Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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PolareuD

Zitat von: Baainbwnoob in Gestern um 21:26Guten Tag,

ich bin neu hier und entschuldige mich schon mal vorab für den Fall, dass diese Frage hier falsch verortet sein könnte....

Frage: Angesichts der Unwilligkeit unseres Arbeitgebers zügig die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zügig umzusetzen stellt sich mir die Frage ob es sinnvoll ist zum Jahresende 2026 erneut gegen die Besoldung von Januer 26 bis Dezember 26 schriftlich zu widersprechen?

Teilt ihr meine Meinung ?
 

Zur Absicherung der eigenen Ansprüche jährlich Widerspruch einlegen.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

SGLBund

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 17:07Warum auch? Geht hier jemand davon aus, dass Dobrindts Aussage diesmal mehr Wahrheit beinhaltet? ;)


Wer bei Aussagen von Politikern von der Wahrheit ausgeht, der glaubt auch dem nigerianischen Prinzen, der einem die Millionen überweisen will.

SGLBund

Zitat von: Daninjo in Gestern um 21:39Was ist denn deine Meinung?

Zur Frage bezüglich Widerspruch: kostet dich ein paar Minuten Arbeit, etwas Toner, Papier, einen Briefumschlag und 3,30 € für das Einwurfeinschreiben.

Mir persönlich ist es das wert.

Mich kostet es nur Porto, alles andere wird gestellt 😁

SGLBund

Zitat von: Besoldung1234 in Gestern um 17:19Ich verstehe nicht wie manche Jede Woche erneut darauf schauen.


Ist wie beim Lotto, da guckt man auch jedes Wochenende. Ok, fast wie beim Lotto. Beim Lotto ist die Gewinnwahrscheinlichkeit höher.

Purwin92

Was ich mich frage ist:

Wäre das nicht ein Grund früher oder später aus der Bundeswehr auszutreten, wenn man sich unteralimentiert fühlt?

Ich meine es gibt keinen vergleichbaren Beruf, mag sein, heißt ja nicht das man weniger als alle anderen verdienen muss.

Purwin92

Und der Punkt, dass Soldaten ein Partner Einkommen besitzen, greift dort auch am wenigsten unter allen anderen vergleichbaren Besoldeten.