Senkung Brutto-Jahreseinkommen durch Jobrad

Begonnen von SonneMondundSterne123, 28.04.2026 07:43

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Faunus

Zitat von: KlammeKassen in Gestern um 08:51Wenn immer weniger Netto bleibt, wird es halt auch immer schwieriger, privat vorzusorgen.

Da stellt sich die Frage, was ist der Unterschied zw. Lebensstandard und Lebensqualität und was davon will ich mir wie dauerhaft schaffen.
Wenn ich mir anschaue, was uns alles als "muss man haben" suggeriert wird...

Fettschwanzmaki

Zitat von: Rentenonkel in Gestern um 09:56Es wird spätestens an dieser Stelle deutlich, dass es einen Unterschied macht, ob man die Gesundheitskosten der Bürgergeldempfänger als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreift, an der sich auch die privat Krankenversicherten mit ihren Steuern beteiligen müssen, oder ob man diese Kosten zu einen nicht unerheblichen Teil lediglich der Versichertengemeinschaft mit ihren Beitragszahlern aufbürdet.

Wir hatten das schon an anderer Stelle:

Die "versicherungsfremden Leistungen" können bzw. sollen (Achtung! Verschwörungstheorie!) nicht klar ausgewiesen werden, um "andere Begehrlichkeiten" der jeweiligen Interessierten erst überhaupt nicht zu wecken (vgl. den Thread zur Renten- bzw. Sozialversicherung).

Eine genaue Abgrenzung ist derzeit nicht möglich und politisch anscheinend nicht gewollt.

Natürlich müsste der Fehlbetrag bei den Beziehern der Grundsicherung (SGB II) vollkommen aus Steuermitteln finanziert werden, um diese Kosten gesamtgesellschaftlich gegenfinanzieren zu können. Für den Staat wäre das "linke Tasche, rechte Tasche" - für die Beitragzahler der GKV jedoch nicht, und hier geht es mittlerweile um ein Gerechtigkeitsempfinden der über knapp 75 mio. GKV-Versicherten (2025).

Ich bin der festen Überzeugung, dass die jenigen, die das auf dem Schirm haben, jetzt alle AfD wählen...  ::)  ;D

Ernsthaft: es nährt die allgemeine Unzufriedenheit.

Und ich verstehe hier auch die SPD nicht ("soll alles so schön gerecht sein!"), Klingbeil aufgrund des Mill.-Defizits schon, aber das kann und sollte nicht das Problem der SPD sein. Nur ein weiterer Sargnagel für die ehemalige Volkspartei der kleinen Leute. Langlang ist´s her...

***

Nach meinen Information sind Bürgergeldempfänger "eigenständige Mitglieder der GKV", also keine Familienversicherung.

Interessant ist auch, dass im Falle einer vorherigen PKV und dann bei eintretenden Leistungsbezug der halbe Basisbetrag (bis zu 471,xx €) durch das JC bezahlt wird - im Gegensatz zu den ca. 144 € bei der GKV. Nun, da scheint es ja ansatzweise zu gehen, obwohl auch dieser Betrag die realen Kosten (sehr wahrscheinlich) nicht abdeckt.

Zur Thematik "Haben muss" kann ich nur erneut an Epikur verweisen:

"Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug." - das war schon vor ca. 2.300 Jahren so...  ;D

Ramirez

Zitat von: Fettschwanzmaki in Gestern um 16:42...

Ich bin der festen Überzeugung, dass die jenigen, die das auf dem Schirm haben, jetzt alle AfD wählen...  ::)  ;D

Ernsthaft: es nährt die allgemeine Unzufriedenheit.

Und ich verstehe hier auch die SPD nicht ("soll alles so schön gerecht sein!"), Klingbeil aufgrund des Mill.-Defizits schon, aber das kann und sollte nicht das Problem der SPD sein. Nur ein weiterer Sargnagel für die ehemalige Volkspartei der kleinen Leute. Langlang ist´s her...
...


Das haben viel zu wenige auf dem Schirm, das macht also kaum einen Unterschied.
Genau deshalb ist es Klingbeil auch egal, der SPD-Restwähler versteht es eh nicht oder es ist für ihn nicht relevant.

Rentenonkel

Zitat von: BAT in Gestern um 10:35Wird denn wirklich PRO BÜRGERGELDEMPFÄNGER diese 144 € gezahlt?

Also nehmen wir eine Familie mit Mama, Papa, zwei Kindern. In der GKV zahlt z. B. nur der Vater was ein, die anderen sind kostenlos mitversichert.

Diese Familie rutscht in das Bürgergeld. Zahlt das Amt nun nur den Beitrag für den Vater, oder für alle vier Personen jeweils 144 €?

Es werden für jeden erwerbsfähigen Bürgergeldempfänger ab dem 15. Lebensjahr die 144 Euro gezahlt. Kinder unter 15 Jahre sind beitragsfrei familienversichert.

Rentenonkel

Zitat von: Fettschwanzmaki in Gestern um 16:42Wir hatten das schon an anderer Stelle:

Die "versicherungsfremden Leistungen" können bzw. sollen (Achtung! Verschwörungstheorie!) nicht klar ausgewiesen werden, um "andere Begehrlichkeiten" der jeweiligen Interessierten erst überhaupt nicht zu wecken (vgl. den Thread zur Renten- bzw. Sozialversicherung).

Eine genaue Abgrenzung ist derzeit nicht möglich und politisch anscheinend nicht gewollt.


Die von mir zitierte Garantie bezieht sich nur auf Versicherungsleistungen und erstreckt sich nicht auch auf versicherungsfremde Leistungen. Es gibt innerhalb und außerhalb der Politik eine rege Diskussion darüber, was man darunter versteht. Dadurch, dass versicherungsfremde Leistungen zum Spielball der Politik werden können, ist es auch aus Sicht der Versicherten gut, diese nicht genau zu beziffern sondern stattdessen alle Leistungen der Sozialversicherung bis zum Beweis des Gegenteils als Versicherungsleistungen zu begreifen; andernfalls könnten sie schneller weg sein, als man bis drei gezählt hat.

Zitat von: Fettschwanzmaki in Gestern um 16:42Natürlich müsste der Fehlbetrag bei den Beziehern der Grundsicherung (SGB II) vollkommen aus Steuermitteln finanziert werden, um diese Kosten gesamtgesellschaftlich gegenfinanzieren zu können. Für den Staat wäre das "linke Tasche, rechte Tasche" - für die Beitragzahler der GKV jedoch nicht, und hier geht es mittlerweile um ein Gerechtigkeitsempfinden der über knapp 75 mio. GKV-Versicherten (2025).

Natürlich müssen sie das. Die Frage ist jedoch, ob das nicht längst passiert. Solange die Summe aus Bundeszuschuss (zuletzt 15 Mrd EUR) und Beiträgen die Kosten überschritten haben, war auch der GKV Verband mit dieser Lösung einverstanden. Erst jetzt, wo offenkundig die Summe der Beiträge nicht ausreicht, wird ein Riesenfass aufgemacht. Da hat der Finanzminister, wenn er es auch sehr ungeschickt formuliert hat, im Kern Recht, wenn er sagt, dass bei einer Erhöhung der Beiträge für Grundsicherungsempfänger der Bundeszuschuss in der bisherigen Größenordnung reduziert werden kann und dass so über diesen Weg, und ich denke, dass es ihm genau darum geht, notwendige Reformen nicht weiter aufgeschoben werden dürfen.
Zitat von: Fettschwanzmaki in Gestern um 16:42Ich bin der festen Überzeugung, dass die jenigen, die das auf dem Schirm haben, jetzt alle AfD wählen...  ::)  ;D

Ernsthaft: es nährt die allgemeine Unzufriedenheit.

Und ich verstehe hier auch die SPD nicht ("soll alles so schön gerecht sein!"), Klingbeil aufgrund des Mill.-Defizits schon, aber das kann und sollte nicht das Problem der SPD sein. Nur ein weiterer Sargnagel für die ehemalige Volkspartei der kleinen Leute. Langlang ist´s her...

***

Wenn diejenigen, die das auf dem Schirm haben, jetzt AfD wählen, dann dürfen sie nicht überrascht sein, wenn dann deren Lösungsvorschläge auf den Tisch kommen: Die AfD propagiert den Wegfall der aus ihrer Sicht versicherungsfremden Leistungen und diese Politik ist aus meiner Sicht patriarchisch geprägt. Als Beispiele nenne ich mal für den Bereich der KV:

Die beitragsfreie Versicherung während des Erziehungsurlaubs, die beitragsfreie Mitversicherung von nicht berufstätigen beziehungsweise geringfügig beschäftigten Ehegatten oder Lebenspartnern sowie Kindern,
Leistungen rund um die Schwangerschaft und Mutterschaft, zum Beispiel Vorsorge- und Entbindungskosten, Haushaltshilfe oder häusliche Krankenpflege während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung, Leistungen zur Empfängnisverhütung, Leistungen zur künstlichen Befruchtung, das Mutterschaftsgeld und Krankengeld bei der Betreuung eines kranken Kindes, Betriebs- und Haushaltshilfen für alle Versicherten, insbesondere zur Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhausaufenthalten.

Je nach Lesart und Zahlen, denen man glauben schenkt, betragen die Kosten für versicherungsfremde Leistungen etwa 4 MRD Euro / Jahr. Wenn also der Bundesminister sagt, dass durch die Erhöhung der Beiträge für Bürgergeldempfänger (was grob 15 MRD an Beiträgen ausmacht und in etwa dem derzeitigen Bundeszuschuss entspricht) der Bundeszuschuss um 11 MRD auf 4 MRD gekürzt werden könnte, geht es am Ende um vielleicht 4 MRD EUR und nicht um die gesamten 15 MRD. Diese 15 MRD sind jedoch der gesamte Fehlbetrag der gKV. Dennoch wäre eine höhere Kopfpauschale für Bürgergeldempfänger gerechter, auch wenn ich den Kern der Aussage verstehe und nachvollziehen kann.

Am Ende wird man daher um Reformen nicht herumkommen. Ob das populär ist oder nicht, ist egal, es ist notwendig und längst überfällig. Mir persönlich ist es lieber, wenn man reformiert statt blind alle versicherungsfremden Leistungen streicht.

MoinMoin

Ist es denn, in dieser Lesart, eine versicherungsfremde Leistung, wenn die GKV versicherten Bürgergeldempfänger nur 144€ in die GKV einzahlen?
Wenn man also davon ausgeht, dass so ein single Bürgergeldempfänger 1000€ Bedarf hat, dann würde er als Lohnempfänger rund ~172,50€ in die Kasse zahlen.
Von der reinen Logik, müsste der Staat doch dieses Geld mindestens einzahlen.
Also vom Bürgergeld die prozentualen Kassenbeiträge abrechnen und nicht pauschlisiert.
Dann wäre die Last zwar immer noch zu 100% bei den GKVlern, aber man hätte die Diskussion nicht.
Und wenn man da von den 1000€ noch ein sv-freies imaginäres Wohngeld abzieht, dann kommt man doch schnell auf die 144€ als Berechnung.
Man darf gespannt sein, was das Gericht entscheidet.
Ich hoffe das mehr Steuergelder in die GKV gezahlt werden (sage ich als PKVler)



Rentenonkel

Zitat von: MoinMoin in Heute um 08:07Ist es denn, in dieser Lesart, eine versicherungsfremde Leistung, wenn die GKV versicherten Bürgergeldempfänger nur 144€ in die GKV einzahlen?
Wenn man also davon ausgeht, dass so ein single Bürgergeldempfänger 1000€ Bedarf hat, dann würde er als Lohnempfänger rund ~172,50€ in die Kasse zahlen.
Von der reinen Logik, müsste der Staat doch dieses Geld mindestens einzahlen.
Also vom Bürgergeld die prozentualen Kassenbeiträge abrechnen und nicht pauschlisiert.
Dann wäre die Last zwar immer noch zu 100% bei den GKVlern, aber man hätte die Diskussion nicht.
Und wenn man da von den 1000€ noch ein sv-freies imaginäres Wohngeld abzieht, dann kommt man doch schnell auf die 144€ als Berechnung.
Man darf gespannt sein, was das Gericht entscheidet.
Ich hoffe das mehr Steuergelder in die GKV gezahlt werden (sage ich als PKVler)

In der Gesetzlichen Krankenversicherung sind, je nach Lesart, sowohl einnahmeseitige als auch ausgabenseitige versicherungsfremde Leistungen zu unterscheiden. Es gibt Stimmen, die auf der Einnahmeseite die gesamte geltende Beitragsbemessung als versicherungsfremd ansehen, da die Beiträge einkommensabhängig in unterschiedlicher Höhe entrichtet werden, die Leistungen jedoch – mit Ausnahme des Krankengeldes – für alle gleich hoch sind. Nach dem Äquivalenzprinzip in der Finanzmathematik sei daher eine Finanzierung der Krankenversicherungsleistungen durch einkommensunabhängige einheitliche Beiträge (Kopfpauschale) sachgerecht.

Akzeptiert man die geltende einkommensabhängige Beitragsbemessung nach dem Solidaritätsprinzip, würden dennoch einnahmeseitige versicherungsfremde Komponenten verbleiben. Bei einkommensabhängigen Beiträgen gibt es Personengruppen, die einen Leistungsanspruch haben, jedoch keine Beiträge entrichten, hier insbesondere die Kinder unter 15 Jahren. Gleichzeitig gibt es Versicherte, die im Vergleich zu den Leistungen zu geringe Beiträge zahlen, während es auf der anderen Seite Versicherte gibt, die mehr zahlen, als sie an Kosten verursachen. Hier gilt das Solidaritätsprinzip, nach dem starke Schultern mehr tragen müssen als schwache Schultern.
 
Die derzeitige Berechnungsgrundlage für Empfänger der Grundsicherung ist das 0,2155-fache der monatlichen Bezugsgröße (im Jahr 2026 liegt diese bei 3.955 Euro). Bei freiwillig Versicherten liegt die Mindestbemessungsgrenze jedoch bei 1/3 der monatlichen Bezugsgröße.

Daher ist für die gKV unverständlich, warum der Bund für einen Bezieher von Bürgergeld ein geringeren Beitrag zahlen darf als den nach der Mindestbemessungsgrenze.

Ich für meinen Teil kann darin auch keinen sachlichen Grund erkennen. Daher gehe ich davon aus, dass wenn sich für diese Unterscheidung kein kein sachlicher Grund finden lässt, auch für die Bürgergeldempfänger zukünftig ein Beitrag nach der Mindestbemessungsgrenze zu zahlen ist. Dann darf der Bund im Gegenzug den Bundeszuschuss allerdings in gleichem Umfang senken, was dann nichts anders sein dürfte als "linke Tasche, rechte Tasche".

Die Frage der Beitragszahlung für Bürgergeldempfänger ist verständlicherweise hochemotional, hilft jedoch nicht, über notwendige Reformen endlich sachlich zu diskutieren und  möglichst auf Grundlage einer breiten gesellschaftlichen Basis zu beschließen statt sie weiter aufzuschieben oder gar zu verhindern. Stattdessen wird die Diskussion in eine Richtung verschoben, die meiner Meinung am Ende weder der Krankenversicherung noch den Versicherten hilft. Die Bürgergeldempfänger sind nicht das Problem der gesetzlichen KV und PV, sondern meiner Meinung nach die die ungünstige, demografische Entwicklung.