Höherwertige Tätigkeit

Begonnen von Anni93, Gestern um 08:26

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Anni93

Guten Morgen,

ich hätte gerne mal eure Einschätzung zu folgendem Sachverhalt 😊

Ich bin Verwaltungsfachangestellte und in E9a eingruppiert. Meine Kollegin ist schwanger - ihre Stelle soll für 17 Monate freigehalten werden. Ihre Aufgaben (Wertigkeit E9b) sollen im Team verteilt werden. Ich soll auch zwei Themenblöcke für 17 Monate zusätzlich übernehmen. Liegen hier die Voraussetzungen des Paragraph 13 TvöD (vorübergehend höherwertige Tätigkeit, Zulage) vor? 😊

MoinMoin

Ja, sofern die Zeitanteile deiner gesamten 9b Tätigkeiten so hoch sind, dass eine 9b dabei rauskommt.

D-x

Möglicherweise reicht es unter den von MoinMoin beschriebenen Umständen nicht dafür, dass Du eine entsprechende Zulage erhältst. Wenn der Arbeitgeber es "geschickt" anstellt und die Voraussetzungen vorliegen muss er möglicherweise sogar niemanden zusätzlich entlohnen.

Was ich aber an Deiner Stelle tun würde wäre sinngemäß zu fragen, was Du denn während Du "zwei Themenblöcke (...) zusätzlich übernehmen" wirst, von Deinen bisherigen Aufgaben nicht mehr tun sollst. Denn ausgehend davon, dass Du bereits in Vollzeit arbeitest und somit Deine Arbeitszeit nicht erhöhst, ist ja davon auszugehen, dass Arbeit im Umfang der o.g. zusätzlich übernommenen Themenblöcke liegen bleibt, sofern Du nicht bisher entsprechenden Leerlauf hattest, was bedenklich wäre und eher unwahrscheinlich erscheint.

Petar Tudzharov

#3
Man bräuchte zuerst die Arbeitsvorgänge mit Zeitanteilen für die aktuelle Tätigkeit. Zusätzlich, wie schon geschrieben wurde, die Information, welche Arbeitsvorgänge mit welchen Zeitanteilen dir vorübergehend übertragen werden und darüber hinaus die Angabe, welche deiner derzeitigen Aufgaben dafür entfallen. Für die 17 Monate ergibt sich für dich ein neuer Aufgabenzuschnitt, der insgesamt betrachtet bzw. bewertet werden muss.