Ist in zwei Kommunen parallel in Teilzeit (je 19,5 h) zu arbeiten möglich?

Begonnen von Interessiertmich, Gestern um 22:29

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Interessiertmich

Hallo Zusammen,

ich arbeite in einer Kommune in einer 19,5 h-Teilzeittätigkeit. Kann ich in einer benachbarten Kommune, da ich bei meinem aktuellen Arbeitgeber nicht aufstocken kann, zusätzlich eine 19,5 Stunden Stelle eingehen?  In Summe also 39 h / Woche arbeiten?

Der Personaler der anderen Kommune meinte im Vorstellungsgespräch, das würde nicht gehen: Ich könnte in der neuen Kommune eine 50% Stelle nehmen, einen Antrag auf Nebentätigkeit stellen und dann eine andere Nebentätigkeit aufnehmen, aber nicht bei einer anderen Kommune.

Wie ist die Rechtslage?

Lieben Gruß


Schneewitchen

Zitat von: Interessiertmich in Gestern um 22:29Hallo Zusammen,

ich arbeite in einer Kommune in einer 19,5 h-Teilzeittätigkeit. Kann ich in einer benachbarten Kommune, da ich bei meinem aktuellen Arbeitgeber nicht aufstocken kann, zusätzlich eine 19,5 Stunden Stelle eingehen?  In Summe also 39 h / Woche arbeiten?

Der Personaler der anderen Kommune meinte im Vorstellungsgespräch, das würde nicht gehen: Ich könnte in der neuen Kommune eine 50% Stelle nehmen, einen Antrag auf Nebentätigkeit stellen und dann eine andere Nebentätigkeit aufnehmen, aber nicht bei einer anderen Kommune.

Wie ist die Rechtslage?

Lieben Gruß



Bist Du Angestellter, dann musst Du die Nebentätigkeit Deinem Dienstherren anzeigen. Eine Nebentätigkeit ist grundsätzlich zulässig und muss nicht genehmigt werden. Eine solche Nebentätigkeit kann dann m.E. auch bei einer anderen Behörde erfolgen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Dein Dienstherr die Nebentätigkeit allerdings auch versagen. Derartige Gründe können sein: Überlastung, Konkurrenztätigkeit, Latente Einschränkungen bei der künftigen Verwendung der Dienstkraft, Interessenkonflikte u.ä., nicht aber grundsätzlich eine andere Behörde als Arbeitgeber.

Siehe hierzu z.B.: § 3 Abs. 3 TVöD.

Ich habe auch, allerdings als Beamter, im Rahmen einer Vollzeitstelle bei der Kommune, für eine andere Behörde gearbeitet. Diese Nebentätigkeit wurde mir seinerzeit durch das Personalamt problemlos genehmigt.

Interessiertmich

Guten Abend Schneewitchen,

besten Dank für Deine rasche und ausführliche Information!

Ja, ich bin Tarifbeschäftigter.

Da wundert es mich weiterhin, wieso der Personaler diese Aussage getroffen hat, dass eine solche Nebentätigkeit bei einer anderen Kommune nicht möglich sei..

Freundliche Grüße

MoinMoin

Zitat von: Interessiertmich in Gestern um 23:47Da wundert es mich weiterhin, wieso der Personaler diese Aussage getroffen hat, dass eine solche Nebentätigkeit bei einer anderen Kommune nicht möglich sei..
Also das wundern über Aussagen von Personalern habe ich schon lange aufgegeben.

Das Problem dürfte bei dir aber sein, das ganze zu koordinieren.
Selbst wenn du die fixierten Arbeitszeiten so gelegt hast, dass es keine Überlappungen und genügend Luft zum Arbeitsplatzwechsel gibt, so könnte AG A plötzlich von dir verlangen, dass du mal ne Stunde  länger machst, weil gerade Not ist und du dann eigentlich bei AG B sein müsstest (§6 Abs 5).
Sprich das solltest du auf alle Fälle vertraglich ausschließen.
Und Urlaube etc. müssten auch immer von beiden genehmigt werden.

Vollstrecker

Nun, möglich wäre es, aber da gibt es viele kleine Punkte noch zu beachten. Die Arbeit darf nicht in Konkurrenz zueinander stehen. Wenn du z.B. deine Tätigkeit bei A Inhalte hat, von denen B profitieren oder wo A und B im Konflikt zueinander stehen könnten, dann geht es nicht. Z.B. bei A und B in einer Personalabteilung arbeiten wäre so ein Dingen. Der Personaler hat nicht so unrecht gehabt, aber man kann das nicht pauschalisieren. 

Dann gelten natürlich auch da die Sachen wie Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten, die Nebentätigkeit darf dich nicht beeinträchtigen und all sowas.

Am Ende bin ich aber auch wieder bei MoinMoin: Auch wenn es theoretisch möglich wäre, so ist es kaum praktisch umzusetzen. Das wird ganz schnell große Konflikte geben.

Petar Tudzharov

Ich kenne Fälle, in denen das so umgesetzt wurde und gut funktioniert. Allerdings ist die Tätigkeit tageweise aufgeteilt, d.h. im konkreten Fall arbeitet die Kollegin an zwei festen Tagen in der Woche für den einen, an den zwei (möglicherweise auch drei, weiß ich gar nicht genau) anderen Tagen für den anderen Arbeitgeber.

Wenn Sprechzeiten oder bestimmte Pflichttermine zu absolvieren sind, wird es schwieriger, das ist klar. Grundsätzlich kann es aber funktionieren, wenn beide Arbeitgeber mitspielen.

Zur Rechtslage: es gibt kein allgemeines Verbot, das einem solchen Vorhaben entgegensteht. Es gibt allerdings Einsatzbereiche, bei denen sich Interessenkonflikte ergeben, sodass das es dann daran scheitern könnte: Personalabteilung, Vergabestelle, "kreative" Bereiche wie Presse oder Marketing, um nur ein paar zu nennen.