Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Hugo

Zitat aus dem Rundschreiben:
Sollten dennoch Widersprüche eingelegt werden, sind diese ruhend zu stellen und der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation in der nächsten Legislaturperiode abzuwarten.

Tja, diese Legislaturperiode war die Ampel. Somit hatte das Rundschreiben nur bis zur Auflösung der Ampelkoalition Bestand  :P

Satire off

Julianx1

Hab eben meinen Familienzuschlag vertankt  ;D

Knecht

Zitat von: Julianx1 in Gestern um 16:52Hab eben meinen Familienzuschlag vertankt  ;D

Keine Sorge, bald kommt wieder die große Entlastung. Und der zweite Herbst der Reformen. Und...

... Zeit für ein Bier.

GoodBye

Herbst. Das wird eher November Rain.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

BPolFrust

https://www.bundestag.de/resource/blob/1202000/WD-6-0012-0007_gestaltung_beamtenversorgung.pdf

Hier wird fleißig geschrieben, wie, wann und ob man sparen kann.

Lustigerweise steht nirgends ein Absatz zum fPE. 😅🙈

Daninjo

Da scheint es ja um die Versorgung zu gehen. Die resultiert aus der Höhe der Besoldung.

Dort nun auch ein fiktives Partnereinkommen einzubauen wäre "doppelt gemoppelt". Was natürlich nicht heißt, dass nicht irgendwer irgendwann genau das für eine super Sache halten wird und anstößt ;D

MaxBy

Zitat von: BPolFrust in Gestern um 12:35Berlin wird klar danach gehen, kein Widerspruch = kein Anspruch.
7,2 Mrd. wären ungefähr 25% des gesamten Haushaltes.
Und falls die Linke den MP stellt wird  spätestens die die Kosten für die privilegierte Beamtenschaft so gering wie möglich halten. 😁
Dann würde es mich nicht wundern wenn ein Großteil der Beamtenschaft aufgrund der geringen Wertschätzung des Dienstherrn in Berlin eine psychiche Erkrankung erleidet und relativ häufig dann dienstunfähig sind.

Und ja ... das war ernst gemeint ...

https://www.aerztezeitung.de/Politik/WIdO-Fehlzeiten-Report-Wie-unfaire-Vorgesetzte-krank-machen-413251.html

netzguru

Zitat von: Knecht in Gestern um 16:55... Zeit für ein Bier.

Und zu welchem Preis mehr als 15 € in BY

GoodBye

Zitat von: Daninjo in Gestern um 18:54Da scheint es ja um die Versorgung zu gehen. Die resultiert aus der Höhe der Besoldung.

Dort nun auch ein fiktives Partnereinkommen einzubauen wäre "doppelt gemoppelt". Was natürlich nicht heißt, dass nicht irgendwer irgendwann genau das für eine super Sache halten wird und anstößt ;D

Guter Punkt. Die Versorgung ist mit der Grundbesoldung verbunden und knüpft damit an eine Besoldung an, die davon ausgeht, das noch jemand anderes seinen Beitrag leistet. Macht im Gesamtsystem dann eigentlich wenig Sinn. Vielleicht kann man das mal als Thema weiterdiskutieren.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

BalBund

Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 10:28@ BalBund

Schön formuliert. Kommt von Dir in nächster Zeit mal eine Prognose, die belastbar ist, oder bleibt es bei Deinen Prognosen der letzten Jahre? Ich würde mich über einen betreffenden Beitrag von Dir mit Erkenntnisgewinn freuen. Selbstreflexion ist immer gut. Da sind wir einer Meinung.

@Swen

Meine Prognose bleibt weiterhin unverändert, die fachliche Seite weiß um das Thema, die Hausleitungen der beiden federführenden Ministerien ebenso, aber beide verfolgen die Scholz-Lindner Linie unbeirrt fort. Erst müssen die Minister des KoA-Partners Einsparungen erbringen, ehe sich die Schatulle öffnet (ich schrieb ja bereits, dass das BMI auf über 2 Milliarden nicht verausgabter Mittel sitzt und deshalb nicht betroffen wäre). 

Da jedes Gesetz vorher in der StS-Runde abgestimmt wird, müssten BMI/F auf den Kanzler (bzw. die Kanzleramtsministerin) zurückgreifen, damit das Thema ohne vorherigen Konsens ins Kabinett geht.

Das mag dort irgendwann opportun erscheinen, ein besonders großer Freund von Beamten war der BK aber nie. 

Weitere Erkenntnisgewinnung wird daher nur über Rechtsprechung oder eine gelungene politische Kampagne eines Dritten zeitnah erfolgen können.


netzguru

#5635
Zitat von: Knecht in Gestern um 16:55... Zeit für ein Bier.

Und zu welchem Preis mehr als 15 € in BY
Zitat von: BPolFrust in Gestern um 18:49https://www.bundestag.de/resource/blob/1202000/WD-6-0012-0007_gestaltung_beamtenversorgung.pdf

@Swen
Bitte um Hilfe bei diesen Absätzen, hier bin ich Planlos

2.2. Art. 14 GG
Darüber hinaus ist fraglich, ob den Beamten im Hinblick auf die Versorgung auch eine Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG zusteht. Grundsätzlich können auch subjektive öffentliche Rechte dem verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriff des Art. 14 GG zugeordnet werden, soweit ein subjektives öffentliches Recht dem Inhaber eine Rechtsposition verschafft, die derjenigen eines Eigentümers entspricht
21
. Allerdings fallen nur solche vermögenswerte subjektive öffentliche Rechte unter den Schutzbereich, wenn der Staat die Rechtsposition nicht ersatzlos entziehen kann, weil sie so stark und verfestigt ist, dass ihre ersatzlose Entziehung mit dem rechtsstaatlichen Gehalt des Grundgesetzes unvereinbar wäre.
22
Der Versorgungsanspruch der Beamten ist zwar eine stark verwurzelte Rechtsposition, die nicht ersatzlos entzogen werden kann, jedoch wird dieser öffentlich-rechtliche Anspruch bereits von Art. 33 Abs. 5 GG geschützt, sodass Art. 14 GG nicht anzuwenden ist.
23
Die Ansprüche und Anwartschaften aus der gesetzlichen oder betrieblichen Rentenversicherung hingegen führen zu einem nach Art. 14 GG grundrechtlich gesicherten Anspruch, da sie auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruhen und der Existenzsicherung dienen.
24
______________
5.1. Änderung des Besoldungsniveaus

Das Mindestniveau für die Besoldung liegt demnach bei der Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens einer vierköpfigen Alleinverdienerfamilie.
__________________________
5.2. Änderung des Versorgungsniveaus und der Berechnungsgrundlage
... wobei auch hier der Kern amtsangemessener Alimentation und die Vollversorgungsfunktion strikt zu beachten sind.

AltStrG

#5636
Zitat von: netzguru in Gestern um 21:26Und zu welchem Preis mehr als 15 € in BY
@Swen
Bitte um Hilfe bei diesem Absatz, hier bin ich Planlos

2.2. Art. 14 GG
Darüber hinaus ist fraglich, ob den Beamten im Hinblick auf die Versorgung auch eine Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG zusteht. Grundsätzlich können auch subjektive öffentliche Rechte dem verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriff des Art. 14 GG zugeordnet werden, soweit ein subjektives öffentliches Recht dem Inhaber eine Rechtsposition verschafft, die derjenigen eines Eigentümers entspricht
21
. Allerdings fallen nur solche vermögenswerte subjektive öffentliche Rechte unter den Schutzbereich, wenn der Staat die Rechtsposition nicht ersatzlos entziehen kann, weil sie so stark und verfestigt ist, dass ihre ersatzlose Entziehung mit dem rechtsstaatlichen Gehalt des Grundgesetzes unvereinbar wäre.
22
Der Versorgungsanspruch der Beamten ist zwar eine stark verwurzelte Rechtsposition, die nicht ersatzlos entzogen werden kann, jedoch wird dieser öffentlich-rechtliche Anspruch bereits von Art. 33 Abs. 5 GG geschützt, sodass Art. 14 GG nicht anzuwenden ist.
23
Die Ansprüche und Anwartschaften aus der gesetzlichen oder betrieblichen Rentenversicherung hingegen führen zu einem nach Art. 14 GG grundrechtlich gesicherten Anspruch, da sie auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruhen und der Existenzsicherung dienen.
24


Interessant ist vielmehr, was zum Thema "Private Einkünfte", "Vertrauensschutz" (haha) und Mindestversorgung gesagt wird.

Und: Wenn man das Papier querliest und rück-interpretiert, dann ist ein fiktives Partnereinkommen nicht möglich.

Zur Frage: die Rechtsposition der beamtenrechtlichen Versorgung und Alimentierung ist durch 33 GG extrem stark, und viel, viel, viel stärker als Rente oder Betriebsanwartschaften, betriebliche Altersvorsorge, Aktien-Rente u.a.

Alimentationsprinzip vs. Äquivalenzprinzip, zwei verschiedene Rechtskreise.

Beamtenversorgung (Art. 33 Abs. 5 GG) = Grundgesetzlich garantierter Verfassungsgrundsatz
Gesetzliche Rente (Art. 14 GG) = Einfachgesetzlicher Rentenanspruch mit Eigentumsschutz
Betriebliche & private Vorsorge / Aktienrente = Privatrechtlicher oder tarifvertraglicher Vertragsschluss, ebenfalls Einfachgesetzlich.


MrFen

Zitat von: BalBund in Gestern um 21:18@Swen

Meine Prognose bleibt weiterhin unverändert, die fachliche Seite weiß um das Thema, die Hausleitungen der beiden federführenden Ministerien ebenso, aber beide verfolgen die Scholz-Lindner Linie unbeirrt fort. Erst müssen die Minister des KoA-Partners Einsparungen erbringen, ehe sich die Schatulle öffnet (ich schrieb ja bereits, dass das BMI auf über 2 Milliarden nicht verausgabter Mittel sitzt und deshalb nicht betroffen wäre).

Da jedes Gesetz vorher in der StS-Runde abgestimmt wird, müssten BMI/F auf den Kanzler (bzw. die Kanzleramtsministerin) zurückgreifen, damit das Thema ohne vorherigen Konsens ins Kabinett geht.

Das mag dort irgendwann opportun erscheinen, ein besonders großer Freund von Beamten war der BK aber nie.

Weitere Erkenntnisgewinnung wird daher nur über Rechtsprechung oder eine gelungene politische Kampagne eines Dritten zeitnah erfolgen können.



Egal wie sehr man die Situation so oder ähnlich vermutet, es ist ein Schlag ins Gesicht es in dieser Deutlichkeit zu lesen.

Maximus

Zitat von: BalBund in Gestern um 21:18@Swen

Meine Prognose bleibt weiterhin unverändert, die fachliche Seite weiß um das Thema, die Hausleitungen der beiden federführenden Ministerien ebenso, aber beide verfolgen die Scholz-Lindner Linie unbeirrt fort. Erst müssen die Minister des KoA-Partners Einsparungen erbringen, ehe sich die Schatulle öffnet (ich schrieb ja bereits, dass das BMI auf über 2 Milliarden nicht verausgabter Mittel sitzt und deshalb nicht betroffen wäre).

Da jedes Gesetz vorher in der StS-Runde abgestimmt wird, müssten BMI/F auf den Kanzler (bzw. die Kanzleramtsministerin) zurückgreifen, damit das Thema ohne vorherigen Konsens ins Kabinett geht.

Das mag dort irgendwann opportun erscheinen, ein besonders großer Freund von Beamten war der BK aber nie.

Weitere Erkenntnisgewinnung wird daher nur über Rechtsprechung oder eine gelungene politische Kampagne eines Dritten zeitnah erfolgen können.

Vielen Dank für deine Einschätzung der Lage.

Für den Kanzler geht es aktuell ums Überleben. Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass das Thema "Beamtenbesoldung" demnächst in den Fokus rückt. Hier spielen andere Themen wie Rente, Pflege, Wirtschaft etc. eine wichtigere Rolle.

Vermutlich spielt man wieder die Zeitkarte und lässt erst einmal die anderen Besoldungsgesetzgeber kommen. Zwischenzeitlich gibt es dann wieder eine Entscheidung aus Karlsruhe. Spätestens dann wird man die Übertragung des Tarifergebnisses und die Umsetzung der Rechtsprechung aus 09/2025 wieder trennen.

Ich glaube, es muss erst (wirtschaftlich) schlimmer werden. Dies wird dazu führen, dass man die Schuldenbremse nochmals reformiert. Der Geldhahn wird dann vollends aufgedreht. In diesem Zuge fällt dann auch was für die Beamten ab.

Freiwillige Einsparungen in den Ressorts wird es jedenfalls nicht geben. Wen keine neuen Schulden aufgenommen werden, sehe ich vorerst schwarz für uns. 

ExponentialFud

Für eine weitere Reform der Schuldenbremse gibt es dank AfD und Brandmauer  keine parlamentarische Mehrheit mehr. Das war ja der Ausgangspunkt der Hypothek gebrochenes Wahlversprechen des BK.