Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Skywalker2000

Zitat von: Hummel2805 in Heute um 18:30Was ich nicht verstehe aus Sicht des Bundes ist, durch die Verzögerungen werden die Nachzahlungen Monat für Monat immer höher, bei meiner Besoldungsgruppe sind das zur aktuellen Besoldung über 400 € Brutto mehr Unterschied, nur in der Grundbesoldung, und ich rede erst gar nicht über die Familienzuschläge.
Also der Bund muss hier wahnsinnge Nachzahlungen und Summen stemmen, die sind gerichtlich sicher.
Dann kommen noch ab 2020 sämtliche Nachzahlungen ab dem 3.Kind.
Mein Kollege hat 6 Kinder, der will sein Haus umbauen und klimafit machen - der wird sich freuen!   

Finde schon witzig selbst zu bestimmen, dass man 400 Euro mehr bekommen solle?
Was dein DH am Ende für dich übrig hat, wirst du sehen. Sei froh wenn es 120 Euro werden.

Skywalker2000

https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/kabinett-bundespolizeigesetz-2387796

Echt Klasse. Da freuen sich die PM oder POM am Ostbahnhof in München.

Man kann sich keine Wohnung mehr oder Urlaub leisten, aber macht bestimmt Spaß eine Drohne abzuschießen.

Daninjo

Zitat von: Skywalker2000 in Heute um 19:50Finde schon witzig selbst zu bestimmen, dass man 400 Euro mehr bekommen solle?
Was dein DH am Ende für dich übrig hat, wirst du sehen. Sei froh wenn es 120 Euro werden.

Kollege Hummel könnte damit auf die Tabellenwerte aus dem Frühjahresentwurf anspielen.

Skywalker2000

Zitat von: Daninjo in Heute um 20:04Kollege Hummel könnte damit auf die Tabellenwerte aus dem Frühjahresentwurf anspielen.

Die Werte aus dem April Entwurf sind genauso Geschichte, wie die Ministerin Bas.

Bundesmarokkaner

Zitat von: Rheini in Heute um 18:02Wer hat denn rechtswirksam festgestellt das Du das was Du derzeit bekommst zu 100% für die Versorgung der Familie aufwenden musst? Evtl. zahlt Dir dein DH ja gerade 130% 🤷.

Ist es nicht ein Grundsatz des Berufsbeamtentums, dass die Besoldung dafür da ist, Beamte und ihre Familien angemessen zu versorgen? Dann muss das für die gesamte Besoldung gelten und es kann m. E. nicht sein, dass Teile der Besoldung über einen längeren Zeitraum nur unter Vorbehalt gezahlt werden. Es muss m. E. grundsätzlich davon ausgegangen werden können, dass 100% der gezahlten Besoldung für den Lebensunterhalt aufgewendet werden können. Ob das auf dem Niveau der Sicherung des Existenzminimums oder darüber hinaus geschieht, ist für diese Frage m. E. nicht entscheidend.

MOGA

Und ich dachte der Knackpunkt wäre das fPe...

https://oeffentlicher-dienst-news.de/oeffentlicher-dienst-im-november-hoechste-gehaltszahlung-des-jahres-frist-fuer-bundesbesoldung-warten-auf-die-rente/?_sc=MzIxNzE0NyMxMDc1NjI%3D&utm_campaign=Newsletter+Oktober+2026+B&utm_medium=email&utm_source=brevo

Zwischen Innenministerium und Finanzministerium bestehen demnach nach wie vor unterschiedliche Auffassungen über einzelne Regelungen. Ein Streitpunkt ist laut BDZ die B-Besoldung, die bei der geplanten Neustrukturierung der Tabellen nicht ausreichend berücksichtigt wird. Es gehe um die Frage, ob die vorgesehenen Abstände zwischen den Besoldungsgruppen den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen.
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

emdy

Zitat von: MOGA in Heute um 21:01Ein Streitpunkt ist laut BDZ die B-Besoldung, die bei der geplanten Neustrukturierung der Tabellen nicht ausreichend berücksichtigt wird. Es gehe um die Frage, ob die vorgesehenen Abstände zwischen den Besoldungsgruppen den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen.

Es gibt halt immer einen Grund nicht weiter zu machen. 🥱 Anstatt das Ding zu verabschieden und die B-Besoldeten einfach auf den Rechtsweg zu verweisen.

Eine zweifelsfrei verfassungskonforme Lösung schafft man ja so oder so nicht, solange das fPE Bestandteil ist. Davon dass man keinen Plan von der Wertigkeit der Ämter hat mal ganz abgesehen. Dutzende Seiten Gesetzesbegründung aber immer nur Kleinklein und Blabla.

GeBeamter

Zitat von: emdy in Heute um 21:16Es gibt halt immer einen Grund nicht weiter zu machen. 🥱 Anstatt das Ding zu verabschieden und die B-Besoldeten einfach auf den Rechtsweg zu verweisen.

Eine zweifelsfrei verfassungskonforme Lösung schafft man ja so oder so nicht, solange das fPE Bestandteil ist. Davon dass man keinen Plan von der Wertigkeit der Ämter hat mal ganz abgesehen. Dutzende Seiten Gesetzesbegründung aber immer nur Kleinklein und Blabla.

Das mit der B-Besoldung war ein Eigentor mit Ansage.
Da ist der BMI schön auf den Populismus der Bild hereingefallen, wollte seine eigene Gehaltserhöhung und die des Bundeskanzlers dem Volk nicht verkaufen und versucht nun den Kreis quadratisch zu klöppeln, weil Abteilungsleiter, Oberste und Co. wohl eher nicht auf ihre rechtmäßige Besoldung verzichten wollen.
Und alle hängen mit am Fliegenfänger.

GeBeamter

Zitat von: Bundesmarokkaner in Heute um 20:29Ist es nicht ein Grundsatz des Berufsbeamtentums, dass die Besoldung dafür da ist, Beamte und ihre Familien angemessen zu versorgen? Dann muss das für die gesamte Besoldung gelten und es kann m. E. nicht sein, dass Teile der Besoldung über einen längeren Zeitraum nur unter Vorbehalt gezahlt werden. Es muss m. E. grundsätzlich davon ausgegangen werden können, dass 100% der gezahlten Besoldung für den Lebensunterhalt aufgewendet werden können. Ob das auf dem Niveau der Sicherung des Existenzminimums oder darüber hinaus geschieht, ist für diese Frage m. E. nicht entscheidend.

Den Gedanken kann ich verstehen.
Solange die Besoldung aber verfassungsrechtlich per Gesetz geregelt werden muss, solange ist die Zahlung unter Vorbehalt ja sogar noch ein Entgegenkommen.

MrFen

Zitat von: GeBeamter in Heute um 21:27Den Gedanken kann ich verstehen.
Solange die Besoldung aber verfassungsrechtlich per Gesetz geregelt werden muss, solange ist die Zahlung unter Vorbehalt ja sogar noch ein Entgegenkommen.

Die Frage ist doch aber was passiert, wenn eine Folgeregierung plötzlich sagt "April, April! Ist mir doch egal was die Vorgänger verzapft haben!". Man braucht Rechtssicherheit. Vorallem wenn man für Familie und Kinder Verantwortung trägt.

Bundesmarokkaner

Zitat von: MrFen in Heute um 21:39Die Frage ist doch aber was passiert, wenn eine Folgeregierung plötzlich sagt "April, April! Ist mir doch egal was die Vorgänger verzapft haben!". Man braucht Rechtssicherheit. Vorallem wenn man für Familie und Kinder Verantwortung trägt.

Das ist ein eher unwahrscheinliches, aber eben nicht vollkommen ausgeschlossenes Szenario. Auf der Bezügemitteilung wird die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung für genau diesen Fall ausgeschlossen. Das heißt, man kann sich gerade nicht darauf ausruhen, dass das Geld ausgegeben wurde, wofür die Besoldung nun mal vollumfänglich da ist. Realistisch betrachtet wird das zumindest in meinem Umfeld keiner machen müssen, aber wenn es zu Rückforderungen käme, müssten manche Beamte ggf. Kredite aufnehmen, um die Rückzahlung leisten zu können. Beamte einem solchen finanziellen Risiko auszusetzen, hat dann auch nichts mehr mit einer amtsangemessenen Besoldung zu tun.