Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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BPolFrust

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 12:15Super, vorab schon mal ein großes Dankeschön!! Schließlich scheint sich ja das absolute "Who's who" unseres Themas in Speyer zu treffen.

P.S. Über folgenden Satz von Frau Leisner-Egensperger (die natürlich ebenfalls an der Tagung teilnimmt) aus ihrem Aufsatz musste ich übrigens ein wenig schmunzeln:
"Die Möglichkeit der Besoldungsgesetzgeber, durch Wechsel zum Doppelverdienermodell die Prüfungskriterien des BVerfG zu umgehen, hat in den letzten Jahren Verunsicherung und teilweise erheblichen Unmut bei den gesetzesbetroffenen Beamten und ihren Interessenvertretern ausgelöst."

Ob "Verunsicherung" wirklich das passende Wort ist, lasse ich einfach mal dahingestellt..

Sie hat sich Juristen üblich, sehr erhaben und diplomatisch ausgedrückt. 😅
Ich fand den Ansatz über die Familienzulagen interessant.

Aber im Endeffekt sieht es insgesamt danach aus, dass aktuell erst noch einmal alles viel schlimmer wird, bevor es irgendwann besser wird. Alle DH werden erst einmal das DVM einführen und in ein paar Jahren wird das BVerfG darüber entscheiden, wie es konkret ausgestaltet sein kann oder ob es wieder abgeschafft werden muss. Bis dahin Widersprüche einlegen, geduldig sein und in hunderte Seiten langen Foren mit Gleichgesinnten debattieren. 😂

PolareuD

#5116
@ Swen

Wie schätzt du den Beitrag von Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger ein?

https://rsw.beck.de/docs/librariesprovider176/default-document-library/aufs%C3%A4tze-online/nvwz-online-aufsatz_02_2026.pdf?sfvrsn=64aac9d2_1%3C/a%3E%3Ca%20href=


P.S.: Ich halte ihn für widersprüchlich. Es kommt mir vor als wüßte sie selber nicht, wie das Problem im Sinne der Besoldungsgesetzgeber auflösen soll. Eine Härtefallregelung, wo es um ca. 1.000.€ monatlich geht (Bsp. BAlimentG), ist keine Härtefallregelung, wo es um wenige atypische Sonderfälle geht.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Bundi

Und nun gibt die Justizministerin einen zum besten:

Beamtinnen und Beamte schwören einen Eid auf die Verfassung", sagte Hubig den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Sie müssen sich an Recht und Gesetz halten. Wenn ein Beamter den Eindruck hat, dass ihm rechtswidrige Weisungen erteilt werden, muss er die Bedenken intern klar äußern."


BPolFrust

Zitat von: Bundi in Heute um 14:29Und nun gibt die Justizministerin einen zum besten:

Beamtinnen und Beamte schwören einen Eid auf die Verfassung", sagte Hubig den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Sie müssen sich an Recht und Gesetz halten. Wenn ein Beamter den Eindruck hat, dass ihm rechtswidrige Weisungen erteilt werden, muss er die Bedenken intern klar äußern."



Passend dazu

https://www.berliner-besoldung.de/verfassungstreue-im-zwiespalt-wenn-der-dienstherr-den-verfassungsbruch-vormacht/

netzguru

Hallo zusammen,
ich muss als Sklave äh Beamter jede Nebentätgkeit genehmigen lassen.
Hatte auch schon Nebentätigkeiten abgelehnt bekommen als Grund Stundenlohn zu hoch oder gleiche Arbeit wie im Dienst. :D

Wenn jetzt das Gehalt der Ehefrau die Alimentation aufstock, muss diese Tätigkeit dann auch erst vom DH freigegeben werden?
Denn es ist ein ja ein Teil der Besoldung.

BVerfGBeliever

Von allen bisherigen "Profi-Wortmeldungen" (Hagemeyer-Witzleb, Battis, etc.) erscheint mir der Beitrag von Frau Leisner-Egensperger am erfreulichsten für uns. Nach meinem Verständnis sagt sie unter Punkt IV, dass die Anrechnung eines Partnereinkommens zur Erreichung der Prekaritätsschwelle einen "gezielten und systematischen Versuch zur Umgehung der Vorgaben des BVerfG" darstellt und somit mutmaßlich gegen Art. 33 V GG verstößt. Die Belastbarkeit ihrer konkreten juristischen Argumentation kann ich nicht beurteilen, daher glaube ich ihr einfach mal.

Damit ergibt sich in meinen Augen folgender "Fahrplan":
-> Keine Einbeziehung eines Partnereinkommens im Rahmen der Vorabprüfung (siehe oben)
-> Deutliche Anhebung der Bruttogesamtbesoldung des kleinsten 4K-Beamten (um die Prekaritätsschwelle zu erreichen)
-> Deutliche Anhebung des Grundgehalts des kleinsten Beamten (laut AltStrG "wissen" wir ja seit neuestem, dass der Familienzuschlag maximal 15% betragen darf ;-)
-> Deutliche Anhebung aller Werte der Besoldungstabelle (Stichwort Abstandsgebot, Ämterwertigkeit, Leistungsprinzip, etc.)
-> Zack feddich.  8)