keine Mitarbeiter für den Vollstreckungsdienst - was nun?

Begonnen von Quereinsteiger, 17.04.2026 08:31

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Vollstrecker

Eine gewisse Zeit sollte auch er in seiner Position sowas irgendwie mit überbrücken, keine Frage. Aber es ist nicht dauerhaft durchführbar, denn eigentlich hat er andere Aufgaben und wenn er selber in die Vollstreckung geht, schaufelt er sich seinen Arbeitshaufen auch selber größer und wird diesen auch irgendwann nicht mehr bewerkstelligen können. Der Stau ist dann halt nur woanders, die Fristen interessiert es aber nicht.

Mit dem Rest, @Schmitti, gebe ich dir auch viel Recht. Ja, es mag merkwürdig sein, hier im Forum nach Hilfe zu fragen...aber anderseits ist es doch ein Mittel des kollegialen Austausches. Ehrlich? Auch ich habe hier und da in diesem Forum schon oft ein "Aha"-Erlebnis gehabt. Aber es stimmt...ab einem gewissen Punkt wären Amtsleitung, Dezernent oder Bürgermeister in der Pflicht, nicht mehr der Kassenleiter.
Sauber auflisten, was alles unfruchtbar in die Wege geleitet wurde, übergeben, zurücklehnen, auf Anweisungen warten.

Rheini

Aufgaben vorlegen und mit der Bitte um Priorisierung, die Liste wieder zurück erhalten.