Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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tunnelblick

Zitat von: BalBund in Gestern um 22:39Die Verbändebeteiligung startet morgen. Unsere tapferen Gewerkschaftsforisten sollten also schnell sprechfähig sein :-)
Wie immer vielen Dank!

Paterlexx

56,9 MRD. € PENSIONEN · DEUTSCHLAND · 2024

Für 1,4 Mio. Pensionäre zahlte der Staat 56,9 Mrd. €. Die eigentliche Frage ist nicht, ob Beamte angemessen alimentiert werden. Das ist Verfassungsauftrag. Die Frage ist: Wen verbeamtet der Staat künftig noch und nach welchem System?

Die Debatte wird seit Jahren falsch geführt.

Amtsangemessene Alimentation ist kein Geschenk und keine Sozialleistung. Wer hoheitlich für den Staat arbeitet, muß unabhängig, ordentlich bezahlt und im Alter abgesichert sein. Daran darf niemand rütteln.

Das Problem ist das politische System drumherum: Der Staat baut immer neue Beamtenstellen auf, verschiebt die Kosten jahrzehntelang in die Zukunft und repariert eine verfassungswidrige Besoldung dann mit komplizierten Zuschlägen, Rückforderungen und Klagewellen.

Prof. Gisela Färber benennt genau diese Fehlanreize.

Statt eine verständliche und leistungsbezogene Besoldung aufzubauen, werden Familienzuschläge immer weiter ausgeweitet. Das führt dazu, daß zwei Beamte mit derselben Aufgabe allein wegen ihrer privaten Lebenssituation massiv unterschiedlich alimentiert werden können.

Der Staat muß Familien unterstützen, wenn ein echter Bedarf besteht, etwa bei Krankheit oder Pflege. Aber pauschale Dauersysteme, die Einkommen des Partners und tatsächliche Lebenslagen weitgehend ausblenden, sind keine moderne Besoldungspolitik.

WAS SICH ÄNDERN MUß

• amtsangemessene Grundbesoldung für alle Beamten sichern
• familienbezogene Zuschläge gezielt und bedarfsorientiert gestalten
• Besoldung rechtssicher regeln, statt jahrelang gegen Beamte zu prozessieren
• künftige Pensionslasten bei jeder neuen Stelle ehrlich durchrechnen
• Verbeamtung wieder auf staatliche Kernaufgaben konzentrieren
• Verwaltung digitalisieren, statt immer neue lebenslange Versorgungslasten aufzubauen

Lehrer sind dabei nur ein Beispiel. Sie leisten wichtige Arbeit und müssen besser ausgestattet werden. Aber gute Bezahlung, sichere Arbeitsplätze und bessere Schulen setzen nicht zwingend Beamtenstatus voraus.

Polizei, Justiz, Zoll, Finanzverwaltung und Vollzug stehen dagegen im Kern staatlicher Gewalt. Hier braucht es eine starke, verläßliche und amtsangemessene Alimentation.

Ein ehrliches Danke an Prof. Gisela Färber für dieses klare Interview. Sie zeigt: Der Staat muß Beamte fair behandeln, darf aber nicht weiter so tun, als seien unbegrenzte Verbeamtung, unklare Zuschläge und wachsende Pensionslasten eine nachhaltige Personalpolitik.

Quelle: FOCUS Interview mit Prof. Gisela Färber⁠�

Paterlexx

Zitat von: Paterlexx in Heute um 06:4256,9 MRD. € PENSIONEN · DEUTSCHLAND · 2024

Für 1,4 Mio. Pensionäre zahlte der Staat 56,9 Mrd. €. Die eigentliche Frage ist nicht, ob Beamte angemessen alimentiert werden. Das ist Verfassungsauftrag. Die Frage ist: Wen verbeamtet der Staat künftig noch und nach welchem System?

Die Debatte wird seit Jahren falsch geführt.

Amtsangemessene Alimentation ist kein Geschenk und keine Sozialleistung. Wer hoheitlich für den Staat arbeitet, muß unabhängig, ordentlich bezahlt und im Alter abgesichert sein. Daran darf niemand rütteln.

Das Problem ist das politische System drumherum: Der Staat baut immer neue Beamtenstellen auf, verschiebt die Kosten jahrzehntelang in die Zukunft und repariert eine verfassungswidrige Besoldung dann mit komplizierten Zuschlägen, Rückforderungen und Klagewellen.

Prof. Gisela Färber benennt genau diese Fehlanreize.

Statt eine verständliche und leistungsbezogene Besoldung aufzubauen, werden Familienzuschläge immer weiter ausgeweitet. Das führt dazu, daß zwei Beamte mit derselben Aufgabe allein wegen ihrer privaten Lebenssituation massiv unterschiedlich alimentiert werden können.

Der Staat muß Familien unterstützen, wenn ein echter Bedarf besteht, etwa bei Krankheit oder Pflege. Aber pauschale Dauersysteme, die Einkommen des Partners und tatsächliche Lebenslagen weitgehend ausblenden, sind keine moderne Besoldungspolitik.

WAS SICH ÄNDERN MUß

• amtsangemessene Grundbesoldung für alle Beamten sichern
• familienbezogene Zuschläge gezielt und bedarfsorientiert gestalten
• Besoldung rechtssicher regeln, statt jahrelang gegen Beamte zu prozessieren
• künftige Pensionslasten bei jeder neuen Stelle ehrlich durchrechnen
• Verbeamtung wieder auf staatliche Kernaufgaben konzentrieren
• Verwaltung digitalisieren, statt immer neue lebenslange Versorgungslasten aufzubauen

Lehrer sind dabei nur ein Beispiel. Sie leisten wichtige Arbeit und müssen besser ausgestattet werden. Aber gute Bezahlung, sichere Arbeitsplätze und bessere Schulen setzen nicht zwingend Beamtenstatus voraus.

Polizei, Justiz, Zoll, Finanzverwaltung und Vollzug stehen dagegen im Kern staatlicher Gewalt. Hier braucht es eine starke, verläßliche und amtsangemessene Alimentation.

Ein ehrliches Danke an Prof. Gisela Färber für dieses klare Interview. Sie zeigt: Der Staat muß Beamte fair behandeln, darf aber nicht weiter so tun, als seien unbegrenzte Verbeamtung, unklare Zuschläge und wachsende Pensionslasten eine nachhaltige Personalpolitik.

Quelle: https://www.focus.de/finanzen/renten-expertin-lehrer-muessen-nicht-verbeamtet-werden_aec1cf7a-a609-428e-ba49-d79fc258f8de.html

BVerfGBeliever

Ich habe übrigens gestern "gelernt", dass laut den jeweiligen Gesetzentwürfen der Nominallohn in Niedersachsen zwischen 1996 und 2026 um 77,81% gestiegen sein soll, während der Anstieg in Brandenburg im gleichen Zeitraum stattdessen bei 107,51% lag, siehe hier. Es sollte offensichtlich sein, dass diese sehr unterschiedlichen Werte entsprechende Auswirkungen auf die jeweiligen Fortschreibungsprüfungen haben.

ABER: Es ist zwar durchaus sehr interessant, sich mit den jeweiligen Indizes zu beschäftigen (es wurden ja sogar schon diverse ZBR-Aufsätze dazu veröffentlicht, wenngleich mit faktenwidrigem Inhalt), aber zumindest momentan ist die Fortschreibungsprüfung in meinen Augen nicht der spielentscheidende Faktor in Hinblick auf unsere Besoldung.

Denn die "wahre Musik" spielt zumindest zurzeit nach meinem Dafürhalten in der Vorabprüfung (zum Gebot der Mindestbesoldung). Ganz konkret gibt es aus meiner Sicht unter anderem die drei folgenden "Baustellen":

1.) Partnereinkommen
- Bekanntlich haben mehr oder weniger alle Gesetzgeber mittlerweile dieses "Instrument" für sich entdeckt.
- Und nur noch mal zur Einordnung: Mit Anrechnung eines Partnereinkommens reicht laut BMI-Entwurf eine Bruttobesoldung von rund 42.000 EUR, um den kleinsten 4K-Beamten in diesem Jahr über die Prekaritätsschwelle zu hieven. Ohne Anrechnung eines Partnereinkommens müssten es hingegen eher rund 63.000 EUR sein, also ca. 50% mehr!
- Bezüglich der Verfassungskonformität herrschen hier im Forum unterschiedliche Meinungen. So behauptet beispielsweise AltStrG seit Monaten: "Das Partnereinkommen ist mausetot". Andere sind in der Bewertung etwas vorsichtiger.
- Schlussendlich beantworten können und werden die Frage jedoch nur die Karlsruher Richter. Bis dahin wird uns nichts anderes übrigbleiben, als uns zu gedulden.
- Aber eines sollte klar sein (angesichts der genannten Zahlen): The stakes are fucking high!

2.) Familienzuschlag
- Angenommen, aus dem Gebot der Mindestbesoldung ergibt sich, dass ein kleinster 4K-Beamter Anspruch auf eine Bruttobesoldung von mindestens 5.000 EUR hat.
- Dann hat der Gesetzgeber theoretisch verschiedene Optionen: Er kann z.B. ein Grundgehalt von 4.400 EUR und einen Familienzuschlag von 600 EUR zahlen. Eventuell kann er stattdessen auch ein Grundgehalt von 4.000 EUR und einen Familienzuschlag von 1.000 EUR zahlen.
- Logischerweise würde im ersten Fall die Zahl "4.400" oben links in der Besoldungstabelle stehen, im zweiten Fall hingegen die Zahl "4.000". Dieser Unterschied hat entsprechende Auswirkungen auf die gesamte Tabelle.
- Das BVerfG hat im aktuellen Beschluss immerhin schon mal als neue (!) Vorgabe hinzugefügt, dass es "gewisse Grenzen" für den Familienzuschlag gibt, ohne diese Grenzen abschließend zu konkretisieren.
- Wenn man sich die aktuellen Gesetzentwürfe anschaut, scheinen die Gesetzgeber bezüglich des Familienzuschlags mittlerweile zur Vernunft gekommen zu sein. Aktuelles Beispiel Nordrhein-Westfalen: Dort soll ja anscheinend im neuen Entwurf die bisherige "Zuschlagsorgie" beendet werden.

3.) Abstandsgebot
- Das Abstandsgebot ist bekanntlich ein eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums. Diese Tatsache wurde beispielsweise im BMI-Entwurf aus dem April ausdrücklich anerkannt, siehe hier.
- Entsprechend müssen, ausgehend vom Startwert oben links (also z.B. 4.400 EUR, siehe oben) sämtliche horizontalen und vertikalen (relativen) Abstände in der Besoldungstabelle groß genug sein, um unter anderem die unterschiedliche Wertigkeit der Ämter adäquat abzubilden. Insbesondere darf es auch keine "schleichende Abschmelzung" der Abstände geben, worauf der BMI-Entwurf aus dem April ebenfalls dezidiert hinweist.
- Recht vorbildlich ist in diesem Zusammenhang übrigens der Brandenburger Entwurf, in dem die vertikalen Abstände im Vergleich zur vorhergehenden Tabelle vergrößert wurden.
- Weniger vorbildlich war der BMI-Entwurf aus dem April, in dem das genaue Gegenteil "vorgeschlagen" wurde.


Fazit: Es bleibt spannend..

BÜRGERFREUNDLICH


PolareuD

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Heute um 06:53NRW. Darum ging es doch zuletzt.

Nein, BalBund bezog sich mit seinen Ausführungen auf das BAlimentG und dessen Überarbeitung. Meine Frage an ihn bezog sich also auf das Bundeskabinett.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: BalBund in Gestern um 22:39Die Verbändebeteiligung startet morgen. Unsere tapferen Gewerkschaftsforisten sollten also schnell sprechfähig sein :-)

Balbund kommentierte auf die Frage: "Wo gibt es denn den Entwurf aus NRW zur Einsicht" mit den Worten: "Die Verbändebeteiligung startet morgen. Unsere tapferen Gewerkschaftsforisten sollten also schnell sprechfähig sein :-)"

MasterOf

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Heute um 07:22Balbund kommentierte auf die Frage: "Wo gibt es denn den Entwurf aus NRW zur Einsicht" mit den Worten: "Die Verbändebeteiligung startet morgen. Unsere tapferen Gewerkschaftsforisten sollten also schnell sprechfähig sein :-)"

Also geht es um den NRW Entwurf? Aber der ist doch scheinbar schon durch's Kabinett in NRW also war die Beteiligung schon?

PolareuD

Zitat von: MasterOf in Heute um 07:23Also geht es um den NRW Entwurf? Aber der ist doch scheinbar schon durch's Kabinett in NRW also war die Beteiligung schon?

Meine Frage sich auf den ersten Post:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?msg=474886
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

tunnelblick

Zitat von: PolareuD in Heute um 07:24Meine Frage sich auf den ersten Post:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?msg=474886

Aber er hat doch mir und nicht dir geantwortet? Ich verstehe BalBund so, dass manche Formulierungen aus dem NRW-Entwurf vllt. 1:1 auf den Bund übertragen werden könnten. Nicht mehr und nicht weniger. Mein Interesse galt dann dem NRW-Entwurf, da ich ihn mit Bezug auf eine etwaige Ähnlichkeit mit einem eventuellen neuen Entwurf für den Bund gerne gelesen hätte.
Details zum NRW-Entwurf dürften dann vllt. ab heute zu erwarten sein, da heute die Verbändeanhörung startet.

(vgl. dazu auch https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-nordrhein-westfalen-richtet-besoldungsrecht-strukturell-neu-aus:

ZitatDie Verbändeanhörung beginnt am 9. September 2026 und soll bis Anfang Oktober abgeschlossen sein. Die Einbringung beim Landtag ist für Oktober vorgesehen. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, damit das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann.
Eventuell hat sich hier BalBund auch um einen Tag vertan)

BuBea

@Believer
Ich teile Deine Einschätzung, wobei ich uns zu Punkt 3.) argumentativ (jedenfalls von mir so subjektiv wahrgenommen) noch am schwächsten aufgestellt sehe.

Ich meine mich zu erinnern (sorry, wenn das nicht stimmt), dass Swen sich mal so geäußert hat, dass die neue Regelungen zu den Abständen im Bundesentwurf einigermaßen sachlich begründet seien. Ich bin da ein wenig skeptisch, da es sich um ein "Basta" vorgehen handelt, indem man einfach sagt ich schaue mir keine Details an (wie z.B. Abschmelzungen), sondern Regel einfach die gesamte Tabellenabstände neu. Fragen ausgeschlossen!

 

Skywalker2000

Ich hoffe mal, dass die Regierung jetzt nicht zerbricht, ansonsten kann man bis 2028 warten...

Ob es wirklich September mit dem Entwurf wird,  bleibt unwahrscheinlich bei dieser aktuellen Politischen Lage.

BalBund

Zitat von: tunnelblick in Heute um 07:57Aber er hat doch mir und nicht dir geantwortet? Ich verstehe BalBund so, dass manche Formulierungen aus dem NRW-Entwurf vllt. 1:1 auf den Bund übertragen werden könnten. Nicht mehr und nicht weniger.
 [...]
Eventuell hat sich hier BalBund auch um einen Tag vertan)
Guten Morgen,

ich habe mich nicht um einen Tag vertan, zumindest nach meinem Kalender ist heute der 09.09. und damit der Tag, an dem NRW die Verbändebeteiligung startet und den Gewerkschaften den Entwurf zur Verfügung stellt.

In der Tat habe ich ansonsten, wie von tunnelblick richtig erfasst, einfach darauf hingewiesen, dass man in manchen Regelungen eine Blaupause für einen - künftigen - Referentenentwurf des Bundes erkennen könnte.

Kority

Ist das illegale Partnereinkommen wieder im Rennen bei diesem Länderentwurf? Wahrscheinlich oder? Die würden doch diemals das Geld zahlen was die uns auch schulden. Ich sehe schon schwarz für den neuen Entwurf der die Bundesebene regeln soll.

andreb

@BalBund

Darf man aus deinem Beitrag ableiten, dass es einen intensiven Austausch zwischen dem Personal des BMI und des FM NRW gegeben hat?