Senkung Brutto-Jahreseinkommen durch Jobrad

Begonnen von SonneMondundSterne123, 28.04.2026 07:43

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Faunus

Zitat von: KlammeKassen in Gestern um 08:51Wenn immer weniger Netto bleibt, wird es halt auch immer schwieriger, privat vorzusorgen.

Da stellt sich die Frage, was ist der Unterschied zw. Lebensstandard und Lebensqualität und was davon will ich mir wie dauerhaft schaffen.
Wenn ich mir anschaue, was uns alles als "muss man haben" suggeriert wird...

Fettschwanzmaki

Zitat von: Rentenonkel in Gestern um 09:56Es wird spätestens an dieser Stelle deutlich, dass es einen Unterschied macht, ob man die Gesundheitskosten der Bürgergeldempfänger als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreift, an der sich auch die privat Krankenversicherten mit ihren Steuern beteiligen müssen, oder ob man diese Kosten zu einen nicht unerheblichen Teil lediglich der Versichertengemeinschaft mit ihren Beitragszahlern aufbürdet.

Wir hatten das schon an anderer Stelle:

Die "versicherungsfremden Leistungen" können bzw. sollen (Achtung! Verschwörungstheorie!) nicht klar ausgewiesen werden, um "andere Begehrlichkeiten" der jeweiligen Interessierten erst überhaupt nicht zu wecken (vgl. den Thread zur Renten- bzw. Sozialversicherung).

Eine genaue Abgrenzung ist derzeit nicht möglich und politisch anscheinend nicht gewollt.

Natürlich müsste der Fehlbetrag bei den Beziehern der Grundsicherung (SGB II) vollkommen aus Steuermitteln finanziert werden, um diese Kosten gesamtgesellschaftlich gegenfinanzieren zu können. Für den Staat wäre das "linke Tasche, rechte Tasche" - für die Beitragzahler der GKV jedoch nicht, und hier geht es mittlerweile um ein Gerechtigkeitsempfinden der über knapp 75 mio. GKV-Versicherten (2025).

Ich bin der festen Überzeugung, dass die jenigen, die das auf dem Schirm haben, jetzt alle AfD wählen...  ::)  ;D

Ernsthaft: es nährt die allgemeine Unzufriedenheit.

Und ich verstehe hier auch die SPD nicht ("soll alles so schön gerecht sein!"), Klingbeil aufgrund des Mill.-Defizits schon, aber das kann und sollte nicht das Problem der SPD sein. Nur ein weiterer Sargnagel für die ehemalige Volkspartei der kleinen Leute. Langlang ist´s her...

***

Nach meinen Information sind Bürgergeldempfänger "eigenständige Mitglieder der GKV", also keine Familienversicherung.

Interessant ist auch, dass im Falle einer vorherigen PKV und dann bei eintretenden Leistungsbezug der halbe Basisbetrag (bis zu 471,xx €) durch das JC bezahlt wird - im Gegensatz zu den ca. 144 € bei der GKV. Nun, da scheint es ja ansatzweise zu gehen, obwohl auch dieser Betrag die realen Kosten (sehr wahrscheinlich) nicht abdeckt.

Zur Thematik "Haben muss" kann ich nur erneut an Epikur verweisen:

"Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug." - das war schon vor ca. 2.300 Jahren so...  ;D

Ramirez

Zitat von: Fettschwanzmaki in Gestern um 16:42...

Ich bin der festen Überzeugung, dass die jenigen, die das auf dem Schirm haben, jetzt alle AfD wählen...  ::)  ;D

Ernsthaft: es nährt die allgemeine Unzufriedenheit.

Und ich verstehe hier auch die SPD nicht ("soll alles so schön gerecht sein!"), Klingbeil aufgrund des Mill.-Defizits schon, aber das kann und sollte nicht das Problem der SPD sein. Nur ein weiterer Sargnagel für die ehemalige Volkspartei der kleinen Leute. Langlang ist´s her...
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Das haben viel zu wenige auf dem Schirm, das macht also kaum einen Unterschied.
Genau deshalb ist es Klingbeil auch egal, der SPD-Restwähler versteht es eh nicht oder es ist für ihn nicht relevant.

Rentenonkel

Zitat von: BAT in Gestern um 10:35Wird denn wirklich PRO BÜRGERGELDEMPFÄNGER diese 144 € gezahlt?

Also nehmen wir eine Familie mit Mama, Papa, zwei Kindern. In der GKV zahlt z. B. nur der Vater was ein, die anderen sind kostenlos mitversichert.

Diese Familie rutscht in das Bürgergeld. Zahlt das Amt nun nur den Beitrag für den Vater, oder für alle vier Personen jeweils 144 €?

Es werden für jeden erwerbsfähigen Bürgergeldempfänger ab dem 15. Lebensjahr die 144 Euro gezahlt. Kinder unter 15 Jahre sind beitragsfrei familienversichert.

Rentenonkel

Zitat von: Fettschwanzmaki in Gestern um 16:42Wir hatten das schon an anderer Stelle:

Die "versicherungsfremden Leistungen" können bzw. sollen (Achtung! Verschwörungstheorie!) nicht klar ausgewiesen werden, um "andere Begehrlichkeiten" der jeweiligen Interessierten erst überhaupt nicht zu wecken (vgl. den Thread zur Renten- bzw. Sozialversicherung).

Eine genaue Abgrenzung ist derzeit nicht möglich und politisch anscheinend nicht gewollt.


Die von mir zitierte Garantie bezieht sich nur auf Versicherungsleistungen und erstreckt sich nicht auch auf versicherungsfremde Leistungen. Es gibt innerhalb und außerhalb der Politik eine rege Diskussion darüber, was man darunter versteht. Dadurch, dass versicherungsfremde Leistungen zum Spielball der Politik werden können, ist es auch aus Sicht der Versicherten gut, diese nicht genau zu beziffern sondern stattdessen alle Leistungen der Sozialversicherung bis zum Beweis des Gegenteils als Versicherungsleistungen zu begreifen; andernfalls könnten sie schneller weg sein, als man bis drei gezählt hat.

Zitat von: Fettschwanzmaki in Gestern um 16:42Natürlich müsste der Fehlbetrag bei den Beziehern der Grundsicherung (SGB II) vollkommen aus Steuermitteln finanziert werden, um diese Kosten gesamtgesellschaftlich gegenfinanzieren zu können. Für den Staat wäre das "linke Tasche, rechte Tasche" - für die Beitragzahler der GKV jedoch nicht, und hier geht es mittlerweile um ein Gerechtigkeitsempfinden der über knapp 75 mio. GKV-Versicherten (2025).

Natürlich müssen sie das. Die Frage ist jedoch, ob das nicht längst passiert. Solange die Summe aus Bundeszuschuss (zuletzt 15 Mrd EUR) und Beiträgen die Kosten überschritten haben, war auch der GKV Verband mit dieser Lösung einverstanden. Erst jetzt, wo offenkundig die Summe der Beiträge nicht ausreicht, wird ein Riesenfass aufgemacht. Da hat der Finanzminister, wenn er es auch sehr ungeschickt formuliert hat, im Kern Recht, wenn er sagt, dass bei einer Erhöhung der Beiträge für Grundsicherungsempfänger der Bundeszuschuss in der bisherigen Größenordnung reduziert werden kann und dass so über diesen Weg, und ich denke, dass es ihm genau darum geht, notwendige Reformen nicht weiter aufgeschoben werden dürfen.
Zitat von: Fettschwanzmaki in Gestern um 16:42Ich bin der festen Überzeugung, dass die jenigen, die das auf dem Schirm haben, jetzt alle AfD wählen...  ::)  ;D

Ernsthaft: es nährt die allgemeine Unzufriedenheit.

Und ich verstehe hier auch die SPD nicht ("soll alles so schön gerecht sein!"), Klingbeil aufgrund des Mill.-Defizits schon, aber das kann und sollte nicht das Problem der SPD sein. Nur ein weiterer Sargnagel für die ehemalige Volkspartei der kleinen Leute. Langlang ist´s her...

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Wenn diejenigen, die das auf dem Schirm haben, jetzt AfD wählen, dann dürfen sie nicht überrascht sein, wenn dann deren Lösungsvorschläge auf den Tisch kommen: Die AfD propagiert den Wegfall der aus ihrer Sicht versicherungsfremden Leistungen und diese Politik ist aus meiner Sicht patriarchisch geprägt. Als Beispiele nenne ich mal für den Bereich der KV:

Die beitragsfreie Versicherung während des Erziehungsurlaubs, die beitragsfreie Mitversicherung von nicht berufstätigen beziehungsweise geringfügig beschäftigten Ehegatten oder Lebenspartnern sowie Kindern,
Leistungen rund um die Schwangerschaft und Mutterschaft, zum Beispiel Vorsorge- und Entbindungskosten, Haushaltshilfe oder häusliche Krankenpflege während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung, Leistungen zur Empfängnisverhütung, Leistungen zur künstlichen Befruchtung, das Mutterschaftsgeld und Krankengeld bei der Betreuung eines kranken Kindes, Betriebs- und Haushaltshilfen für alle Versicherten, insbesondere zur Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhausaufenthalten.

Je nach Lesart und Zahlen, denen man glauben schenkt, betragen die Kosten für versicherungsfremde Leistungen etwa 4 MRD Euro / Jahr. Wenn also der Bundesminister sagt, dass durch die Erhöhung der Beiträge für Bürgergeldempfänger (was grob 15 MRD an Beiträgen ausmacht und in etwa dem derzeitigen Bundeszuschuss entspricht) der Bundeszuschuss um 11 MRD auf 4 MRD gekürzt werden könnte, geht es am Ende um vielleicht 4 MRD EUR und nicht um die gesamten 15 MRD. Diese 15 MRD sind jedoch der gesamte Fehlbetrag der gKV. Dennoch wäre eine höhere Kopfpauschale für Bürgergeldempfänger gerechter, auch wenn ich den Kern der Aussage verstehe und nachvollziehen kann.

Am Ende wird man daher um Reformen nicht herumkommen. Ob das populär ist oder nicht, ist egal, es ist notwendig und längst überfällig. Mir persönlich ist es lieber, wenn man reformiert statt blind alle versicherungsfremden Leistungen streicht.

MoinMoin

Ist es denn, in dieser Lesart, eine versicherungsfremde Leistung, wenn die GKV versicherten Bürgergeldempfänger nur 144€ in die GKV einzahlen?
Wenn man also davon ausgeht, dass so ein single Bürgergeldempfänger 1000€ Bedarf hat, dann würde er als Lohnempfänger rund ~172,50€ in die Kasse zahlen.
Von der reinen Logik, müsste der Staat doch dieses Geld mindestens einzahlen.
Also vom Bürgergeld die prozentualen Kassenbeiträge abrechnen und nicht pauschlisiert.
Dann wäre die Last zwar immer noch zu 100% bei den GKVlern, aber man hätte die Diskussion nicht.
Und wenn man da von den 1000€ noch ein sv-freies imaginäres Wohngeld abzieht, dann kommt man doch schnell auf die 144€ als Berechnung.
Man darf gespannt sein, was das Gericht entscheidet.
Ich hoffe das mehr Steuergelder in die GKV gezahlt werden (sage ich als PKVler)



Rentenonkel

Zitat von: MoinMoin in Heute um 08:07Ist es denn, in dieser Lesart, eine versicherungsfremde Leistung, wenn die GKV versicherten Bürgergeldempfänger nur 144€ in die GKV einzahlen?
Wenn man also davon ausgeht, dass so ein single Bürgergeldempfänger 1000€ Bedarf hat, dann würde er als Lohnempfänger rund ~172,50€ in die Kasse zahlen.
Von der reinen Logik, müsste der Staat doch dieses Geld mindestens einzahlen.
Also vom Bürgergeld die prozentualen Kassenbeiträge abrechnen und nicht pauschlisiert.
Dann wäre die Last zwar immer noch zu 100% bei den GKVlern, aber man hätte die Diskussion nicht.
Und wenn man da von den 1000€ noch ein sv-freies imaginäres Wohngeld abzieht, dann kommt man doch schnell auf die 144€ als Berechnung.
Man darf gespannt sein, was das Gericht entscheidet.
Ich hoffe das mehr Steuergelder in die GKV gezahlt werden (sage ich als PKVler)

In der Gesetzlichen Krankenversicherung sind, je nach Lesart, sowohl einnahmeseitige als auch ausgabenseitige versicherungsfremde Leistungen zu unterscheiden. Es gibt Stimmen, die auf der Einnahmeseite die gesamte geltende Beitragsbemessung als versicherungsfremd ansehen, da die Beiträge einkommensabhängig in unterschiedlicher Höhe entrichtet werden, die Leistungen jedoch – mit Ausnahme des Krankengeldes – für alle gleich hoch sind. Nach dem Äquivalenzprinzip in der Finanzmathematik sei daher eine Finanzierung der Krankenversicherungsleistungen durch einkommensunabhängige einheitliche Beiträge (Kopfpauschale) sachgerecht.

Akzeptiert man die geltende einkommensabhängige Beitragsbemessung nach dem Solidaritätsprinzip, würden dennoch einnahmeseitige versicherungsfremde Komponenten verbleiben. Bei einkommensabhängigen Beiträgen gibt es Personengruppen, die einen Leistungsanspruch haben, jedoch keine Beiträge entrichten, hier insbesondere die Kinder unter 15 Jahren. Gleichzeitig gibt es Versicherte, die im Vergleich zu den Leistungen zu geringe Beiträge zahlen, während es auf der anderen Seite Versicherte gibt, die mehr zahlen, als sie an Kosten verursachen. Hier gilt das Solidaritätsprinzip, nach dem starke Schultern mehr tragen müssen als schwache Schultern.
 
Die derzeitige Berechnungsgrundlage für Empfänger der Grundsicherung ist das 0,2155-fache der monatlichen Bezugsgröße (im Jahr 2026 liegt diese bei 3.955 Euro). Bei freiwillig Versicherten liegt die Mindestbemessungsgrenze jedoch bei 1/3 der monatlichen Bezugsgröße.

Daher ist für die gKV unverständlich, warum der Bund für einen Bezieher von Bürgergeld ein geringeren Beitrag zahlen darf als den nach der Mindestbemessungsgrenze.

Ich für meinen Teil kann darin auch keinen sachlichen Grund erkennen. Daher gehe ich davon aus, dass wenn sich für diese Unterscheidung kein kein sachlicher Grund finden lässt, auch für die Bürgergeldempfänger zukünftig ein Beitrag nach der Mindestbemessungsgrenze zu zahlen ist. Dann darf der Bund im Gegenzug den Bundeszuschuss allerdings in gleichem Umfang senken, was dann nichts anders sein dürfte als "linke Tasche, rechte Tasche".

Die Frage der Beitragszahlung für Bürgergeldempfänger ist verständlicherweise hochemotional, hilft jedoch nicht, über notwendige Reformen endlich sachlich zu diskutieren und  möglichst auf Grundlage einer breiten gesellschaftlichen Basis zu beschließen statt sie weiter aufzuschieben oder gar zu verhindern. Stattdessen wird die Diskussion in eine Richtung verschoben, die meiner Meinung am Ende weder der Krankenversicherung noch den Versicherten hilft. Die Bürgergeldempfänger sind nicht das Problem der gesetzlichen KV und PV, sondern meiner Meinung nach die die ungünstige, demografische Entwicklung.

KlammeKassen

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 09:03Würde mich in der Tat mal interessieren, wie das so ist mit den Reichen und PKV.
Wie hoch ist der Anteil der PKV-Beamten die unter A11 sind?
Wie hoch der Rentner deren Einkommen unter 2000€ (wenn man das als Reichen marke ansieht) sind.
Wie hoch der nicht-SVpflichtig arbeitenden Bevölkerung deren Einkommen unter 2000€ (wenn man das als Reichen marke ansieht) sind.

Der Rest sind dann die Reichen.


Das "reich" war extra in Anführungsstriche gesetzt. Von den abhängig sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind es nur die, die auch viel Geld verdienen; sonst kommst du da ja gar nicht mehr ran. Mehr Leute auf der/über der BBG, die trotzdem in der GKV sind, helfen der GKV natürlich auch für bessere Einnahmen...

Beamte sind ja noch ein Thema für sich... außerdem kann man sich (hier ist ja VKA, nicht Bund oder Land) in den meisten Bundesländern auch für die GKV entscheiden oder bekommt die Hälfte nun dafür. Das werden aber nur ältere oder kranke Personen machen, da man ja ungerne auf die Vorteile der PKV, die oftmals dann auch noch günstiger ist, verzichten will.

Es gibt wohl auch Tarife in der folgenden Art:
Ein Bekannter von mir ist Beamter und zahlt die Rechnungen teilweise als Selbstzahler, weil er - wenn er weniger als XY Euro - Kosten verursacht, die Hälfte der Beiträge zurückbekommt. Und diese Beiträge sind schon geringer als bei mir ohnehin.
Dann wird also noch versucht, die ohnehin geringen Kosten noch günstiger zu drücken.


Schon spannend, dass man nur einmal den Zugang haben muss und dann die Luxusumstände in vollen Zügen genießen kann. Inwiefern das fair ist, darf wohl mehr als kritisch betrachtet werden

KlammeKassen

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 09:09Ich glaube man könnte es so begründen, dass die Bürgergeldempfänger "SVpflichtig Angestellte" sind beim Staat und dann halt der Staat als "AG" davon seine 17x% GKV Beiträge an die Kassen zahlt.

Fair und korrekt wäre eigentlich eine eigene GKV/PKV zu gründen, die die BGler aufnimmt und dann mit der Kohle die reinkommt klar kommen muss, bzw. via Staatsstütze überleben muss.

Oder sie bekommen 100% Beihilfe wie einige Beamte (   :o   duck weg)



17 % wovon ist die Frage?!

Die zahlen ja weniger als Freiwillig Versicherte (beispielsweise Studierende, die über 30 sind) für die GKV. Macht absolut keinen Sinn, ist aber natürlich günstig für den Haushalt der Bundesrepublik.

KlammeKassen

#84
Zitat von: Rentenonkel in Gestern um 09:56Ich versuche das mal, etwas einzuordnen: Bürgergeldempfänger erhalten Ihr Einkommen vom Steuerzahler. Die örtlich zuständigen Jobcenter zahlen für die gesetzlich versicherten Bürgergeldempfänger einen geringen Beitrag von 144 EUR / Monat ein. Diese Beiträge decken jedoch nur etwa ein Drittel der Kosten.

Nach dem Verband der gesetzlichen Krankenversicherung müsste der Bund die Differenz von geschätzten 15 MRD EUR für die Bürgergeldempfänger tragen.

Die Argumentation des Finanzministers ist nun folgende: Neben den 144 EUR pro Bürgergeldempfänger zahlt der Bund der Krankenversicherung einen Bundeszuschuss von zuletzt 14,5 MRD Euro pro Jahr für versicherungsfremde Leistungen. Darin ist auch ein zusätzlicher Anteil für Bürgergeldempfänger enthalten. Wenn sich also der Beitrag für Bürgergeldempfänger verdreifachen sollte, dann könne er ja den Bundeszuschuss reduzieren, weil andernfalls der Bundeszuschuss höher wäre als die Gesamtausgaben der gKV für versicherungsfremde Leistungen. Das ist das, was er mit "linke Tasche, rechte Tasche" meinte, weil es so, wie er es verstanden hat, sowohl für den Bundeshaushalt als auch für die gKV nahezu kostenneutral gewesen wäre.

Nur bei einem stabilen Bundeszuschuss neben der Erhöhung der Beiträge würden die Beitragszahler entlastet. Allerdings hat er, so denke ich, übersehen, dass es neben den Grundsicherungsempfängern noch weitere versicherungsfremde Leistungen gibt. Daher sollte, so denke ich, bei Erhöhung der Beiträge für Grundsicherungsempfänger der Bundeszuschuss eben nicht im gleichen Umfang gesenkt werden, wie durch die Erhöhung der Beiträge für Empfänger der Grundsicherung in das System gespült würden. Allerdings wäre es wohl dennoch rechtlich in einem gewissen Umfang möglich.

Es wird spätestens an dieser Stelle deutlich, dass es einen Unterschied macht, ob man die Gesundheitskosten der Bürgergeldempfänger als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreift, an der sich auch die privat Krankenversicherten mit ihren Steuern beteiligen müssen, oder ob man diese Kosten zu einen nicht unerheblichen Teil lediglich der Versichertengemeinschaft mit ihren Beitragszahlern aufbürdet.

Es sind und bleiben halt versicherungsfremde Leistungen....
Demnächst zahlen wir dann aus der Rentenversicherung dann vielleicht noch die Kosten der Unterkunft für die Bürgergeldempfänger, weil der Haushalt das nicht mehr hergibt?

Der Bundeszuschuss soll ja um mehr gekürzt werden als was zusätzlich aufgewendet wird für die Bürgergeldempfänger.

Wenn ein so üppiger Sozialstaat aufgebaut werden soll, dann müssen sich auch alle beteiligen.

Wer 60/70 k verdient und kein Krebs hat oder im Krankenhaus ist, wird der Krankenkasse in der Regel mehr Einnahmen bescheren als Ausgaben fabrizieren. Dennoch hat er keine Möglichkeit, sich dem System zu entziehen.
Jemand, der 80 k verdient, kann sich dem ganzen aber entziehen und die bessere Leistung empfangen und dafür ggf. sogar weniger bezahlen.

Soziale Gerechtigkeit heißt hier dann:
Die Mittelschicht verteilt nach unten um.
Die Oberschicht behält für sich und erfährt noch die Premium-Medizinversorgung.

KlammeKassen

Zitat von: Faunus in Gestern um 12:41Da stellt sich die Frage, was ist der Unterschied zw. Lebensstandard und Lebensqualität und was davon will ich mir wie dauerhaft schaffen.
Wenn ich mir anschaue, was uns alles als "muss man haben" suggeriert wird...

Naja die Lebenshaltungskosten steigen halt seit Jahren mehr als die Löhne.
Leute, die kurz vor der Rente sind, können das sicherlich kompensieren.

Zu Anfang des Berufslebens aber nicht so einfach, zumal Mieten auch immer mehr fressen (Häuser bauen wird auch teurer, Rohstoffe + Zinsen). Wer lange in Wohnungen bleibt, zahlt meist noch recht günstige Mieten, wenn man neu irgendwo beginnt, wird es schwieriger.

Und dieses immer weniger netto betrifft ja auch die Leute, die 1000 Euro weniger als du verdienen.
Sozialabgaben sind ja - im Gegensatz zur Steuer - nicht gestaffelt.

MoinMoin

Zitat von: KlammeKassen in Heute um 12:4317 % wovon ist die Frage?!

Die zahlen ja weniger als Freiwillig Versicherte (beispielsweise Studierende, die über 30 sind) für die GKV. Macht absolut keinen Sinn, ist aber natürlich günstig für den Haushalt der Bundesrepublik.
17 % von ihrem "Einkommen"

MoinMoin

Zitat von: KlammeKassen in Heute um 12:52Naja die Lebenshaltungskosten steigen halt seit Jahren mehr als die Löhne.
und stiegen Jahrzehnte weniger als die Löhne.

MoinMoin

Zitat von: KlammeKassen in Heute um 12:52Und dieses immer weniger netto betrifft ja auch die Leute, die 1000 Euro weniger als du verdienen.
Sozialabgaben sind ja - im Gegensatz zur Steuer - nicht gestaffelt.
es gibt ne Obergrenze (  :o  duck weg)

KlammeKassen

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 07:46Natürlich müssen sie das. Die Frage ist jedoch, ob das nicht längst passiert. Solange die Summe aus Bundeszuschuss (zuletzt 15 Mrd EUR) und Beiträgen die Kosten überschritten haben, war auch der GKV Verband mit dieser Lösung einverstanden. Erst jetzt, wo offenkundig die Summe der Beiträge nicht ausreicht, wird ein Riesenfass aufgemacht. Da hat der Finanzminister, wenn er es auch sehr ungeschickt formuliert hat, im Kern Recht, wenn er sagt, dass bei einer Erhöhung der Beiträge für Grundsicherungsempfänger der Bundeszuschuss in der bisherigen Größenordnung reduziert werden kann und dass so über diesen Weg, und ich denke, dass es ihm genau darum geht, notwendige Reformen nicht weiter aufgeschoben werden dürfen.

Das stimmt so einfach nicht. Es wird seit mehreren Jahren nicht genügend für die Bürgergeldempfänger gezahlt. Da aber die Ausgaben noch viel schneller hochschießen als die Einnahmen durch die Arbeitnehmer, wird die Differenz immer größer... diese Witzerhöhungen bei den Bürgergeldempfängern bringen da gar nichts.

Oder meinst du ernsthaft, dass die 119,60 Euro in 2024 oder die 114,13 Euro in 2023 kostendeckend waren?