Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Bundspecht

Zitat von: ExponentialFud in 26.07.2026 20:57Nein. Der Beschluss prüft unter der Prämisse V2K als Besoldungsmodell. Er schließt ausdrücklich nicht aus, dass der DH dieses Modell zukünftig (nicht rückwirkend) ändern kann.

Der Grundsatz des Alimentationsprinzips sieht es vor, dass von der Alimentation der Beamte und dessen Familie auskömmlich leben können müssen. Daran wird sich auch bei der Abkehr vom Alleinverdienermodell nichts ändern; in der Gleichung werden immer berücksichtigt: Der Beamte, dessen Partner, 2 Kinder.
Ergo werden  sich in der mathematischen Berechnung immer diese 4 Faktoren als positiver Betrag wiederfinden (siehe MÄE(1+0,5+0,3+0,3)*0,8).
Wenn man sich die Berechnungsgrundlage ansieht, wird man feststellen, dass der DH den Partner nur mit Faktor 0,5 berechnet und somit die verbliebenen 0,5MÄE des Partners offen lässt. Dieser nicht definierte Betrag von 0,5MÄE entspricht bereits einem fiktiven Partnereinkommen im Falle der Abkehr vom Alleinverdienermodell.
Die berücksichtigten 0,5MÄE des Partners würden nie aus der Gleichung verschwinden, sondern sich lediglich in dem Fall verringern, in dem der DH ein fiktives Partnereinkomemn von mehr als 0,5MÄE annimmt (die Summer darf nicht 1,0 MÄE überschreiten).

Anders sähe es aus, wenn das BVG den Partner in der Gleichung bereits mit dem Betrag von 1,0 MÄE bedacht hätte. Hier wäre ein fiktives Partnereinkommen unmittelbar in Abzug zu bringen

Curtis

200 Seiten ohne Fortschritt... :'(

AltStrG

Zitat von: Curtis in 26.07.2026 22:28200 Seiten ohne Fortschritt... :'(

Das denke ich mir auch, wenn hier die ständig gleichen (bereits festgestellten und gelösten!) Probleme, Erkenntnisse und Feststellungen immer und immer wieder in Zweifel gezogen oder neu diskutiert werden müssen.

Ich erkläre ja gerne rechtliche Problemstellungen (soweit möglich), aber nach dem 37sten Mal ermüdet es mich auch, so wie bereits andere User. Zumal alte oder unvollständige oder schlich falsche Behauptungen durch ständige Wiederholungen und erneutes Fragen und Diskutieren nicht richtiger werden :)

Glinzo

Zitat von: PolareuD in 26.07.2026 13:46Ich bin da weniger optimistisch, denn das ich zu meinem Recht gekommen bin, ist für mich erst dann gegeben, wenn das BVerfG entschieden hat, dass das Besoldungsgesetz mit dem Alimentationsprinzip vereinbar ist oder wenn sich ein sechsstelliger Eurobetrag auf meinem Konto befindet und meine monatliche Bezüge um mindestens 2.000 Euro angestiegen sind.  8)

Ich lasse Monat für Monat eine Tabelle mitrechnen, die sich aus meiner tatsächlich gewährten Besoldung seit 01/21, sowie den monatlichen Abständen zu der für meine Familienkonstellation maßgeblichen Prekariatsgrenze auf Basis des MÄE im Bundesdurchschnitt des jeweiligen Jahres errechnet. Ganz moderate Zahlen, strikt auf Unterkante gerechnet, damit keine Fantasiesummen dabei herauskommen. Nicht auf den letzten Cent genau, aber die groben Summen passen.

Von 01/21 - 07/26 habe ich stand Heute eine Differenz von 95.550,- EUR netto beisammen. Diese erhöht sich derzeit jeden Monat um ca. weitere 1.800 EUR netto. Ab Oktober ist die Differenz dann 6-Stellig.


Dabei geht die Schere durch die Jahre immer weiter auf:

Höhe der Jahresdifferenz im Jahr 2021: 14.940,00 EUR
Höhe der Jahresdifferenz im Jahr 2026: 19.330,00 EUR

Gruenhorn

Zitat von: Glinzo in 27.07.2026 01:13Ich lasse Monat für Monat eine Tabelle mitrechnen, die sich aus meiner tatsächlich gewährten Besoldung seit 01/21, sowie den monatlichen Abständen zu der für meine Familienkonstellation maßgeblichen Prekariatsgrenze auf Basis des MÄE im Bundesdurchschnitt des jeweiligen Jahres errechnet. Ganz moderate Zahlen, strikt auf Unterkante gerechnet, damit keine Fantasiesummen dabei herauskommen. Nicht auf den letzten Cent genau, aber die groben Summen passen.

Von 01/21 - 07/26 habe ich stand Heute eine Differenz von 95.550,- EUR netto beisammen. Diese erhöht sich derzeit jeden Monat um ca. weitere 1.800 EUR netto. Ab Oktober ist die Differenz dann 6-Stellig.


Dabei geht die Schere durch die Jahre immer weiter auf:

Höhe der Jahresdifferenz im Jahr 2021: 14.940,00 EUR
Höhe der Jahresdifferenz im Jahr 2026: 19.330,00 EUR

Jap... Als kinderreicher Beamter seit 2017 sieht es nicht besser aus. Insbesondere wenn ich noch steuerfreie Anteile in Abhängigkeit vom Bruttogehalt (Auslandsbezüge Stufen und Kaufkraftausgleich für bald 10 Jahre) wie beantragt dazu rechne..

Der Dienstherr stößt sich allein an meinen fehlenden Bezügen ziemlich gütlich.

Rheini

Zitat von: Glinzo in 27.07.2026 01:13Ich lasse Monat für Monat eine Tabelle mitrechnen, die sich aus meiner tatsächlich gewährten Besoldung seit 01/21, sowie den monatlichen Abständen zu der für meine Familienkonstellation maßgeblichen Prekariatsgrenze auf Basis des MÄE im Bundesdurchschnitt des jeweiligen Jahres errechnet. Ganz moderate Zahlen, strikt auf Unterkante gerechnet, damit keine Fantasiesummen dabei herauskommen. Nicht auf den letzten Cent genau, aber die groben Summen passen.

Von 01/21 - 07/26 habe ich stand Heute eine Differenz von 95.550,- EUR netto beisammen. Diese erhöht sich derzeit jeden Monat um ca. weitere 1.800 EUR netto. Ab Oktober ist die Differenz dann 6-Stellig.


Dabei geht die Schere durch die Jahre immer weiter auf:

Höhe der Jahresdifferenz im Jahr 2021: 14.940,00 EUR
Höhe der Jahresdifferenz im Jahr 2026: 19.330,00 EUR

,,Ihr Geld ist nicht weg, mein Freund, es hat nur ein anderer."


Amschel Mayer Rothschild

Glinzo

#2991

Zitat von: andreb in 26.07.2026 17:59Diese Abstände scheinen aber weiterhin immer noch gewürfelt zu sein. Insbesondere im höheren Dienst finde ich den Abstand, gemessen an der erforderlichen Qualifikation für den hD, mehr als dürftig.

2,5 im eD
5,0 im mD
10,0 im gD
15,0 im hD

wären sicher machbar gewesen und hätte die Stauchung von A3 zu A16 wieder aufgelöst bzw. entzerrt.

Die von Dir vorgeschlagenen, fixen prozentualen Steigerungen (und in schlimmerem Maße auch die im eD noch niedriger Angesetzten Werte im BMI-Entwurf sorgen für eine weitere Entwertung der Entgeltgruppen und Stufensteigerungen des eD und mD

Für die Matrix A3 - A7 in den Stufen 1 - 8 (für mich relevant) bedeutet dies:

Aus der 22,5% Steigerung von A3-A7 in den einzelnen Jahren 2021-2023, die in den darauf folgenden Jahren 2024-2026 bereits auf 16,6 % für jedes Jahr schrumpfte, würde mit 2,5%, bzw. 5%-Schritten final nur noch 15,8%. Setze ich die 2,2% und 5% an, sogar nur noch 15,2%

Für mein Netto bedeutet dieses fortgeführte Einebnen, ausgehend vom Absoluten Minimum, also der A3 S1 einen Verlust von 198 EUR hoch in die A7 S8, vergleiche ich die soliden 22% Stufensteigerungen aus 2021-2023 mit den fiktiv angenommenen 2,2 / 5,0 Schritten (Gesamtsteigerung 15,2%)


PolareuD

Zitat von: ExponentialFud in 26.07.2026 20:57Nein. Der Beschluss prüft unter der Prämisse V2K als Besoldungsmodell. Er schließt ausdrücklich nicht aus, dass der DH dieses Modell zukünftig (nicht rückwirkend) ändern kann.

Die Bezugsgröße ist ein aus der Besoldungsrechtsprechung entwickelter Kontrollmaßstab. Inwieweit dieser zur Anwendung kommt entscheiden nicht die Dienstherrn, sondern nur das BVerfG selbst. Ein Abrücken von diesem Kontrollmaßstab wäre nur gegeben, wenn die Dienstherrn sachlich, im juristischem Sinne, begründen können, dass der Kontrollmaßstab nicht mehr zur Anwendung kommen kann. Im keinem Besoldungsrechtskreis ist das auch nur ansatzweise gegeben. Ein Abrücken wäre nur evident, wenn sich dieser Kontrollmaßstab auf wenige Einzelfälle beschränkt. Insofern sind jegliche Mehrverdienermodelle als evident sachwidrig zu betrachten.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Finanzer

Zitat von: Glinzo in 27.07.2026 01:13Ich lasse Monat für Monat eine Tabelle mitrechnen, die sich aus meiner tatsächlich gewährten Besoldung seit 01/21, sowie den monatlichen Abständen zu der für meine Familienkonstellation maßgeblichen Prekariatsgrenze auf Basis des MÄE im Bundesdurchschnitt des jeweiligen Jahres errechnet. Ganz moderate Zahlen, strikt auf Unterkante gerechnet, damit keine Fantasiesummen dabei herauskommen. Nicht auf den letzten Cent genau, aber die groben Summen passen.

Von 01/21 - 07/26 habe ich stand Heute eine Differenz von 95.550,- EUR netto beisammen. Diese erhöht sich derzeit jeden Monat um ca. weitere 1.800 EUR netto. Ab Oktober ist die Differenz dann 6-Stellig.


Dabei geht die Schere durch die Jahre immer weiter auf:

Höhe der Jahresdifferenz im Jahr 2021: 14.940,00 EUR
Höhe der Jahresdifferenz im Jahr 2026: 19.330,00 EUR

Meine Tabelle läuft seit 2015.... Bald kann man ein Haus von kaufen. Natürlich nur für die fiktive Partnerin.

PolareuD

Zitat von: Finanzer in 27.07.2026 08:48Meine Tabelle läuft seit 2015.... Bald kann man ein Haus von kaufen. Natürlich nur für die fiktive Partnerin.

Hier im Raum München wären selbst diese Summen nur ein Zubrot zum Eigenkapital für den Eigenheimerwerb.  ;)
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Glinzo

Im Niemansland zwischen Nürnberg und Ingolstadt könnte es für eine Doppelgarage reichen  8)

Dogmatikus

Zitat von: Glinzo in 27.07.2026 01:13Ich lasse Monat für Monat eine Tabelle mitrechnen, die sich aus meiner tatsächlich gewährten Besoldung seit 01/21, sowie den monatlichen Abständen zu der für meine Familienkonstellation maßgeblichen Prekariatsgrenze auf Basis des MÄE im Bundesdurchschnitt des jeweiligen Jahres errechnet. Ganz moderate Zahlen, strikt auf Unterkante gerechnet, damit keine Fantasiesummen dabei herauskommen. Nicht auf den letzten Cent genau, aber die groben Summen passen.

Von 01/21 - 07/26 habe ich stand Heute eine Differenz von 95.550,- EUR netto beisammen. Diese erhöht sich derzeit jeden Monat um ca. weitere 1.800 EUR netto. Ab Oktober ist die Differenz dann 6-Stellig.


Dabei geht die Schere durch die Jahre immer weiter auf:

Höhe der Jahresdifferenz im Jahr 2021: 14.940,00 EUR
Höhe der Jahresdifferenz im Jahr 2026: 19.330,00 EUR

Ich wollte so eine Tabelle auch mal erstellen, aber mir fehlte bisher schlicht die Zeit. Wärst du eventuell bereit, die Tabelle hier zu teilen? Kannst ja vorher eine Kopie erstellen und mit Fantasie-Zahlen füllen, wenn keine weiteren Rückschlüsse auf deine Person gezogen werden sollen. Aber ich fände das sehr hilfreich!

PublicTim

Für die Tabelle würde ich mich auch einreihen.

Quetsche

Zitat von: Dogmatikus in 27.07.2026 10:33Ich wollte so eine Tabelle auch mal erstellen, aber mir fehlte bisher schlicht die Zeit. Wärst du eventuell bereit, die Tabelle hier zu teilen? Kannst ja vorher eine Kopie erstellen und mit Fantasie-Zahlen füllen, wenn keine weiteren Rückschlüsse auf deine Person gezogen werden sollen. Aber ich fände das sehr hilfreich!

das ^würde ich auch Klasse finden wenn du das machen würdest

UnangemessenAlimentierter

Zitat von: Glinzo in 27.07.2026 01:13Ich lasse Monat für Monat eine Tabelle mitrechnen, die sich aus meiner tatsächlich gewährten Besoldung seit 01/21, sowie den monatlichen Abständen zu der für meine Familienkonstellation maßgeblichen Prekariatsgrenze auf Basis des MÄE im Bundesdurchschnitt des jeweiligen Jahres errechnet. Ganz moderate Zahlen, strikt auf Unterkante gerechnet, damit keine Fantasiesummen dabei herauskommen. Nicht auf den letzten Cent genau, aber die groben Summen passen.

Von 01/21 - 07/26 habe ich stand Heute eine Differenz von 95.550,- EUR netto beisammen. Diese erhöht sich derzeit jeden Monat um ca. weitere 1.800 EUR netto. Ab Oktober ist die Differenz dann 6-Stellig.


Dabei geht die Schere durch die Jahre immer weiter auf:

Höhe der Jahresdifferenz im Jahr 2021: 14.940,00 EUR
Höhe der Jahresdifferenz im Jahr 2026: 19.330,00 EUR

Das ist echt Wahnsinn. Eine Tabelle zu erstellen, hatte ich auch schon mehrmals überlegt. Das Thema ist nur nicht umbedingt leichter ertragbar, wenn man dazu noch die Zahlen vor Augen hat.