Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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1000Baht

Zitat von: Skywalker2000 in Heute um 05:40https://www.zeit.de/politik/deutschland/2026-10/investitionsschutzgesetz-enteignung-wohnungen-vergesellschaftung-berlin-gxe

Da siehst du mal, wie schnell was geht, wenn man will.

Aber eigene Beschäftigte 6 Jahre warten lassen, ist nicht Fetisch?

Zitat: Die Bundesregierung sieht sich durch die Koalitionsverhandlungen in Berlin zu dem Vorhaben genötigt.

Das ist der Unterschied zu Urteilen des BVerfG bzw. Art. 33 Abs. 5 GG! Beides nötigt der Bundesregierung, außer Abwarten und Hinhalten, nichts ab!
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Hannes009

Man muss aber auch, ohne die handelnden Personen in Schutz nehmen zu wollen, sagen, dass es hier nicht direkt um Geld geht, dass durch das BMF muss und so...

NvB

Zitat von: Hannes009 in Heute um 06:33Man muss aber auch, ohne die handelnden Personen in Schutz nehmen zu wollen, sagen, dass es hier nicht direkt um Geld geht, dass durch das BMF muss und so...

Ist okay Alex, mach du weiter verfassungswidrige Sachen.

matthew1312

Zitat von: Hannes009 in Heute um 06:33Man muss aber auch, ohne die handelnden Personen in Schutz nehmen zu wollen, sagen, dass es hier nicht direkt um Geld geht, dass durch das BMF muss und so...
Achso. Na dann ist ja gut. Diese Differenzierung zwischen Verfassungsbruch und Semi-Verfassungsbruch holt mich direkt an. Wunderbar, prima. Dann ist die ganze Aufregt auch umsonst. Wir müssen auch verstehen, dass es um die Partei geht. Die hat immer recht. Wer sind wir, das infrage zu stellen? "Unsere Demokratie" hat Vorrang.

Hannes009

Es ging doch gar nicht darum, sondern eine Vermutung warum es vermutlich zügiger geht...

Skywalker2000

Zitat von: 1000Baht in Heute um 06:30Zitat: Die Bundesregierung sieht sich durch die Koalitionsverhandlungen in Berlin zu dem Vorhaben genötigt.

Das ist der Unterschied zu Urteilen des BVerfG bzw. Art. 33 Abs. 5 GG! Beides nötigt der Bundesregierung, außer Abwarten und Hinhalten, nichts ab!

So viel zum Thema Rechtsstaat. Es ist nur noch zum Kotzen.

Gut dass ich schon vor einigen Jahren aus der Gewerkschaft ausgetreten bin..

NvB

Zitat von: Hannes009 in Heute um 07:01Es ging doch gar nicht darum, sondern eine Vermutung warum es vermutlich zügiger geht...

"Zügiger" netter Euphemismus für Lobbyismus und Korruption.

Seb. Kpunkt

Moin zusammen,
ich lese nun schon eine weile mit und habe diesbezüglich eine wichtige Frage. Ich habe im Oktober 2015 meinen Dienst als Soldat angetreten, ich habe bisher noch keinen Wiederspruch auf eine Amtsangemessene Alimentation gestellt. Sollte ich dies Rückwirkend bis zum Jahr 2015 machen? Sollte ich für jedes Jahr einen Wiederspruch einlegen? An wen genau sende ich den Wiederspruch.  Ich bin eine Typische 4K Familie und will nicht das mir zustehende Zahlungen nicht gewährt werden, wenn ich keinen Wiederspruch einlege.  Ich hoffe auf eine aussagekräftige Antwort. Besten Dank

PolareuD

Zitat von: Seb. Kpunkt in Heute um 08:00Sollte ich dies Rückwirkend bis zum Jahr 2015 machen? Geht nicht! Man kann versuchen ab 2021 rückwirkend unter Bezug auf das Rundschreiben des BMI Widerspruch einzulegen. Ob das rechtlich Bestand haben wird bleibt abzuwarten.

Sollte ich für jedes Jahr einen Wiederspruch einlegen? Am besten Widerspruch jeweils für das laufende Jahr einlegen. So geht man auf Nummer sicher.

An wen genau sende ich den Wiederspruch. An die BVA-Dienststelle, die in der Bezügemitteilung aufgeführt wird.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Seb. Kpunkt