Amtszeit Personalrat

Begonnen von fritz, Gestern um 15:36

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fritz

Wir sind eine kleine Stadt in Thüringen. 2021 wurde ein neuer Personalrat gewählt, weil sich die Stadt und die Verwaltungsgemeinschaft 2020 getrennt haben.Nach dem Thüringer Personalvertretungsgesetz hat der Personalrat 5 Jahre Amtszeit. Ich habe den Personalrat gefragt ,wann sie dieses Jahr 2026 eine Neuwahl durchführen wollen.Der Personalrat antwortete mir, das sie eine Neuwahl erst 2027 durchführen. Das wäre eine Amtszeit von 6 Jahren. Nun zu meiner Frage. Ist das so gesetzlich richtig?

MfG

fragmalnach

Die Antwort findet sich -wie immer- im entsprechenden Gesetz. Thüringer Personalvertretungsgesetz § 27 Abs. 4 könnte helfen.