Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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PolareuD

Zitat von: Maximus in Gestern um 18:59Deshalb glaube ich ja, dass der Entwurf nochmals deutlich günstiger wird. Dann wird er auch durch die Ressortabstimmung gehen.

Ggf. hat man auch eine andere Lösung/Abmachung gefunden und die Mehrkosten müssen nicht mehr in den Ressorts selbst erwirtschaftet werden.
Beim Tankrabatt ging es jetzt auch ohne Gegenfinanzierung ganz schnell.

Um den Tankrabatt gegen zu finanzieren, werden bestimmt die 3,5 Mrd. € für die aA herangezogen. Dann kann man noch 1 Mrd. für einen Haufen ,,aa" nutzen  😉
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

2strong

Es gibt eine zentrale Vorsorge von gut 3 Mrd. Euro für 2027. Das ist ungefähr doppelt so viel, wie ein Tarifabschluss kostet.

PolareuD

Zitat von: 2strong in Gestern um 19:15Es gibt eine zentrale Vorsorge von gut 3 Mrd. Euro für 2027. Das ist ungefähr doppelt so viel, wie ein Tarifabschluss kostet.

Dann bleiben ja nur 500 Mio. €. Wir nähern uns mit großen Schritten dem ,,Faser-Niveau" an. 😉🤣
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

lotsch

Zitat von: Ozymandias in Gestern um 16:01Gibt keinen Anspruch, da sich die Besoldung nach dem Gesetz richtet.
Fantasiewerte können da nicht eingeklagt werden. Generell keine Amtshaftung für legislatives Unrecht.

10.000 Untätigkeitsklagen und jede Millisekunde eine kostenfreie Verzögerungsrüge und vielleicht spurtet sich dann die Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Generell keine Amtshaftung für legislatives Unrecht würde ich jetzt nicht sagen, eher grundsätzlich. Soweit ich mich erinnern kann, ist bei grundgesetzwidrigen Gesetzen und Drittbezug durchaus Amtshaftung gegeben. Familienzulagen und Ortszuschlag sowie Beihilfe würde ich zumindest teilweise als Drittbezug werten.