Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Pumpkin76

ZitatUnd der DH macht daraus "Das BVerfG hat mir erlaubt, dass ich ein anderes Modell als 4K nutzen darf und das mache ich somit.". Er überliest die Regeln die zu beachten sind. Und damit darf er es eben nicht ändern.

Und was hindert den Dienstherrn daran, es zu "versuchen", dann ein paar Jahre Geld zu sparen und dann eben den paar klagenden Hanseln die vorenthaltenen Kröten nach einem sanften Urteil, welches nur von Experten als "schallende Ohrfeige" empfunden wird, nachzuzahlen?

Genau, gar nichts. Die Ohrfeige würde ich mir auch gut zu Gesicht stehen lassen, wenn ich zwei Legislaturperioden das Geld in Ruhe für anderen Klimbim raushauen kann und mir schlussendlich Milliarden spare. Und dann das Spiel von Neuem.

Dieses BVerfG hat nach über über 5 Jahrzehnten Erfahrung nichts getan, außer den Dienstherrn in seinem Handeln zu bestätigen.

BVerfGBeliever

Zitat von: Illunis in Gestern um 13:07Alles Fragen auf die bisher keiner eine Antwort gegeben konnte.
Wie gesagt, ich könnte mir vorstellen, dass Karlsruhe möglicherweise (!) sagen könnte, dass es dem Partner zuzumuten sein könnte, irgendwo jede Woche elf oder zwölf Stunden für 13,90 € Mindestlohn zu arbeiten (z.B. bei REWE an der Kasse), um auf die genannte Geringfügigkeitsgrenze von 7.236 € im Jahr zu kommen.

Aber hey, ich bin kein Verfassungsrichter (und noch nicht mal Jurist).. ;)

Pumpkin76

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 13:24Wie gesagt, ich könnte mir vorstellen, dass Karlsruhe möglicherweise (!) sagen könnte, dass es dem Partner zuzumuten sein könnte, irgendwo jede Woche elf oder zwölf Stunden für 13,90 € Mindestlohn zu arbeiten (z.B. bei REWE an der Kasse), um auf die Minijob-Grenze von 7.236 € im Jahr zu kommen.

Aber hey, ich bin kein Verfassungsrichter (und noch nicht mal Jurist).. ;)

Wenn die Kinder mindestens in der Schule sind, vielleicht.

Illunis

und es keine Möglichkeit für Versetzungen mehr gibt und damit direkt Art. 33 GG angegriffen wird... Wir drehen uns im Kreis

Kority

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 13:24Wie gesagt, ich könnte mir vorstellen, dass Karlsruhe möglicherweise (!) sagen könnte, dass es dem Partner zuzumuten sein könnte, irgendwo jede Woche elf oder zwölf Stunden für 13,90 € Mindestlohn zu arbeiten (z.B. bei REWE an der Kasse), um auf die genannte Geringfügigkeitsgrenze von 7.236 € im Jahr zu kommen.

Aber hey, ich bin kein Verfassungsrichter (und noch nicht mal Jurist).. ;)

Aber wenn es "nur" noch 7.236€ Partneinkommen wären, dann wär das doch bereits gefühlt 1000€ im durchschnitt für jeden mehr was schon ein erhebliches + wäre?

Knecht

Boah... kommm Hummel, hau mal einen raus: wann kommt der Geldregen?

Umzug 1

Zitat von: Kority in Gestern um 13:38Aber wenn es "nur" noch 7.236€ Partneinkommen wären, dann wär das doch bereits gefühlt 1000€ im durchschnitt für jeden mehr was schon ein erhebliches + wäre?

Die Diskussionen u. a. zum Partnereinkommen sind interessant. Es ist derzeit ein Entwurf, Anhörung der Verbände noch nicht abgeschlossen. Wann der Entwurf ins Kabinett gelangt, weiß ich nicht. Sollte dieser dann in die parlamentarische Beratung und in den Haushaltsausschuss gelangen, können immer noch Änderungen erfolgen.

Sollte die diskutierte Höhe der Anrechnung des Partnereinkommens unverändert übernommen werden, bestehen Möglichkeiten der Widersprüche und Klagen.

Rheini

Zitat von: Pumpkin76 in Gestern um 13:18Und was hindert den Dienstherrn daran, es zu "versuchen", dann ein paar Jahre Geld zu sparen und dann eben den paar klagenden Hanseln die vorenthaltenen Kröten nach einem sanften Urteil, welches nur von Experten als "schallende Ohrfeige" empfunden wird, nachzuzahlen?

Genau, gar nichts. Die Ohrfeige würde ich mir auch gut zu Gesicht stehen lassen, wenn ich zwei Legislaturperioden das Geld in Ruhe für anderen Klimbim raushauen kann und mir schlussendlich Milliarden spare. Und dann das Spiel von Neuem.

Dieses BVerfG hat nach über über 5 Jahrzehnten Erfahrung nichts getan, außer den Dienstherrn in seinem Handeln zu bestätigen.

Den Gesetzgeber hindert die Verfassung ein verfassungswidriges Gesetz zu beschliessen. "Versuchen" kann er es nur wenn er davon ausgeht (ausgehen darf), dass es verfassungsgemäß ist.

Und ich hoffe das genau das u. a. gerade ist, was die Köpfe in den Ministerien zum rauchen bringt.

Rallyementation

#1373
Gemäß dem kommentierenden Volkszorn wird dem Beamten ehrenvollen Aufgaben zuteil die er selbstgewillt anstrebt und daher dem hoheitlichen Club beitreten möchte, der natürlich eine Aufnahmegebühr und laufende Mitgliedsbeiträge verlangen muss. Der Beamten soll also gefälligst Geld mitbringen, wenn er im Staatsdienst sein möchte.

Die Besoldungsgesetzgeber sind dem entgegenkommend auf dem Weg, dass die amtsangemessene Alimentation des höchsten zu verleihendem Amte niedriger zu bewerten ist als die amtsunabhängige Mindestalimentation.

Dazu bedient es sich derzeit dem BYO(X):

BYOD - Bring your own device
BYOP - Bring your own partner
BYOV - Bring your own vehicle
BYOW - Bring your own weapon
...
Bring it all in

...und was passiert, wenn ein Gerät, ... ausfällt? Das fällt in das Risiko des Beamten der für sofort verfügbaren redundanten Ersatz zu sorgen hat. d.H.

BYOD - Bring your own devices
BYOP - Bring your own partners
BYOV - Bring your own vehicles
...
aber achtet darauf Wartung, Zuneigung und Pflege immer schön außerhalb der Dienstzeit.

netzguru

Zitat von: Rallyementation in Gestern um 14:17BYOW - Bring your own weapon

Dann sofort einen großen Waffenschein von Amtswegen für alles Beamten und Versorgungsempfänger.

Umlauf

Zitat von: Pawel in Gestern um 10:40Die zahnlosen Tiger die seit Jahren eine 41 Stunden Woche dulden.

Wie süß, das nehme ich mit.

Wenn ich das nächste Mal von der Polizei angehalten werde, sage ich einfach: Dieses Gesetz dulde ich nicht mehr.

🤣

Sputnik1978

Zitat von: Kority in Gestern um 13:38Aber wenn es "nur" noch 7.236€ Partneinkommen wären, dann wär das doch bereits gefühlt 1000€ im durchschnitt für jeden mehr was schon ein erhebliches + wäre?

Grundsätzlich ist diese Thematik ja eine juristische - aber glaubt jemand im Ernst, dass es bei der aktuellen Haushaltslage/Wirtschaftslage unabhängig von juristischen Argumenten irgendeine politische Initiative dafür geben wird, Beamten monatliche Besoldungserhöhungen im vierstelligen Bereich zuzubilligen. Das wäre politischer Selbstmord. Offen gestanden war ich überrascht, dass der Entwurf aus April bezogen auf die Grundbesoldung vergleichsweise großzügig daherkam. Da wird es im weiteren Verfahren - zumindest ab A11 - eher weniger als mehr.

Rheini

Zitat von: Sputnik1978 in Gestern um 15:03Grundsätzlich ist diese Thematik ja eine juristische - aber glaubt jemand im Ernst, dass es bei der aktuellen Haushaltslage/Wirtschaftslage unabhängig von juristischen Argumenten irgendeine politische Initiative dafür geben wird, Beamten monatliche Besoldungserhöhungen im vierstelligen Bereich zuzubilligen. Das wäre politischer Selbstmord. Offen gestanden war ich überrascht, dass der Entwurf aus April bezogen auf die Grundbesoldung vergleichsweise großzügig daherkam. Da wird es im weiteren Verfahren - zumindest ab A11 - eher weniger als mehr.

Wo fängst Du damit an, wo hörst Du auf?

Wenn also morgen das BVerfG urteilen würde, dass die "Verschonungsprüfung" im Erbfall bei großen Vermögen nicht verfassungsgemäß ist, die Politik aber die bisherigen möglichen Nutznießer nicht in dieser schwierigen wirtschaftlichen Lage verprellen will, wärst Du auch dafür dies nicht umzusetzen?

Bei welchen anderen Gesetzen sonst noch? Was ist das GG dann noch wert?

Das BVerfG hat ja eine Lücke gelassen. Wenn alle Opfer bringen müssen, dann auch die Beamten. Das ist ein verfassungsgemäßer Weg.

andreb

Zitat von: Rheini in Gestern um 15:10Wo fängst Du damit an, wo hörst Du auf?

Wenn also morgen das BVerfG urteilen würde, dass die "Verschonungsprüfung" im Erbfall bei großen Vermögen nicht verfassungsgemäß ist, die Politik aber die bisherigen möglichen Nutznießer nicht in dieser schwierigen wirtschaftlichen Lage verprellen will, wärst Du auch dafür, dies nicht umzusetzen?

Bei welchen anderen Gesetzen sonst noch? Was ist das GG dann noch wert?

Das BVerfG hat ja eine Lücke gelassen. Wenn alle Opfer bringen müssen, dann auch die Beamten. Das ist ein verfassungsgemäßer Weg.

Und das Sparschwein der Nation waren in der Vergangenheit vorrangig die Beamten, wie das BVerfG entsprechend festgestellt hat.

DrStrange

Zitat von: Sputnik1978 in Gestern um 15:03Grundsätzlich ist diese Thematik ja eine juristische - aber glaubt jemand im Ernst, dass es bei der aktuellen Haushaltslage/Wirtschaftslage unabhängig von juristischen Argumenten irgendeine politische Initiative dafür geben wird, Beamten monatliche Besoldungserhöhungen im vierstelligen Bereich zuzubilligen. Das wäre politischer Selbstmord. ...

Es darf mMn gar keine politische Initiative dafür geben. Das ist umzusetzen. Punkt. Die Experten im FinM legen die Besoldung anhand des Urteils in einer neuen Tabelle dar, das kommt in eine Mappe und wird von allen ohne wenn und aber unterschrieben und umgesetzt.
Danach können sich die Resorts zusammensetzen und überlegen aus welchen Töpfen sie das bezahlen wollen. Und wenn sie die Zahlungen an EU und sonst welchen Liebhabereien kürzen müssen, ist mir das egal. Die Besoldung wurde urteilsgerecht umgesetzt. Fertig.