf zur "Taube".

Ich mochte zu der seit längerem kursierenden Spatz/Taube Diskussion kurz einwerfen, dass die Taube in dem Sprichwort meiner Kenntnis nach negativ besetzt ist.

Man nimmt lieber den kleinen Spatz,  als die größere Taube, die auf dem Dach laut gurrt und rumsch***t.

derSchorsch

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 21:18Wenn der Bund den Entwurf jetzt wieder kassiert, weiter verzögert und weiter einkürzt, dann macht er das Problem doch nur noch größer. Das Rundschreiben gilt weiterhin. Was soll man zum vermutlich verfassungswidrigen, rückwirkenden anrechnen von Partnereinkommen denn noch ansetzen, um die sich weiter auftürmenden Nachzahlungsansprüche klein zu halten? Den Zuschuss des Dienstherren zum Kantinenessen mit fiktiver Verköstigung für Home Office Tage?

Ich denke der Entwurf ist wegen der Intervention bei B11 nun wieder in der Werkstatt. Da das ganze eine Tabellenübergreifende Binnenlogik hatte, war klar, dass nun grundlegend am Entwurf gearbeitet werden muss.

Vorstellen kann ich mir aber auch, dass die weitere "Vertagung" der Reparatur bei Beamten mit 3+ Kindern nun doch im Gesetz angepackt werden soll. Hier ist ein weiteres Warten auf eine Verordnung, deren Parameter noch gänzlich unklar sind, nicht angebracht. Hier sind Familien bis weit in den gD kaum besser gestellt als Grundsicherungsempfänger. Da muss eigentlich schnell was passieren. Nach schnell sah die Lösung mit der Verordnung jedenfalls nicht aus.

Vielleicht sind auch einfach Argumente des wissenschaftliche Dienstes oder von anderen Gremien/Experten hinsichtlich mangelnder Verfassungsmäßigkeit (des Partnereinkommens?) auf fruchtbaren Boden gefallen.

Bundeslars

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 21:33Ich mochte zu der seit längerem kursierenden Spatz/Taube Diskussion kurz einwerfen, dass die Taube in dem Sprichwort meiner Kenntnis nach negativ besetzt ist.

Man nimmt lieber den kleinen Spatz,  als die größere Taube, die auf dem Dach laut gurrt und rumsch***t.

Danke @GeBeamter! Und ich dachte schon ich hätte das Sprichwort immer falsch verstanden 😂