Wechsel der Eingruppierung bei gleichzeitigem Wechsel der Stufenlaufzeit?

Begonnen von Katinkalotte, 27.04.2026 10:01

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Katinkalotte

Hallo,

ich benötige eure Hilfe zum Thema Stufenlaufzeit.
Ich habe derzeit die 11/4 und meine Erfahrungsstufe wechselt am 1.9.26 in die (11) 5.
Nun habe ich eine neue Stelle bekommen mit einer höheren Eingruppierung (13). Wenn ich diese nun am 1.9. antrete, habe ich dann auch automatisch die 13/5? Oder muss ich mindestens einen Tag in der 11/5 gearbeitet haben, um die 5 in die E13 mitzunehmen?

Vielen Dank für eure Unterstützung.

Petar T.


Johann

Technisch erreichst du am 01.09. zuerst die neue Stufe und wirst erst eine Sekunde später höhergruppiert. Insofern gehts dann für dich von 11/4 am 31.08. direkt in die 13/5 am 01.09.


Doraymefayzo

Hallo!

Uns wurde gesagt, dass wenn wir höher gruppiert werden, dass die Stufenlaufzeit zurückgesetzt wird.

Ich komme am 01.11.26 in die 5 und soll demnächst in eine höhere EG kommen. Nun wird mit der Höhergruppierung noch gewartet, weil ich angeblich bei der Höherstufung meine Stufenlaufzeit zurückgesetzt wird.

Ist das irgendwie gesetzlich geregelt?

Petar T.

Das ist tariflich geregelt.

Die Aussage ist korrekt. Die Höhergruppierung erfolgt stufengleich, die Stufenlaufzeit beginnt nach der Höhergruppierung wieder von vorne.

Wenn du am 01.11.26 in die Stufe 5 kommst, würde eine vorherige Höhergruppierung dazu führen, dass du in der neuen Entgeltgruppe wieder die vier Jahre warten müsstest, bis du in Stufe 5 kommst.

Das lässt sich umgehen, wenn die Parteien sich darauf verständigen, mit der Höhergruppierung (und somit auch der Übertragung der Tätigkeiten) zu warten.

In deinem Fall würde eine Höhergruppierung zum 01.11.26 dazu führen, dass du, formaljuristisch, erst in die Stufe 5 wechselst und unmittelbar danach, stufengleich in Stufe 5, höhergruppiert wirst.

Wenn der Arbeitgeber das tatsächlich von sich aus so vorschlägt, solltest du dankbar sein und dem geplanten Vorgehen zustimmen.

UNameIT

Zitat von: Doraymefayzo in 05.05.2026 10:46Hallo!

Uns wurde gesagt, dass wenn wir höher gruppiert werden, dass die Stufenlaufzeit zurückgesetzt wird.

Ich komme am 01.11.26 in die 5 und soll demnächst in eine höhere EG kommen. Nun wird mit der Höhergruppierung noch gewartet, weil ich angeblich bei der Höherstufung meine Stufenlaufzeit zurückgesetzt wird.

Ist das irgendwie gesetzlich geregelt?

Das ist im Tarifvertrag geregelt. §17
Zitat1Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe aus den Entgeltgruppen 2 bis
14 der Anlage A (VKA) werden die Beschäftigten im Bereich der VKA der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht haben,
mindestens jedoch der Stufe 2. 2Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung. 3Bei einer Eingruppierung
in eine niedrigere Entgeltgruppe ist die/der Beschäftige der in der höheren Entgeltgruppe erreichten Stufe zuzuordnen; die in der bisherigen Stufe zurückgelegte Stufenlaufzeit wird auf die Stufenlaufzeit in der niedrigeren Entgeltgruppe
angerechnet.
4Die/Der Beschäftigte erhält vom Beginn des Monats an, in dem
die Veränderung wirksam wird, das entsprechende Tabellenentgelt aus der in
Satz 1 und Satz 3 festgelegten Stufe der betreffenden Entgeltgruppe.
(4a) 1Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe aus der Entgeltgruppe 1 werden die Beschäftigten im Bereich der VKA derjenigen Stufe zugeordnet, in der
sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der
Stufe 2. 2Wird die/der Beschäftigte nicht in die nächsthöhere, sondern in eine
darüber liegende Entgeltgruppe höhergruppiert, ist das Tabellenentgelt für jede
dazwischen liegende Entgeltgruppe nach Satz 1 zu berechnen. 3Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung.
4Die/Der Beschäftigte erhält vom Beginn des Monats an, in dem die Veränderung wirksam wird, das entsprechende Tabellenentgelt aus der in Satz 1 festgelegten Stufe der betreffenden Entgeltgruppe

Das ist extrem kulant und gut von deinem AG, dass er da selber drauf achtet und dich erst nach dem Erreichen der höheren Stufe in die höhere EG gruppiert. Die meisten AG würden sich über die "Einsparmöglichkeit" freuen und hoffen das der AN die Regelung nicht kennt.

FearOfTheDuck

Zitat von: Doraymefayzo in 05.05.2026 10:46Hallo!

Uns wurde gesagt, dass wenn wir höher gruppiert werden, dass die Stufenlaufzeit zurückgesetzt wird.

Ich komme am 01.11.26 in die 5 und soll demnächst in eine höhere EG kommen. Nun wird mit der Höhergruppierung noch gewartet, weil ich angeblich bei der Höherstufung meine Stufenlaufzeit zurückgesetzt wird.

Ist das irgendwie gesetzlich geregelt?

Wie werdet ihr denn höhergruppiert?

ich1974

Wenn die Höhergruppierung lediglich eine Korrektur der Eingruppierung des AG ist, seid Ihr bereits höhergruppiert (Tarifautomatik) der AG müsste dann ab Übertragung der Tätigkeit die Stufenlaufzeit nachzeichnen. Das kann dann dazu führen, dass du am 01.09.2026 nicht in Stufe 5 kommst.