Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Skywalker2000

Ich finde es schon witzig, dass für Endeffekt 200-350 Euro Brutto Gehalterhöhung so eine ellenlange Diskussion gestartet ist und das BMI einfach nicht abschließend zum Zuge kommt. In Zeiten von KI wo alles binnen Sekunden berechnet wird oder komplizierte Urteile analysiert.


Das selbe gilt für die peinlichen Gehaltsrunden alle 2-3 Jahre. Für 2-3% wird da ein Theater gestartet welches nur noch zum fremdschämen ist.

Da werden Abertausende Euros für Reisekosten, Übernachtung etc für mehrere Termine ausgegeben, wo am Ende 2,5 % Lohnerhöhung verhandelt wird..

Pumpe14

Zitat von: PolareuD in Gestern um 18:32So hatte ich das bisher auch wahrgenommen.

Hatten wir nicht auch schon Entwürfe, die genau das vorgesehen hatten- auch rückwirkend?
Und hat nicht Hamburg genau das auf Grundlage des Urteils 2020 auch gemacht, also die kinderbezogenen FZ rückwirkend erhöht??

InternetistNeuland

Zitat von: Skywalker2000 in Gestern um 20:43Ich finde es schon witzig, dass für Endeffekt 200-350 Euro Brutto Gehalterhöhung so eine ellenlange Diskussion gestartet ist und das BMI einfach nicht abschließend zum Zuge kommt. In Zeiten von KI wo alles binnen Sekunden berechnet wird oder komplizierte Urteile analysiert.


Das selbe gilt für die peinlichen Gehaltsrunden alle 2-3 Jahre. Für 2-3% wird da ein Theater gestartet welches nur noch zum fremdschämen ist.

Da werden Abertausende Euros für Reisekosten, Übernachtung etc für mehrere Termine ausgegeben, wo am Ende 2,5 % Lohnerhöhung verhandelt wird..

Wenn du schon bei KI bist, meine KI sagt dass der kleinste 4k Beamte 1400 € Netto zu wenig erhält jeden Monat.

GoodBye

Zitat von: InternetistNeuland in Gestern um 21:10Wenn du schon bei KI bist, meine KI sagt dass der kleinste 4k Beamte 1400 € Netto zu wenig erhält jeden Monat.

Ohne fiktives Partnereinkommen ist das auch so
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Skywalker2000

Zitat von: InternetistNeuland in Gestern um 21:10Wenn du schon bei KI bist, meine KI sagt dass der kleinste 4k Beamte 1400 € Netto zu wenig erhält jeden Monat.

Es geht um die Berechnung, Erstellung eines Entwurfs, Umsetzung und das politische Verkaufen.. sowas kannst du mit KI massiv vereinfachen. Was am Schluss gerecht oder verfassungswidrig, ist wieder eine andere Sache...

Dafür braucht man heutzutage keine 5 Jahre.

Bodycount02

Zitat von: Neugieriger in Gestern um 18:19RN 92 des Beschlusses von 2025 gibt hierzu Aufschluss und lässt erkennen, dass in Anlehnung zum Beschluss zu kinderreichen Beamtenfamilien die Besoldung so auszugestalten ist, dass eine beamtete Dienstkraft eine 4K-Familie mit der ihm gewährten allgemeinen Besoldung versorgen können muss. Ein Mehrbedarf, zu decken über deutlich höhere Familienzuschläge, ergibt sich gem. des 2020iger Beschlusses nur für Beamtenfamilien mit mehr als zwei Kindern.

Im letzten Beschluss stellt das BVerfG in RN 92 nämlich klar:
,,Allerdings hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum bezogen auf die Art und Weise, wie er bei der Festsetzung der Bezüge dem Gebot der Mindestbesoldung Rechnung trägt. Neben der Anhebung der Grundgehaltssätze und Veränderungen im Beihilferecht kommt insbesondere – wenn auch in gewissen Grenzen, die durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch nicht abschließend konkretisiert worden sind – auch eine Anhebung des Familienzuschlags in Betracht."

Dies bedeutet, dass der FZ zwar rückwirkend angehoben werden kann, um dem Gebot der Mindestbesoldung Rechnung zu tragen. Jedoch ,,in gewissen Grenzen", wie Karlsruhe vorangestellt ausführt. Damit dürfte also klar sein, dass eine im Verhältnis zum Grundgehalt exorbitante Erhöhung des FZ nicht dem Tenor des BVerfG-Beschlusses entspricht, also ebenso verfassungswidrig ist wie ein (fiktives) Partnereinkommen, welches zum Zwecke des Erreichen der Mindestbesoldung nachträglich angerechnet wird.

Also nach meinem Rechtsverständnis bedeutet das, dass er das können müsste,, auch wenn er garkeine Familie hat. Es bleibt die freie Wahl des Beamten, ob er sein Gehalt dafür benutzt, oder den persönlichen Frieden wählt und keine Familie unterhält. Übersehe ich da was?

PolareuD

Zitat von: Pumpe14 in Gestern um 20:53Hatten wir nicht auch schon Entwürfe, die genau das vorgesehen hatten- auch rückwirkend?
Und hat nicht Hamburg genau das auf Grundlage des Urteils 2020 auch gemacht, also die kinderbezogenen FZ rückwirkend erhöht??

Bisher hatten wir in 3 Entwürfen zusätzlich zum FamZ einen familienabhängigen Ortszuschlag, teilweise abschmelzend.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"