TH Familienzuschlag bei Teilzeit in voller Höhe?

Begonnen von ichbinich27, Heute um 13:04

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ichbinich27

Hallo zusammen,

ich bin frisch hier im Forum und habe noch keinen richtigen Überblick. Es wäre super, wenn ihr mir etwas zu der folgenden Situation sagen könntet. Es geht um den Familienzuschlag bei 3 Kindern. Meine Frau ist verbeamtete Lehrerin in Thüringen (A13 Erfahrungsstufe 8). Sie ist in Teilzeit 66%. Wir sind verheiratet und haben 3 Kinder (4, 8 und 10 Jahre). Ich bin selbst Angestellter in der Privatwirtschaft. Meine Frau hat von einer Bekannten die Info erhalten, dass die Familienzuschläge eigentlich nicht gekürzt werden dürften. Sie erhält diese Zuschläge bisher anteilig in Höhe von 66%. 

Meine Fragen hierzu: Stimmt es, dass die Familienzuschläge in voller Höhe gezahlt werden müssen? Und wenn ja, wie wirkt sich das auf die Vergangenheit aus? Des Weiteren sagte sie mir etwas von der Verletzung des Alimentationsprinzips. Was hat es damit auf sich? Ich kann gar nicht glauben, dass es so etwas gibt und das man da nichts drüber hört.

Ich bedanke mich bereits im Voraus für eure Rückmeldung und wünsche einen guten Wochenstart.

Johann

Sind die Bekannte und ihr Lebenspartner zufällig Beamte?

Grundsätzlich wird die Besoldung entsprechend der Teilzeitquote nach § 6 Abs. 1 ThürBesG gekürzt. Wenn dies nicht der Fall ist, wird es an anderer Stelle explizit erwähnt. Das ist bspw. in § 38 Abs. 4 ThürBesG der Fall, bei dem es darum geht, wenn es mehrere Anspruchsberechtigte für den Kinderzuschlag gibt. Das wäre bspw. der Fall, wenn die Eltern beide Beamte wären. In dem Fall würde nicht gekürzt werden, wenn die Arbeitszeiten beider Eltern zusammen mindestens eine Vollzeitstelle ausmachen würden.

Wenn aber nur ein Elternteil verbeamtet ist und das andere in der Privatwirtschaft unterwegs ist, wird der Kinderzuschlag analog zur Arbeitszeit des verbeamteten Partners gekürzt.