Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Tarifgeist

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 16:50Die Bedeutung des Begriffs "Wahrung" ist dir geläufig..? Konkret:

- Im Jahr 2022 lag das A16-Endstufengrundgehalt (8.078,22 EUR) ziemlich genau beim Dreifachen des A3-Endstufengrundgehalts (2.693,09 EUR), siehe hier. Mit anderen Worten: Wenn man die Besoldung des A3 auf 100,00 normiert, dann lag sie beim A16 bei 299,96. Der relative Abstand zwischen A16 und A3 betrug also 199,96%.
- Würde man hingegen deinen "Vorschlag" umsetzen und die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen auf jeweils zwei Prozent reduzieren und wiederum den A3 auf 100,00 normieren, dann läge der A16 nicht mehr bei 299,96, sondern stattdessen nur noch bei 129,36. Der relative Abstand zwischen A16 und A3 würde also nicht mehr 199,96%, sondern plötzlich nur noch 29,36% betragen.

Möchtest du ernsthaft behaupten, dass eine Reduktion des Abstands von 199,96% auf 29,36% einer Wahrung des relativen Abstands entspricht..?

Da hast du einen Punkt, jedoch beschleicht mich tatsächlich der Gedanke, dass der hier äußerst sparsame, aber ansonsten bei Prestigeprojekten prassende Dienstherr möglicherweise hier eine Möglichkeit sieht sich noch was zu sparen....

Warum muss der Stufenanstieg im mD 5% und nicht 4,8%? 10% im gD wirken bei der Fülle an Beförderungsstufen auch recht "üppig"...reichen nicht auch 8,3%!? Und diese vermaledeiten Erfahrungsstufen! Warum nicht bei Erfahrungsstufe 3 starten (dann sind es immer noch rd. 20 Jahre bis zur Endstufe.... reicht doch)und die Sprünge nicht bei 2,7% ansetzen sondern auf 2,4% festsetzen... dafür die nicht ruhegehaltsfähigen Kinderzuschläge moderat um einen hunderter erhöhen und jovial, sowie gönnerhaft eine Absenkung des fiktiven bullshiteinkommens auf 20k anbieten....fertig.

Gruenhorn

Aus der aktuellen Tagesberichterstattung zur Bundesregierung, hier Herr Merz: "das Grundgesetz gilt auch in Sachsen Anhalt."

Ich müsste spontan lachen..

InternetistNeuland

#4817
Zitat von: Skywalker2000 in Gestern um 19:16Meiner Meinung nach sollten die Familienzuschläge mindestens verdoppelt werden und zeitgleich müssten kinderlose mindestens 50% mehr Steuern bezahlen. Die Kinder von heute sind die Beitragszahler von morgen. Dafür müssen die Eltern belohnt werden

Der Single zahlt doch bereits 50% mehr Steuern. Obwohl die 4k Familie mehr Netto hat muss der Single mehr Steuern zahlen.

Das macht eine Steuerlast der 4k Familie von 7,3 %

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/he?id=beamte-hessen-2026&g=A_6&s=2&f=3&fstand=v&z=100&fz=100&zulageid=10.2&zulageid=30&zulage=&stj=2026&stkl=3&lst4f=0.000&r=0&zkf=2&pvk=0&pkpv=500

und eine Steuerzahlast der 1k Familie von 13,3 %

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/he?id=beamte-hessen-2026&g=A_6&s=2&f=0&fstand=nv&z=100&fz=100&zulageid=10.2&zulageid=30&zulage=&stj=2026&stkl=1&lst4f=0.000&r=0&zkf=0&pvk=0&pkpv=300

Bei 50 % mehr wären wir übrigens nur bei 10,65 %.

Um die 1000 € Netto mehr zu bekommen müsste der Single jetzt hart arbeiten,  4 mal befördert werden  (Aufstieg zum gD schaffen) und 3 Stufen aufsteigen.

Oder er heiratet und bekommt 2 Kinder.



MaxBy

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 14:09- "Das aus Artikel 33 Absatz 5 GG abgeleitete Abstandsgebot ist ein eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums und erfordert die Wahrung der relativen Abstände zwischen den Besoldungsgruppen." (S. 117)
- "Ein Indiz für eine Unteralimentierung liegt nach den Vorgaben des BVerfG nicht erst bei einer deutlichen Verringerung bzw. Einebnung dieser Abstände vor, sondern bereits dann, wenn die Abstände zweier zu vergleichender Besoldungsgruppen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren um 10 % oder mehr abgeschmolzen wurden." (S. 117)
S117 von was?

InternetistNeuland

Zitat von: MaxBy in Heute um 18:55S117 von was?

Vom Entwurf den er verlinkt hat.

BVerfGBeliever

Zitat von: MaxBy in Heute um 18:55S117 von was?
Einfach in meinem Beitrag von 14:09 Uhr auf das (unterstrichene) Wort "Entwurf" klicken..

Tarifgeist

Zitat von: MaxBy in Heute um 18:55S117 von was?

Dann wird eben nur um 9,9% im 5-jahreszeitraum abgeschmolzen...ich denke, dass jede erdenkliche Abschmelzvorlage aus Karlsruhe dankend angenommen und zeitnah umgesetzt werden wird um dann herumzutröten, dass man im Sinne der Verfassung handelt

MaxBy

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 19:08Einfach in meinem Beitrag von 14:09 Uhr auf das (unterstrichene) Wort "Entwurf" klicken..
Ja, das ist doch kein Widerspruch.
Ich habe doch gesagt, der Besoldungsgesetzgeber darf innerhalb von 5 Jahren die Abstände nicht um 10% abschmelzen.

Aber du ignorierst in meinen Augen ständig weitere Urteile.

zB:Beschluss vom 23. Mai 2017

Zitat:"2. Das Abstandsgebot untersagt dem Besoldungsgesetzgeber ungeachtet seines weiten Gestaltungsspielraums, den Abstand zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen dauerhaft einzuebnen, soweit der Gesetzgeber nicht in dokumentierter Art und Weise von seiner Befugnis zur Neueinschätzung der Ämterwertigkeit und Neustrukturierung des Besoldungsgefüges Gebrauch macht."

Somit steht doch wohl klipp und klar fest.
Wenn der Besoldungsgesetzgeber will, kann er das komplette Besoldungsgefüge neu struktuieren und die Abstände zw den Besoldungsgruppen grundsätzlich auf 2 oder 3 % eineben.

Auf deutsch, das Abstandsgebot ist ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums.
Die Höhe der Abstände aber ganz sicher nicht.

Machen wir uns nichts vor, das macht der Dienstherr schon aus purem Eigennutz nicht.
Je stärker die Abstände einschmelzen, desto stärker würden sie ihr eigenes Gehalt senken.

Das ist in meinen Augen der einzige Grund, warum man sich irgendwelche Dinge zurecht biegt um für angebliche Personalverantwortung von 15 Leuten die Besoldungsgruppe A11/A12 zu begründen, obwohl der Gruppenführer bei der Bundeswehr (A5 oder A6) Gruppen bis 15 Mann im Gefecht führt.

Aber klar, der Sachgebietsleiter der 15 Mann am Schreibtisch führt hat Verantwortung.