Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Batto

#4875
Zitat von: Soldat1980 in Heute um 10:50Wer es nun lesen möchte aus NRW:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-5478.pdf

Danke für den Link!

Kleines Beispiel:

A11 mit 4 Kindern macht eine Brutto Besoldung von 7.077€ und das sind ca. 6.100€ netto. Auf Seite 147 steht die Prekaritätsschwelle mit 6.430€ netto (2028) oder 6.243€ (2027).
Demnach wäre man selbst dann noch nicht richtig alimentiert und würde durch den Antrag auf Ergänzungszuschlag weitere 330€ netto erhalten (vorausgesetzt der Partner arbeitet nicht).
Spannend hierbei ist das der Bund bei dieser Konstellation ca. 5600€ netto zahlt. Demnach ist man 640€ in 2027 bzw. 830€ netto von der Prekaritätsschwelle entfernt.

Ich weiss das der Vergleich etwas hingt und die Beträge grob gerundet sind aber so bekommt man ein Gefühl dafür.

tunnelblick

Zitat von: Soldat1980 in Heute um 10:50Wer es nun lesen möchte aus NRW:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-5478.pdf

Hmm, also Mietstufen fallen weg, aber das enthält der neue Entwurf im Bund ja auch nicht. Familienzuschläge werden dann dementsprechend umgebaut. Hinzuverdienermodell ist nun nahezu überall gesetzt, Familienstand spielt keine Rolle mehr, wie beim Bund. Durch den Umbau wird in NRW mittels Bestandschutz aber auch niemand weniger bekommen, wie ich das lese. So mein erster Eindruck.

Dogmatikus

Zitat von: tunnelblick in Heute um 11:35Hmm, also Mietstufen fallen weg, aber das enthält der neue Entwurf im Bund ja auch nicht. Familienzuschläge werden dann dementsprechend umgebaut. Hinzuverdienermodell ist nun nahezu überall gesetzt, Familienstand spielt keine Rolle mehr, wie beim Bund. Durch den Umbau wird in NRW mittels Bestandschutz aber auch niemand weniger bekommen, wie ich das lese. So mein erster Eindruck.

Und ein Ergänzungszuschlag, falls das Partnereinkommen nicht die Höhe erreicht, die typisiert zugrunde gelegt wird.
Rohrkrepierer. Herdprämie mit Einheitsbesoldung.

Südwestler

Zitat von: tunnelblick in Heute um 11:35Hmm, also Mietstufen fallen weg, aber das enthält der neue Entwurf im Bund ja auch nicht. Familienzuschläge werden dann dementsprechend umgebaut. Hinzuverdienermodell ist nun nahezu überall gesetzt, Familienstand spielt keine Rolle mehr, wie beim Bund. Durch den Umbau wird in NRW mittels Bestandschutz aber auch niemand weniger bekommen, wie ich das lese. So mein erster Eindruck.
Was für ein neuer Entwurf beim Bund?
Habe ich was überlesen?

Einigung2023

Zitat von: Südwestler in Heute um 11:49Was für ein neuer Entwurf beim Bund?
Habe ich was überlesen?


Hanswurst

Zitat von: Südwestler in Heute um 11:49Was für ein neuer Entwurf beim Bund?
Habe ich was überlesen?
Gibt keinen neuen Entwurf beim Bund. Der neue Entwurf ist aus NRW

Südwestler

Sorry jetzt nochmal aus Verstänigungsproblemen...es geht doch in NRW um das Gesetz vom 18.07.26?
Dazu gibt es jetzt Anhörungen???

Und er schreibt ja auch vom neuen Entwurf beim Bund.....

Name0815

Fiktives Einkommen 633€?

Als Familie würden wir viel mehr haben wenn das von NRW umgesetzt werden würde. Auch die Familienzuschläge sind besser, besonders für unsere Kids die jetzt das Geld benötigten.

Hoffe erstmal das wird so umgesetzt damit man endlich mal etwas hat.

Habe jetzt noch nicht gesehen wie es mit den Nachzahlungen ist, besonders von 2021 bis heute wäre ein fiktives Einkommen von über 20k eine Katastrophe für das Vertrauensverhältnis zum Dienstherren.

Hanswurst

Zitat von: Südwestler in Heute um 11:59Sorry jetzt nochmal aus Verstänigungsproblemen...es geht doch in NRW um das Gesetz vom 18.07.26?
Dazu gibt es jetzt Anhörungen???

Und er schreibt ja auch vom neuen Entwurf beim Bund.....
Er meint den BAlimentG-Entwurf aus April 2026. Es gibt keinen neueren veröffentlichten Entwurf für den Bund.

BVerfGBeliever

Zitat von: BuBea in Heute um 08:22@Believer
Ich teile Deine Einschätzung, wobei ich uns zu Punkt 3.) argumentativ (jedenfalls von mir so subjektiv wahrgenommen) noch am schwächsten aufgestellt sehe.

Ich meine mich zu erinnern (sorry, wenn das nicht stimmt), dass Swen sich mal so geäußert hat, dass die neue Regelungen zu den Abständen im Bundesentwurf einigermaßen sachlich begründet seien. Ich bin da ein wenig skeptisch, da es sich um ein "Basta" vorgehen handelt, indem man einfach sagt ich schaue mir keine Details an (wie z.B. Abschmelzungen), sondern Regel einfach die gesamte Tabellenabstände neu. Fragen ausgeschlossen!
Hallo BuBea, ja, die Abstände könnten auch in meinen Augen in der Tat noch sehr spannend werden. Und zwar spätestens, falls das BVerfG die Anrechnung eines Partnereinkommens begrenzt oder gar komplett verbietet, so dass dann plötzlich zwingend ein deutlich höherer Wert oben links in der Besoldungstabelle stehen muss. Des Weiteren bin ich bezüglich der Abstände des BMI-Entwurfs aus dem April übrigens nicht nur "ein wenig skeptisch", sondern sehe sogar einen klaren Widerspruch:

1.) Auf Seite 117 steht im BMI-Entwurf richtigerweise, dass der Abstand zwischen zwei Besoldungsgruppen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nicht um 10 % oder mehr abgeschmolzen werden darf.
2.) Anschließend wird auf Seite 118 konstatiert, dass "Veränderungen im Gefüge der Besoldungsgruppen auch unterhalb der vom BVerfG definierten Schwellen der Unzulässigkeit zu einer [verbotenen] schleichenden Abschmelzung der Abstände geführt haben". Diesen Satz finde ich sehr bemerkenswert!

Soweit so gut, volle Zustimmung meinerseits zum Text aus dem Entwurf. ABER: Ungeachtet der zitierten Sätze macht der Entwurf anschließend Folgendes:
1.) Zwischen April 2022 und Februar 2024 lag der relative Abstand zwischen der A3-Endstufengrundbesoldung (2.693,09 EUR) und der A16-Endstufengrundbesoldung (8.078,22 EUR) bei 199,96%, siehe hier.
2.) Ab Mai 2026 sollte laut BMI-Entwurf der Abstand zwischen der A3-Endstufenbesoldung (3.645,87 EUR) und der A16-Endstufenbesoldung (9.797,90 EUR) hingegen stattdessen nur noch bei 168,74% liegen, siehe hier.

Liegt zwischen April 2022 (bzw. Februar 2024) und Mai 2026 ein Zeitraum von nicht mehr als fünf Jahren? Entspricht eine Reduktion des Abstands von 199,96% auf 168,74% einer Abschmelzung "um 10% oder mehr"?


@BalBund, wird sich dieser "Kokolores" auch im neuen Entwurf wiederfinden?

cookiedent

Zitat von: Name0815 in Heute um 12:04Fiktives Einkommen 633€?

Als Familie würden wir viel mehr haben wenn das von NRW umgesetzt werden würde. Auch die Familienzuschläge sind besser, besonders für unsere Kids die jetzt das Geld benötigten.

Hoffe erstmal das wird so umgesetzt damit man endlich mal etwas hat.

Dafür bekommst Du dann weniger, wenn die Kids aus dem Haus sind und Du in Pension bist.
Der Verheirateten Zuschlag wird in NRW übrigens komplett gestrichen.
Aber gut, die Kids benötigen das Geld dann ja auch nicht mehr.

Name0815

Zitat von: cookiedent in Heute um 12:42Dafür bekommst Du dann weniger, wenn die Kids aus dem Haus sind und Du in Pension bist.
Der Verheirateten Zuschlag wird in NRW übrigens komplett gestrichen.
Aber gut, die Kids benötigen das Geld dann ja auch nicht mehr.

Ist mir vollkommen Recht. Die Kids brauchen das Geld jetzt und nicht erst in 5 Jahren. Außerdem nervt mich dieser Zustand unglaublich. Alles wird teurer und wir im mittleren Dienst und im Speckgürtel der teuren Städte im Süden haben schon genug Sorgen.

Pumpe14

Familienzuschlag Stufe 1 wird abgeschafft und dessen Volumen für eine lineare Grundgehalts Erhöhung von 1,68 Prozent genutzt.

Für mich hört sich das nach einem ganz schlechten Deal für die derzeitigen Bezieher der Stufe 1 an

matthew1312

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 12:38Hallo BuBea, ja, die Abstände könnten auch in meinen Augen in der Tat noch sehr spannend werden. Und zwar spätestens, falls das BVerfG die Anrechnung eines Partnereinkommens begrenzt oder gar komplett verbietet, so dass dann plötzlich zwingend ein deutlich höherer Wert oben links in der Besoldungstabelle stehen muss. Des Weiteren bin ich bezüglich der Abstände des BMI-Entwurfs aus dem April übrigens nicht nur "ein wenig skeptisch", sondern sehe sogar einen klaren Widerspruch:

1.) Auf Seite 117 steht im BMI-Entwurf richtigerweise, dass der Abstand zwischen zwei Besoldungsgruppen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nicht um 10 % oder mehr abgeschmolzen werden darf.
2.) Anschließend wird auf Seite 118 konstatiert, dass "Veränderungen im Gefüge der Besoldungsgruppen auch unterhalb der vom BVerfG definierten Schwellen der Unzulässigkeit zu einer [verbotenen] schleichenden Abschmelzung der Abstände geführt haben". Diesen Satz finde ich sehr bemerkenswert!

Soweit so gut, volle Zustimmung meinerseits zum Text aus dem Entwurf. ABER: Ungeachtet der zitierten Sätze macht der Entwurf anschließend Folgendes:
1.) Zwischen April 2022 und Februar 2024 lag der relative Abstand zwischen der A3-Endstufengrundbesoldung (2.693,09 EUR) und der A16-Endstufengrundbesoldung (8.078,22 EUR) bei 199,96%, siehe hier.
2.) Ab Mai 2026 sollte laut BMI-Entwurf der Abstand zwischen der A3-Endstufenbesoldung (3.645,87 EUR) und der A16-Endstufenbesoldung (9.797,90 EUR) hingegen stattdessen nur noch bei 168,74% liegen, siehe hier.

Liegt zwischen April 2022 (bzw. Februar 2024) und Mai 2026 ein Zeitraum von nicht mehr als fünf Jahren? Entspricht eine Reduktion des Abstands von 199,96% auf 168,74% einer Abschmelzung "um 10% oder mehr"?


@BalBund, wird sich dieser "Kokolores" auch im neuen Entwurf wiederfinden?
Ad 2:

Sind nicht 2 benachbarte Besoldungsgruppen gemeint?

Beispiel: A12 bekommt 5 % mehr als A11. Wenn dieser Abstand um mehr als (relative) 10 % abschmilzt, haben wir einen Fall (je nach Zeitraum). Also bei einem Abstand von weniger als 4,5 %.

Ich gebe zu: So hat es das BVerfG nicht formuliert. Das ist aber mein Verständnis der Begründung.

tunnelblick

Zitat von: Südwestler in Heute um 11:49Was für ein neuer Entwurf beim Bund?
Habe ich was überlesen?

Der Stand jetzt aktuelle Entwurf, ich ändere meinen Post.
Edit: darf ich leider nicht mehr bearbeiten.