Falsche Abrechnung der Schichzulage

Begonnen von FrauTvöd, Gestern um 17:39

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FrauTvöd

Hallo liebe Forumsteilnehmer ,
unsere Personalabteilung hat uns leider keine gute Auskunft geben können.
Folgendes Problem.:
Bei Ansicht unserer Abrechnungen ist mir und einem Kollegen aufgefallen das der Kollege für seine Schichtarbeit die Schichtzulage von 105 Euro bekommt, Ich bekomme aber weniger Geld jeden Monat nämlich 74,73€ Schichtzulage.

Wir arbeiten beide bei einem Öffentlichen Träger , der tariflich dem TVÖD-K angegliedert ist.

Ich würde mich riesig freuen wenn Uns hier jemand helfen könnte und die unterschiedliche Betragshöhe für die gleiche Schichtzulage begründen könnte. 

loyalemployee77

Ähnliches Problem besteht auch bei Uns , es wird begründet mit "Besitzstand" aus der vor-TVÖD Zeit. Meine Gewerkschaft , die Komba wurde informiert und hat mir geraten , mich doch aktiv zu engagieren um diese Thematik bei einer der Nächsten Tarifverhandlungen bei der Tarifkommission anzubringen. Ich habe bis dato immer gedacht , das immer die für den Mitarbeiter "Günstigere" Variante ( kein Lohnverlust ) bei tarifrechtlichen Problemen gilt.
Scheinbar freuen sich viele das man nun hier bei besonders langjährig beschäftigten noch ein paar Euro sparen kann.
Da auch nicht soo viele Mitarbeiter in Deutschland betroffen sind, sehe ich leider hier schwarz.

MoinMoin

Ja, da wurdet ihr vergessen.
Jahrelang habt ihr ne Zulage bekommen, die anderen nicht bekamen und jetzt bekommen alle so eine Zulage, die höher ist und ihr bekommt sie nicht.
Aber es ist kein Lohnverlust. Ihr bekommt nicht weniger als vorher.

TVOEDAnwender

#3
Ja, so ist das mit dem Überleitungsrecht:
20 Jahre lang habt ihr von einer Besitzstandsregelung profitiert, die für euch günstiger war als die normale TVöD-Regelung. Jetzt ist sie es ausnahmsweise mal nicht mehr.

Ihr habt bislang 74,73 EUR Schichtzulage als Besitzstand bekommen statt der bisherigen TVöD-Zulage von 40 EUR. Das sind 34,73 EUR mehr pro Monat.

Auf 20 Jahre gerechnet macht das: 34,73 × 12 × 20 = 8.335,20 EUR Vorteil gegenüber Beschäftigten die nach dem 01.10.2005 eingestellt wurden.

Jetzt liegt die neue Schichtzulage in Vollzeit bei 100 EUR (nicht 105 EUR?!). Selbst wenn man den Unterschied dagegenhält, dauert es sehr lange, bis dieser frühere Vorteil rechnerisch aufgebraucht wäre:

monatlich 25,27 EUR weniger = aufgezehrt nach rund 330 Monaten = 27,5 Jahren*

Ihr seid nicht ,,beraubt" worden, sondern nur nach zwei Jahrzehnten einmal nicht mehr auf der Gewinnerseite einer Besitzstandsregelung. Das mag ärgerlich sein, ist aber etwas anderes als ein Entgeltverlust.

Willkommen in der Welt des Tarifrechts: Stichtage sind nicht dazu da, gerecht zu sein, sondern abzugrenzen. Diesmal trifft es ausnahmsweise mal diejenigen, die vorher lange Zeit besser standen. Jetzt einmal so zu tun, als beginne hier das große tarifliche Unrecht, wirkt daher ein wenig selektiv.
Über Besitzstand freut man sich eben immer so lange, wie er über dem allgemeinen Niveau liegt. Sobald der allgemeine Tarif aufholt, wird plötzlich ,,Gleichbehandlung" entdeckt.

*)Kleine Ergänzung: Ich habe dabei nicht die ab 01/2027 beginnende Dynamisierung der Schichtzulage eingerechnet. Die schmälert die Dauer der Aufzehrung auf Sicht natürlich, da der Abstand ja dann größer wird. Die "alte" Besitzstandszulage bleibt ja statisch.

BAT

Der Besitzstand könnte beim Krankengeld/ - zuschuss demnächst noch sehr wichtig werden. Wenn diese Leistung stark gekürzt wird.

Frage: kann es Personen mit Besitzstand beim Krankengeldzuschuss ganz egal sein, was hier geändert wird? Zumindest mögliche Karenztage könnten nachteilig sein?

TVOEDAnwender

Zitat von: BAT in Heute um 10:47Der Besitzstand könnte beim Krankengeld/ - zuschuss demnächst noch sehr wichtig werden. Wenn diese Leistung stark gekürzt wird.

Frage: kann es Personen mit Besitzstand beim Krankengeldzuschuss ganz egal sein, was hier geändert wird? Zumindest mögliche Karenztage könnten nachteilig sein?
Für Beschäftigte mit Besitzstand nach § 13 TVÜ-Bund bzw. VKA*) wäre eine Änderung des normalen Krankengeldzuschusses nicht einfach automatisch relevant. Sie fallen ja gerade noch unter das alte BAT-System des Nettokrankengeldzuschusses.

Aber ganz egal wäre es ihnen trotzdem nicht. Sobald nicht nur die Berechnungshöhe geändert wird, sondern z.B. Karenztage, ein späterer Leistungsbeginn oder sonstige neue Anspruchsvoraussetzungen eingeführt würden, müsste man prüfen, ob der Besitzstand das ebenfalls abdeckt.

Der Besitzstand schützt sicher die alte Berechnungsweise (Nettoausgleich). Ob er auch jede künftige strukturelle Verschlechterung ausschließt, steht und fällt mit den geplanten Änderungen des Krankengeldes.

Erläuterung § 13 TVÜ Bund/VKA*): für die am 30.09.2005 § 71 BAT galt, deren Arbeitsverhältnis mindestens seit 30.06.1994 ununterbrochen mit demselben Arbeitgeber bestand, und die seit der Überleitung ohne Unterbrechung weiterbeschäftigt sind.

BAT

Könnte noch spannend werden. Wille der Tarifparteien war ja wohl, dass bei Krankheit das bisherige Netto erhalten bleibt. Insofern dürften Karenztage auch egal sein. Vielleicht nicht nach den Normen, aber teleologisch. (?)