Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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BuBeamter

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Heute um 11:23Der Meinung schließe ich mich gerne an. Die Besoldung sollte sich m.E. nach dem Statusamt richten und an die Gehälter in gleicher (oder ähnlicher) Funktion der freien Wirtschaft angelehnt sein.

Dieses Problem mit den Familienzuschlägen wurde gestern in der Reportage deutlich, als die Besoldung der beiden Justizbeamten verglichen wurde. Beide verrichten den gleichen Dienst mit gleicher Eingruppierung (A5), aber einer von beiden verdient über 30% mehr. Das kann man niemandem vermitteln, der einen gewissen Gerechtigkeitssinn hat. Dem Bürger, der die Musik bezahlt, schon gar nicht.

Ich bin überzeugt davon, dass es im Beamtenwesen perspektivisch gravierende Veränderungen geben wird. Es hat einen Grund, warum die Medien dieses Thema in den letzten Wochen und Monaten über das übliche Maß hinaus aufgreifen.

Die Besoldung richtet sich schon nach dem Statusamt. Ein A5 Stufe 1 hat definitiv weniger Grundgehalt als ein A11 Stufe 1. Das nach dem persönlichen Steuersatz jeder am Ende unterschiedlich erhält, liegt eben am System und der Freibeträge.

Durch Steuerklassenwahl kann auch in der freien Wirtschaft unterschiedlich hoch Nettoeinkommen hängen bleiben.

Und das zur Zeit eben noch Familienzuschläge bezahlt werden, liegt an daran, dass der Bund schon dadurch spart und nicht jeden nach 4k besoldet.

Dass aber eben die Familie mit alimentiert wird ergibt sich aus dem Grundgesetz.

Man muss und sollte das dem Bürger ausserhalb des Beamtentums bis zum verstehen erklären.

Hugo

Naja, sie möchte in Digitalisierung und KI investieren. Da sind RoboCops die Zukunft  ;)

MaxBy

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 11:38Für den "Bestandsbeamten":

Ganz einfach, weil er zu diesen Konditionen ernannt wurde. Punkt. Aus. Hat was mit "Pacta sunt servanda" zu zu tun  ::)

Du bist aber nicht zu den Konditionen ernannt worden das du aus dem Grundgehalt eine 4k Familie ernähren können musst.

Der A5 Beamte mit 4k erhält ein Netto von 3.751€, der Single Beamte erhält 2.539€.
Das bedeutet der 4k A5 Beamte hat aktuell 48% mehr als der A5 Single Beamte. (Alles Netto wohlgemerkt).
Willst du nun behaupten der Single A5 Beamte wurde zu den Konditionen eingestellt, das er eine 48prozenztige Ausgleichszulage erhält?


Zitat von: BuBeamter in Heute um 13:16Und das zur Zeit eben noch Familienzuschläge bezahlt werden, liegt an daran, dass der Bund schon dadurch spart und nicht jeden nach 4k besoldet.
Was er auch nicht muss.

DeltaR95

Zitat von: MaxBy in Heute um 13:24Du bist aber nicht zu den Konditionen ernannt worden das du aus dem Grundgehalt eine 4k Familie ernähren können musst.

Der Beamte ist "mittelbar" exakt mit dieser Kondition ernannt worden. Der Beamte ist durch den Dienstherrn "amtsangemessen nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums" zu alimentieren. Was das bedeutet, hat das BVerfG entschieden - 4K-Alleinverdiener-"Normalfamilie". Damit fällt deine Argumentation in sich leider zusammen.

Hoffnungsloser

Zitat von: MaxBy in Heute um 13:24Du bist aber nicht zu den Konditionen ernannt worden das du aus dem Grundgehalt eine 4k Familie ernähren können musst.

Der A5 Beamte mit 4k erhält ein Netto von 3.751€, der Single Beamte erhält 2.539€.
Das bedeutet der 4k A5 Beamte hat aktuell 48% mehr als der A5 Single Beamte. (Alles Netto wohlgemerkt).
Willst du nun behaupten der Single A5 Beamte wurde zu den Konditionen eingestellt, das er eine 48prozenztige Ausgleichszulage erhält?

Was er auch nicht muss.

Doch, muss er eigentlich! Vielleicht mal die Urteile lesen.
Was viele aber nicht kapieren wollen: es geht bei 4K nicht darum, dass tatsächlich 2 Kinder und Ehefrau da sein müssen. Es geht um eine rote Linie für die Mindestbesoldung! 4K ist ein Besoldungsmaßstab. Das Bundesverfassungsgericht hat versucht, eine dynamische, an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelte, Untergrenze zu definieren! Eine Besoldung nach Bedarf war nie geplant, auch wenn das einige nicht wahrhaben wollen! Übrigens auch ein Grund, warum man von den 15% weg ist: das wurde einfach zu viel in Besoldung nach Bedarf umgedeutet! Theoretisch hätte das Gericht auch die durchschnittlichen Preise für eine Pizza nehmen können (überspitzt dargestellt)! Nochmal: es geht nicht um tatsächlich 4K, sondern um eine Definition für die Untergrenze. Und wenn das fPE rechtens wäre, hätte das Bundesverfassungsgericht auch einfach die O,5 für die Ehefrau weglassen können und wenn man die Kinder nur tatsächlich hätte mit drin haben wollen, so hätte man für den ledigen Beamten die Untergrenze definiert und dazu dann noch tatsächlich 4K!

Maximus

Zitat von: Hannes009 in Heute um 09:34Munkelei mit ein wenig Infos :-X

Ende Oktober soll sich Dobrindt wohl mit der GDP treffen (auch aufgrund des offenen Briefes)...

Entwurf angeblich Anfang November ins Kabinett

Einigung zwischen BMI UND BMF soll spätestens im November erfolgen

Vielleicht kannst du ja Ende Oktober (nach dem Treffen mit der GdP) nochmals berichten. Dobrindt wird gegenüber der GdP mit Sicherheit etwas zum weiteren Zeitplan sagen. Der Innenminister weiß, dass er die Verbände nicht mehr weiter hinhalten kann (Stichwort: konstatierte Aktion)

Das Bild von Dobrindt als "polizeifreundlicher" Innenminister, dem die innere Sicherheit am Herzen liegt, würde jedenfalls Schaden nehmen, wenn die Verbände Stimmung gegen ihn machen würden. Es wird deshalb etwas passieren.


Hanswurst

Zitat von: MaxBy in Heute um 13:24Du bist aber nicht zu den Konditionen ernannt worden das du aus dem Grundgehalt eine 4k Familie ernähren können musst.

Der A5 Beamte mit 4k erhält ein Netto von 3.751€, der Single Beamte erhält 2.539€.
Das bedeutet der 4k A5 Beamte hat aktuell 48% mehr als der A5 Single Beamte. (Alles Netto wohlgemerkt).
Willst du nun behaupten der Single A5 Beamte wurde zu den Konditionen eingestellt, das er eine 48prozenztige Ausgleichszulage erhält?

Was er auch nicht muss.

Ja auf dem Konto hat der 4k A5 Beamte zu Monatsanfang 48% mehr als der ohne Kinder. Das kann er aber nicht verwenden, um im großen Luxus zu leben, das muss er aufwenden, um seine Kinder unterzubringen und mit allem zu versorgen etc. Ich wette mit dir, nach Abzug aller FixKosten und variablen Ausgaben für die Kinder hat der 4k Beamte sogar weniger zur freien Verfügung als der A5 Single.

Versuch

Zitat von: Fürsorgepflicht404 in Heute um 09:08Rein statistisch wählen auch bis zu 30% Beamte die AfD. Ist jeder Dritte der dir auf dem Flur begegnet ein empathieloser Debiler? Hat die Bestenauslese in deinem Amt nicht funktioniert? Ist dein Bereich eine heilige linke Blase, so dass dir keiner von diesen Monstern begegnet?

Einfache und kurze Antwort:
Oder nicht und...

Und nein, ich bin nicht links.

Skywalker2000

Zitat von: Hanswurst in Heute um 14:20Ja auf dem Konto hat der 4k A5 Beamte zu Monatsanfang 48% mehr als der ohne Kinder. Das kann er aber nicht verwenden, um im großen Luxus zu leben, das muss er aufwenden, um seine Kinder unterzubringen und mit allem zu versorgen etc. Ich wette mit dir, nach Abzug aller FixKosten und variablen Ausgaben für die Kinder hat der 4k Beamte sogar weniger zur freien Verfügung als der A5 Single.

Die Grundbesoldung von jedem um 400 Euro erhöhen und fertig.

Hanswurst

Zitat von: Skywalker2000 in Heute um 14:47Die Grundbesoldung von jedem um 400 Euro erhöhen und fertig.

Genial!

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: BuBeamter in Heute um 13:16Die Besoldung richtet sich schon nach dem Statusamt. Ein A5 Stufe 1 hat definitiv weniger Grundgehalt als ein A11 Stufe 1. Das nach dem persönlichen Steuersatz jeder am Ende unterschiedlich erhält, liegt eben am System und der Freibeträge.

Durch Steuerklassenwahl kann auch in der freien Wirtschaft unterschiedlich hoch Nettoeinkommen hängen bleiben.

Und das zur Zeit eben noch Familienzuschläge bezahlt werden, liegt an daran, dass der Bund schon dadurch spart und nicht jeden nach 4k besoldet.

Dass aber eben die Familie mit alimentiert wird ergibt sich aus dem Grundgesetz.

Man muss und sollte das dem Bürger ausserhalb des Beamtentums bis zum verstehen erklären.

Dem Bürger werde ich gewiss nicht bis zum verstehen erklären, dass es völlig nachvollziehbar ist, dass der A5er am Ende wie ein A11er besoldet wird. Allein für mich macht es keinen Sinn und dürfte nicht im Sinne des BVerfG sein. Wieviel Verständnis soll ich da vom fachfremden Bürger erwarten?

Der Bund muss auch nicht jeden nach 4k besolden. 4k ist der Bemessungsmaßstab bestehend aus einer fiktiven Konstellation für die niedrigste Besoldungsgruppe.

MaxBy

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 13:42Was das bedeutet, hat das BVerfG entschieden - 4K-Alleinverdiener-"Normalfamilie".
Das stimmt, aber 4k Alleinverdiener mit Familienzuschlägen und Lohnsteuerklasse 3.
Und eben nicht Single und 4k Beamter das gleiche Grundgehalt.

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 13:42Damit fällt deine Argumentation in sich leider zusammen.
Nö, fällt nicht in sich zusammen, weil ich das nie behauptet habe.

Zitat von: Hoffnungsloser in Heute um 13:44Doch, muss er eigentlich! Vielleicht mal die Urteile lesen.
Was viele aber nicht kapieren wollen: es geht bei 4K nicht darum, dass tatsächlich 2 Kinder und Ehefrau da sein müssen. Es geht um eine rote Linie für die Mindestbesoldung! 4K ist ein Besoldungsmaßstab.
Richtig und dieser Besoldungsmaßstab für die Mindestbesoldung ist mit Familienzuschlägen, Steuerklasse 3 und Kindergeld zu erreichen und eben nicht ausschließlich aus dem Grundgehalt, wenn man das Beispiel mit dem A5 Beamten anführt sind das im übrigen bereits knapp 50% was aus nicht familienneutralen Bestandteilen kommt.

Zitat von: Hanswurst in Heute um 14:20Ja auf dem Konto hat der 4k A5 Beamte zu Monatsanfang 48% mehr als der ohne Kinder. Das kann er aber nicht verwenden, um im großen Luxus zu leben, das muss er aufwenden, um seine Kinder unterzubringen und mit allem zu versorgen etc. Ich wette mit dir, nach Abzug aller FixKosten und variablen Ausgaben für die Kinder hat der 4k Beamte sogar weniger zur freien Verfügung als der A5 Single.
Das streite ich doch auch gar nicht ab.

DeltaLima

Zitat von: Skywalker2000 in Heute um 14:47Die Grundbesoldung von jedem um 400 Euro erhöhen und fertig.

Süß wie du 1.888€ schreibst 😅

Uns stehen gerichtlich ~ 20.000€ pro Jahr zu ( nachgewiesen durch das fPe ) also dann ist Ruhe

Und den ~400.000 Beamten das für die letzten 6 Jahre nachzuzahlen ist natürlich zu komplex zum berechnen 🙈

TORR

Zitat von: Hanswurst in Heute um 14:50Genial!

Pragmatisch und schnell. Zwei Gründe, warum der DH diese Lösung NICHT wählt.
Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!
I. Kant

Libor

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 13:42Der Beamte ist "mittelbar" exakt mit dieser Kondition ernannt worden. Der Beamte ist durch den Dienstherrn "amtsangemessen nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums" zu alimentieren. Was das bedeutet, hat das BVerfG entschieden - 4K-Alleinverdiener-"Normalfamilie". Damit fällt deine Argumentation in sich leider zusammen.

Auch wenn das jetzt schon wiederholt erklärt worden ist, scheint es bei einigen nicht anzukommen: Die "4K-Alleinverdienerfamilie" ist in der Rspr. des BVerfG eine Bezugsgröße, nicht mehr und nicht weniger. Aus dieser Bezugsgröße folgt insbesondere nicht, dass ein Single-Beamter so bezahlt werden müsste als hätte er tatsächlich eine Familie mit 2 Kindern.

Daher ist die zitierte Aussage von MaxBy natürlich völlig zutreffend: Es muss aus der Grundbesoldung keine 4K-Familie unterhalten werden können, auch nicht nach der Rspr. des BVerfG zur 4K-Alleinverdienerfamilie.