42 Std. Woche

Begonnen von Marianne, 21.04.2026 07:41

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Marianne

Ist die freiwillige Vereinbarung mitbestimmungspflichtig (PR)?

Vollstrecker


Petar Tudzharov

Eine Mitbestimmungspflicht kann sich bei Teilzeitkräften ergeben, wenn die Erheblichkeitsschwelle insgesamt durch die (notwendige) vorgeschaltete Erhöhung auf Vollzeit und anschließende Vereinbarung der 42 Stunden überschritten wird.

Marianne

Wo finde ich entsprechende Regelungen?

Petar Tudzharov

Im Personalvertretungsgesetz deines Bundeslandes in Verbindung mit der Rechtsprechung des BAG.

Ich persönlich halte es allerdings sehr unwahrscheinlich, dass Teilzeitkräfte mit 32 oder weniger Stunden plötzlich auf die Idee kommen, 42 Stunden arbeiten zu wollen.