Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Kority

Zitat von: Egge2206 in Gestern um 15:04bist du dir da sicher mit der Rückzahlung aufgrund der rückwirkenden Senkung?
weißt du noch wo du das gefunden / gelesen hast


EDIT, selbst gefunden
"Hier muss zwischen verschiedenen Zahlungen unterschieden werden.
Bei der Berechnung der Alimentation für das dritte Kind und weitere Kinder ergeben sich nach den neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts geringere Beträge als nach den bisherigen Regelungen. Daraus ergeben sich aber überwiegend keine Rückforderungen.
Zurückgefordert werden sollen ausschließlich bestimmte Abschlagszahlungen, die Ende November 2025 mit den Dezemberbezügen ausgezahlt wurden. Diese Zahlungen standen unter einem entsprechenden Vorbehalt.
Es geht dabei um die Differenz zwischen dem damals geltenden Betrag für das Jahr 2023 und dem Betrag, der nach den späteren Berechnungen für die amtsangemessene Alimentation ermittelt wurde.
Wie eine mögliche Rückzahlung konkret organisiert wird, wird derzeit noch geprüft. Denkbar ist beispielsweise, den Betrag mit den nun anstehenden Nachzahlungen zu verrechnen.
In einzelnen Fällen kann es allerdings vorkommen, dass die zurückzufordernde Abschlagszahlung höher ist als die neue Nachzahlung."

https://www.saarland.de/mfw/DE/portale/zbs/informationen/AmtsangemesseAlimentation/aaA_node

Interessiert mich als Soldat null oder? was ist die letzte Info für den Bund?

Verwalter

Zitat von: Neugieriger in Gestern um 12:44Vorausgesetzt der geleakte Entwurf des Reparaturgesetzes ist authentisch...

Ist er, so vom Hauptpersonalrat bestätigt. Wurde auch nicht von SenFin dementiert.
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 18 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

Egge2206

Zitat von: Kority in Gestern um 16:02Interessiert mich als Soldat null oder? was ist die letzte Info für den Bund?

ne interessiert dich 0, war ja auch nur ne Antwort auf einen vorherigen Beitrag

Verwalter

Mal eine grundsätzliche Frage: Wenn mir als Berliner Beamter für 2008 eine Nachzahlung gewährt wird, ich aber weiß, dass diese Nachzahlung auf Grund der Inflation einen Kaufkraftverlust von ca. 30 Prozent hat, muss der Dienstherr dies nicht als Schaden wieder gut machen. Verzugszinsen sind ja per Gesetz ausgeschlossen, aber der Schaden an sich ist mir ja nachweislich durch die verletzte Fürsorgepflicht entstanden und könnte auch beziffert werden. 
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 18 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

BVerfGBeliever

@Swen, vor einigen Tagen hast du dich klar und eindeutig positioniert:

Zitat von: SwenTanortsch in 23.08.2026 10:13Das Berliner Abgeordnetenhaus hat nun die Aufgabe, die Grundgehaltssätze sachgerecht zu reparieren. Ein weiterer verfassungsgerichtlicher Auftrag an ihn ist nicht ergangen. Die Familienzuschläge können nachträglich nicht geändert werden; darüber hinaus besteht dafür kein sachlicher Grund, da sie mit dem Alimentationsprinzip zwischen 2008 und 2020 im Einklang stehen.

Wie von mir vorhin dargelegt, impliziert deine aufgestellte Behauptung, dass der Berliner Gesetzgeber die relativen Familienzuschläge für einen 4K-A4/1-Beamten im Jahr 2020 nachträglich von 19,17% auf 12,17% des Grundgehalts absenken muss, da die rückwirkende Heilung der verfassungswidrigen Unterbesoldung laut deiner obigen Darstellung ausschließlich über die Grundgehaltssätze erfolgen darf. Ich bin sehr gespannt, ob sich die tatsächliche Realität mit deiner (in meinen Augen ziemlich "restriktiven") Interpretation der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Einklang zeigen wird.

P.S. Ich hätte übrigens keinerlei Einwände, falls es tatsächlich so wäre, muss allerdings zugeben, dass ich nach wie vor ein wenig "skeptisch" bin..

SwenTanortsch

Zitat von: Verwalter in Gestern um 16:13Mal eine grundsätzliche Frage: Wenn mir als Berliner Beamter für 2008 eine Nachzahlung gewährt wird, ich aber weiß, dass diese Nachzahlung auf Grund der Inflation einen Kaufkraftverlust von ca. 30 Prozent hat, muss der Dienstherr dies nicht als Schaden wieder gut machen. Verzugszinsen sind ja per Gesetz ausgeschlossen, aber der Schaden an sich ist mir ja nachweislich durch die verletzte Fürsorgepflicht entstanden und könnte auch beziffert werden. 

Zu dieser Frage wird im nächsten Jahr - aus gegebenem Anlass, der sich aus der mit der aktuellen Entscheidung einhergehenden Effektivierung des Rechtsschutzes ergibt - ein umfassender und systematischer Beitrag in der Zeitschrift für Beamtenrecht erscheinen, der nicht auf die Fürsorgepflicht abstellt, sondern sich der Thematik aus einem anderen Fokus heraus nähert.

Verwalter

Man stelle sich vor, der Berliner Gesetzgeber repariert ausschließlich über die Grundgehaltstabellen und das bis einschließlich 2024 und dann kommt plötzlich das fiktive Partnereinkommen. Schwierig, dann die Rolle rückwärts zu machen. Das erklärt im Wesentlichen die jetzige Vorgehensweise mit den exorbitanten Familienzuschlägen.
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 18 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

Verwalter

Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 16:37Zu dieser Frage wird im nächsten Jahr - aus gegebenem Anlass, der sich aus der mit der aktuellen Entscheidung einhergehenden Effektivierung des Rechtsschutzes ergibt - ein umfassender und systematischer Beitrag in der Zeitschrift für Beamtenrecht erscheinen, der nicht auf die Fürsorgepflicht abstellt, sondern sich der Thematik aus einem anderen Fokus heraus nähert.
Ich bin gespannt!
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 18 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

Kreidefresser

Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 16:37Zu dieser Frage wird im nächsten Jahr - aus gegebenem Anlass, der sich aus der mit der aktuellen Entscheidung einhergehenden Effektivierung des Rechtsschutzes ergibt - ein umfassender und systematischer Beitrag in der Zeitschrift für Beamtenrecht erscheinen, der nicht auf die Fürsorgepflicht abstellt, sondern sich der Thematik aus einem anderen Fokus heraus nähert.

Hallo Swen,

hast Du dazu etwas mehr Infos, welche argumentative Weg eingeschlagen wird? Nach meiner Auffassung ergibt sich aus dem Urteil des BVerfG, insbesondere der Fortschreibungsprüfung, ein dogmatischer Widerspruch, wenn die Inflation, also der Kaufkraftverlust, nicht ausgeglichen wird.
Kurz: Hätte der Besoldungsgesetzgeber den Betrag den er für 2005 zu wenige gezahlt hat in jedem Folgejahr identisch gezahlt, wäre die Besoldung verfassungswidrig, da irgendwann die Fortschreibungsprüfung anschlägt.
Zahlt er jedoch nach vielen Jahren, und als Nds. Beamter weißt Du ja wie lange wir warten, auf einmal wäre diese Nominalsubstitution auf einmal in Ordnung.

Ich bin sehr gespannt, wie man diesen dogmatischen Widerspruch auflösen will.

DrStrange

Zitat von: PolareuD in Gestern um 13:58Die Saturiertheit der Bundesbeamten spricht hier leider Bände. Es gibt zwar inzwischen über 20.000 Widersprüche im Bund, aber gerade mal 13 Klageverfahren gegen den Bund, zumindest laut IFG Anfrage. 20.000 Klagen würden ein anderes Zeichen setzen......

Naja, wahrscheinlich wählen die Meisten den einfachsten Weg: sie reduzieren selbstständig ihre Wochenarbeitszeit. Sprich: nur so viel wie nötig machen.

SwenTanortsch

Zitat von: Verwalter in Gestern um 16:39Man stelle sich vor, der Berliner Gesetzgeber repariert ausschließlich über die Grundgehaltstabellen und das bis einschließlich 2024 und dann kommt plötzlich das fiktive Partnereinkommen. Schwierig, dann die Rolle rückwärts zu machen. Das erklärt im Wesentlichen die jetzige Vorgehensweise mit den exorbitanten Familienzuschlägen.

Mit dieser Betrachtung legst Du den Finger in die Wunde, Verwalter, worauf in zukünftigen Klageverfahren zurückzukommen sein wird.

Denn zunächst einmal hat der Zweite Senat in der Rn. 115 unmissverständlich klargestellt:

"Soweit der Senat von Berlin mit seinen Stellungnahmen geltend macht, dass <die Abkehr vom Alleinverdienerprinzip in der Besoldungspraxis tatsächlich bereits vor vielen Jahren> erfolgt sei und daher bei <der Überprüfung der Einhaltung des Mindestabstandsgebots für die Jahre 2008 bis 2020 [...] das Mehrverdienerprinzip zugrunde zu legen> sei, kann dem nicht gefolgt werden. Denn aus der Begründung der Neufassung von § 40a Abs. 1 BBesG BE im Jahr 2024 ergibt sich, dass der Berliner Gesetzgeber selbst davon ausgeht, dass die Besoldung sich bis zu diesem Zeitpunkt an der Alleinverdienerfamilie orientiert habe und dass er erst jetzt der Lebensrealität der Mehrverdiener- beziehungsweise Hinzuverdienerehe gerecht werden wollte (vgl. Abghs.-Drucks. 19/2002 vom 30.10.2024, S. 5 f., 42 f., 53 ff., 93 f.)."

Der Zweite Senat hat damit ausgeführt, dass explizit keine Veranlassung gegeben sein kann, für eine Abkehr des Gesetzgebers von der Alleinverdienerannahme im zur Prüfung gestellten Zeitraum auszugehen, der nun zu reparieren ist. Auch damit wurde klargestellt, dass es dem Berliner Besoldungsgesetzgeber nicht gestattet ist, von der Form her in jener Zeit nicht geregelte familienbezogene Besoldungskomponenten der Besoldungsbemessung zugrunde zu legen, was entsprechend ebenso in der bis zum 31. März 2027 zu reparierenden Besoldungsgesetzgebung zu beachten ist. Der aktuelle Gesetzentwurf handelt aber nun de facto so, als habe er aber im Prüfungszeitraum Regelungen getroffen, um nun nachträglich exorbitante familienbezogene Besoldungskomponenten seiner Bemessung einer sachgerechten Reparatur zugrunde legen zu dürfen. Diese Art, mit der er nun offensichtlich unsachlich - nämlich mit dem einzigen Grund, sachlich notwendige Haushaltsmittel nicht aufzuwenden - der ihn treffenden Gestaltungsveranwortung gerecht werden möchte, erinnert verdächtig daran, wie er - nachdem er zwischen 2004 und 2010 diese Gestaltungsverantwortung vollständig hat ausfallen lassen - dann 2010/11 gehandelt hat: "An diese Phase des vollständigen Ausfalls der Gestaltungsverantwortung [zwischen August 2004 und Juli 2010; ST.] knüpften dann [ab August 2010; ST.] erste lineare Erhöhungen an, die aber durch den ersatzlosen Wegfall der in den Jahren 2008 und 2009 auf 940 Euro jährlich erhöhten Sonderzahlung gegenfinanziert (vgl. Abghs.-Drucks. 16/3242, S. 18) und damit letztlich konterkariert wurden." (Rn. 153)

Letztlich soll so weiterhin eine vorrangig fiskalische Besoldungsgesetzgebung tradiert werden, obgleich das BVerfG gerade ein weiteres Mal deutlich klargestellt hat, dass auch dem Berliner Besoldungsgesetzgeber diese Art der Besoldungsbemessung untersagt ist.

@ Kreidefresser

Leider kann ich zu der durchaus komplexen Betrachtung hier nichts sagen, da die Eigentumsrechte des Beitrags nicht bei mir liegen. Der Beitrag wirft aber die Verzinsungsfrage auf, da diese Frage seines Erachtens spätestens mit der aktuellen Entscheidung letztlich akut wird und damit zu klären sein wird.

Hummel2805

Ihr Lieben Freunde und Genossen,

wir müssen uns noch gedulden, unser Alex hat mir bei unserer Wanderung zugesichert, dass der Entwurf sehr bald kommen wird. Er sagte ja selber bei anderen Veranstaltung, dass sehr viele dicke Bretter gebohrt werden müssen.
Lasst uns das nun auch mal mit Weitsicht hinnehmen und die Sache befrieden. Kümmert Euch lieber um Eure Arbeitsgebiete in den Behörden. Als ich noch Soldat war, bin ich jede zwei Wochen im Biwak gewesen, ich hatte ja keine Zeit mich im Forum herum zu treiben. Wir wollen ruhig die Kirche im Dorf lassen und ausharren.

Bis Bald und liege Grüße aus Bayern!

Skywalker2000

Zitat von: Hummel2805 in Gestern um 20:20Ihr Lieben Freunde und Genossen,

wir müssen uns noch gedulden, unser Alex hat mir bei unserer Wanderung zugesichert, dass der Entwurf sehr bald kommen wird. Er sagte ja selber bei anderen Veranstaltung, dass sehr viele dicke Bretter gebohrt werden müssen.
Lasst uns das nun auch mal mit Weitsicht hinnehmen und die Sache befrieden. Kümmert Euch lieber um Eure Arbeitsgebiete in den Behörden. Als ich noch Soldat war, bin ich jede zwei Wochen im Biwak gewesen, ich hatte ja keine Zeit mich im Forum herum zu treiben. Wir wollen ruhig die Kirche im Dorf lassen und ausharren.

Bis Bald und liege Grüße aus Bayern!


Mir hat er gesagt, dass er den Entwurf zwar vorlegen wird, aber nicht umsetzen, weil die Wirtschaft das nicht wolle. Frau Bas braucht das Geld für Pädagogische Fortbildung von Langzeitarbeitlosen...

Knecht

Zitat von: Skywalker2000 in Gestern um 20:36Mir hat er gesagt, dass er den Entwurf zwar vorlegen wird, aber nicht umsetzen, weil die Wirtschaft das nicht wolle. Frau Bas braucht das Geld für Pädagogische Fortbildung von Langzeitarbeitlosen...

Na sowas. Mir hat er gesagt unser Kanzler brauche mehr gepanzerte Einhörner um Richtung Osten zu reiten.

Auf niemandem ist mehr Verlass...

BalBund

Es gibt Tage, da fällt einem nichts mehr ein... ich brauche Popcorn.  ;D ;D ;D

@durgi: Wir sollten die letzten Postings hier mal beim nächsten Pendel auf der Rennstrecke Berlin-Bonn erörtern...

Für den Rest: Geduld ist hier leider tatsächlich die in Rede stehende Tugend, vor der nächsten Haushaltsdebatte ist zumindest keine hausübergreifende Runde mehr zu erwarten, in der die bestehenden Dissonanzen geklärt werden könnten.