Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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SwenTanortsch

Zitat von: Quasselstrippe in Gestern um 09:53Ein Anker, der willkürlich gesetzt ist, den kann man auch einfach hochziehen und woanders wieder runter lassen und damit neu setzen. Eine Begründung "es ist so, weil es da (1977-BVerfG-Urteil) steht", ist für mich als Ingenieur unbefriedigend, gerade wenn das BVerfG auch mal eben seine Meinung ändern kann und nicht an seine früheren Meinungen gebunden zu sein scheint. Eine sachgerechte Begründung wäre mir lieber, selbst wenn das am Ende dann auf Reproduktionsnotwendigkeiten hinausläuft, weil man darüber mit Fakten diskutieren kann. Aber gut, ich sehe ein, dass Juristen und Verwaltungsfachleute an einer sachgerechten Begründung nicht interessiert sind, weil es ein altes Urteil gibt. Solange alle glauben, dass es gilt, weil es da steht, solange hat der Kaiser noch Kleider an. Solange das am Ende zu unserem Vorteil ist, sollte man den geschenkten Gaul nicht allzu genau anschauen.


Wie gesagt, es hilft, die sachgerechten Begründungen des BVerfG zu lesen - ich habe die ersten drei maßgeblichen Entscheidungen zum alimentationsrechtlichen Mehrbedarf ja jeweils verlinkt -, um so die nicht sachgerechten Spekulationen um die sachgerechte Begründungen des BVerfG nicht fortzuführen, die also unbesehen davon ausgehen, dass es keine sachgerechten Begründungen des BVerfG geben würde.

Hptm

Über 500 Seiten in diesem Forum und kein Entwurf in Sicht.

Ich würde gerne ein Wettspiel vorschlagen:
Ich wette, dass wir hier in diesem Forum mehr als 700 Seiten schaffen, bevor ein neuer Entwurf raus ist.

FrageFuerNenFreund

Zitat von: Hptm in Gestern um 10:58Über 500 Seiten in diesem Forum und kein Entwurf in Sicht.

Ich würde gerne ein Wettspiel vorschlagen:
Ich wette, dass wir hier in diesem Forum mehr als 700 Seiten schaffen, bevor ein neuer Entwurf raus ist.


Gehe auf 801 :-) erstmal.... würde mich aber auch auf 1000 fast einlassen :-)
Frage nicht was der Staat, die Gesellschaft und dein Nachbar für Dich machen kann, soll, muss.... Frage was du im Umkehrschluss kannst, sollst, musst....

ojemine

Gibts denn irgendwelche News wie es beim Bund weitergeht? Mein letzter Stand war September?

Oder wartet man jetzt bis zu den TVöD Verhandlungen, um die Erhöhung dann als aA zu verkaufen?

Matze1986

Zitat von: Hptm in Gestern um 10:58Über 500 Seiten in diesem Forum und kein Entwurf in Sicht.

Ich würde gerne ein Wettspiel vorschlagen:
Ich wette, dass wir hier in diesem Forum mehr als 700 Seiten schaffen, bevor ein neuer Entwurf raus ist.


Hier dreht man sich permanent im Kreis, Argumente (Meinungen) werden gebetsmühlenartig wiederholt und der Prozess beginnt von vorne. Ein richtiger Mehrwert ist leider nicht mehr zu erkennen, der Informationsgehalt ist gering. Wenn es tatsächlich mal etwas mit Informationsgehalt gibt, geht es leider schnell unter...

Ich denke wir reißen hier die 1000 Seiten locker vor einem neuen, spruchreifen Entwurf.

BVerfGBeliever

Zitat von: Quasselstrippe in 18.10.2026 20:01Das hat mich schon arg schockiert, dass das BVerfG einfach mal seine Rechtsprechung so drastisch verändert gerade mal in 5 Jahren.

Zitat von: Quasselstrippe in 18.10.2026 20:57Dieses Urteil aus 2025 mit seinem "was interessiert uns unser Ansatz aus 2020, heute machen wir es besser" war für mich wirklich ein Schock in dem Sinne, dass das BVerfG auch einfach mal vorhandene Leitplanken wegreißen kann und neue aufbauen.

Was konkret hat dich denn so "schockiert"? Aus meiner Sicht als pragmatischer Nicht-Jurist hat das BVerfG beispielsweise bezüglich der "absoluten Untergrenze einer verfassungsmäßigen Besoldung" in erster Linie lediglich eine Vereinfachung vorgenommen. Statt der früheren seitenlangen Berechnungen zu Heizkosten/Bildungsbedarfen/etc. reicht seit letztem Herbst eine einzige (MÄE-)Zahl als Basis zur Bemessung der Mindestbesoldung.

Die praktischen Auswirkungen halten sich dabei in meinen Augen übrigens in Grenzen. Herr Hagemeyer-Witzleb, der ja als abgeordneter Mitarbeiter im Dezernat von Herrn Maidowski möglicherweise nicht ganz unbeteiligt am für dich so "schockierenden" BVerfG-Beschluss war, hat das Ganze am Beispiel der Berliner Besoldung in den Jahren 2009 bis 2020 verglichen:

- Zwischen 2009 und 2016 war die alte 115%-Abstands-Schwelle immer höher als die neue MÄE-Prekaritätsschwelle (z.B. 33.145 € vs. 30.959 € im Jahr 2014).
- Zwischen 2017 und 2020 war der alte Schwellenwert hingegen immer niedriger als der neue Mindestbesoldungswert (z.B. 37.527 € vs. 40.421 € im Jahr 2020).


[Quelle: Hagemeyer-Witzleb, Teoman M., "Die Berechnung der Mindestbesoldung nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner A-Besoldung: eine Handreichung für die Praxis: zugleich eine erste Würdigung von BVerfG, Beschl. v. 17.09.2025 - 2 BvL 20/17 u.a.", Deutsches Verwaltungsblatt: DVBl 141 (2026), 8, S. 444-451]

maxg

Zitat von: Quasselstrippe in Gestern um 09:53Ein Anker, der willkürlich gesetzt ist, den kann man auch einfach hochziehen und woanders wieder runter lassen und damit neu setzen. Eine Begründung "es ist so, weil es da (1977-BVerfG-Urteil) steht", ist für mich als Ingenieur unbefriedigend (...)
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Wie in anderer Antwort ausgeführt, ist die Herleitung vom BVerG schlüssig gegeben, es ist absolut nicht "willkürlich", sondern sehr bewusst. Ich möchte noch "mathematisch" (und damit vielleicht "Ing.-gemäßer) ergänzen, dass der Maßstab "4K" inkl. Zuschläge und Abzügen auch in sich den optimalen Grenzwert darstellt.

Da die 4K-Gemeinschaft bei Weitem nicht das Vierfache des 1K-Menschen erhält und ab "5K" deutlich erhöhte Kinderzuschläge greifen (dank des BVerfG, s.o.), ist in dieser Konstellation rechnerisch die Unterschreitung eines Mindestmaßes an Besoldung am ehesten möglich. Anders herum gilt: Wenn es für 4K reicht, dann für 3K, 2K und 1K allemal ...

RArnold


FrageFuerNenFreund

Zitat von: RArnold in Gestern um 11:31Wir sind verdammt oft im Gespräch gerade:

https://www.tagesschau.de/multimedia/podcast/11km/podcast-11km-3956.html



darauf war ja mein Post auf Seite 517 gemünzt und nicht als Allgemeinbildungsquelle welche von ABI unterstellt wurde...
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Fürsorgepflicht404

Zitat von: maxg in Gestern um 08:34Und ebenso ist damit keine Grundlage auf der bestehenden Rechtsprechung erkennbar, die eine identische Besoldung von 1K mit 4K begründet.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1977 (BVerfGE 44, 249) erstmals festgestellt, dass Beamte mit mehr als zwei Kindern nicht mehr amtsangemessen alimentiert werden, ohne daraus schon einen festen Prüfmaßstab abzuleiten, weil es sich nur um eine Verfassungsbeschwerde handelte. Da der Gesetzgeber nichts änderte, musste das Gericht 1990 (BVerfGE 81, 363) im Rahmen einer Richtervorlage erste konkrete Maßstäbe entwickeln und erneut die Verfassungswidrigkeit feststellen. Weil der Gesetzgeber weiterhin untätig blieb, erließ das Gericht 1998 (BVerfGE 99, 300) eine Vollstreckungsanordnung und musste dafür quasi nebenbei die vierköpfige Alleinverdienerfamilie als allgemeine Bezugsgröße konkretisieren, auf der der Mehrbedarf ab dem dritten Kind aufsetzen konnte. Dieser Maßstab wurde 2015 mit dem 115-Prozent-Abstand zum Grundsicherungsniveau und 2020 mit genauen Bemessungen weiter ausgeformt und ist in der aktuellen Entscheidung zu einem Mindestbesoldungsgebot fortentwickelt worden. Kurz gesagt: Die Bezugsgröße der vierköpfigen Alleinverdienerfamilie ist kein Leitbild, das das Gericht erfunden hat, sondern eine Folge der wiederholt verfassungswidrigen Besoldungspraxis der Gesetzgeber selbst, die das Gericht immer wieder zur Entwicklung schärferer Kontrollmaßstäbe gezwungen hat.

Was lässt dich denken 1K ungleich 4K?

Julianx1

Zitat von: ojemine in Gestern um 11:05Gibts denn irgendwelche News wie es beim Bund weitergeht? Mein letzter Stand war September?

Oder wartet man jetzt bis zu den TVöD Verhandlungen, um die Erhöhung dann als aA zu verkaufen?

Kurz, Nein! Es gibt nichts Neues betreffend den Bund.

- Gerüchte
- meine gehört zu haben ......
- könnte sein......
- Gewerkschaften fordern auf......
- Oktober, November........

Nix!

Dunkelbunter

Zitat von: Julianx1 in Gestern um 12:00Kurz, Nein! Es gibt nichts Neues betreffend den Bund.

- Gerüchte
- meine gehört zu haben ......
- könnte sein......
- Gewerkschaften fordern auf......
- Oktober, November........

Nix!

Bevor wir einen Entwurf sehen, wird man in der Presse vermehrt wieder Artikel lesen können, wie reich wir sind und dass wir abertausende Euro Nachzahlungen bekommen etc.

Finanzer

Zitat von: Dunkelbunter in Gestern um 12:06Bevor wir einen Entwurf sehen, wird man in der Presse vermehrt wieder Artikel lesen können, wie reich wir sind und dass wir abertausende Euro Nachzahlungen bekommen etc.

"Shaping the Battlefield" durch den DH

Julianx1

Zitat von: Dunkelbunter in Gestern um 12:06Bevor wir einen Entwurf sehen, wird man in der Presse vermehrt wieder Artikel lesen können, wie reich wir sind und dass wir abertausende Euro Nachzahlungen bekommen etc.

Auch das ist spekulativ. Aber es ist anzunehmen.

Bis dahin werden aber noch viele Wanderungen und Fahrstuhlfahrten von Hummel unternommen werden.

Und unsere Mitglieder im BMI können noch massig mehrdeutige Hinweise geben wohin die Reise führen könnte.

JingA

Naja bin da ehrlich, ich kann mir nur vorstellen das demnächst was kommen wird, alleine wegen der Haushaltsbereinigungssitzung Mitte November.

Da muss ja zwangsläufig etwas vorliegen damit das ganze Ding im Haushalt steht und die Gelder nächstes Jahr freigegeben werden können.