Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Imperator

Zitat von: Knecht in Heute um 11:44Lese ich hier so ähnlich seit Jahren... mit Hochdruck... lächerlich.

"Zurzeit befindet sich ein neuer Referentenentwurf aus dem Bundesministerium des Innern in der Ressortabstimmung. Nach Einigkeit innerhalb der Bundesregierung und Verabschiedung durch das Bundeskabinett wird dieser als Regierungsentwurf dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Dies soll möglichst zeitnah geschehen. Ein verbindliches Datum kann ich Ihnen zurzeit zwar nicht nennen, jedoch, dass es schnellstmöglich geschehen soll. Das BMI arbeitet mit Hochdruck daran."

Eigentlich hört sich das ja schon fast positiv an. Wenn man halt nicht bereits 6 Jahre hingehalten werden würde, könnte man den Worten beinahe Optimismus schenken.
Panem et circenses.

Hummel2805

Ihr Lieben Freunde der amtsangemessen Alimentation,

dass zeigt doch, es bewegt sich was! Herr Oster hat hier vollkommen Recht, es wird sehr schnell etwas geschehen. Ich möchte nochmal aus dem Jakobusbrief alle Gläubigen hier stärken und motivieren:

"So seid nun geduldig, liebe Brüder und Schwestern, bis auf die Zukunft des HERRN. Siehe, ein Ackermann wartet auf die köstliche Frucht der Erde und ist geduldig darüber, bis er empfange den Frühregen und den Spätregen."

Auf meiner Wanderung auf einen großen Berg bin ich zu der Erkenntnis gekommen, dass wir kurz vor dem Spätregen stehen, und wir sehr bald reich ernten werden.

Auch unser Alexander ist ein sehr gläubiger Mensch - ich rechne zum Erntedanktag am 04. Oktober spätestens mit dem neuen Entwurf!

VG

BPolFrust


GoodBye

Nachdem der Gürtel jetzt Jahrzehnte enger geschnürt werden musste bei den Beamten, bekommt er in Kürze zwei/drei neue Löcher an der Innenseite und alles ist supi.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

SwenTanortsch

Ich schreibe mal wieder in den Beitrag hinein

Zitat von: Libor in Heute um 09:43@ SwenTanortsch: Ich verstehe es nicht und es ergibt für mich keinen Sinn. Das solltest du mal überdenken. 

Und warum traut es sich "keiner"? Weil alle von den jährlichen "Musterwidersprüchen" verunsichert werden, die seitenlang sind. Und warum erarbeiten sich die Verfasser der "Musterwidersprüche" seitenlange Schreiben? Weil es alle anderen auch so machen (so jetzt letztlich deine Begründung So kann man das, was ich schreibe, lesen - ich meinte es aber noch eine halbe Schraube tiefer eingeschraubt: Ich erarbeite ein Musterschreiben für Dritte, denen ich also empfehlen würde, so knapp wie möglich zu formulieren, was sachlich sinnvoll wäre, aber ...). Auf diese Weise verbrauchen wahrscheinlich Millionen Beamte etliche Seiten Papier und etliche Stunden Grübeln und Suchen nach Vorlagen jedes Jahr, eine erhebliche Ressourcenverschwendung. Und offenbar stellt sich keiner die Frage, was eigentlich die Funktion der "zeitnahen Geltendmachung" ist.

Worin soll konkret die Unsicherheit bestehen und auf welcher Ebene kann der Dienstherr hier mit "gezinkten Karten" spielen? ... nicht ausgeschlossen dürfte werden, dass Dienstherrn am Ende den im Rahmen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts statthaften Rechtsbehelf nicht als solchen (an-)erkennen, und zwar aus mehreren Gründen, zum einen, weil sie das tatsächlich so sehen (insbesondere aus Unkenntnis der Sachlage, also ungezielt), aber zum anderen auch aus Strategie: Denn nachweisbar ist ja, dass nach 2020 immer wieder Widerspruchsschreiben gezielt missverstanden worden sind und also nicht so ausgelegt wurden, wie sie ausgelegt hätten werden müssen. Beides - ungezieltes und gezieltes Missverstehen - hat Folgen, nämlich dass nun versucht wird, auf den wiederkehrend entsprechend handelnden Dienstherrn oder seine Verwaltung zu reagieren, indem möglichst ausführlich das eigene Begehren dargelegt wird. Die Unsicherheit, ob der Dienstherr und seine Verwaltung auf einen statthaften Rechtsbehelf sachgerecht reagierten, führt dazu, dass sich zwischenzeitlich alle versuchen, entsprechend nach allen Seiten abzusichern, also bloß keinen "Fehler" machen wollen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein sachgerecht formuliertes Widerspruchsschreiben als "fehlerhaft" betrachtet wird - darin liegt ein weiterer Teil der Rechtsunsicherheit, von der ich spreche.

Die Funktion des Grundsatzes "zeitnaher Geltendmachtung" ist simpel auch hier bin ich mit Dir sachlich d'accord und aus dieser Funktion ergibt sich ohne Weiteres der ebenso simple Inhalt der Mitteilung an den Dienstherrn dito. Das Bundesverwaltungsgericht hat es in dem zitierten Beschluss noch einmal klargestellt dito. Viel deutlicher kann es ein Gericht gar nicht machen, das ist ja quasi schon eine "Musterformulierung" dito - nur sag das mal verschiedenen der Dienstherrn und ihrer Verwaltung....
Wie geschrieben, es braucht das für den "Widerspruch" zwecks zeitnaher Geltendmachung nicht. Die zeitnahe Geltendmachung ist auch keine "Rechtsschutzentscheidung".

Bereits bei diesem Instrument eine Absicherungstaktik zu wählen, ergibt für mich keinen Sinn wie gesagt, im Rahmen des Instruments sind wir sachlich völlig einer Meinung - im Rahmen des Handelns von Dienstherrn und ihrer Verwaltung muss man aber damit rechnen, dass sie nicht unserer beiden Meinung teilen müssten - diese Unsicherheit ist der Ausgangspunkt, dass die Widerspruchsschreiben in der Vergangenheit länger und länger und länger geworden sind mit den Folgen, die Du ansprichst.. Wie schon einmal angesprochen: Es gibt im Besoldungsrecht viele Bereiche, die mit rechtlichen Unsicherheiten behaftet sind. Das heißt aber nicht, dass alles unsicher oder kompliziert sind. Auch das stimmt, aber die Materie Besoldungsrecht gleicht für mich zwischenzeitlich mehr und mehr einem Morast, eben weil sie zielgerichtet und wiederkehrend genauso von den Gesetzgebern ausgestaltet wird. Manche Dinge sind auch simpel und man sollte nicht auch noch diese Dinge verkomplizieren, weil man sich gegen irgendwelche Szenarien absichern will Wenn ich sehe, wie gerade mit den 13 Klägern verfahren wird, kann einem nur die Galle kochen. Denn genau das wird von der Beklagten getan: Erwartbar von ihr zu leistende Aufgaben werden mit immer weiter fortgesetzten Verzögerungen nicht geleistet, die Kammern hingegen ziehen sich darauf zurück, dass jene Aufgaben nicht Teil ihrer Ermittlungspflichten sind - im Ergebnis schreiben sich die Kläger und ihre Rechtsbeistände regelmäßig wiederkehrend auch hier die Finger wund und kommen die Verfahren de facto allenfalls im Bereich von Millimetern voran. Genau das ist das Ziel der Beklagten.. Zumal mich dann immer wieder verwundert, mit welcher, dazu im scharfen Kontrast stehenden, Selbstsicherheit hier teilweise an anderer Stelle hier Prognosen dazu verbreitet werden, wie das Bundesverfassungsgericht sich zu bislang offenen Rechtsfragen der Besoldung in Zukunft positionieren werde. Beziehst Du diesen letzten Satz auf mich?

Libor

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 11:53Die Funktion des Grundsatzes "zeitnaher Geltendmachtung" ist simpel auch hier bin ich mit Dir sachlich d'accord und aus dieser Funktion ergibt sich ohne Weiteres der ebenso simple Inhalt der Mitteilung an den Dienstherrn dito. Das Bundesverwaltungsgericht hat es in dem zitierten Beschluss noch einmal klargestellt dito. Viel deutlicher kann es ein Gericht gar nicht machen, das ist ja quasi schon eine "Musterformulierung" dito - nur sag das mal verschiedenen der Dienstherrn und ihrer Verwaltung....

Naja, es macht ja (fast) keiner, das so den Dienstherrn zu sagen. Und die Verwaltung der Dienstherrn kennt auch die Rechtsprechung des BVerwG, die du als "fast schon legendär" bezeichnest. Hier besteht schlicht keine rechtliche Unsicherheit und man sollte sich das auch nicht vorauseilenden selbst einreden, dass hier rechtliche Unsicherheit drohen könnte.

Und wie gesagt, es geht bei der jährlichen "zeitnahen Geltendmachung" auch nicht um eine Rechtsschutzentscheidung.

abi

Zitat von: Hummel2805 in Heute um 11:50Ihr Lieben Freunde der amtsangemessen Alimentation,

dass zeigt doch, es bewegt sich was! Herr Oster hat hier vollkommen Recht, es wird sehr schnell etwas geschehen. Ich möchte nochmal aus dem Jakobusbrief alle Gläubigen hier stärken und motivieren:

"So seid nun geduldig, liebe Brüder und Schwestern, bis auf die Zukunft des HERRN. Siehe, ein Ackermann wartet auf die köstliche Frucht der Erde und ist geduldig darüber, bis er empfange den Frühregen und den Spätregen."

Auf meiner Wanderung auf einen großen Berg bin ich zu der Erkenntnis gekommen, dass wir kurz vor dem Spätregen stehen, und wir sehr bald reich ernten werden.

Auch unser Alexander ist ein sehr gläubiger Mensch - ich rechne zum Erntedanktag am 04. Oktober spätestens mit dem neuen Entwurf!

VG

Der Glaube ist für den A.... - was wir Bundesbeamte erwarten sind Fakten, die weder verfassungswidrig sind, noch sich im Dunstkreis der Verfassungswidrigkeit bewegen.

Langsam wird es Zeit für Fakten (die Hinhaltegründe der politischen Taktiererei sind vorbei - der Souverän hat bereits in den letzten Wahlen reagiert), der Schwebezustand im Subraum der letzten nahezu 6 Jahren ist genug, wir Beamten haben zeitnah einen verfassungskonformen Zustand der Alimentation verdient.

Wäre schön, wenn Alexander sich auch an Fakten orientieren würde, wer sich an Glauben orientiert ist im Gotteshaus besser aufgehoben.

Im übrigen hangeln wir uns derzeit von Monat zu Monat (vor kurzem war noch September im hummelschen Glaubensbekenntnis, jetzt sind wir schon im Oktober....).

Wenn ich mir den Zeitplan anschaue:
neuer Referentenentwurf --> Veröffentlichung durch das BMI --> Verbändebeteiligung --> Verbändeanhörung --> Bundeskabinett --> Bundestagslesungen/Bundesratslesungen --> Abstimmung --> Verabschiedung --> Veröffentlichung im Gesetzblatt
dann wird es selbst mit 1. April 2027 relativ knapp....

Sollte noch ein weiteres Urteil des BVerfG bezgl. fiktiver Elemente dazu kommen, sind wir wieder bei Los....
Start neuer Referentenentwurf (ach ja, dann kommt die politische Taktik wieder ins Spiel --> 5 Landtagswahlen 2027)....

Für den Pessimismus ist übrigens der Gesetzgeber verantwortlich --> seit mehr als 6 Jahren warten, warten, warten, warten --> erinnert mich an eine aufgehängte Festplatte beim Betriebssystem Windows....der blaue Bildschirm fehlt auch noch .....




Der frühe Vogel fängt den Wurm - aber - nur die zweite Maus bekommt den Käse!

lotsch

Irgendwie bin ich auf den Begriff "Drittbezogenheit der Beamtenbesoldung" gekommen, und habe den mal bei KI eingegeben. Folgende Antwort: Der Dienstherr ist verpflichtet, dem Beamten sowie seiner Familie einen lebenslang angemessenen Lebensunterhalt zu garantieren.Dieser Anteil setzt sich im Wesentlichen zusammen aus:Familienzuschlag ab Stufe 2 (kinderbezogene Stufen)Regelungen zur Beihilfe für berücksichtigungsfähige Angehörige (Krankenversicherungsersatz für Kinder und Ehepartner).

Jetzt hat der Dienstherr dieses Verfahren aber komplett umgekehrt, jetzt besteht bei der Beamtenbesoldung eine Drittbezogenheit vom Ehepartner - und gleichzeitig weiterhin die Drittbezogenheit des Ehepartners von der Beamtenbesoldung.

Das zeigt erneut wie unsinnig diese Regelung ist. Warum kürzt der Dienstherr nicht gleich die Familienbestandteile? (Wir alle wissen es, war rein rhetorisch)


MOGA

Zitat von: Imperator in Heute um 11:48"Zurzeit befindet sich ein neuer Referentenentwurf aus dem Bundesministerium des Innern in der Ressortabstimmung. Nach Einigkeit innerhalb der Bundesregierung und Verabschiedung durch das Bundeskabinett wird dieser als Regierungsentwurf dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Dies soll möglichst zeitnah geschehen. Ein verbindliches Datum kann ich Ihnen zurzeit zwar nicht nennen, jedoch, dass es schnellstmöglich geschehen soll. Das BMI arbeitet mit Hochdruck daran."

Eigentlich hört sich das ja schon fast positiv an. Wenn man halt nicht bereits 6 Jahre hingehalten werden würde, könnte man den Worten beinahe Optimismus schenken.

Wenn mein Freund Lars ********* mitspielt könnte es ja was werden
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Dogmatikus

Zitat von: Hummel2805 in Heute um 11:50Ihr Lieben Freunde der amtsangemessen Alimentation,

dass zeigt doch, es bewegt sich was! Herr Oster hat hier vollkommen Recht, es wird sehr schnell etwas geschehen. Ich möchte nochmal aus dem Jakobusbrief alle Gläubigen hier stärken und motivieren:

"So seid nun geduldig, liebe Brüder und Schwestern, bis auf die Zukunft des HERRN. Siehe, ein Ackermann wartet auf die köstliche Frucht der Erde und ist geduldig darüber, bis er empfange den Frühregen und den Spätregen."

Auf meiner Wanderung auf einen großen Berg bin ich zu der Erkenntnis gekommen, dass wir kurz vor dem Spätregen stehen, und wir sehr bald reich ernten werden.

Auch unser Alexander ist ein sehr gläubiger Mensch - ich rechne zum Erntedanktag am 04. Oktober spätestens mit dem neuen Entwurf!

VG

Liebe Freunde der amtsangemessenen Alimentation,

ich kann die Zeichen ebenfalls bestätigen. Auf meiner heutigen Fahrt durch den Baumarkt begegnete mir ein Mann mit einer auffallend großen Gießkanne. Wir kamen kurz ins Gespräch und er sagte lediglich: ,,Der Boden ist bereitet."

Seitdem lässt mich dieser Satz nicht mehr los.

Auch aus zuverlässiger Quelle kann ich berichten, dass unser Alexander derzeit intensiv mit der Frage beschäftigt ist, ob der Spätregen eher aus südwestlicher oder ministerialer Richtung zu erwarten ist. Mehr darf ich dazu aus Gründen der Vertraulichkeit leider nicht sagen.

Ich selbst hatte gestern Abend beim Öffnen einer Packung Tiefkühlspinat eine Eingebung: Der Entwurf liegt bereits auf dem Tisch. Er muss nur noch auftauen.

Der 04. Oktober erscheint mir daher weiterhin realistisch. Sollte es wider Erwarten nicht dazu kommen, dürfen wir das selbstverständlich nicht als Verzögerung verstehen. Vielleicht prüft der HERR lediglich unsere Geduld.

In diesem Sinne: Harret aus, liebe Brüder und Schwestern. Denn wer den Spätregen nicht kommen sieht, hat möglicherweise einfach noch nicht lange genug auf den Wetterbericht geschaut.

VG
Ein stiller Beobachter der ministerialen Wetterlage


BalBund

Zitat von: Dogmatikus in Heute um 13:13Ich selbst hatte gestern Abend beim Öffnen einer Packung Tiefkühlspinat eine Eingebung: Der Entwurf liegt bereits auf dem Tisch. Er muss nur noch auftauen.
Hoffentlich den echten mit dem "Blubb"

abi

Zitat von: Dogmatikus in Heute um 13:13Ich selbst hatte gestern Abend beim Öffnen einer Packung Tiefkühlspinat eine Eingebung: Der Entwurf liegt bereits auf dem Tisch. Er muss nur noch auftauen.

Hoffentlich war der Spinat nicht abgelaufen und hat Halluzinationen verursacht...  ;D
Der frühe Vogel fängt den Wurm - aber - nur die zweite Maus bekommt den Käse!

Dogmatikus

Zitat von: abi in Heute um 14:12Hoffentlich war der Spinat nicht abgelaufen und hat Halluzinationen verursacht...  ;D

Keine Sorge! Wer die Schrift aufmerksam liest, erkennt ohnehin, dass der Zeitpunkt näher ist, als manche glauben.

In Habakuk 2,3 heißt es: ,,Die Weissagung wird ja noch erfüllt werden zu ihrer Zeit." Das alleine ist eindeutig.

Noch deutlicher wird es in Amos 9,13: ,,Siehe, es kommt die Zeit, spricht der HERR, dass man zugleich ackern und ernten wird." Wer darin keinen Hinweis auf die bevorstehende Veröffentlichung des Entwurfs erkennt, muss sich fragen lassen, warum er überhaupt im Forum liest.

Auch Lothar Matthäus 1993, Vers 11 sollte uns zu denken geben: ,,Wir dürfen jetzt nur nicht den Sand in den Kopf stecken."

Und da wird es interessant: Man beachte die Jahreszahl 1993. Die ersten beiden Ziffern ergeben 1 + 9 = 10. Zehn. Der zehnte Monat.
Addiert man sämtliche Ziffern, erhält man 1 + 9 + 9 + 3 = 22. Und 2 + 2 ergibt 4.
[10. Monat. 4. Tag.]

Mehr Deutlichkeit kann man von einer Weissagung nun wirklich nicht verlangen. Der 04. Oktober steht damit nicht einfach im Kalender. Er steht bereits in der Matthäus-Prophezeiung.

Zufall?
Ich glaube nicht.

Ich persönlich rechne deshalb mit einer baldigen, ungeheuerlich reichen Ernte.