Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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BPolFrust

Ist hier jemand im Forum, der die Seite in Berlin betreibt? 😅
Lustig das ich den Bericht des wissenschaftlichen Dienstes gestern poste und heute kommt ein Artikel dazu. 😁

https://www.berliner-besoldung.de/gestaltungsspielraeume-und-grenzen-bei-der-gesetzlichen-ausgestaltung-der-beamtenversorgung/

BuBeamter

Es gibt nicht viele Infokanäle zu diesem Thema.

Jeder der hier liest, kennt bestimmt die Seite Berliner Besoldung und umgekehrt. Wahrscheinlich lesen auch die Autoren der Seite hier mit oder beteiligen sich an der Diskussion.


Nanum

Wenn wir uns doch nur mit der "Arbeit" für den dienszherren Äonen Zeit lassen könnten.

Auch über sechs Monate später gibt es real kein Ergebnis. Berlin hat noch knapp ein halbes Jahr.

Nach meiner Prognose wird sich aich bis dahin nichts Relevantes tun.

Jeder hier sollte nach Jahren und mehreren Entscheidungen des BVerfG endlich verstehen, dass sich niemals etwas ändern wird. Also bitte endlich persönlich Konsequenzen ziehen. Oder sollen wir hier weitere 5 10 20 oder 100 Jahre diskutieren?

Gewählt wird ja auch oft das "weiter so". 

OnkelU

Zitat von: Opti483 in Heute um 09:52https://www.bundestag.de/resource/blob/1202000/WD-6-0012-0007_gestaltung_beamtenversorgung.pdf

Ob man hier im Hintergrund prüft wo man noch mehr Einsparen könnte? ;)

,,[...] Das Mindestniveau für die Besoldung
liegt demnach bei der Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens
einer vierköpfigen Alleinverdienerfamilie

.[...]"

Nix mit ,,Einkommen" hier. Kann das mal jemand dem BMI vorlegen?

NvB

Zitat von: OnkelU in Heute um 16:53,,[...] Das Mindestniveau für die Besoldung
liegt demnach bei der Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens
einer vierköpfigen Alleinverdienerfamilie

.[...]"

Nix mit ,,Einkommen" hier. Kann das mal jemand dem BMI vorlegen?

Aktuell liegt dem BMI da gar nichts vor. In 40 Minuten haben die Gewissheit, dass einige Politiker ihr Büro räumen können.

Knecht

Zitat von: NvB in Heute um 17:23Aktuell liegt dem BMI da gar nichts vor. In 40 Minuten haben die Gewissheit, dass einige Politiker ihr Büro räumen können.

7 :)

OnkelU

Zitat von: NvB in Heute um 17:23Aktuell liegt dem BMI da gar nichts vor. In 40 Minuten haben die Gewissheit, dass einige Politiker ihr Büro räumen können.
es ist egal, wer da in welchen Büros sitzt. M.E. hat der wissenschaftliche Dienst hier das ganze Konstrukt mit dem Partnereinkommen weggekickt.

Libor

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 12:18Da Du ja selbst die Entscheidung vom 24. November 1998 nennst, kann ich Dir nur empfehlen, Dich gleichfalls mit jenen Vorlagen zu beschäftigen, die beim Bundesverfassungsgericht in den 2000er Jahren anhängig geworden sind und die wiederkehrend vom Schrifttum nicht betrachtet werden, weil sie qua Ergebnis keine unmittelbare Wirkung erzielt haben. Sie sind heute allesamt lange vergessen, liegen aber zum Glück nicht nur als Dokumente der Zeitgeschichte noch immer vor. Das ist ein interessantes Feld. Auch deshalb habe ich wiederholt davon gesprochen, dass die Beinfreiheit des BVerfG, was die Zulässigkeit von Vorlagen anbelangt, für es ausreichend erheblich ist, um dem auszuweichen, dem es ausweichen will.

Du magst das anders sehen, was für mich in Ordnung ist. (...)

Ich habe jetzt hier - beispielhaft - zwei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts benannt, die jeweils für den Fall verspäteter, d.h. nach Ablauf des betreffenden Haushaltsjahres vorgenommener Geltendmachungen Ausnahmen vom Grundsatz "zeitnaher Geltendmachung" akzeptiert bzw. konkret beschrieben haben.

Dies anlässlicch deiner Behauptung es gebe "keine Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts" dazu und auch das BVerfG habe sich "bislang nicht geäußert." Das ist also schlicht unzutreffend; in der Sache magst du es im Übrigen es weiter anders beurteilen; ich habe allerdings zu den genannten Beispielen aus der Rechtsprechung keinen inhaltliche Auseinandersetzung deinerseits und bis auf etwas nebulöse Andeutungen wie oben keine konkrete Belege für deine Prognose oder Postulate gesehen.

Aber im Ergebnis schreibe schreibe hier auch nicht, um dich persönlich zu überzeugen und ich mach hier auch keine Rechtsberatung. Ich erlaube mir hier Einordnungen und Klarstellungen, weil ich den Eindruck habe, dass hier einiges durcheinander geht und es offenbar einige User hier gibt, die von den diskutierten Themen persönlich getroffen sind und der Meinung sind, sich hier (auch rechtlich) zuverlässig informieren zu können.