Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Rheini

Zitat von: Maximus in Gestern um 20:23Meine Hoffnung war immer, dass die Besoldungserhöhungen bei den Bundesländern dazu führen wird, dass auch der Bund nachzieht, um nicht ins Hintertreffen zu geraten.

Glaubt ihr, dass die Besoldungserhöhung in Brandenburg Dobrindt und Klingbeil "beeindruckt" hat bzw. dazu führt, dass man jetzt gleichzieht?

Ich habe mittlerweile so meine Zweifel. Wahrscheinlich müssen erst noch weitere Länder (insbesondere Berlin) die Besoldung deutlich erhöhen.

Ich glaube vielmehr, dass der Bund nicht mehr allzu lange mit dem neuen Entwurf warten wird. Der neue Entwurf wird dann vergleichsweise "günstig" und eine Art "Gegenentwurf" (zum Entwurf aus Brandenburg). Nach dem Motto: Die anderen Bundesländer sollen sich am Bund und nicht an Brandenburg orientieren.

Es muss sich niemand an andere orientieren oder warten. Für alle gilt dass gleiche GG.

AltStrG

Zitat von: xap in Gestern um 16:47TL;DR: Brandenburg ist ab Herbst der Spitzenbesolder, der der Bund gern wäre. In meiner Konstellation fast 500€ netto monatlich mehr.

Zitat:
"Karlsruhe hatte die Besoldung in Berlin als verfassungswidrig niedrig gekippt – ein Präzedenzfall für alle Länder. Während der Senat vor einer drastischen Erhöhung zurückschreckt, wird sie in Brandenburg in Kürze umgesetzt.

In Brandenburg drohen bei der drastischen Erhöhung aller Beamtengehälter, rückwirkend zum 1. Januar 2026 angekündigt, keine Verspätungen. Der dafür nötige Gesetzentwurf hat jetzt mit Stellungnahmen von Gewerkschaften die erste Beteiligungshürde genommen. Zuvor hatte die Potsdamer SPD/CDU-Landesregierung im Juli diesen Booster bei der Besoldung als Konsequenz aus dem Karlsruhe-Urteil beschlossen.

Es bleibt damit beim Fahrplan, nach dem der Landtag im Herbst grünes Licht geben und dann den 30.000 Beamten und 20.000 Pensionären in Brandenburg im Dezember 2026 erstmals das höhere Salär überwiesen werden könnte – verbunden mit einer Nachzahlung für die letzten elf Monate. Es geht, je nach Besoldungsgruppe, um 700 bis 2800 Euro monatlich mehr. Die Nachzahlungen für 2026 können, je nach Eingruppierung, zwischen 6000 und 25.000 Euro ausmachen.

Deutscher Gewerkschaftsbund lobt bundesweite Vorreiterrolle
Das Karlsruher Urteil, das das Land Berlin kassiert hatte, hat Präzedenzwirkung. In Berlin selbst hat der Senat inzwischen zwar rückwirkende Korrekturen für 2008 bis 2020 auf den Weg gebracht, schreckt aber vor einer umfassenden aktuellen Erhöhung bisher zurück.

In Brandenburg loben der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Beamtenbund (dbb) und der Richterbund, dass das Land nach 20-jährigen Konflikten die amtsangemessene Besoldung herstellt.

,,Insofern nimmt das Land eine Vorreiterrolle ein", heißt es in der DGB‑Stellungnahme. ,,Die schnelle Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist daher ein wichtiges Signal an alle Beamtinnen und Beamten, die jeden Tag Verantwortung für das Funktionieren des Staates tragen und jahrelang mit einer nicht verfassungskonformen Besoldung umgehen mussten."

Und der Richterbund in Brandenburg – er vertritt 360 Richter und Staatsanwälte – begrüßt ausdrücklich, dass das Land mit dem vorgelegten Gesetzentwurf ,,endlich Kurs auf verfassungsgemäße Zustände nimmt". Das sei nach vielen Jahren, ,,in denen die Besoldung hinter den Vorgaben des Grundgesetzes zurückblieb", ein überfälliger und richtiger Schritt.

Vor der Sommerpause hatten Finanzminister Daniel Keller (SPD) und Innenminister Jan Redmann (CDU) mit den wichtigsten Gewerkschaften eine Vereinbarung unterzeichnet, wie Brandenburg das Karlsruhe-Urteil umsetzt. Die Landesregierung hatte in diesem Zusammenhang angekündigt, dass die Wochenarbeitszeit der Beamten im Land von 40 auf 41 Stunden erhöht wird.

20.000 Beamte legten Widerspruch gegen Besoldung ein
Trotzdem plädieren die Gewerkschaften für Nachbesserungen, teils im Detail. Und sie mahnen einhellig, die rückwirkende Wiedergutmachung für die Jahre 2004 bis 2026 zu beschleunigen, für die Ende 2026 erst Verhandlungen beginnen sollen und ein Korrekturgesetz für das Jahr 2027 angekündigt ist. So mahnt der Richterbund, ,,ein Reparaturgesetz deutlich früher auf den Weg zu bringen und Nachzahlungen zeitnah sowie wertgesichert zu leisten." Gemeint ist eine nachträgliche Verzinsung.

Bei diesen Altfällen geht es um 200.000 Widersprüche, die rund 20.000 Beamte gegen ihre Besoldung eingelegt hatten. Nur wer dies tat, kann nach der Ankündigung der Landesregierung mit Nachzahlungen rechnen, was weiter umstritten ist. Eine Nachzahlung für alle sei ,,schlichtweg nicht finanzierbar", erklärte damals Innenminister Jan Redmann.

Allein für diese Alt-Fälle plant Keller 600 Millionen Euro bis zu einer Milliarde Euro. Nach Tagesspiegel-Recherchen kann selbst die auf Widerspruchsbeamte beschränkte Nachzahlung das Land bis zu eine Milliarde Euro kosten – und im Einzelfall zu Summen von bis zu 150.000 Euro für einzelne, altgediente aktive oder pensionierte Ministerialbeamte, Richter, Polizisten oder Lehrer führen.

Das Karlsruhe-Urteil
Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2025 die Beamtenbesoldung in Berlin gekippt. Dieses Urteil, nach dem die Beamten bisher zu schlecht bezahlt worden sind, hat Präzedenzwirkung für den Bund und die anderen Bundesländer.

Die Richter forderten mit konkreten Vorgaben eine amtsangemessene Alimentation, die einen höheren Abstand zur Grundsicherung wahrt und eine Mindestbesoldung garantiert. Bremen hat mit der Anpassung bereits eine 41-Stunden-Woche für Beamte eingeführt. Das Land Brandenburg hat 52.000 Bedienstete, davon rund 30.000 Beamte.

Der Beamtenbund (dbb), der die Vereinbarung mit der Regierung nicht unterzeichnet hatte, übt etwa an der Arbeitszeitverlängerung und am Umgang mit den Altfällen massive Kritik. ,,Der dbb Brandenburg kritisiert aufs Schärfste, dass der vorliegende Gesetzentwurf die verfassungsrechtliche Aufarbeitung der Vergangenheit komplett ausblendet", heißt es.

Der bisherige Fahrplan verschiebe reale Auszahlungen ,,faktisch in das Jahr 2028 oder noch später", heißt es weiter. ,,Dies ist angesichts der seit Jahren festgestellten verfassungswidrigen Unteralimentation ein unzumutbares Aussitzen auf dem Rücken der Beschäftigten." Dass nur die formalen Widerspruchsführer Nachzahlungen erhalten sollen, hält der Beamtenbund für inakzeptabel. ,,Eine verfassungsgemäße Alimentation betrifft das gesamte Beamtentum."

Um die Milliarden für das Beamtensalär aufzubringen, will Finanzminister Keller auch die rund 900 Millionen Euro aus dem angesparten Pensionsfonds des Landes verwenden. Daran gibt es von Gewerkschaften einhellige Kritik.

Der Gesetzentwurf unternehme zwar ,,die rechtlich überfälligen Schritte zur Reparatur der Grundgehaltstabellen nach den Karlsruher Maßstäben", so der dbb. ,,Gleichzeitig entzieht der Dienstherr den Beamten mit der linken Hand, was er ihnen mit der rechten Hand geben muss. Eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 41 Stunden und die Zweckentfremdung des Versorgungsfonds sind der falsche Weg, um den öffentlichen Dienst in Brandenburg zukunftsfest und attraktiv zu gestalten."



2strong

Zitat von: AltStrG in Gestern um 20:57https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127666.msg470824.html#msg470824
Ich danke Dir! Wenngleich mir die Auslegung nicht so felsenfest belastbar erscheint, wie einige hier suggerieren. Ich drücke Euch trotzdem die Daumen!

2strong

Zitat von: Rheini in Gestern um 21:05Du wechselst aber schnell die Schauplätze.

Zahl uns doch die Besoldung durch Essen in der Kantine aus ....
Wenn sonst gar nichts mehr ginge, läge darin wohl noch eine Möglichkeit.

HumanMechanic

Das Saarland passt Rückwirkend ab 2023 die Besoldung an. Im Schnitt um 4,1%

Saarland.de

andreb

Diese Heulerei ist ja bald nicht mehr auszuhalten... Mimimi fiskalische Folgen...

Kein Wort darüber, dass man die eigenen Bediensteten seit Jahren betuppt hat.

fcesc4

Würde ich auch nehmen. Rückwirkend 4 % und zukünftig jedes Jahr 2,5 % hoch-und zu das Ganze. Und nicht die nächsten 10 Jahre dieses Kasperletheater...