Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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MOGA

Zitat von: andreb in 19.07.2026 11:57Außer bei ihrer eigenen Klientel
Die Hansel werden immer weniger und dann verschwindet das Problem SPD🙏🏼
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PolareuD

Zitat von: Maximus in Gestern um 08:26Der Dienstherr wird sich etwas anderes ausdenken, wenn die Rückwirkung gestrichen wird. 43 Mrd. wird es jedenfalls nicht geben. Der Besoldungsgesetzgeber hat hier noch ein paar Pfeile im Köcher.

a) Hinsichtlich der vergangenen Besoldung, wird sich der Dienstherr auf die Beamten mit Kindern fokussieren. Ggf. wird  es rückwirkend einmalig extrem hohe Familienzuschläge geben. Die Beamten ohne Kinder werden überwiegend leer ausgehen. Nur wenige Beamte werden gegen das Reparaturgesetz klagen. Darauf wird der Besoldungsgesetzgeber spekulieren.

b) Der Besoldungsgesetzgeber wird hinsichtlich des Rundschreibens ein paar Krokodilstränen vergießen und behaupten, dass laut Karlsruhe eine ,,haushaltsnahe Geltendmachung" der Ansprüche auf eine höhere Besoldung bzw. Alimentation zwingend ist und nicht verzichtet werden kann. Schwupp di Wupp sind die Nachzahlungsbeträge deutlich überschaubarer.



Bei b) gehe ich mit. Ich verstehe sowieso nicht, warum das BMI das Rundschreiben nicht einfach zurückzieht und es darauf ankommen lässt, dass ein paar Wenige Klage erheben, um vermeintliche Ansprüche aus dem Rundschreiben durchzusetzen.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Goldene Vier

WELT:
Beamte sollen sieben Milliarden mehr bekommen – Regierung muss neuen Anlauf nehmen

Stand: 08:53 UhrLesedauer: 3 Minuten

BERLIN, GERMANY - JULY 15:

Der Bund muss nach einem Urteil des Verfassungsgerichts mehr Geld für seine Beamten ausgeben. Ein erster Entwurf aus dem Innenministerium stieß auf großen Widerstand. Nun soll laut einem Bericht zufolge ein neuer Termin feststehen.

Mitten in ihrem Sparkurs bereitet die Bundesregierung einen neuen Anlauf für eine milliardenschwere Erhöhung der Beamtenbesoldung vor. Wie die ,,Wirtschaftswoche" berichtet, soll das Bundesinnenministerium den Gewerkschaften zugesagt haben, im September einen neuen Entwurf für die Reform des Bundesalimentationsgesetzes vorzulegen.

Damit zeichnet sich Bewegung in einem Verfahren ab, das seit Monaten feststeckt. Ein erster Referentenentwurf im April war auf einhellige Kritik der Gewerkschaften gestoßen und von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) zurückgezogen worden.

Ziel des Gesetzes ist eine Neuregelung der Besoldung, mit der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden sollen. Das hatte 2020 unter anderem entschieden, dass die Beamtenbesoldung einen Mindestabstand zur Grundsicherung einhalten muss – was besonders in den unteren Besoldungsgruppen und bei kinderreichen Familien nicht immer der Fall war. 2025 folgte ein Beschluss, wonach die Besoldung der Berliner Beamten zwischen 2008 und 2020 für weitgehend verfassungswidrig war. Dies wirkt sich nach Auffassung des Bundesinnenministeriums auch auf die Besoldung des Bundes aus.

Der ursprüngliche Entwurf aus dem Frühjahr hätte den Bundeshaushalt nach Angaben des Innenministeriums schon 2025 mit 707 Millionen Euro zusätzlich belastet, 2026 wären es rund 3,39 Milliarden Euro zusätzlich gewesen und 2027 weitere 3,52 Milliarden Euro (zusammengerechnet also knapp 7 Milliarden Euro). Hinzu kommen Nachzahlungen für zurückliegende Jahre.


Gewerkschaften wie der DGB sowie der dbb beamtenbund und tarifunion hatten unter anderem die Einführung eines sogenannten Doppelverdienermodells kritisiert. Der Bund plante künftig bei der Berechnung der Mindestalimentation ein fiktives Partnereinkommen mit einzubeziehen. Für 2025 sollte das bei 21.832 Euro, für 2026 bei 22.648 Euro brutto jährlich liegen.

Die Gewerkschaften halten dieses Modell für verfassungsrechtlich problematisch. Der Maßstabswechsel diene ,,letztlich vor allem dazu, die Besoldungsausgaben zu begrenzen", erklärte der DGB in einer Stellungnahme. Außerdem müssten Beamte, denen kein Partnereinkommen zur Verfügung stehe, dies nachweisen. ,,Bürokratie wird mit diesem Gesetz nicht ab- sondern aufgebaut."

Der dbb kritisierte, dass nach eigenen Berechnungen auf Grundlage des alten Entwurfs eine Beamtin in der Besoldungsgruppe A 3, Stufe 2, die Mindestbesoldung um fast 18.000 Euro im Jahr verfehlen würde. ,,Sie bzw. er lägen damit noch unter dem Niveau der Grundsicherung für Arbeitssuchende!", hieß in einer Stellungnahme.

Zur Verzögerung des neuen Entwurfs kam es Berichten der ,,Wirtschaftswoche" zufolge durch Diskussionen innerhalb der Koalition. Teile der SPD hätten Bedenken, die Beamtenbesoldung zu erhöhen, während gleichzeitig an zahlreichen anderen Stellen gekürzt werde. So soll SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf die hohen Pensionen kritisiert und gefordert haben, Beamte sollten in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Welche Änderungen das Innenministerium nun an dem Gesetzentwurf vornehmen will, ist bislang offen. Die Gewerkschaften erklärten, ihnen seien keine Details zu möglichen Nachbesserungen bekannt.

Knecht

Wenn ich nur einen Teil des Geldes hätte, was ich laut den Medien ständig bekomme...

tunnelblick

Zitat von: Goldene Vier in Gestern um 09:20WELT:
[...]

Auch hier eigentlich nichts Neues. Ich erwarte, dass noch mehr Zeitungen dies wiederholen, mit keinem Erkenntnisgewinn unsererseits.

BalBund

Der geneigte Leser wird sehen, dass die Bild, trotz Weltmeisterschaft, heute im Plusbereich mit einem Artikel zu Beamtenpensionen aufmacht. Der Tenor im Hause Springer ist gesetzt und wird crossmedial so weitergehen.

andreb

Wer ist denn der Loddar im BMI für die heißen News, welche der Bild mundgerecht bereitgestellt werden ? ;)

GeBeamter

Zitat von: Maximus in Gestern um 08:26Der Dienstherr wird sich etwas anderes ausdenken, wenn die Rückwirkung gestrichen wird. 43 Mrd. wird es jedenfalls nicht geben. Der Besoldungsgesetzgeber hat hier noch ein paar Pfeile im Köcher.

a) Hinsichtlich der vergangenen Besoldung, wird sich der Dienstherr auf die Beamten mit Kindern fokussieren. Ggf. wird  es rückwirkend einmalig extrem hohe Familienzuschläge geben. Die Beamten ohne Kinder werden überwiegend leer ausgehen. Nur wenige Beamte werden gegen das Reparaturgesetz klagen. Darauf wird der Besoldungsgesetzgeber spekulieren.

b) Der Besoldungsgesetzgeber wird hinsichtlich des Rundschreibens ein paar Krokodilstränen vergießen und behaupten, dass laut Karlsruhe eine ,,haushaltsnahe Geltendmachung" der Ansprüche auf eine höhere Besoldung bzw. Alimentation zwingend ist und nicht verzichtet werden kann. Schwupp di Wupp sind die Nachzahlungsbeträge deutlich überschaubarer.



Variante B sollte er sich gut überlegen. Vielen Beamten ist das Rundschreiben und damit er Verzicht auf Einrede der haushaltsjahrnahen Geltendmachung und der Verjährung über offizielle Mitteilungen des DH bekannt gemacht worden. Ein Rückzieher von der Geltung dieses Schreibens würde in meinen Augen eine Verfassungskrise auslösen. Oder einfacher: was ist das verbriefte Wort des DH noch wert?

Daraus resultieren dann unmittelbar erhebliche Folgen in meinem Augen. Kann ich dienstliche Anordnungen ignorieren, weil ich mir deren (mittelfristiger) Geltung nicht mehr gewahr sein kann? Ist das eine derartige Störung des Vertrauensverhältnis und damit der Fürsorgepflicht, dass über den Umstand der zu geringen Besoldung hinaus dann das Konstrukt der Rechte und Pflichten des Berufsbeamtentums zum Kippen kommt?

BVerfGBeliever

Zitat von: Goldene Vier in Gestern um 09:20Welche Änderungen das Innenministerium nun an dem Gesetzentwurf vornehmen will, ist bislang offen.
Meine Hoffnung wäre, dass man auch im Bundesinnenministerium gesehen hat, was in Potsdam geplant ist:

- In Brandenburg soll ein Endstufen-A16 (10.218 EUR) demnächst rund 190% mehr als ein Endstufen-A5 (3.522 EUR) bekommen.
- Im BMI-Entwurf aus dem April sollte ein A16 (9.798 EUR) hingegen nur rund 157% mehr als ein A5 (3.808 EUR) bekommen.

Schließlich hatte Dobrindt explizit von einer "Stärkung des Leistungsprinzips" gesprochen..

GeBeamter

#2694
Zitat von: PolareuD in Gestern um 08:37Bei b) gehe ich mit. Ich verstehe sowieso nicht, warum das BMI das Rundschreiben nicht einfach zurückzieht und es darauf ankommen lässt, dass ein paar Wenige Klage erheben, um vermeintliche Ansprüche aus dem Rundschreiben durchzusetzen.

Weil das wie in Hamburg das Problem nur in futurum löst. Ab dem Zeitpunkt des Rückzugs sind dann wieder jährliche Widersprüche notwendig. Für die Vergangenheit ist der Anspruch aber fix, sonst droht in meinen Augen eine Verfassungskrise. Und dieser fixe Anspruch kann nur klein gerechnet werden.

Mit der mehrfachen Diskontinuität des Gesetzgebungsvorhabens hat man sich keinen Gefallen getan. Das ist in meinen Augen ein politisches Priorisierungsproblem und kann jetzt eigentlich nur teuer werden.

Aber man kann das doch trotzdem noch retten. Streck die Nachzahlung einfach über die nächsten sechs Jahre, dann erledigt sich auch die Fünftel-Regelung und verkauf die Erhöhung im Haushalt mit der Wertschätzung für Bundespolizei und Bundeswehr, die in der heutigen Zeit besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Dazu Verweis auf die gerichtliche Anforderung jahrzehntelange, illegale Sparorgien nun teilweise zurücknehmen zu müssen und Herausgreifen eines Extrembeispiels zur Verdeutlichung (Beamter, zwei Kinder, Wohngeldstufe V trotz Partnereinkommen zu nah an Grundsicherung) und gut ist. Dann ist der Hagel der öffentlichen Meinung zwar immer noch tischtennisballgroß, aber nicht mehr apfelsinengroß - und dann muss man den Hagelschauer auch Mal aushalten als Bund.


GeBeamter

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 09:57Meine Hoffnung wäre, dass man auch im Bundesinnenministerium gesehen hat, was in Potsdam geplant ist:

- In Brandenburg soll ein Endstufen-A16 (10.218 EUR) demnächst rund 190% mehr als ein Endstufen-A5 (3.522 EUR) bekommen.
- Im BMI-Entwurf aus dem April sollte ein A16 (9.798 EUR) hingegen nur rund 157% mehr als ein A5 (3.808 EUR) bekommen.

Schließlich hatte Dobrindt explizit von einer "Stärkung des Leistungsprinzips" gesprochen..

Was die Referenten da als Auftrag zur Stärkung des Leistungsprinzips mitgenommen haben, sieht man ja am zurückgezogenen Entwurf. Eigentlich war das ziemlich logisch, was da gemacht wurde. Man kann sich bezüglich Wertschätzung darüber streiten, ob der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen so gestrickt sein muss, dass der hD gegenüber dem eD und mD 3x größere Abstände zwischen den Besoldungsgruppen aufweist. Aber es hatte eine gewisse, leistungsorientierte Logik.
Und auch das Ende bei B11 mit über 200.000€ brutto pro Jahr hielte ich für nicht unrealistisch. Ich bin gespannt, wie man das nun korrigieren will, ohne sich mit der Aussage des BVerfG über Kreuz zu legen, dass die B- und die R-Besoldung über einen Vergleich mit den Verdienstmöglichkeiten in der freien Wirtschaft zu überprüfen sei. Ein Staatssekretär oder Minister hat extreme Arbeitszeiten, eine hohe Verantwortung, zugewiesene Mitarbeitende im vier- fünfstelligen Bereich. In der PW wäre so ein Posten mit einem siebenstelligen Grundgehalt zzgl. Boni dotiert. Und bei Beamten tobt bei niedrig sechsstellig bereits der Volkszorn.

simon1979

Zitat von: MOGA in Gestern um 08:28Die Hansel werden immer weniger und dann verschwindet das Problem SPD🙏🏼

Absolut richtig. Musst nur nach Bayern schauen.

Gott sei Dank ist da die SPD bei 10 % und nicht an der Macht. Deswegen werden da alle Beamten auch so super besoldet und bekommen die Tariferhöhung analog zu den Tarifbeschäftigten!

Vorsicht!!!! Mein Beitrag kann ganz viel Ironie enthalten.

Schneewitchen

Zitat von: simon1979 in Gestern um 11:37Absolut richtig. Musst nur nach Bayern schauen.

Gott sei Dank ist da die SPD bei 10 % und nicht an der Macht. Deswegen werden da alle Beamten auch so super besoldet und bekommen die Tariferhöhung analog zu den Tarifbeschäftigten!

Vorsicht!!!! Mein Beitrag kann ganz viel Ironie enthalten.

Wenn es darum geht lästige Ausgaben zu minimieren ( z.B die Beamtenbesoldung), dann ist man sich über alle Parteigrenzen im Zweifel schnell einig. In der Opposition nutzt man dann so ein Thema natürlich mal gerne, um sich gefahrlos als Streiter für die Interessen der Beamten auzublasen. Kaum ist man aber selbst un Regierungsverantwortung, so gerät das in Vergessenheit.

lotsch

Die Bundesbesoldung erreicht die Verwaltungsgerichte. Hier ein Beitrag von Berliner Besoldung.de:


Bund: Verwaltungsgericht fordert Berechnungen ein – BVA verweigert Vorlage
17. Juli 2026 von MM

In derzeit anhängigen Verfahren zur amtsangemessenen Alimentation haben Verwaltungsgerichte die Bundesrepublik ausdrücklich aufgefordert, die Verfassungsgemäßheit der Bundesbesoldung anhand der neuen Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025 rechnerisch nachzuweisen.

Die Gerichte verlangten hierzu eine transparente Berechnung nach dem vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Prüfschema. Insbesondere sollte die Vorabprüfung der Mindestbesoldung unter Einbeziehung der darunterliegenden Besoldungsgruppen nachvollziehbar dargestellt werden. Die Gerichte stellten ausdrücklich klar, dass die Berechnungen strukturiert, transparent und ohne Relativierungsansätze vorzulegen seien. Bei der Berechnung wurde angewiesen, dass das sog. Alleinverdiener(in)modell zugrunde zu legen ist.

Nach den zu den Verfahren vorliegenden Schriftsätzen verweigerte die Bundesrepublik bzw. das Bundesverwaltungsamt die Vorlage der angeforderten Berechnungen. Dies geschah trotz gerichtlicher Aufforderung und trotz späterer Hinweise der Gerichte auf die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Die Gerichte reagierten darauf mit einem weiteren Hinweis und verwiesen ausdrücklich auf die Randnummern 59 bis 62 des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts. Dort wird hervorgehoben, dass Beamte in die Lage versetzt werden müssen, die Verfassungsmäßigkeit ihrer Besoldung nachvollziehen zu können.

Der Beschluss vom 17.09.2025 hat die bisherige Alimentationsrechtsprechung erheblich fortentwickelt. Danach genügt es nicht mehr, lediglich auf den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers zu verweisen. Vielmehr müssen die für die Besoldungsentwicklung maßgeblichen Faktoren nachvollziehbar ermittelt, gewichtet und begründet werden.

Die Vorgänge werfen eine grundsätzliche Frage auf. Wenn das Bundesinnenministerium inzwischen selbst an neuen Alimentationsregelungen arbeitet und hierfür zwangsläufig umfangreiche Berechnungen erstellen muss, stellt sich die Frage, warum entsprechende Berechnungen in laufenden Gerichtsverfahren nicht vorgelegt werden.

Mehrere Schriftsätze im Verfahren weisen darauf hin, dass die benötigten Daten und Berechnungen im Zusammenhang mit dem Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums vorhanden sein dürften und daher grundsätzlich verfügbar sein müssten.  Die Entwicklung dürfte weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung haben.

Erstmals verlangen Gerichte nach dem Beschluss vom 17.09.2025 konkrete Nachweise zur Verfassungsgemäßheit der Bundesbesoldung. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Bundesverwaltung bislang offenbar nicht bereit ist, diese Berechnungen offenzulegen.

Für betroffene Beamte bedeutet dies, dass sich Verfahren künftig möglicherweise weniger um abstrakte Rechtsfragen drehen werden, sondern zunehmend um die Frage, ob Bund und Gesetzgeber ihre Berechnungen und Abwägungsentscheidungen tatsächlich transparent darlegen können.

Zu den Berechnungsgrundlagen haben wir auch eine IFG-Anfrage beim BVA gestartet, die ihr bei ,,fragdenstaat.de" nachverfolgen könnt.

Daten und Unterlagen zur Besoldungsentwicklung und Alimentationsprüfung im Lichte des BVerfG-Beschlusses vom 17. September 2025 (2 BvL 20/17 u.a.)