mal wieder ein Frage zur Eingruppierung

Begonnen von Quereinsteiger, 18.04.2026 09:25

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Quereinsteiger

Zitat von: Petar Tudzharov in Heute um 15:04@Quereinsteiger

In der Verwaltung bist du seit 2023, die Tätigkeit übst du seit 01/25 aus. Warum sollte aktuell der Anlass bestehen, die Stufenzuordnung zu hinterfragen?
Hat das Gutachten ergeben, dass die dir seit 01/25 übertragenen Tätigkeiten zu einer Eingruppierung führen, mit denen ein höheres Entgelt verbunden ist, als dir bisher gezahlt wurde?

Ja, ich bin seit 01.07.23 in der Verwaltung tätig und wurde damals mit E8 (Stufe3) eingestellt und bekomme jetzt rückwirkend zum 01.01.2025 die 9a. Da behalte ich dann die Stufe 3, richtig?

 

MoinMoin

Zitat von: Bubi11 in Heute um 14:18Sagen wir es doch ganz einfach.
Der AG bezahlt seinem Mitarbeiter das was er denkt das er bekommen soll (Er weist ihm die Stelle zu die er meint zu bekommen). Ist doch in der freien Wirtschaft nicht anders. Da kann keiner vor Gericht gehen weil er denkt der AG bezahlt ihm zu wenig.
Doch Eingruppierungsfeststellungsklage ist der Weg das korrekte tarifliche vereinbarte Entgelt zu erklagen.
Denn ein AG hat im Tarifsystem nicht die Befugnis sich auszudenken wieviel er bezahlen will.
ZitatMöchte hingegen der AG das sein Mitarbeiter mehr bekommt dann kann er das machen und weist ihm höherwertige Tätigkeiten zu.
Leider ist mein AG der Meinung das uns zwei Bilanzbuchhalterstellen reichen also kann ich als Abteilungsleiter auch nichts machen und die anderen beiden bekommen halt nicht die EG 10.
Eben, der AG kann sich eben nichts ausdenken, er kann nur Tätigkeiten zuweisen und dann muss er bezahlen, egal was er denkt, was die Leute wert sind.

dregonfleischer

Zitat von: Bubi11 in Heute um 13:21Bei uns haben Bilanzbuchhalter EG 10 aber da habe ich nur zwei Stellen und die machen Jahresabschlussarbeiten (Die Stelle heißt auch Bilanzbuchhalter).
Ich habe aber noch zwei weitere Bilanzbuchhalter die aber in der Kreditorenbuchhaltung mit EG 7 arbeiten. Die Stellen geben einfach nicht mehr her obwohl die Mitarbeiter die gleichen Abschlüsse haben.
Ein anderer hat einen Masterabschluss in BWL und ist Kostenrechner in EG 9a.
Die Stellen geben einfach nicht mehr her.

wir sind hier als debitoren /kreditoren Buchhalter in die EG 8 einsortiert einen Bilanzbuchhalter hat hier keiner dann haben wir noch ne Kasse Eine Person Beamter A8 der Vorgesetzte des KassensachbeARBEITERS ist in der Eg 9 b OHNE bILANZBUCHHALTER