Gesundheitsziffern

Begonnen von phil0611, Gestern um 15:44

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phil0611

Guten Tag,

ich habe mich für die Laufbahn des militärischen Fachdienst im Fliegerischen, sowie Flugführungsdienst beworben.
Die Offizierseignung habe ich bekommen und die Phase 1 bestanden.

Nun zum Problem: Ich hatte eine Gesundheitsziffer, die obige Verwendungen alle ausschließen würde.
Diese wurde jedoch vor meiner Bewerbung und Beförderung zum Hauptfeldwebel gelöscht, weil die Behandlung länger als 12 bzw. 24 Monate zurückgelegen hat.

Jetzt sagt mein Truppenarzt, dass diese Gesundheitsziffer quasi wieder da ist, ich kann es nicht anders erklären, weil ich es nicht verstehe.

Ich bin im Dienst, arbeite ganz normal. Hatte jemand schonmal so einen Fall ?

LG

KL80

Hallo phil0611,

die Bundeswehr ist manchmal ermüdend von ihrer Bürokratie her. Du solltest deinen konkreten Fall nochmal mit deinem Truppenarzt besprechen und dir das im Detail erklären lassen.

Aber nun ganz allgemein, vielleicht trägt das zu deiner Klärung bei:

Wenn ich dich richtig verstehe möchtest du einen Laufbahnwechsel absolvieren (UmP zu Offz bzw OffzMilFD). In einem solchen Fall steht eine truppenärztliche Begutachtung an, in der der Truppenarzt als Gutachter an die allgemein gültigen Vorschriften zum Thema gebunden ist (v.a. die Vorschriften zur ,,Wehrmedizinischen Begutachtung" und zu den ,,Gesundheitsziffern und Anforderungssymbolen"). Die Verwendungsreihe in welche du wechseln möchtest hat ein Anforderungssymbol (bei Offz i.d.R. die Z-Reihe) hinterlegt, in dem ausschließende Gesundheitsziffern definiert sind. Wenn du also entsprechend eine Gesundheitsziffer (GZ) hast welche hier ausschließend wirkt, dann kann der Truppenarzt diese erst einmal nicht wegignorieren.

Man muss zudem das System der GZ verstehen, also wie diese vergeben werden. Eine Vergabe findet ausschließlich in einer Grunduntersuchung statt und definiert einen Tauglichkeitsgrad, d.h während der Untersuchung am Karrierecenter, der Einstellungsuntersuchung und der Entlassungsuntersuchung. Nicht aber im Rahmen eines Laufbahnwechsels oder Statuswechsels. Wenn du bei Einstellung (bzw beim Karrierecenter) also eine GZ vergeben bekommen hattest (auf der G-Akte die kleinen römischen/arabischen Ziffern wie z.B. III/59 nach ausgeheilten Knieschaden bei guter Belastbarkeit), dann besteht diese rein formell zunächst fort bis zur Entlassungsuntersuchung. Da wird also nichts zwischendrin ,,gelöscht", wie du vermutest.

D.h., wenn du mit einer GZ eingestellt wurdest und die zu Grunde liegende Gesundheitsstörung sich gebessert hat im Laufe der Dienstzeit, dann ist die GZ formell dennoch die Gleiche, solange keine Grunduntersuchung stattfindet. Der Klassiker sind zum Beispiel auch Ziffern wie die III/13 (1) oder ähnliche aus dem Psychbereich. Wenn man als Kind ADHS hatte hat man direkt eine solche Ziffer die dann bspw als Ausschluss für die Führerscheinklasse G wirken wird im Rahmen der Begutachtung auf Kraftfahrverwendungsfähigkeit. Verrückte Sache, da fragt man sich, was das ADHS in der Kindheit nun damit zu tun haben soll einen Boxer oder ähnliches  zu fahren. Oder eine abgeschlossene Psychotherapie hat je nach Abstand zum Abschluss der Therapie auch eine entsprechende GZ aus dem Spektrum III/13 oder IV/13.

Im Rahmen von Begutachtungen außerhalb von Grunduntersuchungen, also bspw der Begutachtung auf Kraftfahrverwendungsfähigkeit, oder dem Statuswechsel oder wie bei dir dem Laufbahnwechsel werden GZ nicht vergeben, sondern (Nomenklatur!) ,,erhoben und verwendet". Klingt bescheuert (und ist es manchmal wohl auch). Also, wie gesagt, keine GZ Vergabe (diese nur im Rahmen von Grunduntersuchungen), sondern eine Erhebung und Verwendung.

Im Rahmen einer Begutachtung auf Laufbahnwechsel wird also zunächst abgeglichen, ob hier eine der ausschließenden GZ gem Anforderungssymbol ggfs beim Sdt formell vorliegt. Der Kurze Blick auf den G-Aktendeckel sozusagen. Dann wird geschaut was sich hinter der entsprechenden GZ verbirgt.

Und hier kommt der Punkt: Der Truppenarzt kann die GZ zwar nicht formell neu vergeben (also bspw eine IV/59 zu einer III/59 machen), aber er kann sie in der Erhebung im Rahmen der Begutachtung neu bewerten.

Ein Beispiel: Jemand wurde hat im Laufe der Dienstzeit einen Bluthochdruck entwickelt. Die zugehörige GZ wurde bei Einstellung nicht vergeben, da ja kein Blutdruck vorlag damals. Im Rahmen der Begutachtung muss diese GZ (i.d.R eine III/46 bei guter Einstellung) dennoch erhoben und verwendet werden. Und schon fallen einige Verwendungsmöglichkeiten weg. Dies wäre ein für den Soldaten ungünstiger Fall, aber, da wir ja alle älter und kränker werden, durchaus nicht selten.

Ein anderes Beispiel:
Ein Soldat wurde eingestellt nachdem er zwei Jahre zuvor noch eine Chemotherapie nach Hodentumor erhalten hat. Hier ist die GZ bei Einstellung ungünstig (in der Regel ein Tauglichkeitsgrad schlechter als T1 oder T2), würde sich aber theoretisch mit zunehmender Entfernung zur Therapie gem Vorschrift bessern. Neu vergeben erst wieder bei Entlassung, aber erhoben und verwendet bereits während einer Begutachtung zum bspw Laufbahnwechsel. Da kann eine GZ IV dann in der Bewertung auch mal zu einer GZ III werden. Dies wäre ein für den Sdt günstiger Begutachtungsfall.

Ich hoffe du weisst, worauf ich hinaus möchte: GZ sind als GZ Vergabe zunächst bis zur nächsten Grunduntersuchung in Stein gemeisselt. GZ sind aber im Rahmen der Begutachtung auf Laufbahnwechsel neu zu bewerten, werden also ,,erhoben und verwendet".

Der Truppenarzt wird also zunächst eine gewisse Ehrfurcht vor der GZ haben, da diese ja weiter fortbesteht bis zur nächsten Grunduntersuchung, kann sich aber bei der aktuell nötigen neuen Bewertung auf die wehrfachärztliche Expertise berufen. Also den betroffenen Sdt einfach zum Bundeswehr-Facharzt schicken wenn er sich unsicher ist und eine Empfehlung einholen zur GZ Bewertung (wie würde der zuständige Facharzt die GZ aktuell bewerten) und (!) zur Frage einer Ausnahmegenehmigung (wenn die GZ auch in der Bewertung eher bestehen bleiben wird).

Dies sind also deine (je nach Erkrankung mal guten, mal schlechten) Chancen: Setz dich mit deinem Truppenarzt zusammen, lass dir die Situation erklären, frage ob du dich bezügl der GZ Bewertung beim Wehr-Facharzt vorstellen kannst und lass die Frage in die Überweisung reinformulieren, ob ggfs eine Ausnahmegenehmigung befürwortet werden kann. Sollte der Wehrfacharzt bestätigen, dass deine GZ (natürlich formell bestehen bleibt) in der aktuellen Bewertung geringer zu bewerten ist als bei der letzten Grunduntersuchung (z.B. bei Einstellung eine IV/59, aktuelle Bewertung nur noch eine III/59) und der Truppenarzt sich entsprechend traut dies auch so zu übernehmen und deine Begutachtung positiv zu bescheiden, dann ists gut gewesen.

Der Truppenarzt ist wie gesagt im Rahmen seiner Gutachterfunktion an die Vorschrift gebunden. Aber auch wenn er die Begutachtung formell ablehnend bescheiden muss (z.b: ,,gesundheitlich nicht geeignet"), so hast du als Sdt das Recht eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. In etwa: Ein informeller Drei-Zeiler über deinen PersFw bzw S1 an BAPersBw. Dazu sollte dein Chef eine Stellungnahme verfassen warum genau du der bist auf den die Bundeswehr seit Jahren gewartet hat.

Wichtig: Eine solche Ausnahmegenehmigung wird nicht (!) auf Ebene Truppenarzt oder Wehr-Facharzt entschieden. Diese müssen nur nach Abfrage durch BAPersBw ihren Senf aus medizinischer Sicht dazu geben. Die Entscheidung trifft alleine BAPersBw. Und hier spielen neben einer zusätzlichen Bewertung durch den eigenen ärztlichen Dienst bei BAPersBw auch der aktuelle Bedarf etc rein. Wenn also auf deine Stelle 10 Bewerber vorhanden sind und du der einzige bist der eine Ausnahmegenehmigung beantragen muss, dann kann es durchaus vorkommen, dass das Verfahren nicht einmal eröffnet wird, da kein Bedarf für dich vorhanden ist. In der heutigen Zeit (Personalmangel nahezu überall) bei den meisten Verwendungen vermutlich eher unwahrscheinlich, dass so gar kein Bedarf besteht...

Du siehst, es gibt viele Variable, die dir dein Vorhaben zunichte machen können, aber halt auch einige Wege um es dennoch zu versuchen (mit je nach zu Grunde liegender Erkrankung zur angestrebten Verwendung sehr unterschiedlichen Erfolgschancen).

Gruß,

KL80



phil0611

Vielen Dank schonmal für die ausführliche Erklärung.

Ich versuche meinen Fall einfach mal zu Schildern. Ich habe die GZ III 13 (6) bekommen, lauf Aussage vom Truppenarzt. Nach Behandlung etc. wurde diese nach 12 Monaten gelöscht, weil ich sonst nicht in meiner aktuellen Verwendung arbeiten könnte. Sprich selbst eine GZ III 13 (1) würde bei mir zum Ausschluss führen - eben auch in der jetzigen Verwendung.

Der Truppenarzt hat heute bestätigt, dass aktuell keine Gesundheitsziffer vorliegt, ich weiter Arbeiten kann. Er kann sich aber nicht "vorstellen" , dass aufgrund der Medikation (Rückfallprophylaxe) für die Zukunft keine GZ vergeben wird.

Nachdem ich mit meinem Chef gesprochen haben und wir zusammen nochmal die Vorschriften durchgegangen sind, gibt es solche Einschränkungen nicht.

Die andere Sache ist halt die, wenn er die jetzt vergibt aufgrund einer Sache, die schon seit 2 Jahren besteht - die mit 2 Gutachten geprüft worden ist und ich für voll Verwendungsfähig eingestuft worden bin - würde dazu führen, dass ich die letzten 2 Jahre ebenfalls diese Gesundheitsziffer hätte haben müssen, das heißt ich dürfte meine jetzige Arbeit weder aktuell, noch in der Zukunft und auch nicht in der Vergangenheit ausführen.

Ist etwas schwierig zu erklären, aber ich hoffe ich habe es einigermaßen Verständlich rübergebracht.

Mit kameradschaftlichem Gruß


KL80

Es ist ein verbreitetes Missverständnis, dass eine Tätigkeit die man ausübt nur deswegen nicht mehr auszuüben ist, weil man eine GZ hat die diese eigentlich ausschließen würde. Die sogenannte Prüfung der ,,Verwendungsfähigkeit auf dem Dienstposten (DP)" ist eine anlassbezogene Begutachtung, kein Automatismus. Man wurde irgendwann (als man noch gesund war) für Verwendungsfähig für eine bestimmte Verwendung erachtet und auf einen passenden DP gesetzt. Beim Karrierecenter bspw wurde ein Verwendungsausweis erstellt der anhand der vergebenen GZ (es war ja eine Grunduntersuchung) und der ausschließenden GZ bezügl der verschiedenen Anforderungssymbole eine Übersicht der möglichen Verwendungen gibt. Entsprechend wird man für einen DP eingeplant und eingestellt.

Wenn man diesen Posten nun bekleidet und sich die gesundheitliche Situation mit der Zeit ändert und man für eine bestimmte Erkrankung eine GZ bekommen würde, die dem Anforderungssymbol der Verwendung widersprechen würde, so ist dies zunächst nicht aus formeller Sicht maßgeblich. Man sitzt ja bereits auf dem DP. Maßgeblich sind hingegen die tatsächlichen gesundheitlichen Einschränkungen, anhand derer der Truppenarzt den Disziplinarvorgesetzten (DV) darauf hinweisen kann bzw muss, dass eine Begutachtung der Verwendungsfähigkeit auf dem DP durchzuführen ist. Oder der DV merkt selber, dass der Sdt aus gesundheitlichen Gründen die Tätigkeit nicht mehr ausüben kann und leiert die Begutachtung selber an. Wenn man aber die Anforderungen seines DP voll erfüllt trotz gesundheitlicher Einschränkungen und der Truppenarzt wie auch DV hier keine relevanten Bedenken sieht, gibt es in der Regel keinen Grund jemanden vom DP zu nehmen, nur weil er eine theoretische GZ erfüllen würde. Warum auch.

Deine Anmerkung

,,Die andere Sache ist halt die, wenn er die jetzt vergibt aufgrund einer Sache, die schon seit 2 Jahren besteht - die mit 2 Gutachten geprüft worden ist und ich für voll Verwendungsfähig eingestuft worden bin - würde dazu führen, dass ich die letzten 2 Jahre ebenfalls diese Gesundheitsziffer hätte haben müssen, das heißt ich dürfte meine jetzige Arbeit weder aktuell, noch in der Zukunft und auch nicht in der Vergangenheit ausführen"

geht also aus meiner Sicht von einer falsche Prämisse aus bezüglich der Tätigkeit die du bereits ausführst.

Eine andere Sache ist ja die in eine neue Verwendung zu kommen, oder wie bei dir, damit einen Laufbahnwechsel zu verbinden. Hier findet die Begutachtung unter Berücksichtigung der bereits vergebenen GZ statt wie bereits beschrieben.

Wie auch immer, wie würde ich es machen an deiner Stelle: Wie ich bereits geschrieben hatte bei ablehnender Begutachtung durch den Truppenarzt einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen, mich zum zuständigen Bundeswehr-Facharzt für die Begutachtung überweisen (Stellungnahme im Rahmen des Ausnahmegenhmigungverfahrens) lassen, den DV um eine Stellungnahme bitten warum ich gerade der bin den die Bundeswehr schon immer als Offz MilFD haben wollte und dann letztlich abwarten wie BAPersBw entscheidet.

Da du eine GZ 13 beschreibst (im übrigen, es gibt keine GZ III/13 (6), du meintest vermutlich eine GZ VI/13, die III/13 geht nur von (1) bis (4) in der Aufschlüsselung) und zudem von Medikamenten, die eine Rezidivprophylaxe darstellen und du weiter einnehmen musst: Da wäre schon denkbar, dass Bereiche in denen eine hohe Verantwortung fürs Leben anderer Personen besteht (ist Flugführungsdienst sowas wie Fluglotsentätigkeit?), abhängig von der konkreten zu Grunde liegenden Diagnose, eher nichts sein könnte, was man dir anvertrauen mag. Dein Wehr-Facharzt wird dir da aber sicher eine bessere Einschätzung anhand deiner konkreten Diagnose, deiner konkreten Medikation als Rezidivprophylaxe, etc, geben können.

Nur noch mal plastisch anhand eines Beispiels: Entwickelt ein Sdt eine chronisch entzündliche Darmerkrankung (Colitis ulcerosa zum Beispiel), dann ist diese stets mit einer GZ der Gradation VI belegt. Vergeben wird diese GZ nur im Rahmen einer Grunduntersuchung, wird also während seiner Dienstzeit in der Regel nie vergeben. Erhoben und verwendet aber im Rahmen der meisten Begutachtungsanlässe. Taucht also erst ab der nächsten Grunduntersuchung formell auf der G-Akte auf dem Deckel auf, wird aber bei einem Antrag auf Laufbahnwechsel (und anderen Begutachtungsanlässen wie KFV, Statuswechsel etc) so behandelt (erhoben und verwendet) als wenn sie schon vergeben wäre. Alles wie bereits erklärt.
Wenn der betroffene Sdt nach der Erstdiagnose nie wieder einen Schub bekommen hat, so ist die GZ also dennoch zu verwenden und schließt formell (!) alle (!) möglichen Verwendungen aus. Rein formell wird er mit jemanden mit der gleichen Diagnose gleichgestellt, der ständig Schübe hat und nie beschwerdefrei wurde. Ist das fair? Nein, aber dafür gibt es dann ja das Thema Ausnahmegenehmigung, da auf dieser Stufe der Prüfung dann der individuelle Sdt betrachtet wird mit seinem individuellen Verlauf seines Krankheitsbildes, des Bedarfs für die angestrebte Verwendung, der Kompatibilität des Krankheitsbildes mit der angestrebten Verwendung etc. Welchen von beiden Sdt mit der selben Diagnose würde man dann eher für eine neue Verwendung nehmen wollen, den beschwerdefreien oder den der ständige Schübe hat, viel ausfällt, viele Medikamente nehmen muss? Der beschwerdefreie Sdt mit der theoretischen GZ VI bei chronisch entzündlicher Darmerkrankung kann aber so oder so mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit seinen aktuellen DP weiter ausüben, auch wenn er, wäre die Diagnose bereits beim Karrierecenter, also vor Einstellung bekannt gewesen, sehr wahrscheinlich nie Sdt geworden wäre. Der andere Sdt mit der gleichen Diagnose, der ständige Schübe und Ausfallzeiten hat, müsste hingegen langfristig ggfs sogar mit einem Dienstunfähigkeitsverfahren rechnen. Ich hoffe, dass war nun verständlich genug um dir die Trennung ,,bereits auf DP befindlich" versus ,,möchte auf einen DP kommen den ich bisher nicht bekleide", begreiflich zu machen.

Kameradschaftlicher Gruß zurück.