Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Skywalker2000

https://presse-augsburg.de/studie-personalmangel-im-oeffentlichen-dienst-durch-vollzeit-loesbar/1189619/


Sobald nicht alle wieder 100% Dienst verrichten, wird es keine Erhöhung geben. Kann doch net sein, dass man im Teilzeit sich privat mehr gestalten kann und dass auf Kosten der Steuerzahler??? Was denken die ganzen Bediensteten?

Nicht das HartzIV, Bürgergeld, Grundsicherung ist Schuld, wo es quasi keine Sanktionen für Verweigerer gibt, die Teilzeit-Arbeiter sind Schuld, weil sie weniger Einzahlen.


https://www.focus.de/politik/briefing/buergergeld-trotz-fahndung-wenn-der-staat-die-flucht-bezahlt_1311b629-87cb-4699-b12e-e7a991381828.html


Gute Entscheidung des Ministerin. Auch Straftäter brauchen Alimentation...

Goldene Vier

Hier die Lösung aus Niedersachsen:

 
Verfassungskonforme Alimentation und Übertragung der Tarifeinigung – Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Anpassung von Besoldung und Versorgungsbezügen   

 

 
Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf über die Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge in den Jahren 2025 bis 2028 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften beschlossen und zugleich zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
Mit dem Entwurf sollen zum einen die weiteren Schritte der jüngsten Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder systemgerecht auf die niedersächsischen Beamtinnen, Beamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden. Die Übertragung der ersten Stufe des Tarifergebnisses hatte der Niedersächsische Landtag am 27. Mai 2026 beschlossen. Damit waren die Bezüge rückwirkend zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro, angehoben worden.
Zum anderen enthält der Gesetzentwurf die notwendigen Anpassungen, die sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Besoldung im Land Berlin ergeben haben.
Das BVerfG hatte in seinem Beschluss vom 17. September 2025 die Kriterien zur Wahrung einer amtsangemessenen Alimentation konkretisiert und fortentwickelt. Zwar hatte der Beschluss keine unmittelbaren Auswirkungen auf die niedersächsische Besoldung, es ist aber davon auszugehen, dass das Gericht die neuen Maßstäbe bei zukünftigen Beschlüssen auch auf andere Länder anwenden wird. Deshalb hat die Landesregierung entschieden, diese bereits im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens zu beachten. Da der Beschluss des BVerfG im September 2025 ergangen ist, müssen die fortentwickelten Kriterien rückwirkend zum 1. Januar 2025 berücksichtigt werden.
Finanzminister Gerald Heere: ,,Wir stellen mit diesen Änderungen sicher, dass die Besoldung im Land Niedersachsen auch weiterhin verfassungskonform ist. Außerdem löst die Landesregierung ihr Versprechen ein, die Tarifeinigung systemgerecht auf die Beamtenschaft in Niedersachsen zu übertragen. Am Ende wird so jede Beamtin und jeder Beamte mehr Geld zur Verfügung haben, ohne die Grenzen des finanziell Machbaren zu überschreiten. Mir ist dabei wichtig, dass die Leistung unserer Beamtinnen und Beamten, beispielsweise bei der Polizei, in den Schulen, den Finanzämtern, den Straßenmeistereien oder im Justizvollzug anerkannt wird."
Im Wesentlichen sieht der Gesetzentwurf folgende Anpassungen vor:
1.   Um die amtsangemessene Alimentation 2025 sicherzustellen, sollen die auf dieses Jahr bezogenen Einmalzahlungen für die Besoldungsgruppen A9 bis A13 erhöht werden. Es ist geplant, die Zahlungen für die Besoldungsgruppe A9 um 520 Euro, für A10 bis A12 um 300 Euro und für A13 um 200 Euro anzuheben.
2.   Die jährliche Sonderzahlung für aktive Beamtinnen und Beamte soll ab 2026 für alle Besoldungsgruppen auf 1.200 Euro angeglichen werden. Bisher erhalten diesen Betrag lediglich die Besoldungsgruppen A5 bis A8, die übrigen Besoldungsgruppen erhalten bislang 500 Euro.
3.   Der sogenannte ,,Verheiratetenbestandteil" im Familienzuschlag soll zum 1. Januar 2026 für die gesamte Beamtenschaft unabhängig vom Familienstand in die Grundgehälter einbezogen werden. Bisher wird dieser Bestandteil als gesonderter Zuschlag vor allem verheirateten Beamtinnen und Beamten gewährt.
4.   Zudem soll ein kinderbezogener Gehaltsbestandteil steigen. Dazu soll die jährliche Sonderzahlung für jedes erste und zweite Kind ebenfalls ab 2026 um jeweils 125 Euro auf dann 375 Euro pro Kind erhöht werden.
5.   Ab dem 1. März 2027 soll die Besoldung um 2,5 Prozent angehoben werden. Damit wird zum einen der zweite Schritt zur Übertragung des Tarifergebnisses in Höhe von 2,0 Prozent vollzogen. Zum anderen dient der zusätzliche Aufschlag von 0,5 Prozent dazu, die amtsangemessene Alimentation sicherzustellen.
Im Rahmen der Tarifübertragung ist eine Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 60 Euro vorgesehen. Dieser Betrag soll als Beitrag zur Attraktivitätssteigerung auf 120 Euro verdoppelt werden.
6.   Zum 1. Januar 2028 soll der letzte Schritt der Tarifeinigung systemgerecht auf die Beamtenschaft übertragen werden. Deshalb wird die Besoldung um 1 Prozent angehoben. Die Anwärtergrundbeträge steigen zu diesem Datum um 30 Euro.
Die Integration des Verheiratetenbestandteils in die Grundgehälter, die Anpassungen der Besoldung für 2027 und 2028 sowie die Erhöhung der Kinder-Sonderzahlung sollen auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen werden. Die übrigen Regelungen für Sonder- und Einmalzahlungen gelten ausschließlich für aktive Beamtinnen und Beamte.
Für den Landeshaushalt ergeben sich durch die Erhöhung der Einmalzahlung 2025 Mehrkosten in Höhe von 23,4 Millionen Euro. Ab 2026 ergibt sich aus der Integration des Verheiratetenbestandteils in alle Grundgehälter, aus der Angleichung der jährlichen Sonderzahlungen und der Erhöhung der Zahlungen für das erste und zweite Kind eine zusätzliche Belastung von rund 217,5 Millionen Euro.
Die Anhebung der Besoldung um 2,5 Prozent ab dem 1. März 2027 kostet im Haushaltsjahr 2027 zusätzlich 272,3 Millionen Euro und in den Folgejahren jeweils 326,7 Millionen Euro. Die weitere Anhebung um 1 Prozent ab 1. Januar 2028 versursacht jährliche Mehrkosten von 133,9 Millionen Euro. In diesen Beträgen sind bereits die Erhöhungen für Anwärterinnen und Anwärter enthalten, die im Rahmen der Tarifübertragung vorgesehen sind. Die zusätzliche Anhebung der Anwärtergrundbeträge um 60 Euro schlägt in 2027 mit rund 6,3 Millionen Euro und ab 2028 mit rund 7,5 Millionen Euro zu Buche.
Insgesamt wird die Anpassung der Besoldung an die Rechtsprechung des BVerfG nach Einführung aller Bestandteile zu Mehrkosten von jährlich etwa 300 Millionen Euro führen – zusätzlich zur Übertragung der Tarifeinigung. Alle genannten Kosten sind durch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gedeckt.
In Niedersachsen waren Ende des vergangenen Jahres rund 143.000 Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter beschäftigt (einschließlich Landesbetriebe und Stiftungen). Hinzu kommen rund 90.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ebenfalls mit Landesbetrieben und Stiftungen) sowie rund 113.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.
 
Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mf.niedersachsen.de.
   

 

Ansprechpartner/in für den Inhalt dieser Mitteilung:
 
 
 
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung



Lächerlich!

GoodBye

Ich wäre auch gerne so schmerzfrei, dann ließe sich der 8-Stunden-Tag am alten Schreibtisch besser aushalten  ;D
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Beamtenhustler

ZitatInsgesamt wird die Anpassung der Besoldung an die Rechtsprechung des BVerfG nach Einführung aller Bestandteile zu Mehrkosten von jährlich etwa 300 Millionen Euro führen

Sie beziehen sich ja direkt auf den Beschluss. Da hätte ich gerne mal ein Rechenbeispiel gesehen, wie diese Witzmaßnahmen zu einer aA beitragen im Lichte des September-Urteils.

Skywalker2000

Land interessiert doch nicht den Bund? Was machen ständig Landesbeamte hier?

Verwalter

Zitat von: Skywalker2000 in Gestern um 14:27Land interessiert doch nicht den Bund? Was machen ständig Landesbeamte hier?
Sollte  euch schon interessieren, da ihr wunderschön sehen könnt, wie die Reparatur im Bund kommen wird. Nicht umsonst sprach Battis von einem ,,länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruch".
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 18 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

PolareuD

Zitat von: Skywalker2000 in Gestern um 14:27Land interessiert doch nicht den Bund? Was machen ständig Landesbeamte hier?

Weil die Entwicklungen in den Ländern nicht losgelöst vom Bund betrachtet werden können. Das Vorgehen in einzelnen Ländern kann Aufschluss geben wie alle anderen Dh reagieren könnten. Insofern bleibt festzuhalten, dass kein Dienstherr auch nur im Ansatz gewillt ist die verfassungsrechtlichen Vorgaben des BVerfG adäquat umzusetzen und der wissentliche und willentliche Verfassungsbruch aller Dienstherrn konzertiert fortgesetzt wird
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

AltStrG

Zitat von: Goldene Vier in Gestern um 13:52Hier die Lösung aus Niedersachsen:

 
Verfassungskonforme Alimentation und Übertragung der Tarifeinigung – Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Anpassung von Besoldung und Versorgungsbezügen   

 

 
Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf über die Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge in den Jahren 2025 bis 2028 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften beschlossen und zugleich zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
Mit dem Entwurf sollen zum einen die weiteren Schritte der jüngsten Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder systemgerecht auf die niedersächsischen Beamtinnen, Beamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden. Die Übertragung der ersten Stufe des Tarifergebnisses hatte der Niedersächsische Landtag am 27. Mai 2026 beschlossen. Damit waren die Bezüge rückwirkend zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro, angehoben worden.
Zum anderen enthält der Gesetzentwurf die notwendigen Anpassungen, die sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Besoldung im Land Berlin ergeben haben.
Das BVerfG hatte in seinem Beschluss vom 17. September 2025 die Kriterien zur Wahrung einer amtsangemessenen Alimentation konkretisiert und fortentwickelt. Zwar hatte der Beschluss keine unmittelbaren Auswirkungen auf die niedersächsische Besoldung, es ist aber davon auszugehen, dass das Gericht die neuen Maßstäbe bei zukünftigen Beschlüssen auch auf andere Länder anwenden wird. Deshalb hat die Landesregierung entschieden, diese bereits im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens zu beachten. Da der Beschluss des BVerfG im September 2025 ergangen ist, müssen die fortentwickelten Kriterien rückwirkend zum 1. Januar 2025 berücksichtigt werden.
Finanzminister Gerald Heere: ,,Wir stellen mit diesen Änderungen sicher, dass die Besoldung im Land Niedersachsen auch weiterhin verfassungskonform ist. Außerdem löst die Landesregierung ihr Versprechen ein, die Tarifeinigung systemgerecht auf die Beamtenschaft in Niedersachsen zu übertragen. Am Ende wird so jede Beamtin und jeder Beamte mehr Geld zur Verfügung haben, ohne die Grenzen des finanziell Machbaren zu überschreiten. Mir ist dabei wichtig, dass die Leistung unserer Beamtinnen und Beamten, beispielsweise bei der Polizei, in den Schulen, den Finanzämtern, den Straßenmeistereien oder im Justizvollzug anerkannt wird."
Im Wesentlichen sieht der Gesetzentwurf folgende Anpassungen vor:
1.   Um die amtsangemessene Alimentation 2025 sicherzustellen, sollen die auf dieses Jahr bezogenen Einmalzahlungen für die Besoldungsgruppen A9 bis A13 erhöht werden. Es ist geplant, die Zahlungen für die Besoldungsgruppe A9 um 520 Euro, für A10 bis A12 um 300 Euro und für A13 um 200 Euro anzuheben.
2.   Die jährliche Sonderzahlung für aktive Beamtinnen und Beamte soll ab 2026 für alle Besoldungsgruppen auf 1.200 Euro angeglichen werden. Bisher erhalten diesen Betrag lediglich die Besoldungsgruppen A5 bis A8, die übrigen Besoldungsgruppen erhalten bislang 500 Euro.
3.   Der sogenannte ,,Verheiratetenbestandteil" im Familienzuschlag soll zum 1. Januar 2026 für die gesamte Beamtenschaft unabhängig vom Familienstand in die Grundgehälter einbezogen werden. Bisher wird dieser Bestandteil als gesonderter Zuschlag vor allem verheirateten Beamtinnen und Beamten gewährt.
4.   Zudem soll ein kinderbezogener Gehaltsbestandteil steigen. Dazu soll die jährliche Sonderzahlung für jedes erste und zweite Kind ebenfalls ab 2026 um jeweils 125 Euro auf dann 375 Euro pro Kind erhöht werden.
5.   Ab dem 1. März 2027 soll die Besoldung um 2,5 Prozent angehoben werden. Damit wird zum einen der zweite Schritt zur Übertragung des Tarifergebnisses in Höhe von 2,0 Prozent vollzogen. Zum anderen dient der zusätzliche Aufschlag von 0,5 Prozent dazu, die amtsangemessene Alimentation sicherzustellen.
Im Rahmen der Tarifübertragung ist eine Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 60 Euro vorgesehen. Dieser Betrag soll als Beitrag zur Attraktivitätssteigerung auf 120 Euro verdoppelt werden.
6.   Zum 1. Januar 2028 soll der letzte Schritt der Tarifeinigung systemgerecht auf die Beamtenschaft übertragen werden. Deshalb wird die Besoldung um 1 Prozent angehoben. Die Anwärtergrundbeträge steigen zu diesem Datum um 30 Euro.
Die Integration des Verheiratetenbestandteils in die Grundgehälter, die Anpassungen der Besoldung für 2027 und 2028 sowie die Erhöhung der Kinder-Sonderzahlung sollen auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen werden. Die übrigen Regelungen für Sonder- und Einmalzahlungen gelten ausschließlich für aktive Beamtinnen und Beamte.
Für den Landeshaushalt ergeben sich durch die Erhöhung der Einmalzahlung 2025 Mehrkosten in Höhe von 23,4 Millionen Euro. Ab 2026 ergibt sich aus der Integration des Verheiratetenbestandteils in alle Grundgehälter, aus der Angleichung der jährlichen Sonderzahlungen und der Erhöhung der Zahlungen für das erste und zweite Kind eine zusätzliche Belastung von rund 217,5 Millionen Euro.
Die Anhebung der Besoldung um 2,5 Prozent ab dem 1. März 2027 kostet im Haushaltsjahr 2027 zusätzlich 272,3 Millionen Euro und in den Folgejahren jeweils 326,7 Millionen Euro. Die weitere Anhebung um 1 Prozent ab 1. Januar 2028 versursacht jährliche Mehrkosten von 133,9 Millionen Euro. In diesen Beträgen sind bereits die Erhöhungen für Anwärterinnen und Anwärter enthalten, die im Rahmen der Tarifübertragung vorgesehen sind. Die zusätzliche Anhebung der Anwärtergrundbeträge um 60 Euro schlägt in 2027 mit rund 6,3 Millionen Euro und ab 2028 mit rund 7,5 Millionen Euro zu Buche.
Insgesamt wird die Anpassung der Besoldung an die Rechtsprechung des BVerfG nach Einführung aller Bestandteile zu Mehrkosten von jährlich etwa 300 Millionen Euro führen – zusätzlich zur Übertragung der Tarifeinigung. Alle genannten Kosten sind durch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gedeckt.
In Niedersachsen waren Ende des vergangenen Jahres rund 143.000 Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter beschäftigt (einschließlich Landesbetriebe und Stiftungen). Hinzu kommen rund 90.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ebenfalls mit Landesbetrieben und Stiftungen) sowie rund 113.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.
 
Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mf.niedersachsen.de.
   

 

Ansprechpartner/in für den Inhalt dieser Mitteilung:
 
 
 
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung



Lächerlich!

Da sage ich als Nichtbeamter: Buahahhahahaha. Da sollte man nochmals auf den Beschluss hinweisen.

RArnold

Bei jedem Statement aus einer verantwortlichen Stelle, die sagt "Übernahme des Tarifergebnisses" wird mir schlecht.
Wir sind künftig nicht mehr an Tarifverhandlungen angekoppelt. Unsere Besoldung muss nach einem mathematischen Verfahren berechnet werden. Ich denke nicht, dass wir irgendwann mehr als dieses Minimum bekommen werden. Jahr für Jahr.
Bis es so weit ist, werden wir aber noch viel kämpfen müssen.

BVerfGBeliever

Zitat von: PolareuD in Gestern um 15:05Weil die Entwicklungen in den Ländern nicht losgelöst vom Bund betrachtet werden können. Das Vorgehen in einzelnen Ländern kann Aufschluss geben wie alle anderen Dh reagieren könnten.
Völlig richtig. Insofern finde ich es ebenfalls sehr relevant für uns Bundesbeamte, was in den Ländern so "vor sich geht".


Zitat von: PolareuD in Gestern um 15:05Insofern bleibt festzuhalten, dass kein Dienstherr auch nur im Ansatz gewillt ist die verfassungsrechtlichen Vorgaben des BVerfG adäquat umzusetzen und der wissentliche und willentliche Verfassungsbruch aller Dienstherrn konzertiert fortgesetzt wird.
Prinzipiell richtig. Allerdings kann ich nur immer wieder Brandenburg als quasi "Einäugiger unter den Blinden" hervorheben:

1.) Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern sollen die Grundgehälter in Brandenburg rückwirkend ab dem 01.01.2026 einen kleinen "Sprung" nach vorne machen. Und zwar interessanterweise in höheren Besoldungsgruppen ausgeprägter als in niedrigeren Gruppen (z.B. um 7,2% in A5, um 17,9% in A16 sowie um 23,8% in B11), so dass die Besoldungstabelle nicht wie sonst üblich weiter gestaucht, sondern zur Abwechslung mal gestreckt wird. 
2.) Außerdem sollen die "Besoldung und Versorgung künftig an die Entwicklung des Nominallohnindexes [sic] gekoppelt werden". Mit anderen Worten: Ab sofort müssen die Brandenburger Beamten nicht mehr länger darunter leiden, wenn Verdi/etc. mal wieder irgendwelche Sockel- oder Mindestbeträge für ihre öD-Tarifangestellten durchsetzt. Im Übrigen haben sich die Nominallöhne zumindest in den letzten Jahren tendenziell besser entwickelt als die öD-Tariflöhne.
3.) Und ja, auch in Brandenburg soll in der Tat ein Partnereinkommen angerechnet werden (monatlich 896 EUR netto). Aber wie gesagt, je nachdem, wie die diesbezügliche Entscheidung des BVerfG ausfallen wird, bedeutet dies dann eben möglicherweise irgendwann noch eine weitere Besoldungserhöhung.

Insofern bin ich sehr gespannt, wie BalBund (in alter Harald-Schmidt-Manier: Grüße!) und seine BMI-Kollegen auf den Brandenburger "Vorstoß" (der ja zum Zeitpunkt des BMI-Entwurfs aus dem April noch nicht bekannt war) reagieren werden. Stichwort "Spitzenbesolder" für das von BalBund sehr schön grafisch dargestellte "Arbeitsumfeld": Laut BMI-Entwurf sollte das monatliche B11-Grundgehalt bekanntlich bei 17.031 EUR liegen; in Brandenburg sollen es hingegen rückwirkend ab Januar stattdessen 20.073 EUR sein, also rund 17,9% (!) mehr..

xap

Insofern waren es eher nicht Bundes B-Besoldete, die über A-Besoldete gelacht haben, sondern eher Brandenburger B mit Hinblick auf Bundes B. Es sei Ihnen gegönnt.

Südwestler

Na ja, es gibt auch langsam aber sicher ernste Auswirkungen bei diesem geizigen DH Bund,
Es wird immer schwieriger geeignete und auch willige Besetzungen für Bundesrichter ,deren Vorsitzenden und deren Präsidenten zu finden......
Wer wechselt denn für ein so mieses Handgeld aus seinem schönen Umfeld nach Kassel, Erfurt und - wie man hört- Leipzig??

Skywalker2000

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 16:29Völlig richtig. Insofern finde ich es ebenfalls sehr relevant für uns Bundesbeamte, was in den Ländern so "vor sich geht".

Prinzipiell richtig. Allerdings kann ich nur immer wieder Brandenburg als quasi "Einäugiger unter den Blinden" hervorheben:

1.) Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern sollen die Grundgehälter in Brandenburg rückwirkend ab dem 01.01.2026 einen kleinen "Sprung" nach vorne machen. Und zwar interessanterweise in höheren Besoldungsgruppen ausgeprägter als in niedrigeren Gruppen (z.B. um 7,2% in A5, um 17,9% in A16 sowie um 23,8% in B11), so dass die Besoldungstabelle nicht wie sonst üblich weiter gestaucht, sondern zur Abwechslung mal gestreckt wird. 
2.) Außerdem sollen die "Besoldung und Versorgung künftig an die Entwicklung des Nominallohnindexes [sic] gekoppelt werden". Mit anderen Worten: Ab sofort müssen die Brandenburger Beamten nicht mehr länger darunter leiden, wenn Verdi/etc. mal wieder irgendwelche Sockel- oder Mindestbeträge für ihre öD-Tarifangestellten durchsetzt. Im Übrigen haben sich die Nominallöhne zumindest in den letzten Jahren tendenziell besser entwickelt als die öD-Tariflöhne.
3.) Und ja, auch in Brandenburg soll in der Tat ein Partnereinkommen angerechnet werden (monatlich 896 EUR netto). Aber wie gesagt, je nachdem, wie die diesbezügliche Entscheidung des BVerfG ausfallen wird, bedeutet dies dann eben möglicherweise irgendwann noch eine weitere Besoldungserhöhung.

Insofern bin ich sehr gespannt, wie BalBund (in alter Harald-Schmidt-Manier: Grüße!) und seine BMI-Kollegen auf den Brandenburger "Vorstoß" (der ja zum Zeitpunkt des BMI-Entwurfs aus dem April noch nicht bekannt war) reagieren werden. Stichwort "Spitzenbesolder" für das von BalBund sehr schön grafisch dargestellte "Arbeitsumfeld": Laut BMI-Entwurf sollte das monatliche B11-Grundgehalt bekanntlich bei 17.031 EUR liegen; in Brandenburg sollen es hingegen rückwirkend ab Januar stattdessen 20.073 EUR sein, also rund 17,9% (!) mehr..


Als ob es dem Bund in geringster Weise es interessiert wie toll die Besoldung in Brandenburg läuft.

Zum Thema dass es wichtig sei, was die Länder machen: Seit über fünf Jahren handelt der Bund nicht obwohl sämtliche Länder die Besoldung ,,angepasst" haben. Und ist was im Bund was geschehen? Nein! Von daher bleib ich bei der Meinung, dass der ständige Vergleich von Landesbeamte welche kein Forum für sich gefunden haben, hier ihre Meinungen äußern, obwohl es dem Bund keinen Mehrwert gibt.

Nach der Aussage von Dobrindt, dass noch ein dicker Brocken gemacht werden müsse, weiß jeder Bescheid, dass dieses Jahr sicher nichts mehr kommt.

Was aber kommt, dass man Überstunden, Verschiebung des Jahresurlaubes, Absage an Teilzeit etc. für das Allgemeinwohl hinnehmen müsse. 

GoodBye

Die Rechtsprechung des BVerfG in Sachen Besoldung gilt aber nun einmal für alle. Da kann man Umsetzungen in den Ländern nicht einfach aus der Betrachtung ausklammern.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Skywalker2000

Zitat von: GoodBye in Gestern um 17:20Die Rechtsprechung des BVerfG in Sachen Besoldung gilt aber nun einmal für alle. Da kann man Umsetzungen in den Ländern nicht einfach aus der Betrachtung ausklammern.

Wenn man ständig von 16 verschiedenen DH die Besoldungsstruktur hier preisgibt, kritisiert, hochlobt etc. wird es dem Bund nicht viel helfen, weil jeder sein eigenes Ding macht...