Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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2strong

Zitat von: netzguru in 03.09.2026 13:43Ich bin hier groß geworden.
In Euskirchen hasse ich die Zuckerfabrik und LATZ
Nach Hennef geht so.
Von Unkel nach Bonn macht auch keinen Spass.
Da bleibe ich doch lieber in Troisdorf Müllekoven.
Es gibt hier noch einige schöne Ecken.
Niemand kann besser nachvollziehen als ich, dass man nicht weg will, wo man herkommt. Nur beschweren kann ich mich dann (objektiv gesehen) natürlich nicht. Es gibt halt keinen Anspruch auf günstigen Wohnraum in der Südstadt und aus der Eifel pendeln auch viele Menschen, ohne ein unglückliches Leben zu führen. Drücke Dir für die BImA trotzdem die Daumen. In jüngerer Vergangenheit gab es in der Region ja tatsächlich von denen auch mal (durchaus hübschen) Neubau.

matthew1312

Zitat von: Alastar in 03.09.2026 20:00Ihre Aussagen sind zutiefst befremdlich. Kritik an Regierung und Parteien ist selbstverständlich legitim. Wer aber demokratische Parteien pauschal zu ,,Verfassungsfeinden" erklärt und rechtsextreme Narrative übernimmt oder unterstützt, überschreitet eine politische Grenze. Als Beschäftigter im öffentlichen Dienst sollten Sie sich fragen, ob Ihr Auftreten mit der besonderen Verpflichtung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar ist. Sachsen-Anhalt braucht keine pauschale Verächtlichmachung demokratischer Institutionen, sondern eine sachliche, verantwortungsvolle Debatte.
Moment mal. Das von Stefan Evers geleitete Ressort hat sich in Berlin glasklar in ein Spannungsverhältnis mit dem Rechtsstaatsprinzip gesetzt. Er hat ein Vorhaben initiiert, mit dem eine gesetzlich wirksame Besoldungsregelung, die seit Ende 2024 galt, im Dezember 2025 rückwirkend aufgehoben worden ist. Zu Ungunsten der Betroffenen.

Ist er ein Verfassungsfeind? Nein. Ist das Verhalten verfassungsrechtlich höchst bedenklich? Na klar.

Details hier:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.msg438551.html#msg438551

Vor diesem Hintergrund brauchen wir uns nicht überrascht zu geben, wenn einige hier im Ton sehr deutlich werden.

matthew1312

Zitat von: BVerfGBeliever in 03.09.2026 17:03Jetzt mal gaaaaaaanz langsam! Der Brandenburger Entwurf nimmt lediglich an, dass der Partner einen Betrag von 896,48 EUR zum Netto(!)-Einkommen der vierköpfigen Beamtenfamilie beiträgt (und selbstverständlich darf man diese Anrechnung kritisieren, aber das ist hier ja nicht das Thema). Falls ich meinen Steuerrechner (Annahme: von den angegebenen 640,55 EUR PKV-Kosten sind 524,50 EUR steuerlich anrechenbar) richtig bedient habe (wie gesagt, Urlaub, heruntergefahrenes Hirn, etc.), müsste dies einem monatlichen Beitrag zum Brutto-Familieneinkommen in Höhe von rund 1.210 EUR (also 14.520 EUR im Jahr) entsprechen. Zum Vergleich: In Bayern und im BMI-Entwurf werden 22.648 EUR Brutto-Partnereinkommen statt 14.520 EUR angerechnet.

Mit anderen Worten: Das einzig Entscheidende ist die Annahme, dass der Partner ein monatliches Bruttoeinkommen von rund 1.210 EUR zu den Familieneinkünften beisteuert! Die Wahl der konkreten Steuerklassen ist dabei völlig irrelevant! Denn spätestens mit der Steuererklärung gibt es etwaige Nachzahlungen oder Erstattungen, so dass das finale Familien-Nettoeinkommen in allen Fällen (III/V, V/III, VI/VI, VI/VI mit Faktor) absolut identisch ist!
Danke für diese differenzierte Sicht der Dinge. Der Beitrag dient der Wahrheitsfindung.

Konsens dürfte doch dann aber hinsichtlich der Frage verbleiben, wieso die Regierung in ihrem Gesetzentwurf das eigentlich zu erwirtschaftende Arbeitnehmerbrutto obfuskiert. Vom spürbar höheren Arbeitgeberbrutto ganz zu schweigen.

Ich erkenne immer mehr: Die sind nicht dumm. Die wollen uns für dumm verkaufen.

Knecht

Da Spahn jetzt in den Haushaltsausschuss geht, kann er die aA vllt. einfach bei den Masken verbuchen und das laufende Verfahren im Anschluss schließen?!  ;D  ;D  ;D

Ich hab's vorhin ja schon mal geschrieben - Realsatire.

netzguru

Zitat von: 2strong in 03.09.2026 20:25Niemand kann besser nachvollziehen als ich, dass man nicht weg will, wo man herkommt. Nur beschweren kann ich mich dann (objektiv gesehen) natürlich nicht. Es gibt halt keinen Anspruch auf günstigen Wohnraum in der Südstadt und aus der Eifel pendeln auch viele Menschen, ohne ein unglückliches Leben zu führen. Drücke Dir für die BImA trotzdem die Daumen. In jüngerer Vergangenheit gab es in der Region ja tatsächlich von denen auch mal (durchaus hübschen) Neubau.

Das Problem liegt wo anders:
Die Mietsstufen sind Köln deutlich höher als im Rhein Sieg Kreis, Bonn ist eine Stufe höher als der Rhein Sieg Kreis.

An der Grenze zu/in Köln die Mieten wie in Bonn oder Rhein Sieg Kreis.

Diese Unterschiede in der Mietsstufe sollten angepasst werden.
Ich kenne genug Kollegen die ein Kennzeichen AW, BM oder EU haben.

Was immer wieder vergessen wird sind die Bereiche um Bonn, denn da sind die Preise zum Teil höher als Bonn.

Sobald in dem Umland in einem "Dorf" ein REWE/ALDI/EDEKA usw. aufmacht stiegen die Mieten usw.

Da wo die Mieten in einer Stadt noch annehmbar sind zieht man besser nicht hin, Egal ob in Bonn oder Umkreis.
Wer da gewohnt bekommt in einer besseren Gegend keine Wohnung mehr.

Diese Wohnblocks werden leider als Vergleich für die Mieten betrachtet.

Opti483

Meine größte Befürchtung bei dem Ganzen ist, dass wir kaum noch Erhöhungen in der Besoldung sehen werden. Der Dienstherr wird zukünftig immer das fiktive Partnereinkommen mit anheben. So spart er sich dann von den 3% Besoldungserhöhungen 2%.




BPolFrust

Hier eine Zusammenfassung von der GDP Niedersachsen.

https://www.gdp.de/niedersachsen/de/stories/2026/09/260903_amtsangemessene-alimentation-chronologie

Interessant ist das nächstes Jahr ein Urteil zur Besoldung in Niedersachsen ergehen soll.

InternetistNeuland

Zitat von: GoodBye in 03.09.2026 15:43Das Spannende ist, dass das fiktive Partnereinkommen damit konsequenterweise in Lohnsteuerklasse 5 erwirtschaftet werden muss. Dies führt in unteren Besoldungsgruppen wohl dazu, dass der Partner wohl ein höheres fiktives Bruttoeinkommen hat, als der Beamte selbst als eigenes tatsächliches Bruttoeinkommen hat.

Dass Partner demjenigen die günstigere Steuerklasse 3 zuordnen, der ein geringeres Brutto hat, ist vollkommen Banane.

50% aller Beamten sind Frauen. Diese übernehmen in den meisten Fällen den Erziehungsteil und gehen somit in Teilzeit.

Also haben 50% aller Beamten doch dann Steuerklasse V, eben weil sie in Teilzeit arbeiten. Wieso wird in den Berechnungen für Familien aber immer von Steuerklasse III ausgegangen für Beamte?

Steuerklasse III wurde ja früher nur angenommen, weil es sich um einen tatsächlichen Alleinverdiener handelte. Diese Fiktion ist ja hinfällig sobald beide arbeiten müssen.

2strong

Zitat von: netzguru in 03.09.2026 21:35Das Problem liegt wo anders:
Die Mietsstufen sind Köln deutlich höher als im Rhein Sieg Kreis, Bonn ist eine Stufe höher als der Rhein Sieg Kreis.
Ich verstehe zwar, auf welches Problem Du hinweist, aber was hat das mit Mietstufen zu tun? Beim Bund fließen die doch gar nicht in die Besoldung ein?!

netzguru

Zitat von: 2strong in 03.09.2026 23:50Ich verstehe zwar, auf welches Problem Du hinweist, aber was hat das mit Mietstufen zu tun? Beim Bund fließen die doch gar nicht in die Besoldung ein?!

hallo 2strong
ich traue dem Bund alles zu um zu sparen

BVerfGBeliever

Zitat von: Opti483 in 03.09.2026 21:39Meine größte Befürchtung bei dem Ganzen ist, dass wir kaum noch Erhöhungen in der Besoldung sehen werden. Der Dienstherr wird zukünftig immer das fiktive Partnereinkommen mit anheben. So spart er sich dann von den 3% Besoldungserhöhungen 2%.
Nein. Entscheidend ist die MÄE-Entwicklung. Hier ein kleines Beispiel: Angenommen, das MÄE liegt im Jahr 2026 bei 2.717,39 EUR. Dann liegt die Prekaritätsschwelle - also die erforderliche Mindest-Nettoalimentation des kleinsten 4K-Beamten - bei 0,8 * 2,3 * 2.717,39 EUR = 5.000 EUR.

Die kleinste vierköpfige Beamtenfamilie muss also im Jahr 2026 netto mindestens 5.000 EUR monatlich zur Verfügung haben. Angenommen, der Gesetzgeber rechnet ein Netto-Partnereinkommen von 1.000 EUR an, dann muss die Bruttobesoldung also so hoch sein, dass nach Abzug von Steuern und PKV-Kosten sowie zuzüglich Kindergeld mindestens 4.000 EUR davon netto bei der Beamtenfamilie "ankommen".

Wenn jetzt das MÄE von 2026 auf 2027 z.B. um vier Prozent steigt, dann steigt entsprechend die monatliche Mindest-Nettoalimentation von 5.000 EUR auf 5.200 EUR. Falls der Gesetzgeber das angerechnete Partnereinkommen ebenfalls um vier Prozent erhöht, dann steigt es von 1.000 EUR auf 1.040 EUR. Entsprechend müssen jetzt von der Bruttobesoldung mindestens 4.160 EUR (5.200 EUR - 1.040 EUR) netto bei der Beamtenfamilie "ankommen", was logischerweise einer Steigerung von ebenfalls vier Prozent gegenüber den 4.000 EUR aus 2026 entspricht. Aufgrund der steuerlichen Progression muss die Bruttobesoldung daher vermutlich um etwas mehr als vier Prozent steigen (der genaue Wert hängt natürlich auch noch von der Entwicklung der PKV-Kosten und des Kindergelds ab)..

BVerfGBeliever

Zitat von: InternetistNeuland in 03.09.2026 22:53Wieso wird in den Berechnungen für Familien aber immer von Steuerklasse III ausgegangen für Beamte?
Auch für dich noch mal: Die Steuerklassen sind "scheißegal" (Pardon my french)! Sie sorgen lediglich für unterschiedliche (vorläufige) Abzüge bei den monatlichen Gehaltszahlungen. Die endgültige Steuerlast auf das gesamte Familieneinkommen ist jedoch immer identisch.

[P.S. Bei Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld, etc., kann die Wahl der Steuerklassen einen tatsächlichen Unterschied machen, aber das war ja hier nicht das Thema.]

MOGA

Zitat von: Alastar in 03.09.2026 20:00Ihre Aussagen sind zutiefst befremdlich. Kritik an Regierung und Parteien ist selbstverständlich legitim. Wer aber demokratische Parteien pauschal zu ,,Verfassungsfeinden" erklärt und rechtsextreme Narrative übernimmt oder unterstützt, überschreitet eine politische Grenze. Als Beschäftigter im öffentlichen Dienst sollten Sie sich fragen, ob Ihr Auftreten mit der besonderen Verpflichtung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar ist. Sachsen-Anhalt braucht keine pauschale Verächtlichmachung demokratischer Institutionen, sondern eine sachliche, verantwortungsvolle Debatte.
Ja aber mit dem verfassungsfeindlichem Verhalten im Hinblick auf die Umsetzung von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und den Sachverhalten die dazu geführt haben in den Jahren davor und mittlerweile JAHRZENHNTEN, lässt sich ja nunmal nicht leugnen dass es sich hier um Verfassungsbruch, wissentliches verfassungwwidriges Verhalten und somit natürlich um Verfassungsfeinde in diesem Kontext handelt...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

RArnold

Zitat von: netzguru in 03.09.2026 19:56Hallo zusammen,

wie kommen die in der Tabelle Anlage 6a
von dem Butto Einkommen auf das Netto Einkommen
Siehe Spalte 1 - 4
Bitte um Hilfe bei der Berechnung


Es wird das Faktorverfahren angewendet.

Illunis

#4574
Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 06:57
Zitat von: Opti483 in 03.09.2026 21:39Meine größte Befürchtung bei dem Ganzen ist, dass wir kaum noch Erhöhungen in der Besoldung sehen werden. Der Dienstherr wird zukünftig immer das fiktive Partnereinkommen mit anheben. So spart er sich dann von den 3% Besoldungserhöhungen 2%.

Nein. Entscheidend ist die MÄE-Entwicklung. Hier ein kleines Beispiel: Angenommen, das MÄE liegt im Jahr 2026 bei 2.717,39 EUR. Dann liegt die Prekaritätsschwelle - also die erforderliche Mindest-Nettoalimentation des kleinsten 4K-Beamten - bei 0,8 * 2,3 * 2.717,39 EUR = 5.000 EUR.

Die kleinste vierköpfige Beamtenfamilie muss also im Jahr 2026 netto mindestens 5.000 EUR monatlich zur Verfügung haben. Angenommen, der Gesetzgeber rechnet ein Netto-Partnereinkommen von 1.000 EUR an, dann muss die Bruttobesoldung also so hoch sein, dass nach Abzug von Steuern und PKV-Kosten sowie zuzüglich Kindergeld mindestens 4.000 EUR davon netto bei der Beamtenfamilie "ankommen".

Wenn jetzt das MÄE von 2026 auf 2027 z.B. um vier Prozent steigt, dann steigt entsprechend die monatliche Mindest-Nettoalimentation von 5.000 EUR auf 5.200 EUR. Falls der Gesetzgeber das angerechnete Partnereinkommen ebenfalls um vier Prozent erhöht, dann steigt es von 1.000 EUR auf 1.040 EUR. Entsprechend müssen jetzt von der Bruttobesoldung mindestens 4.160 EUR (5.200 EUR - 1.040 EUR) netto bei der Beamtenfamilie "ankommen", was logischerweise einer Steigerung von ebenfalls vier Prozent gegenüber den 4.000 EUR aus 2026 entspricht. Aufgrund der steuerlichen Progression muss die Bruttobesoldung daher vermutlich um etwas mehr als vier Prozent steigen (der genaue Wert hängt natürlich auch noch von der Entwicklung der PKV-Kosten und des Kindergelds ab)..

Zitat von: Drucksache 19/12912 Seite 57Die Entwicklung der Mindestbesoldung stellt sich demnach wie folgt dar:
     Nettobesoldung(Ortsklasse VII)       Nettobesoldung(Ortsklasse I)      Prekaritätsschwelle1)
2026 60 053,21 €                          57 547,09 €                       54 294,58 €
2027 61 329,06 €                          58 143,80 €                       55 890,84 €
2028 62 509,44 €                          59 256,69 €                       57 534,03 €

...
Bei der Nettobesoldung ist neben der Besoldung des Beamten oder der Beamtin ein
pauschaliertes Partnereinkommen in Höhe von 22 648 €2) brutto für das Jahr 2026,
23 492 €3) für das Jahr 2027 und 24 607 €3) für das Jahr 2028 eingerechnet, das jeweils
um die Lohnsteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge4) vermindert wurde. Die Be-
gründung für die Heranziehung eines Partnereinkommens in der Drs. 18/25363 gilt un-
geachtet der neuesten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiterhin fort,
da das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsgemäßheit des Partnereinkommens
in der genannten Entscheidung nicht geprüft hat (vgl. BVerfGE 155, 1–76 Rn. 115)

Aber genau das machen wir Bayern doch jetzt schon vor. Bei uns ist alles gut (solang das Partnerinkommen nicht wirklich gekillt ist) und jetzt ist schon klar, dass der fiktive Partner 2027 und 2028 mehr verdienen wird. So wird dann auch 2027 und 2028 alles gut sein. Wenn es dann nicht reichen sollte gabs halt nochmal eine kleine fiktive Gehaltserhöhung >:(

Lustig ist dabei auch, dass die "Lohnerhöhungen" auch Prozentual steigen und ein wenig höher als TV-L Abschlüsse liegen...