Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Rheini

#7935
Gedankenspiele sind doch in Ordnung.

Ohne dieses bewerten zu wollen gehe ich davon aus, dass an @Durgi qua seiner Stellung die Hoffnung bzw. Erwartung ist das Gedankenspiele unter Berücksichtigung einer verfassungsrechtlichen Gesamtbetrachtung erfolgen.

PolareuD

Zitat von: Phoenix in Gestern um 11:56Verstehe manche Kommentare hier wirklich nicht.

Durgi wird angegangen seine Vorstellungen mal in Zahlen zu nennen. Er nennt seine persönliche Vorstellung/Meinung und wird dann auch noch angegangen diese wieder zu rechtfertigen.

Es geht nicht darum Durgi in irgendeiner Form anzugehen, sondern ob er als bekennender Jurist seine dargestellte Meinung auch konkretisieren und plausibilisieren kann. Daran scheitert es hier im Forum sehr häufig bei allen, auch bei mir.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

GoodBye

Die Besoldung soll ja den "Leistungsgedanken" widerspiegeln.

Deshalb
Erhöhung A3 Eingangsstufe um 12,65 %
Erhöhung Endstufe A7 um 8,00 %
Erhöhung Endstufe A14 um 6,89 %




,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

maxg

Zitat von: Fürsorgepflicht404 in Gestern um 10:29Durgi wird darauf sowieso nur Sprechblasen bringen.

Ich habe von Durgi in den letzten 4 Wochen mehr Substanz gelesen als von dir in Gesamtsumme. Was sollen solche Beiträge!?

BVerfGBeliever

Zitat von: Besoldungswiderspruch in 20.10.2026 05:31Vermutlich hat er als ehmaliger WiMI vom Berichterstatter Maidowski durchaus einen Einfuss auf den Beschluss gehabt, zumindest beschäftigt er sich intensiv mit Publikationen dazu ;D

13.8.26:
Median des Haushaltsnettoeinkommens nach Regierungsbezirken/Bundesländern und Haushaltstyp (EU-SILC), 2020-2025

https://zenodo.org/records/20826315

13.8.26:
Median der Nettoäquivalenzeinkommen (EU-SILC) nach NUTS 2 Regionen und Haushaltstyp und nach Bundesländern und Haushaltstyp (2020-2025) sowie nach Bundesländern (2008-2025)

https://zenodo.org/records/20825839

16.9.26:
Mindestbesoldung auf Basis der EU-SILC – Umgang mit Datenungenauigkeiten und dem besoldungsrechtlichen ,,Durchschnittskind"

https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-LKV-B-2026-S-337-N-1
Ja, es drängt sich in der Tat der Eindruck auf, dass Herr Hagemeyer-Witzleb möglicherweise nicht ganz "unschuldig" an der Umstellung vom SGB-II-basierten Mindestabstandsgebot auf die MÄE-basierte Prekaritätsschwelle gewesen sein könnte.  :)

Auch in seinem unten genannten DVBl-Aufsatz geht er recht ausführlich auf das MÄE ein. Unter anderem erläutert er, dass es (mindestens) zwei unterschiedliche Datenquellen für die erforderlichen Einkommensdaten gibt:
1.) Zum einen gibt es den Mikrozensus, siehe die Datei A.7 unter https://www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdung-und-soziale-lebensbedingungen/armutsgefaehrdung-und-9.
2.) Zum anderen gibt es die EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC bzw. MZ-SILC), siehe die Datei AR.7 (runterscrollen) unter https://www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdung-und-soziale-lebensbedingungen/gefaehrdung-durch-armut.

Laut seines Aufsatzes können Mikrozensus-Daten ab dem Jahr 2005 frei abgerufen werden, während EU-SILC-Daten nur auf Ebene der Bundesländer und erst ab dem Jahr 2020 zur freien Verfügung stehen. Somit kommt er zu folgender Einschätzung: "Für den von ihm entschiedenen Zeitraum (2008 bis 2020) [...] erscheint der Rückgriff auf die Mikrozensus-Daten durch das BVerfG zwingend. Ob es für zukünftige Streitjahre oder andere Familienmodelle auf die genaueren, indes restriktiver verfügbaren EU-SILC-Daten zurückgreifen wird [...], bleibt abzuwarten."


[Quelle: Hagemeyer-Witzleb, Teoman M., "Die Berechnung der Mindestbesoldung nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner A-Besoldung: eine Handreichung für die Praxis: zugleich eine erste Würdigung von BVerfG, Beschl. v. 17.09.2025 - 2 BvL 20/17 u.a.", Deutsches Verwaltungsblatt: DVBl 141 (2026), 8, S. 444-451]

NavyBoy23

Seite des BMI ist gerade down...ob das was kommt?
"Machen ist wie Wollen, nur krasser"

"Lieber langsam als richtig"

Max Bommel

Ja, ganz bestimmt...  Der BMI macht das wie Apple und nimmt vor großen Ankündigungen einfach die Seite vom Netz.
Mal schauen, ob der Entwurf teurer als das neue Iphone Duo wird...  ;D 

Dunkelbunter

Zitat von: NavyBoy23 in Gestern um 13:11Seite des BMI ist gerade down...ob das was kommt?

ZitatAufgrund der kurzfristigen Notwendigkeit zur Aktualisierung von Basisdiensten sind die Webseiten der Zollverwaltung vorübergehend nicht erreichbar.
Das ITZBund rechnet mit der Wiederinbetriebnahme im Laufe des heutigen Nachmittags.

Vielleicht eine allgemeine Wartung in der Verwaltung

Quasselstrippe

#7943
Zitat von: Dunkelbunter in Gestern um 13:22Vielleicht eine allgemeine Wartung in der Verwaltung

Momentan sind ganz viele Websites down wegen kritischer Sicherheitslücken in PHP und angekündigten Sicherheitspatches. Ggf. könnte das der Grund auch für das BMI sein.


Da dieses Forum auch über PHP läuft, hoffe ich, dass die Foren-Sys-Admins das Thema auch im Fokus haben...

abi

Zitat von: Quasselstrippe in Gestern um 13:24Momentan sind ganz viele Websites down wegen kritischer Sicherheitslücken in PHP und angekündigten Sicherheitspatches. Ggf. könnte das der Grund auch für das BMI sein.

bund.de

Wartungsarbeiten geplant

Am 21. Oktober von 17:00 bis 23:00 Uhr finden Wartungsarbeiten statt. Während dieser Zeit ist das Bundesportal zeitweise nicht erreichbar. Danke für Ihr Verständnis.


17 Uhr ist noch nicht  ;)
Der frühe Vogel fängt den Wurm - aber - nur die zweite Maus bekommt den Käse!

xap

Zitat von: Fürsorgepflicht404 in Gestern um 12:19Recht behalten habe ich ja trotzdem.

Ich denke mit dieser Wahrnehmung stehst du ziemlich alleine da.

MOGA

War im April auch so...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

tunnelblick

Zitat von: NavyBoy23 in Gestern um 13:11Seite des BMI ist gerade down...ob das was kommt?

Es ist heute eine PHP-Lücke bekannt geworden, die maximal kritisch ist. Viele Seiten des Bundes sind mit dem GSB erstellt. Dieser hat PHP als Grundlage, soweit ich weiß (TYPO3).

NavyBoy23

Vielleicht wird das ja die nächste Ausrede: "wir wollten das Gesetz auf den Weg bringen, wurden aber durch das PHP update gestoppt."
"Machen ist wie Wollen, nur krasser"

"Lieber langsam als richtig"

Durgi

@PolareuD

deine Nachfrage nach der Plausibilitaet meiner Vorstellungen ist vollkommen legitim. 8)

Ich hatte allerdings bereits eingangs klargestellt, dass meine Zahlen persoenliche Zielvorstellungen und keine aus der Rechtsprechung abgeleiteten Pflichtbetraege darstellen. Auch meine Einschaetzung einer geringeren verfassungsrechtlichen Anfaelligkeit war ausdruecklich als solche gekennzeichnet. Eine belastbare Gesamtberechnung habe ich damit weder vorgelegt noch beabsichtigt.

Ich hoffe, damit ist unser vermeintlicher Dissens ausgeraeumt. :)

@SwenTanortsch

Bei dir liegt die Sache mittlerweile etwas anders.

Wenn ich beabsichtigt haette, mit dir in einen umfassenden alimentationsrechtlichen Berechnungsdiskurs einzusteigen, haette ich das sicherlich kundgetan.

Da du deine Berechnungen nun allerdings zum Massstab der sachlichen Rechtfertigung meiner Vorstellungen erhebst, lohnt sich ein kurzer Blick auf deine eigene Methodik.

Du unterstellst, meine Zahlen orientierten sich offensichtlich am MAE der neuen Bundeslaender. Worauf stuetzt sich diese Behauptung ausser auf die von dir selbst hergestellte rechnerische Naehe?

Du berechnest eine Nettobesoldung ohne den von mir ausdruecklich vorgesehenen Ortszuschlag, weist anschliessend regionale Unterdeckungen nach und erklaerst meine Vorstellungen insgesamt fuer sachlich nicht zu rechtfertigen. Die fehlende Bezifferung eines Bestandteils mag die Vollstaendigkeit einer Modellrechnung beeintraechtigen. Sie widerlegt allerdings nicht die sachliche Vertretbarkeit des zugrunde liegenden Ansatzes.

Ferner verlangst du eine regionale Differenzierung unter Beruecksichtigung der MAE-Werte bis hinunter zur Grossstadtebene. Karlsruhe hat bereits in 2 BvL 4/18, Rn. 61, die Wohngeld-Mietenstufen als praktikables Kriterium fuer einen regionalen Ortszuschlag bezeichnet. Auch der Bund hat mit BT-Drs. 20/14438 einen entsprechenden Ansatz verfolgt. Deine methodischen Vorstellungen sind also (erneut) keineswegs alternativlos. #Spitzausrechnung #ZBR

Du hast damit einigen Aufwand betrieben, um die Unvollstaendigkeit einer Berechnung nachzuweisen, deren Vollstaendigkeit ich nie behauptet habe. Daraus leitest du anschliessend ein abschliessendes Urteil ueber die sachliche Rechtfertigung meiner Vorstellungen ab. Diesen Schluss geben deine eigenen Ergebnisse schlicht nicht her.

Deine Spitze mit den ,,Schaetzungen ins Blaue hinein" nehme ich uebrigens gerne mit. Jap. Genau das waren sie. Frei gewaehlte Betraege im Rahmen einer ausdruecklich erbetenen persoenlichen Wunschvorstellung. Schoen, dass wir nach diesem bemerkenswerten Berechnungsaufwand nun auch gemeinsam zu dieser Erkenntnis gelangt sind.

Was mich inzwischen allerdings erheblich mehr befremdet....und jetzt kommt der spannende Teil...ist die Selbstverstaendlichkeit, mit der du dir herausnimmst, den Gegenstand fremder Beitraege, ihre methodischen Anforderungen und schliesslich auch noch deren sachliche Berechtigung verbindlich festlegen zu wollen.

Ich bin hier, um Erkenntnisse zu gewinnen, tatsaechliche Entwicklungen einzuordnen und gelegentlich eigene Ueberlegungen beizusteuern. Bei dir verfestigt sich hingegen mein Eindruck, dass du zunehmend jede fremde Aussage deiner persoenlichen Pruefungsordnung unterwerfen moechtest, um anschliessend ueber deren fachliche Zulaenglichkeit zu befinden.

Nach Monaten unserer Auseinandersetzungen kann ich deshalb die Kritik von BalBund vom 14.10.2026 (#7370), und insbesondere bglers Ausfuehrungen vom selben Tag,(#7384), an deinem Auftreten mittlerweile gut nachvollziehen. Das bedaure ich durchaus, da ich deine Beitraege wenn sie Zahlen enthielten, sehr geschaetzt habe.

Du ueberschaetzt allerdings schlicht deine Rolle, sowohl in dieser Diskussion als auch in diesem Forum. Deine fachliche Expertise berechtigt dich zur Kritik, verleiht dir aber keine besondere Autoritaet ueber die Beitraege anderer.

Du darfst nun gerne wieder mangelnde Substanz oder reine Rhetorik beanstanden. Auch dieses Muster kennen wir aus bisherigen Auseinandersetzungen inzwischen zur Genuege.

Vielleicht solltest du dir dabei gelegentlich vor Augen fuehren, dass dir hier niemand einen Pruefungsauftrag erteilt hat. Ich entscheide weiterhin selbst, welche Fragen ich beantworte, welche Ueberlegungen ich zur Diskussion stelle und in welcher Tiefe ich mich daran beteilige.

Deinen mittlerweile recht ausgepraegten Anspruch, dabei auch noch ueber die fachliche Legitimation anderer Diskussionsteilnehmer befinden zu duerfen, halte ich fuer eine bemerkenswerte Selbstueberschaetzung.

Eine weitere Eroerterung dieses Anspruchs halte ich fuer entbehrlich.
Sachkenntnis beginnt dort, wo die eigene Gewissheit einer kritischen Pruefung standhalten muss.